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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1408 Unterbringung (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1408 Unterbringung (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung) 1408 Unterbringung Überblick zum Kapitel 1408 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 21 500 - +21 500 21 581 Übrige Einnahmen.................................................. 934 934 - 45 592 Gesamteinnahmen.................................................. 22 434 934 +21 500 67 173 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 6 298 586 5 880 069 +418 517 4 935 516 Militärische Beschaffungen..................................... 2 038 981 1 709 000 +329 981 1 410 416 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 045 826 968 879 +76 947 674 009 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 930 011 1 231 571 +698 440 140 314 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 11 313 404 9 789 519 +1 523 885 7 160 255 davon nicht flexibilisiert........................................... 11 313 404 9 789 519 +1 523 885 7 160 255 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 11 313 404 9 789 519 +1 523 885 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 4 251 104 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 426 921 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 844 084 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 428 199 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 156 600 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 136 600 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 96 600 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 96 600 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 46 600 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 46 600 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 45 100 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 43 600 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 43 600 im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 30 000 im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 30 000 im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 30 000 im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 30 000 im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 30 000 im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 30 000 im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 30 000 im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 30 000 ab dem Haushaltsjahr 2047 bis zu.......................... 600 000 - 105 - Unterbringung 1408 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 124 01 -032 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 21 500 - 21 581 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass 1.1 bundeseigene Liegenschaften den Trägerverbänden für Soldatenheime für die Dauer der Benutzung für Soldatenheimzwecke unentgeltlich überlassen werden, 1.2 bundeseigene Sportanlagen Dritten, insbesondere Gruppenbenutzern, nach den vom Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassenen Richtlinien unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, soweit dienstliche Belange und die Förderung des außerdienstlichen Sports der Bundeswehrangehörigen nicht entgegenstehen, 1.3 bundeseigene Übungsanlagen vorübergehend für Zwecke des Zivilschutzes unentgeltlich zur Mitbenutzung überlassen werden, 1.4 Betreuungseinrichtungen der Bundeswehr den Betreibern unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden, 1.5 bundeseigene Liegenschaften den aus Kap. 1404 geförderten Forschungsinstituten unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden, 1.6 zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft verpflichtete und berechtigte Angehörige der Bundeswehr Wasser aus bundeseigenen Wagenwaschanlagen unentgeltlich zum Reinigen ihrer privaten Kraftfahrzeuge entnehmen dürfen, 1.7 militärische Einrichtungen und Truppenübungsplätze vom EURO- KORPS und anderen gemischten Korps sowie Verbänden verbündeter Streitkräfte im Rahmen gemeinsamer Übungen und Ausbildungen auf der Basis praktizierter Gegenseitigkeit in den beteiligten Ländern unentgeltlich genutzt werden können, 1.8 Auszubildenden/Studentinnen und Studenten (ehemaligen Wehrdienstleistenden) gegen ermäßigtes Entgelt im Rahmen des Attraktivitätsprogramms der Bundeswehr verfügbarer Wohnraum in bundeseigenen Liegenschaften bereitgestellt werden kann, 1.9 Patienten-TV-Anlagen in Bundeswehrkrankenhäusern von Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilpatientinnen und Zivilpatienten unentgeltlich genutzt werden können, 1.10 bundeseigene Liegenschaften und Gebäude Verbänden, Gewerkschaften und Vereinen, die eine enge Beziehung zur Bundeswehr haben, nach den vom Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassenen Richtlinien unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, 1.11 bundeseigene bzw. von der Bundeswehr genutzte Liegenschaften nach vom Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassenen Richtlinien Trägervereinigungen für Kinderbetreuungseinrichtungen (nicht Kommunen), Tagespflegepersonen und Vereinigungen von Tages- - 106 - 1408 Unterbringung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 124 01 pflegepersonen für die Dauer der Benutzung für Kinderbetreuungszwecke unentgeltlich überlassen werden, 1.12 bundeseigene oder vom Bund beschaffte Unterkünfte, die für die Unterbringung von zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft Verpflichteten nicht mehr benötigt werden, nichtunterkunftspflichtigen Angehörigen der Bundeswehr gegen ermäßigtes Entgelt ("Unterkunftspauschale für freiwillige Inanspruchnahme von Gemeinschaftsunterkunft" in der jeweils gültigen Fassung) zur Verfügung gestellt werden können, ohne dass hierdurch die dienstliche Nutzung der Liegenschaft entfällt, 1.13 militärische Truppenübungsplätze Polizei-Spezialeinheiten der Länder gegen ermäßigtes Entgelt zur Nutzung überlassen werden. 2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bundeseigene oder vom Bund beschaffte Unterkünfte den Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gegen ermäßigtes Entgelt überlassen werden. 3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Entgelte für die fernmeldetechnische Mitbenutzung von Fernmeldetürmen mit Nebeneinrichtungen der NATO in Deutschland, die im Rahmen des "Fernmeldetechnischen Verbesserungsprogramms 1967" (Communication Improvement Programme 67 = CIP 67-Stationen) errichtet wurden, durch Dritte in Höhe von 30 Prozent an SHAPE (NATO) erstattet werden. 4. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Entgelte für die Vermarktung von Bundeswehrliegenschaften für Mobilfunkanlagen/Windkraftanlagen durch die BwConsulting GmbH um Ausgaben im Zusammenhang mit der Erfüllung des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der BwConsulting GmbH gemindert werden. 5. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass der "Stiftung niedersächsische Gedenkstätten" mietzinsfrei Flächen im Bereich der Niedersachsen-Kaserne, Osterheide, zur Mitbenutzung zum Zweck der Einrichtung einer Gedenkstätte für Bildungs- und Ausstellungszwecke (museale bzw. gedenkstättendidaktische Nutzung) überlassen werden. 6. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Auftragnehmern, die vertragliche Leistungen für die Bundeswehr in Liegenschaften der Bundeswehr erbringen, die für die Nutzung der Liegenschaft notwendigen Vermögensgegenstände unentgeltlich überlassen werden. Darüber hinaus wird zugelassen, dass Ausgaben im Zusammenhang mit den zur Auftragserfüllung überlassenen Vermögensgegenständen (Liegenschaftsbetriebsleistungen) nicht erstattet werden. Die Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt, dass die Vergütungsregelungen bestehender Leistungsverträge entsprechend angepasst und die künftiger Leistungsverträge auf dieser Basis ausgestaltet werden. - 107 - Unterbringung 1408 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Übrige Einnahmen 153 01 -032 Zinseinnahmen aus Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1 1 6 Erläuterungen: Zinsen 1 000 € Rückflüsse 1 000 € 1. zu Aufschließungsmaßnahmen und Folgeeinrichtungen (vgl. Tit. 853 01)............................. 1 170 2. zum Ausbau öffentlicher Verkehrseinrichtungen................................................................... - - Zusammen............................................................ 1 170 162 01 -032 Sonstige Zinseinnahmen aus Darlehen 3 3 1 Erläuterungen: Zinsen 1 000 € Rückflüsse 1 000 € Zinsen und Rückflüsse aus 1. Darlehen an die Trägerverbände für Soldatenheime.......................................................... - 400 2. Darlehen im Zusammenhang mit der Freimachung von bundeseigenen Liegenschaften..... 3 - 3. Darlehen für Umsiedlungen und Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Flugplätzen (vgl. Tit. 698 01)........................................ - - 4. Darlehen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Angehörigen der Bundeswehr außerhalb der Bundesrepublik Deutschland... - - 5. Sonstiges......................................................... - - Zusammen............................................................ 3 400 173 01 -032 Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden 170 170 130 Erläuterungen: Siehe Erläuterung zu Tit. 153 01. 182 01 -032 Sonstige Darlehensrückflüsse 400 400 452 Erläuterungen: Siehe Erläuterung zu Tit. 162 01. 266 01 -032 Verwaltungszuschlag im Zusammenhang mit der Verwaltung des NATO- Truppenübungsplatzes Bergen 360 360 493 Erläuterungen: Die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarungen zu erbringenden Unterstützungsleistungen hängen von den Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer ab. - 108 - 1408 Unterbringung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 286 01 -032 Erstattung der Kosten für die Verwaltung und die Mitbenutzung von NATO-Einrichtungen in Deutschland und damit zusammenhängende Unterstützungsleistungen - - 44 510 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen sind für die Kostenerstattung für die Mitbenutzung von NATO-Einrichtungen in Deutschland und damit zusammenhängende Unterstützungsleistungen zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 537 01. 2. Am Ende des Haushaltsjahres nicht verwendete Mehreinnahmen sind in das folgende Haushaltsjahr umzubuchen. Erläuterungen: Erstattung der Kosten für 1. die Mitbenutzung des NATO-Truppenübungsplatzes Bergen, 2. die Verwaltung der Haupteinsatzbasis des NATO-E-3A-Verbandes (AWACS) Geilenkirchen und damit zusammenhängende Unterstützungsleistungen. Zu 1.: Die von der Bundesrepubik Deutschland für die Bewirtschaftung und Verwaltung des NATO-Truppenübungsplatzes Bergen geleisteten Ausgaben werden am Ende des Schießabschnittes (31. Dezember jedes Jahres) von den Benutzernationen entsprechend dem Anteil der Inanspruchnahme erstattet. Zu 2.: Die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zu erbringende Unterstützungsleistungen hängen von den Anforderungen des NATO-E-3A-Verbandes (AWACS) ab. 286 03 -032 Beiträge anderer NATO-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland - - - Haushaltsvermerk: 1. Ist-Einnahmen dienen zur Leistung der Ausgaben bei folgenden Titeln: Anlage 1 zu Kap. 1408 - Anlage N (1490) - in Höhe des dort bestehenden anteiligen Bedarfs. 2. Am Ende des Haushaltsjahres nicht verwendete Ist-Einnahmen sind in das folgende Haushaltsjahr umzubuchen. Erläuterungen: Vereinnahmt werden 1. die Beiträge anderer NATO-Mitgliedstaaten zum NATO-Sicherheits- Investitionsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland, 2. die Beiträge anderer NATO-Mitgliedstaaten für die Abgeltung von Leistungen der Landesbauverwaltungen für das NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm, 3. die Beiträge der Benutzer von Infrastruktureinrichtungen für Vorhaben, die nicht unter die Normen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms fallen. Die Anlage N ist am Ende des Kapitels abgedruckt. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (4 313) Ausgaben Haushaltsvermerk: 3. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 511 01, 517 01, 517 02, 517 09, 812 01 und Tgr. 01. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 02. - 109 - Unterbringung 1408 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 4. Erstattungen aus Kap. 1414 für Leistungen, die im Geschäftsbereich des BMVg zentral bei Kap. 1408 veranschlagt und für das BAMAD vorfinanziert werden, fließen den Ausgaben zu. 5. Mehrausgaben dürfen in Erwartung von Erstattungen aus Kap. 1414 geleistet werden. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Erstattungen geleistet werden und diese Erstattungen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Erstattungen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Sächliche Verwaltungsausgaben 511 01 -032 B Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung 36 500 36 000 36 671 Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 01. Erläuterungen: Ausgenommen sind Büromaschinen (Kap. 1413 Tit. 511 01, Kap. 1406 Tit. 553 05 und Kap. 1405 Tit. 554 10), das Ministerium (Kap. 1412) und das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr für die Ausstattung der diesem nachgeordneten Dienststellen mit dienststellenspezifischen, wehrwissenschaftlichen/wehrtechnischen Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen (Kap. 1413). 517 01 -032 B Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 1 249 152 1 150 000 926 352 Haushaltsvermerk: Erstattungsbeträge aus Mitbenutzungs- und sonstigen Verträgen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Der Betrieb von Wärmeversorgungsanlagen der Bundeswehr kann unter bestimmten Voraussetzungen gewerblichen Unternehmen übertragen werden. Die Ausgaben umfassen auch Aufwendungen der Auftragnehmer für den Bau/die Modernisierung von Wärmeversorgungsanlagen. 517 02 -032 B Absicherung von Liegenschaften 915 220 800 000 665 635 Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 01. 2. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Die Ausgaben umfassen auch Aufwendungen der Auftragnehmer für den Einsatz und Betrieb von Absicherungstechnik, sofern die Wirtschaftlichkeit hierfür nachgewiesen ist. 517 03 -032 B Bewirtschaftung Forsten 62 270 60 454 50 032 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. - 110 - 1408 Unterbringung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 517 03 Erläuterungen: Der Titel bildet die Grundlage für die Abrechnung der Dienstleistungskosten zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst. 517 09 -032 B Betreibermodelle im Liegenschaftsbereich 12 300 12 300 11 324 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 149 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 13 600 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 13 600 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 13 600 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 13 600 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 13 600 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 13 600 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 13 600 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 13 600 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 13 600 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu............................................... 13 600 T€ im Haushaltsjahr 2038 bis zu............................................... 13 600 T€ Erläuterungen: Aus den Ausgaben werden Leistungen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP-Vorhaben) sowie Leistungen Dritter im Zusammenhang mit dem Liegenschaftsmanagement erstattet. 518 01 -032 B Mieten und Pachten 100 000 69 315 43 948 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 1 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1408 Tit. 511 01, 517 02, 519 11, 558 11, 558 13, 812 01 und Kap. 1413 Hgr. 4. 2. Aus den Ausgaben dürfen auch Leistungen Dritter im Zusammenhang mit dem Liegenschaftsmanagement finanziert werden. Erläuterungen: Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Räume, die militärischen oder Zwecken der Verwaltung oder Betreuungszwecken dienen; ausgenommen ist das Ministerium (Kap. 1412). - 111 - Unterbringung 1408 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 518 02 -032 B Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement 3 720 944 3 550 000 3 015 047 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 150 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2038 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2039 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2040 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2041 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2042 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2043 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2044 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2045 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2046 bis zu............................................... 30 000 T€ ab dem Haushaltsjahr 2047 bis zu..................................... 600 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 1 050 000 T€ gesperrt. Haushaltsjahr 2032 ........................................................... 30 000 T€ Haushaltsjahr 2033 ........................................................... 30 000 T€ Haushaltsjahr 2034 ........................................................... 30 000 T€ Haushaltsjahr 2035 ........................................................... 30 000 T€ Haushaltsjahr 2036 ........................................................... 30 000 T€ Haushaltsjahr 2037 ........................................................... 30 000 T€ Haushaltsjahr 2038 ........................................................... 30 000 T€ Haushaltsjahr 2039 ........................................................... 30 000 T€ Haushaltsjahr 2040 ........................................................... 30 000 T€ Haushaltsjahr 2041 ........................................................... 30 000 T€ Haushaltsjahr 2042 ........................................................... 30 000 T€ Haushaltsjahr 2043 ........................................................... 30 000 T€ Haushaltsjahr 2044 ........................................................... 30 000 T€ Haushaltsjahr 2045 ........................................................... 30 000 T€ Haushaltsjahr 2046 ........................................................... 30 000 T€ ab Haushaltsjahr 2047 .......................... 600 000 T€ 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1408. 3. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden. 537 01 -032 B Betrieb, Bewirtschaftung und Verwaltung von NATO-Einrichtungen und damit zusammenhängende Unterstützungsleistungen - - 32 995 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 286 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen ge- - 112 - 1408 Unterbringung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 537 01 leistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 2. Der auf die Bundeswehr entfallende Anteil wird auf die jeweiligen Titel des Epl. 14 umgebucht. Erläuterungen: Kosten für 1. Betrieb und Bewirtschaftung des NATO-Truppenübungsplatzes Bergen, 2. die Verwaltung der Haupteinsatzbasis des NATO-E-3A-Verbandes (AWACS) Geilenkirchen und damit zusammenhängenden Unterstützungsleistungen. Zu 1.: Der NATO-Truppenübungsplatz Bergen steht auch anderen NATO-Mitgliedern gegen Kostenerstattung zur Verfügung. Die Betriebs- und Unterhaltskosten müssen insoweit von der Bundesrepublik Deutschland vorfinanziert werden. Am Ende eines Schießabschnittes (31. Dezember jedes Jahres) werden die Kosten nach dem Anteil der Benutzung umgelegt und von den ausländischen Benutzern erstattet. Die erstatteten Beträge werden bei Tit. 286 01 vereinnahmt. Zu 2.: Die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarungen zu erbringenden Unterstützungsleistungen hängen von den Anforderungen des NATO-E-3A-Verbandes (AWACS) ab. Militärische Beschaffungen 558 70 -032 B Vorfinanzierung von Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits- Investitionsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland - - - Haushaltsvermerk: 1. Erstattungen für aus diesem Titel vorfinanzierte Vorhaben fließen den Ausgaben zu. 2. Soweit am Ende des Haushaltsjahres vorfinanzierte Beträge noch nicht erstattet werden, sind die Ist-Ausgaben in das folgende Haushaltsjahr umzubuchen. 3. Die Ausgaben werden nach Anlage N zu Kap. 1408 bewirtschaftet. 4. In Erwartung von Erstattungen dürfen Ausgaben bis zur Höhe von 51 000 T€, darüber hinaus nur mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen geleistet werden. Erläuterungen: Nach den Infrastrukturregeln der NATO werden die NATO- Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms vom Gastgeberstaat erstellt. Er schließt die Verträge und finanziert unter bestimmten Voraussetzungen Ausgaben vor. Die zu den Vorhaben beitragenden Staaten erstatten dem Gastgeberstaat die auf sie entfallenden Kostenanteile. Die Anlage N ist am Ende des Kapitels abgedruckt. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 01 -032 B Erstattung von Verwaltungsausgaben an die Länder 785 000 740 000 668 347 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 14. - 113 - Unterbringung 1408 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 632 01 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 633 01, 682 01 und 686 01. 4. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Für die Durchführung der Baumaßnahmen oder sonstiger Maßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung der Bundeswehr ist, soweit sie den Landesbauverwaltungen obliegt, den Ländern eine Entschädigung zu zahlen. Höhe und Art der Entschädigung sind durch Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern geregelt. In Betracht kommen Entschädigungszahlungen für die 1. Durchführung der Baumaßnahmen - Tit. 558 11 bis 558 13, 2. Durchführung der von der BImA beauftragten Großen bzw. Kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten gemäß der zwischen BMVg, BMF und der BImA geschlossenen Dachvereinbarung. 3. Wahrnehmung der Bauunterhaltung - Tit. 519 11, 4. Wahrnehmung der von der BImA im Regelverfahren beauftragten Bauunterhaltung gemäß der zwischen BMVg, BMF und der BImA geschlossenen Dachvereinbarung, 5. Inanspruchnahme bei der Prüfung und/oder Ausführung von Maßnahmen der Tit. 518 01, 698 01, 821 03, 853 01 und 741 41 bis 893 41. Ausgaben für Baumaßnahmen der NATO werden bei Tit. 632 91 der Anlage N zu Kap. 1408 nachgewiesen. 633 01 -032 B Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Straßenunterhaltung 200 850 626 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 632 01, 682 01 und 686 01. 682 01 -032 B Zuschüsse an die Deutsche Bahn AG zur Unterhaltung von Strecken und Gleisabschnitten 1 000 1 000 2 078 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 632 01, 633 01 und 686 01. 686 01 -411 B Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 1 500 1 510 1 927 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 632 01, 633 01 und 682 01. Erläuterungen: Zur Bereithaltung, Freimachung und Instandsetzung ehemals zweckgebundener sowie gegenwärtig für den Bund zweckgebunden zur Verfügung gestellter Wohnungen, soweit dies im Bundesinteresse liegt. 698 01 -032 B Entschädigungen im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von Flug- und Truppenübungsplätzen 1 500 1 510 1 031 Erläuterungen: Dabei handelt es sich um Entschädigungen 1. aufgrund des Schutzbereichgesetzes und des Luftverkehrsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung einschließlich der Kosten der Festsetzung und Auszahlung; Hierunter fallen die Kosten für die Errichtung, Einrichtung, Festlegung und Unterhaltung von Schutzbereichen und Bauschutzbereichen sowie die Kosten - 114 - 1408 Unterbringung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 698 01 der Entschädigungen, der entzogenen Nutzung, der Duldungen oder Unterlassungen, der Beschädigung oder Zerstörung und der sonstigen Vermögensnachteile. Veranschlagt sind außerdem Ausgaben zur Zahlung von Entschädigungen und sonstigen Kosten, die aufgrund privatrechtlicher Duldungsverträge nach dem dritten und vierten Abschnitt des Schutzbereichgesetzes zu zahlen sind. Ferner können hieraus Entschädigungen gezahlt werden, die durch militärische Einwirkungen auf die Umgebung militärischer Anlagen ausgelöst werden oder im Zusammenhang mit der zeitweiligen Sperrung bestimmter Seegebiete vertraglich vereinbart worden sind. 2. für Lärm im Zusammenhang mit dem Betrieb von Flugplätzen und Truppenübungsplätzen; Veranschlagt werden Entschädigungen und Erstattungen auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der jeweils gültigen Fassung in Lärmschutzbereichen, die für Flugplätze der Bundeswehr und der NATO festgesetzt sind. Aus den Ausgaben dürfen auch Entschädigungen für passiven Schallschutz in der Umgebung von Truppenübungsplätzen geleistet werden. 3. für die Entziehung des Eigentums an Grundstücken im Zusammenhang mit der Erweiterung und dem Betrieb von Flugplätzen; Veranschlagt sind hier auch Finanzierungshilfen für die Erstellung von Ersatzobjekten sowie die Kosten des Abrisses der geräumten Bauwerke. Ausgaben für Investitionen 812 01 -032 B Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) 175 000 159 100 125 638 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu....................................... 50 000 T€ Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 01. Erläuterungen: Einjährige Maßnahmen 1 000 € 1. Erstbeschaffung 1.1 Unterkunftsgerät und Einrichtungsgegenstände........................... 39 200 1.2 Betriebsgerät................................................................................ 30 300 2. Ersatzbeschaffung 2.1 Unterkunftsgerät und Einrichtungsgegenstände........................... 52 300 2.2 Betriebsgerät................................................................................ 53 200 Zusammen............................................................................................ 175 000 Zu 1.1 und 2.1: Allgemeines Möblierungsgerät, Unterkunftstextilien, Küchen- und Tafelgerät, Turn- und Sportgerät. Zu 1.2 und 2.2: Gerät zur Landschaftspflege, Zugmaschinen, Straßenreinigungs- und Winterdienstgerät, Transport- und Hebegerät, Werkstattausstattung, Brandschutz- und Rettungsgerät, Raumreinigungsgerät. Ausgenommen sind das Ministerium - Kap. 1412 - und das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr für die Ausstattung der diesem nachgeordneten Dienststellen mit dienststellenspezifischen, wehrwissenschaftlichen/wehrtechnischen Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen (ohne IT) - Kap. 1413 -. - 115 - Unterbringung 1408 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 821 03 -032 B Beschaffung von Liegenschaften für militärische Zwecke und Werterstattungen nach § 61 Abs. 1 BHO für bundeseigene Grundstücke sowie Restwertentschädigungen 110 000 38 000 10 820 Haushaltsvermerk: 1. Der Erlös aus der Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken, die aus Mitteln des Epl. 14 beschafft worden sind, fließt den Ausgaben bis zur Höhe des Kaufpreises von zu beschaffenden Grundstücken zu, wenn die Veräußerung des bundeseigenen und der Erwerb des zu beschaffenden Grundstücks Gegenstand desselben Kaufvertrages sind und der Verkehrswert des zu veräußernden Grundstücks 100 T€ nicht übersteigt. 2. Erstattungsbeträge der Gaststreitkräfte im Zusammenhang mit der Abgeltung von Belegungsschäden fließen den Ausgaben zu. 3. Aus diesen Ausgaben dürfen auch Darlehen gewährt und Entgelte für Dienstbarkeiten bei der Verlegung von Treibstoffleitungen sowie einmalige Entschädigungen aufgrund des Landbeschaffungsgesetzes und vertraglicher Vereinbarungen beim Abschluss von Nutzungsverträgen gezahlt werden. Erläuterungen: Aus den Ausgaben dürfen auch Darlehen im Zusammenhang mit Maßnahmen gewährt werden, die bei Tit. 698 01 veranschlagt sind. Außerdem sind aus diesem Titel Entgelte für die Bestellung von Dienstbarkeiten bei der Verlegung von Treibstoffleitungen (Pipelines) für Verteidigungszwecke zu zahlen. Ferner sind aus diesem Titel einmalige und laufende Entschädigungen aufgrund des Landbeschaffungsgesetzes und vertraglicher Vereinbarungen beim Abschluss von Nutzungsverträgen sowie Naturalwertrenten zu zahlen. 853 01 -032 Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige Bedarfsträger - - - Erläuterungen: Sonderlastenausgleich an Gemeinden und Gemeindeverbände nach Art. 106 Abs. 8 Grundgesetz sowie andere Leistungen wegen der Übernahme von Aufgaben der Bundeswehr. 883 01 -032 B Erschließungsbeiträge 200 200 - Erläuterungen: Einmalige Abgaben bei Grundstücken, die sich im Eigentum der Bundeswehr befinden, für 1. Erschließungsanlagen im Sinne von § 127 Abs. 2 (z. B. Verkehrsanlagen) und 2. andere Anlagen im Sinne von § 127 Abs. 4 (z. B. Ver- und Entsorgungsanlagen) des Baugesetzbuches in der aktuell gültigen Fassung, soweit diese Beträge nicht im Zusammenhang mit Baumaßnahmen bei den Bauausgaben zu veranschlagen sind. 883 02 -032 B Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1 000 1 000 488 Erläuterungen: Siehe Erläuterungen zu Tit. 853 01. - 116 - 1408 Unterbringung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 894 11 -187 B Zuwendungsbaumaßnahme Deutsches Marinemusseum 3 000 4 000 1 125 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 225 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 225 T€ Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Neubau und Erweiterung des Deutschen Marinemuseums, Wilhelmshaven........................................................................ 17 350 1 125 4 000 - 3 000 9 225 Ein Zuschuss an das Deutsche Marinemuseum Wilhelmshaven ist bei Kap. 1410 Tit. 686 03 Erl. Nr. 5 sowie eine Projektförderung an das Deutsche Marinemuseum Wilhelmshaven bei Kap. 1410 Titel 686 03 Erl. Nr. 12 veranschlagt. Die Veranschlagung der Baumaßnahme erfolgte ausnahmsweise ohne Vorliegen der erforderlichen Haushaltsunterlagen nach § 24 BHO; sie beruht auf Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 8. November 2018. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (623) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Investitionen und Aufwendungen für Baumaßnahmen der Bundeswehr (2 241 181) (1 911 000) Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 519 11 -032 B Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 200 000 200 000 151 681 Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 01. 2. Aus den Ausgaben dürfen Leistungen Dritter für den Betrieb der Liegenschaften finanziert werden. 3. Ferner dürfen Ausgaben geleistet werden für: 3.1 die Altlastensanierung mit verteidigungsinvestiver Bedeutung und zur Abgeltung eventueller Altlastenbeseitigung, 3.2 aus nationalen Mitteln zu unterhaltende bauliche Anlagen im Ausland. - 117 - Unterbringung 1408 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 539 19 -032 B Vermischte Verwaltungsausgaben 2 200 2 000 1 831 Erläuterungen: Ausgaben für externe Sachverständige, die bei der Durchführung von Bauaufgaben des Bundes durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung bis zur haushaltsmäßigen Anerkennung der Baumaßnahmen nach § 24 BHO entstehen. 558 11 -032 B Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 1 129 981 970 000 723 521 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 886 499 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 595 505 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 234 495 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 56 499 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 01. 3. Baumaßnahmen nach § 24 Abs. 3 BHO können durchgeführt werden, wenn nach Verabschiedung des Haushalts Unterlagen nach § 24 BHO vom Bundesministerium der Finanzen anerkannt wurden oder es sich um Fälle unabweisbaren und mit dem Bundesministerium der Finanzen abgestimmten Bedarfs handelt. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel.......................... 143 781 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Hannover................. 207 931 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf einschließlich Ausland............................................................................... 130 372 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden.............. 171 848 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart................... 104 980 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement München.................. 218 623 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Strausberg............... 152 446 Zusammen............................................................................................ 1 129 981 558 12 -032 B Nationale Anteile bei den Infrastrukturmaßnahmen des NATO- Sicherheits-Investitionsprogramms 240 000 220 000 215 003 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 181 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 120 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 49 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 12 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Baumaßnahmen nach § 24 Abs. 3 BHO können durchgeführt werden, wenn nach Verabschiedung des Haushalts Unterlagen nach § 24 BHO vom Bundesministerium der Finanzen anerkannt wurden oder es sich um Fälle unabweisbaren und mit dem Bundesministerium der Finanzen abgestimmten Bedarfs handelt. 3. Die Ausgaben werden nach Anlage N zu Kap. 1408 bewirtschaftet. - 118 - 1408 Unterbringung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 558 12 (Titelgruppe 01) Erläuterungen: Hierzu rechnen die national zu finanzierenden Kostenanteile zu den Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms, auch wenn sie aus Tit. 558 70 vorfinanziert wurden. Außerdem sind hier Baumaßnahmen für die Bundeswehr in NATO-Anlagen veranschlagt, bei deren Finanzierung sich die NATO nicht beteiligt. 558 13 -032 B Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 669 000 519 000 471 892 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 505 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 338 550 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 167 250 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 01. Die Inanspruchnahme bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen. 3. Hieraus dürfen auch Ausgaben für aus nationalen Mitteln zu finanzierende Baumaßnahmen im Ausland geleistet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Ausgaben für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, soweit sie im Einzelfall 6 000 000 € nicht übersteigen. BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel.......................... 71 000 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Hannover................. 67 000 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf einschließlich Ausland............................................................................... 83 000 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden.............. 94 000 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart................... 85 000 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement München.................. 139 000 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Strausberg............... 130 000 Zusammen............................................................................................ 669 000 Titelgruppe 04 Tgr. 04 Überprüfung und Ausbau öffentlicher Verkehrseinrichtungen und Versorgungsanlagen von militärischem Interesse (59 000) (15 800) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterungen: Für Überprüfung, Bau, Ausbau und Verlegung von Straßen im Zusammenhang mit militärischen Anlagen, für sonstige Anlagen des öffentlichen Verkehrs, wie Eisenbahnen, Wasserstraßen, Häfen und Anlagen der zivilen Luftfahrt, für Versorgungsanlagen sowie zum Ausbau des Straßennetzes für den militärischen Durchgangsstraßenverkehr und weitere militärische Bedarfe im Rahmen des OPLAN DEU einschließlich Brückenverstärkungen und Brückenbauten müssen Finanzhilfen gewährt werden. 741 41 -032 B Zuweisungen für Straßenbaumaßnahmen des Bundes 11 500 1 800 - - 119 - Unterbringung 1408 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 04 882 41 -032 B Zuweisungen für Investitionen an die Länder 12 000 2 500 167 883 41 -032 B Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 13 000 4 500 213 891 41 -032 B Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 11 000 3 000 1 791 893 41 -032 B Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bedarfsträger 11 500 4 000 72 Titelgruppe 05 Tgr. 05 Ausgaben und Investitionen für verteidigungsrelevante Verkehrsinfrastruktur des Bundes (1 838 437) (1 237 480) Erläuterungen: Ausgaben für die Realisierung von verteidigungsrelevanten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen des Bundes. Die Ausführung übernimmt das Bundesministerium für Verkehr nach enger Konsultation des BMVg. Das Nähere regelt eine Ressortvereinbarung. 682 51 -032 B Autobahn GmbH des Bundes Betrieb/Verkehr 256 626 224 009 - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 891 51. 891 51 -032 B Autobahn GmbH des Bundes Erhalt/Erweiterung 1 026 506 896 038 - Verpflichtungsermächtigung..................................................... 890 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 210 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 200 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 160 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 120 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 100 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 50 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 682 51. 2. In diesen Titel werden Verpflichtungen übertragen, die durch das BMV zu Lasten des Kap. 1201 Tit. 891 11 eingegangen worden sind. Mit Stichtag 31.12.2024 umfasst dies Verpflichtungen in Höhe von 930 893 T€, davon fällig: im Haushaltsjahr 2026: 410 602 T€ im Haushaltsjahr 2027: 307 786 T€ im Haushaltsjahr 2028: 212 505 T€. - 120 - 1408 Unterbringung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 05 891 52 -032 B Baukostenzuschüsse Schiene 555 305 117 433 - Verpflichtungsermächtigung..................................................... 400 480 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 85 866 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 153 739 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 160 875 T€ Haushaltsvermerk: In diesen Titel werden Verpflichtungen übertragen, die durch das BMV zu Lasten des Kap. 1202 Tit. 891 01 eingegangen worden sind. Mit Stichtag 31.12.2024 umfasst dies Verpflichtungen in Höhe von 2 037 923 T€, davon fällig: im Haushaltsjahr 2026: 527 536 T€ im Haushaltsjahr 2027: 529 047 T€ im Haushaltsjahr 2028: 515 931 T€ im Haushaltsjahr 2029: 465 409 T€. Erläuterungen: Der Bund kann Investitionen in die Neu- und Ausbauvorhaben der Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes nach Maßgabe des Bundesschienenwegeausbaugesetzes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanzieren. Die Bundesmittel werden auf der Grundlage von Finanzierungsvereinbarungen bereitgestellt. Aus dem Titel werden Verkehrsprojekte finanziert, die im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege (Anlage 1 zu § 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes) enthalten sind und auch der militärischen Mobilität dienen. - 121 - Unterbringung 1408 Überblick zur Anlage Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. 416 000 410 000 +6 000 304 333 Gesamteinnahmen.................................................. 416 000 410 000 +6 000 304 333 Ausgaben Militärische Beschaffungen..................................... 400 000 400 000 - 298 730 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 16 000 10 000 +6 000 5 603 Gesamtausgaben.................................................... 416 000 410 000 +6 000 304 333 davon nicht flexibilisiert........................................... 416 000 410 000 +6 000 304 333 - 122 - 1408 Anlage 1 NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland - Anlage N (1490) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 286 91 -032 Gemeinsam finanzierte Maßnahmen des NATO-Sicherheits- Investitionsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland 400 000 400 000 298 730 Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen dienen zur Leistung der Ausgaben bei folgendem Titel: 559 91. Erläuterungen: Nachzuweisen sind: 1. Beiträge der Bundesrepublik Deutschland und der anderen NATO- Mitgliedstaaten zu den Ausgaben des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Kap. 1401 Tit. 559 12 und Kap. 1408 Tit. 286 03) einschließlich der Infrastrukturbeiträge für das NATO- Frühwarnsystem AWACS (Haupteinsatzbasis Geilenkirchen). 2. Nationale Steuern und Zölle, die von der NATO-Finanzierung ausgenommen und von der Bundesrepublik Deutschland zu tragen sind (Kap. 1401 Tit. 559 11). 3. Nationale Anteile der Bundesrepublik Deutschland bei den Maßnahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms (Kap. 1408 Tit. 558 12). 4. Beiträge der Benutzerinnen und Benutzer von Infrastruktureinrichtungen für Vorhaben, die nicht unter die Normen des NATO-Sicherheits- Investitionsprogramms fallen (Kap. 1408 Tit. 286 03). 5. Vorfinanzierungen von Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits- Investitionsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland (Kap. 1408 Tit. 558 70). Erstattungen vorfinanzierter Beträge fließen den Ausgaben bei Kap. 1408 Tit. 558 70 zu. 286 93 -032 NATO-Ausgaben für die Abgeltung von Leistungen der Landesbauverwaltungen für Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits- Investitionsprogramms 16 000 10 000 5 603 Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen dienen zur Leistung der Ausgaben bei folgendem Titel: 632 91. Erläuterungen: In den Ausgaben der NATO-Mitgliedstaaten zum NATO-Sicherheits- Investitionsprogramm und in den Kosten für die nicht unter die Normen des Programms fallenden Vorhaben sind auch Pauschbeträge enthalten, mit denen die Leistungen der nationalen Bauverwaltungen abgegolten werden sollen. Der Umfang dieser Leistungen richtet sich nach besonderen NATO-Richtlinien. Die darauf entfallenden Beitragsanteile der Bundesrepublik Deutschland und der anderen NATO- Mitgliedstaaten sind bei Kap. 1401 Tit. 559 12 mitveranschlagt bzw. werden bei Kap. 1408 Tit. 286 03 vereinnahmt. Ausgaben Haushaltsvermerk: Ausgaben dürfen höchstens bis zur Höhe der Ist-Einnahmen geleistet werden bei folgendem Titel: Kap. 1408 Tit. 286 03. - 123 - Anlage 1 NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland - Anlage N (1490) 1408 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Militärische Beschaffungen 559 91 -032 Gemeinsam finanzierte Maßnahmen des NATO-Sicherheits- Investitionsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland 400 000 400 000 298 730 Haushaltsvermerk: Ausgaben dürfen höchstens bis zur Höhe der Ist-Einnahmen geleistet werden bei folgendem Titel: 286 91. Erläuterungen: Nachzuweisen sind (jeweils in besonderen Buchungsabschnitten): 1. Von der Bundesrepublik Deutschland und von den anderen NATO- Mitgliedstaaten zu finanzierendes NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Kap. 1401 Tit. 559 12 und Kap. 1408 Tit. 286 03) einschließlich der Infrastrukturbeiträge für das NATO- Frühwarnsystem AWACS (Haupteinsatzbasis Geilenkirchen). Die Vorhaben sind von der Bundesrepublik Deutschland auszuführen. Die entstehenden Kosten werden von allen beteiligten NATO-Mitgliedstaaten nach einem Kostenteilungsschlüssel erstattet. 2. Nationale Steuern und Zölle, die in der Bundesrepublik Deutschland für Maßnahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms erhoben werden, von der NATO-Finanzierung ausgenommen und von der Bundesrepublik Deutschland zu tragen sind (Kap. 1401 Tit. 559 11). 3. Nationale Anteile der Bundesrepublik Deutschland bei Maßnahmen des NATO- Sicherheits-Investitionsprogramms (Kap. 1408 Tit. 558 12). 4. Beiträge der Benutzer von Infrastruktureinrichtungen für Vorhaben, die nicht unter die Normen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm fallen (Kap. 1408 Tit. 286 03). 5. Vorfinanzierungen von Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits- Investitionsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland (Kap. 1408 Tit. 558 70). Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 91 -032 Abgeltung von Leistungen der Landesbauverwaltungen für Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms 16 000 10 000 5 603 Haushaltsvermerk: Ausgaben dürfen höchstens bis zur Höhe der Ist-Einnahmen geleistet werden bei folgendem Titel: 286 93. Erläuterungen: In den Ausgaben der NATO-Mitgliedstaaten zum NATO-Sicherheits- Investitionsprogramm und in den Kosten für die nicht unter die Normen dieses Programms fallenden Vorhaben sind auch Pauschbeträge enthalten, mit denen die Leistungen der nationalen Bauverwaltungen abgegolten werden sollen. Der Umfang dieser Leistungen richtet sich nach besonderen NATO-Richtlinien. Verwaltungsausgaben für die Durchführung von national zu finanzierenden Baumaßnahmen der Bundeswehr werden aus Kap. 1408 Tit. 632 01 erstattet. - 124 - 1408 Anlage 1 NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland - Anlage N (1490) Vorbemerkung Das Kapitel enthält einzelne Fachausgaben, die nicht die Veranschlagung in einem gesonderten Fachkapitel rechtfertigen. Einen Ausgabenschwerpunkt bilden dabei die Ausgaben, die im Rahmen von Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen, größeren Unglücksfällen und Notfällen entstehen. Daneben sind unter anderem die Ausgaben für Schadensersatzansprüche Dritter, soweit es sich nicht um Ansprüche aus Übungsschäden handelt, veranschlagt. Überblick zum Kapitel 1410 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 270 220 290 220 -20 000 248 107 Übrige Einnahmen.................................................. 75 000 75 000 - 83 099 Gesamteinnahmen.................................................. 345 220 365 220 -20 000 331 206 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 32 180 32 170 +10 30 273 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 22 292 22 027 +265 12 690 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 54 472 54 197 +275 42 963 davon nicht flexibilisiert........................................... 54 472 54 197 +275 42 963 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 54 472 54 197 +275 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 405 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 2 005 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 400 - 125 - Sonstige Bewilligungen 1410 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -032 Gebühren, sonstige Entgelte 220 220 120 112 01 -032 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 30 000 30 000 31 326 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gegen Soldatinnen und Soldaten verhängte Disziplinarbußen nach der Wehrdisziplinarordnung, Geldbußen, Verwarnungsgelder und die in gerichtlichen Disziplinarverfahren und in Beschwerdeverfahren von den Wehrdienstgerichten zu erhebenden Kosten und verhängten Ordnungsstrafen.................................................... 10 000 2. Gegen Beamtinnen und Beamte verhängte Geldbußen nach dem Bundesdisziplinargesetz.................................................................. 1 000 3. Vertragsstrafen im Zusammenhang mit dem Beschaffungsvorhaben Großraumtransportflugzeug A400M......................................... - 4. Sonstige Vertragsstrafen................................................................. 19 000 Zusammen............................................................................................ 30 000 119 99 -032 Vermischte Einnahmen 220 000 240 000 200 690 Haushaltsvermerk: 1. Von den Einnahmen sind Kursverluste bei Auslandszahlungen und bei Fremdwährungsbeständen im Ausland abzusetzen. 2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass nahe Angehörige (einschließlich Bezugspersonen und betreuungspflichtige Kinder), Hinterbliebene, frühere Soldatinnen und Soldaten sowie frühere zivile Bundeswehrangehörige im Zusammenhang mit Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen der Bundeswehr unentgeltliche Unterstützungsleistungen erhalten. 3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO werden nach Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassen worden sind, zugelassen: 3.1 Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs und deren Begleiterinnen und Begleiter ohne Entgelt bzw. gegen Erstattung der Kosten gemäß den "Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs". Gleiches gilt in Einzelfällen mit einem besonderen Sicherheitserfordernis auch für den Einsatz von geschützten Luftfahrzeugen der Bundeswehr. Die Regelungen schließen Fallgestaltungen nach § 61 BHO ein. 3.2 unentgeltliche Unterstützungsleistungen an das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e. V., 3.3 unentgeltliche Nutzungsüberlassung von Diensträumen an die Unteroffizier-Kameradschaft im BMVg e. V., - 126 -

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