Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1408 Unterbringung (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1408 Unterbringung (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)
1408 Unterbringung
Überblick zum Kapitel 1408
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 21 500 - +21 500 21 581
Übrige Einnahmen.................................................. 934 934 - 45 592
Gesamteinnahmen.................................................. 22 434 934 +21 500 67 173
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 6 298 586 5 880 069 +418 517 4 935 516
Militärische Beschaffungen..................................... 2 038 981 1 709 000 +329 981 1 410 416
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 045 826 968 879 +76 947 674 009
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 930 011 1 231 571 +698 440 140 314
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 11 313 404 9 789 519 +1 523 885 7 160 255
davon nicht flexibilisiert........................................... 11 313 404 9 789 519 +1 523 885 7 160 255
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 11 313 404 9 789 519 +1 523 885 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 4 251 104
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 426 921
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 844 084
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 428 199
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 156 600
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 136 600
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 96 600
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 96 600
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 46 600
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 46 600
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 45 100
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 43 600
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 43 600
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 30 000
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 30 000
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 30 000
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 30 000
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 30 000
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 30 000
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 30 000
im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 30 000
ab dem Haushaltsjahr 2047 bis zu.......................... 600 000
- 105 -
Unterbringung 1408
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
124 01
-032
Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 21 500
-
21 581
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass
1.1 bundeseigene Liegenschaften den Trägerverbänden für
Soldatenheime für die Dauer der Benutzung für Soldatenheimzwecke
unentgeltlich überlassen werden,
1.2 bundeseigene Sportanlagen Dritten, insbesondere
Gruppenbenutzern, nach den vom Bundesministerium der Verteidigung im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassenen
Richtlinien unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, soweit
dienstliche Belange und die Förderung des außerdienstlichen
Sports der Bundeswehrangehörigen nicht entgegenstehen,
1.3 bundeseigene Übungsanlagen vorübergehend für Zwecke des
Zivilschutzes unentgeltlich zur Mitbenutzung überlassen werden,
1.4 Betreuungseinrichtungen der Bundeswehr den Betreibern
unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden,
1.5 bundeseigene Liegenschaften den aus Kap. 1404 geförderten
Forschungsinstituten unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden,
1.6 zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft verpflichtete und
berechtigte Angehörige der Bundeswehr Wasser aus bundeseigenen
Wagenwaschanlagen unentgeltlich zum Reinigen ihrer privaten
Kraftfahrzeuge entnehmen dürfen,
1.7 militärische Einrichtungen und Truppenübungsplätze vom EURO-
KORPS und anderen gemischten Korps sowie Verbänden
verbündeter Streitkräfte im Rahmen gemeinsamer Übungen und
Ausbildungen auf der Basis praktizierter Gegenseitigkeit in den
beteiligten Ländern unentgeltlich genutzt werden können,
1.8 Auszubildenden/Studentinnen und Studenten (ehemaligen
Wehrdienstleistenden) gegen ermäßigtes Entgelt im Rahmen des
Attraktivitätsprogramms der Bundeswehr verfügbarer Wohnraum in
bundeseigenen Liegenschaften bereitgestellt werden kann,
1.9 Patienten-TV-Anlagen in Bundeswehrkrankenhäusern von
Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilpatientinnen und Zivilpatienten
unentgeltlich genutzt werden können,
1.10 bundeseigene Liegenschaften und Gebäude Verbänden,
Gewerkschaften und Vereinen, die eine enge Beziehung zur Bundeswehr
haben, nach den vom Bundesministerium der Verteidigung im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassenen
Richtlinien unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
1.11 bundeseigene bzw. von der Bundeswehr genutzte
Liegenschaften nach vom Bundesministerium der Verteidigung im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassenen
Richtlinien Trägervereinigungen für Kinderbetreuungseinrichtungen (nicht
Kommunen), Tagespflegepersonen und Vereinigungen von Tages-
- 106 -
1408 Unterbringung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 124 01
pflegepersonen für die Dauer der Benutzung für
Kinderbetreuungszwecke unentgeltlich überlassen werden,
1.12 bundeseigene oder vom Bund beschaffte Unterkünfte, die für die
Unterbringung von zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft
Verpflichteten nicht mehr benötigt werden,
nichtunterkunftspflichtigen Angehörigen der Bundeswehr gegen ermäßigtes Entgelt
("Unterkunftspauschale für freiwillige Inanspruchnahme von
Gemeinschaftsunterkunft" in der jeweils gültigen Fassung) zur Verfügung
gestellt werden können, ohne dass hierdurch die dienstliche
Nutzung der Liegenschaft entfällt,
1.13 militärische Truppenübungsplätze Polizei-Spezialeinheiten der
Länder gegen ermäßigtes Entgelt zur Nutzung überlassen werden.
2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass bundeseigene oder vom Bund beschaffte
Unterkünfte den Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im
Vorbereitungsdienst gegen ermäßigtes Entgelt überlassen werden.
3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass Entgelte für die fernmeldetechnische
Mitbenutzung von Fernmeldetürmen mit Nebeneinrichtungen der NATO
in Deutschland, die im Rahmen des "Fernmeldetechnischen
Verbesserungsprogramms 1967" (Communication Improvement
Programme 67 = CIP 67-Stationen) errichtet wurden, durch Dritte in
Höhe von 30 Prozent an SHAPE (NATO) erstattet werden.
4. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass Entgelte für die Vermarktung von
Bundeswehrliegenschaften für Mobilfunkanlagen/Windkraftanlagen durch
die BwConsulting GmbH um Ausgaben im Zusammenhang mit der
Erfüllung des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der BwConsulting
GmbH gemindert werden.
5. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass der "Stiftung niedersächsische
Gedenkstätten" mietzinsfrei Flächen im Bereich der Niedersachsen-Kaserne,
Osterheide, zur Mitbenutzung zum Zweck der Einrichtung einer
Gedenkstätte für Bildungs- und Ausstellungszwecke (museale bzw.
gedenkstättendidaktische Nutzung) überlassen werden.
6. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz
2 BHO wird zugelassen, dass Auftragnehmern, die vertragliche
Leistungen für die Bundeswehr in Liegenschaften der Bundeswehr
erbringen, die für die Nutzung der Liegenschaft notwendigen
Vermögensgegenstände unentgeltlich überlassen werden. Darüber
hinaus wird zugelassen, dass Ausgaben im Zusammenhang mit den
zur Auftragserfüllung überlassenen Vermögensgegenständen
(Liegenschaftsbetriebsleistungen) nicht erstattet werden. Die
Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt, dass die Vergütungsregelungen
bestehender Leistungsverträge entsprechend angepasst und die
künftiger Leistungsverträge auf dieser Basis ausgestaltet werden.
- 107 -
Unterbringung 1408
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Übrige Einnahmen
153 01
-032
Zinseinnahmen aus Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1
1
6
Erläuterungen:
Zinsen
1 000 €
Rückflüsse
1 000 €
1. zu Aufschließungsmaßnahmen und
Folgeeinrichtungen (vgl. Tit. 853 01)............................. 1 170
2. zum Ausbau öffentlicher
Verkehrseinrichtungen................................................................... - -
Zusammen............................................................ 1 170
162 01
-032
Sonstige Zinseinnahmen aus Darlehen 3
3
1
Erläuterungen:
Zinsen
1 000 €
Rückflüsse
1 000 €
Zinsen und Rückflüsse aus
1. Darlehen an die Trägerverbände für
Soldatenheime.......................................................... - 400
2. Darlehen im Zusammenhang mit der
Freimachung von bundeseigenen Liegenschaften..... 3 -
3. Darlehen für Umsiedlungen und
Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit
Flugplätzen (vgl. Tit. 698 01)........................................ - -
4. Darlehen im Zusammenhang mit der
Unterbringung von Angehörigen der Bundeswehr
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland... - -
5. Sonstiges......................................................... - -
Zusammen............................................................ 3 400
173 01
-032
Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden 170
170
130
Erläuterungen:
Siehe Erläuterung zu Tit. 153 01.
182 01
-032
Sonstige Darlehensrückflüsse 400
400
452
Erläuterungen:
Siehe Erläuterung zu Tit. 162 01.
266 01
-032
Verwaltungszuschlag im Zusammenhang mit der Verwaltung des NATO-
Truppenübungsplatzes Bergen
360
360
493
Erläuterungen:
Die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarungen zu erbringenden
Unterstützungsleistungen hängen von den Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer ab.
- 108 -
1408 Unterbringung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
286 01
-032
Erstattung der Kosten für die Verwaltung und die Mitbenutzung von
NATO-Einrichtungen in Deutschland und damit zusammenhängende
Unterstützungsleistungen
-
-
44 510
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen sind für die Kostenerstattung für die Mitbenutzung
von NATO-Einrichtungen in Deutschland und damit
zusammenhängende Unterstützungsleistungen zweckgebunden. Sie dienen nur zur
Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 537 01.
2. Am Ende des Haushaltsjahres nicht verwendete Mehreinnahmen
sind in das folgende Haushaltsjahr umzubuchen.
Erläuterungen:
Erstattung der Kosten für
1. die Mitbenutzung des NATO-Truppenübungsplatzes Bergen,
2. die Verwaltung der Haupteinsatzbasis des NATO-E-3A-Verbandes (AWACS)
Geilenkirchen und damit zusammenhängende Unterstützungsleistungen.
Zu 1.:
Die von der Bundesrepubik Deutschland für die Bewirtschaftung und Verwaltung
des NATO-Truppenübungsplatzes Bergen geleisteten Ausgaben werden am Ende
des Schießabschnittes (31. Dezember jedes Jahres) von den Benutzernationen
entsprechend dem Anteil der Inanspruchnahme erstattet.
Zu 2.:
Die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zu erbringende
Unterstützungsleistungen hängen von den Anforderungen des NATO-E-3A-Verbandes (AWACS) ab.
286 03
-032
Beiträge anderer NATO-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem
NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm in der Bundesrepublik
Deutschland
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Ist-Einnahmen dienen zur Leistung der Ausgaben bei folgenden
Titeln: Anlage 1 zu Kap. 1408 - Anlage N (1490) - in Höhe des dort
bestehenden anteiligen Bedarfs.
2. Am Ende des Haushaltsjahres nicht verwendete Ist-Einnahmen sind
in das folgende Haushaltsjahr umzubuchen.
Erläuterungen:
Vereinnahmt werden
1. die Beiträge anderer NATO-Mitgliedstaaten zum NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland,
2. die Beiträge anderer NATO-Mitgliedstaaten für die Abgeltung von Leistungen
der Landesbauverwaltungen für das NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm,
3. die Beiträge der Benutzer von Infrastruktureinrichtungen für Vorhaben, die
nicht unter die Normen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms fallen.
Die Anlage N ist am Ende des Kapitels abgedruckt.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(4 313)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
3. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig:
511 01, 517 01, 517 02, 517 09, 812 01 und Tgr. 01.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 518 02.
- 109 -
Unterbringung 1408
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
4. Erstattungen aus Kap. 1414 für Leistungen, die im Geschäftsbereich
des BMVg zentral bei Kap. 1408 veranschlagt und für das BAMAD
vorfinanziert werden, fließen den Ausgaben zu.
5. Mehrausgaben dürfen in Erwartung von Erstattungen aus Kap. 1414
geleistet werden. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender
Erstattungen geleistet werden und diese Erstattungen im laufenden
Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Erstattungen, soweit sie in den
folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von
Ausgaben verwendet werden.
Sächliche Verwaltungsausgaben
511 01
-032
B Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software,
Wartung
36 500
36 000
36 671
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 518 01.
Erläuterungen:
Ausgenommen sind Büromaschinen (Kap. 1413 Tit. 511 01, Kap. 1406 Tit. 553 05
und Kap. 1405 Tit. 554 10), das Ministerium (Kap. 1412) und das Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr für die Ausstattung
der diesem nachgeordneten Dienststellen mit dienststellenspezifischen,
wehrwissenschaftlichen/wehrtechnischen Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen (Kap. 1413).
517 01
-032
B Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 1 249 152
1 150 000
926 352
Haushaltsvermerk:
Erstattungsbeträge aus Mitbenutzungs- und sonstigen Verträgen fließen
den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Der Betrieb von Wärmeversorgungsanlagen der Bundeswehr kann unter
bestimmten Voraussetzungen gewerblichen Unternehmen übertragen werden. Die
Ausgaben umfassen auch Aufwendungen der Auftragnehmer für den Bau/die
Modernisierung von Wärmeversorgungsanlagen.
517 02
-032
B Absicherung von Liegenschaften 915 220
800 000
665 635
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 518 01.
2. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Die Ausgaben umfassen auch Aufwendungen der Auftragnehmer für den Einsatz
und Betrieb von Absicherungstechnik, sofern die Wirtschaftlichkeit hierfür
nachgewiesen ist.
517 03
-032
B Bewirtschaftung Forsten 62 270
60 454
50 032
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
- 110 -
1408 Unterbringung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 517 03
Erläuterungen:
Der Titel bildet die Grundlage für die Abrechnung der Dienstleistungskosten
zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst.
517 09
-032
B Betreibermodelle im Liegenschaftsbereich 12 300
12 300
11 324
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 149 600 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 13 600 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 13 600 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 13 600 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 13 600 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 13 600 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 13 600 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 13 600 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 13 600 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 13 600 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu............................................... 13 600 T€
im Haushaltsjahr 2038 bis zu............................................... 13 600 T€
Erläuterungen:
Aus den Ausgaben werden Leistungen im Rahmen von Öffentlich-Privaten
Partnerschaften (ÖPP-Vorhaben) sowie Leistungen Dritter im Zusammenhang mit
dem Liegenschaftsmanagement erstattet.
518 01
-032
B Mieten und Pachten 100 000
69 315
43 948
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 1 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1408 Tit. 511 01, 517 02, 519 11,
558 11, 558 13, 812 01 und Kap. 1413 Hgr. 4.
2. Aus den Ausgaben dürfen auch Leistungen Dritter im
Zusammenhang mit dem Liegenschaftsmanagement finanziert werden.
Erläuterungen:
Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Räume, die
militärischen oder Zwecken der Verwaltung oder Betreuungszwecken dienen;
ausgenommen ist das Ministerium (Kap. 1412).
- 111 -
Unterbringung 1408
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
518 02
-032
B Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
3 720 944
3 550 000
3 015 047
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 150 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2038 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2039 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2040 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2041 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2042 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2043 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2044 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2045 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2046 bis zu............................................... 30 000 T€
ab dem Haushaltsjahr 2047 bis zu..................................... 600 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 1 050 000 T€
gesperrt.
Haushaltsjahr 2032 ........................................................... 30 000 T€
Haushaltsjahr 2033 ........................................................... 30 000 T€
Haushaltsjahr 2034 ........................................................... 30 000 T€
Haushaltsjahr 2035 ........................................................... 30 000 T€
Haushaltsjahr 2036 ........................................................... 30 000 T€
Haushaltsjahr 2037 ........................................................... 30 000 T€
Haushaltsjahr 2038 ........................................................... 30 000 T€
Haushaltsjahr 2039 ........................................................... 30 000 T€
Haushaltsjahr 2040 ........................................................... 30 000 T€
Haushaltsjahr 2041 ........................................................... 30 000 T€
Haushaltsjahr 2042 ........................................................... 30 000 T€
Haushaltsjahr 2043 ........................................................... 30 000 T€
Haushaltsjahr 2044 ........................................................... 30 000 T€
Haushaltsjahr 2045 ........................................................... 30 000 T€
Haushaltsjahr 2046 ........................................................... 30 000 T€
ab Haushaltsjahr 2047 .......................... 600 000 T€
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1408.
3. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei
anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben
herangezogen werden.
537 01
-032
B Betrieb, Bewirtschaftung und Verwaltung von NATO-Einrichtungen und
damit zusammenhängende Unterstützungsleistungen
-
-
32 995
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 286 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen ge-
- 112 -
1408 Unterbringung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 537 01
leistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
2. Der auf die Bundeswehr entfallende Anteil wird auf die jeweiligen Titel
des Epl. 14 umgebucht.
Erläuterungen:
Kosten für
1. Betrieb und Bewirtschaftung des NATO-Truppenübungsplatzes Bergen,
2. die Verwaltung der Haupteinsatzbasis des NATO-E-3A-Verbandes (AWACS)
Geilenkirchen und damit zusammenhängenden Unterstützungsleistungen.
Zu 1.:
Der NATO-Truppenübungsplatz Bergen steht auch anderen NATO-Mitgliedern
gegen Kostenerstattung zur Verfügung. Die Betriebs- und Unterhaltskosten müssen
insoweit von der Bundesrepublik Deutschland vorfinanziert werden. Am Ende
eines Schießabschnittes (31. Dezember jedes Jahres) werden die Kosten nach dem
Anteil der Benutzung umgelegt und von den ausländischen Benutzern erstattet.
Die erstatteten Beträge werden bei Tit. 286 01 vereinnahmt.
Zu 2.:
Die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarungen zu erbringenden
Unterstützungsleistungen hängen von den Anforderungen des NATO-E-3A-Verbandes (AWACS)
ab.
Militärische Beschaffungen
558 70
-032
B Vorfinanzierung von Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Erstattungen für aus diesem Titel vorfinanzierte Vorhaben fließen den
Ausgaben zu.
2. Soweit am Ende des Haushaltsjahres vorfinanzierte Beträge noch
nicht erstattet werden, sind die Ist-Ausgaben in das folgende
Haushaltsjahr umzubuchen.
3. Die Ausgaben werden nach Anlage N zu Kap. 1408 bewirtschaftet.
4. In Erwartung von Erstattungen dürfen Ausgaben bis zur Höhe von 51
000 T€, darüber hinaus nur mit Zustimmung des Bundesministeriums
der Finanzen geleistet werden.
Erläuterungen:
Nach den Infrastrukturregeln der NATO werden die NATO-
Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms vom Gastgeberstaat erstellt.
Er schließt die Verträge und finanziert unter bestimmten Voraussetzungen
Ausgaben vor. Die zu den Vorhaben beitragenden Staaten erstatten dem
Gastgeberstaat die auf sie entfallenden Kostenanteile.
Die Anlage N ist am Ende des Kapitels abgedruckt.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
632 01
-032
B Erstattung von Verwaltungsausgaben an die Länder 785 000
740 000
668 347
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 14.
- 113 -
Unterbringung 1408
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 632 01
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
633 01, 682 01 und 686 01.
4. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Für die Durchführung der Baumaßnahmen oder sonstiger Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Unterbringung der Bundeswehr ist, soweit sie den
Landesbauverwaltungen obliegt, den Ländern eine Entschädigung zu zahlen. Höhe und Art
der Entschädigung sind durch Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und
Ländern geregelt.
In Betracht kommen Entschädigungszahlungen für die
1. Durchführung der Baumaßnahmen - Tit. 558 11 bis 558 13,
2. Durchführung der von der BImA beauftragten Großen bzw. Kleinen Neu-, Um-
und Erweiterungsbauten gemäß der zwischen BMVg, BMF und der BImA
geschlossenen Dachvereinbarung.
3. Wahrnehmung der Bauunterhaltung - Tit. 519 11,
4. Wahrnehmung der von der BImA im Regelverfahren beauftragten
Bauunterhaltung gemäß der zwischen BMVg, BMF und der BImA geschlossenen
Dachvereinbarung,
5. Inanspruchnahme bei der Prüfung und/oder Ausführung von Maßnahmen der
Tit. 518 01, 698 01, 821 03, 853 01 und 741 41 bis 893 41.
Ausgaben für Baumaßnahmen der NATO werden bei Tit. 632 91 der Anlage N zu
Kap. 1408 nachgewiesen.
633 01
-032
B Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur
Straßenunterhaltung
200
850
626
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
632 01, 682 01 und 686 01.
682 01
-032
B Zuschüsse an die Deutsche Bahn AG zur Unterhaltung von Strecken und
Gleisabschnitten
1 000
1 000
2 078
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
632 01, 633 01 und 686 01.
686 01
-411
B Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 1 500
1 510
1 927
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
632 01, 633 01 und 682 01.
Erläuterungen:
Zur Bereithaltung, Freimachung und Instandsetzung ehemals zweckgebundener
sowie gegenwärtig für den Bund zweckgebunden zur Verfügung gestellter
Wohnungen, soweit dies im Bundesinteresse liegt.
698 01
-032
B Entschädigungen im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von Flug-
und Truppenübungsplätzen
1 500
1 510
1 031
Erläuterungen:
Dabei handelt es sich um Entschädigungen
1. aufgrund des Schutzbereichgesetzes und des Luftverkehrsgesetzes in der
jeweils gültigen Fassung einschließlich der Kosten der Festsetzung und
Auszahlung;
Hierunter fallen die Kosten für die Errichtung, Einrichtung, Festlegung und
Unterhaltung von Schutzbereichen und Bauschutzbereichen sowie die Kosten
- 114 -
1408 Unterbringung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 698 01
der Entschädigungen, der entzogenen Nutzung, der Duldungen oder
Unterlassungen, der Beschädigung oder Zerstörung und der sonstigen
Vermögensnachteile.
Veranschlagt sind außerdem Ausgaben zur Zahlung von Entschädigungen
und sonstigen Kosten, die aufgrund privatrechtlicher Duldungsverträge nach
dem dritten und vierten Abschnitt des Schutzbereichgesetzes zu zahlen sind.
Ferner können hieraus Entschädigungen gezahlt werden, die durch
militärische Einwirkungen auf die Umgebung militärischer Anlagen ausgelöst
werden oder im Zusammenhang mit der zeitweiligen Sperrung bestimmter
Seegebiete vertraglich vereinbart worden sind.
2. für Lärm im Zusammenhang mit dem Betrieb von Flugplätzen und
Truppenübungsplätzen;
Veranschlagt werden Entschädigungen und Erstattungen auf Grundlage des
Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der jeweils gültigen Fassung in
Lärmschutzbereichen, die für Flugplätze der Bundeswehr und der NATO
festgesetzt sind.
Aus den Ausgaben dürfen auch Entschädigungen für passiven Schallschutz in
der Umgebung von Truppenübungsplätzen geleistet werden.
3. für die Entziehung des Eigentums an Grundstücken im Zusammenhang mit
der Erweiterung und dem Betrieb von Flugplätzen;
Veranschlagt sind hier auch Finanzierungshilfen für die Erstellung von
Ersatzobjekten sowie die Kosten des Abrisses der geräumten Bauwerke.
Ausgaben für Investitionen
812 01
-032
B Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT)
175 000
159 100
125 638
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu....................................... 50 000 T€
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 518 01.
Erläuterungen:
Einjährige Maßnahmen 1 000 €
1. Erstbeschaffung
1.1 Unterkunftsgerät und Einrichtungsgegenstände........................... 39 200
1.2 Betriebsgerät................................................................................ 30 300
2. Ersatzbeschaffung
2.1 Unterkunftsgerät und Einrichtungsgegenstände........................... 52 300
2.2 Betriebsgerät................................................................................ 53 200
Zusammen............................................................................................ 175 000
Zu 1.1 und 2.1:
Allgemeines Möblierungsgerät, Unterkunftstextilien, Küchen- und Tafelgerät, Turn-
und Sportgerät.
Zu 1.2 und 2.2:
Gerät zur Landschaftspflege, Zugmaschinen, Straßenreinigungs- und
Winterdienstgerät, Transport- und Hebegerät, Werkstattausstattung, Brandschutz- und
Rettungsgerät, Raumreinigungsgerät.
Ausgenommen sind das Ministerium - Kap. 1412 - und das Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr für die Ausstattung
der diesem nachgeordneten Dienststellen mit dienststellenspezifischen,
wehrwissenschaftlichen/wehrtechnischen Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen (ohne IT) - Kap. 1413 -.
- 115 -
Unterbringung 1408
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
821 03
-032
B Beschaffung von Liegenschaften für militärische Zwecke und
Werterstattungen nach § 61 Abs. 1 BHO für bundeseigene Grundstücke sowie
Restwertentschädigungen
110 000
38 000
10 820
Haushaltsvermerk:
1. Der Erlös aus der Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken,
die aus Mitteln des Epl. 14 beschafft worden sind, fließt den
Ausgaben bis zur Höhe des Kaufpreises von zu beschaffenden
Grundstücken zu, wenn die Veräußerung des bundeseigenen und der Erwerb
des zu beschaffenden Grundstücks Gegenstand desselben
Kaufvertrages sind und der Verkehrswert des zu veräußernden Grundstücks
100 T€ nicht übersteigt.
2. Erstattungsbeträge der Gaststreitkräfte im Zusammenhang mit der
Abgeltung von Belegungsschäden fließen den Ausgaben zu.
3. Aus diesen Ausgaben dürfen auch Darlehen gewährt und Entgelte
für Dienstbarkeiten bei der Verlegung von Treibstoffleitungen sowie
einmalige Entschädigungen aufgrund des Landbeschaffungsgesetzes
und vertraglicher Vereinbarungen beim Abschluss von
Nutzungsverträgen gezahlt werden.
Erläuterungen:
Aus den Ausgaben dürfen auch Darlehen im Zusammenhang mit Maßnahmen
gewährt werden, die bei Tit. 698 01 veranschlagt sind. Außerdem sind aus diesem
Titel Entgelte für die Bestellung von Dienstbarkeiten bei der Verlegung von
Treibstoffleitungen (Pipelines) für Verteidigungszwecke zu zahlen.
Ferner sind aus diesem Titel einmalige und laufende Entschädigungen aufgrund
des Landbeschaffungsgesetzes und vertraglicher Vereinbarungen beim Abschluss
von Nutzungsverträgen sowie Naturalwertrenten zu zahlen.
853 01
-032
Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige
Bedarfsträger
-
-
-
Erläuterungen:
Sonderlastenausgleich an Gemeinden und Gemeindeverbände nach Art. 106
Abs. 8 Grundgesetz sowie andere Leistungen wegen der Übernahme von
Aufgaben der Bundeswehr.
883 01
-032
B Erschließungsbeiträge 200
200
-
Erläuterungen:
Einmalige Abgaben bei Grundstücken, die sich im Eigentum der Bundeswehr
befinden, für
1. Erschließungsanlagen im Sinne von § 127 Abs. 2 (z. B. Verkehrsanlagen) und
2. andere Anlagen im Sinne von § 127 Abs. 4 (z. B. Ver- und
Entsorgungsanlagen)
des Baugesetzbuches in der aktuell gültigen Fassung, soweit diese Beträge nicht
im Zusammenhang mit Baumaßnahmen bei den Bauausgaben zu veranschlagen
sind.
883 02
-032
B Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1 000
1 000
488
Erläuterungen:
Siehe Erläuterungen zu Tit. 853 01.
- 116 -
1408 Unterbringung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
894 11
-187
B Zuwendungsbaumaßnahme Deutsches Marinemusseum 3 000
4 000
1 125
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 225 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 225 T€
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Neubau und Erweiterung des Deutschen Marinemuseums,
Wilhelmshaven........................................................................ 17 350 1 125 4 000 - 3 000 9 225
Ein Zuschuss an das Deutsche Marinemuseum Wilhelmshaven ist bei Kap. 1410
Tit. 686 03 Erl. Nr. 5 sowie eine Projektförderung an das Deutsche Marinemuseum
Wilhelmshaven bei Kap. 1410 Titel 686 03 Erl. Nr. 12 veranschlagt.
Die Veranschlagung der Baumaßnahme erfolgte ausnahmsweise ohne Vorliegen
der erforderlichen Haushaltsunterlagen nach § 24 BHO; sie beruht auf Beschluss
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 8. November 2018.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(623)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Investitionen und Aufwendungen für Baumaßnahmen der Bundeswehr (2 241 181)
(1 911 000)
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
519 11
-032
B Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 200 000
200 000
151 681
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 518 01.
2. Aus den Ausgaben dürfen Leistungen Dritter für den Betrieb der
Liegenschaften finanziert werden.
3. Ferner dürfen Ausgaben geleistet werden für:
3.1 die Altlastensanierung mit verteidigungsinvestiver Bedeutung und
zur Abgeltung eventueller Altlastenbeseitigung,
3.2 aus nationalen Mitteln zu unterhaltende bauliche Anlagen im
Ausland.
- 117 -
Unterbringung 1408
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
539 19
-032
B Vermischte Verwaltungsausgaben 2 200
2 000
1 831
Erläuterungen:
Ausgaben für externe Sachverständige, die bei der Durchführung von
Bauaufgaben des Bundes durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung bis zur
haushaltsmäßigen Anerkennung der Baumaßnahmen nach § 24 BHO entstehen.
558 11
-032
B Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 1 129 981
970 000
723 521
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 886 499 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 595 505 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 234 495 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 56 499 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 518 01.
3. Baumaßnahmen nach § 24 Abs. 3 BHO können durchgeführt
werden, wenn nach Verabschiedung des Haushalts Unterlagen nach §
24 BHO vom Bundesministerium der Finanzen anerkannt wurden
oder es sich um Fälle unabweisbaren und mit dem
Bundesministerium der Finanzen abgestimmten Bedarfs handelt.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel.......................... 143 781
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Hannover................. 207 931
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf
einschließlich Ausland............................................................................... 130 372
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden.............. 171 848
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart................... 104 980
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement München.................. 218 623
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Strausberg............... 152 446
Zusammen............................................................................................ 1 129 981
558 12
-032
B Nationale Anteile bei den Infrastrukturmaßnahmen des NATO-
Sicherheits-Investitionsprogramms
240 000
220 000
215 003
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 181 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 120 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 49 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 12 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Baumaßnahmen nach § 24 Abs. 3 BHO können durchgeführt
werden, wenn nach Verabschiedung des Haushalts Unterlagen nach
§ 24 BHO vom Bundesministerium der Finanzen anerkannt wurden
oder es sich um Fälle unabweisbaren und mit dem
Bundesministerium der Finanzen abgestimmten Bedarfs handelt.
3. Die Ausgaben werden nach Anlage N zu Kap. 1408 bewirtschaftet.
- 118 -
1408 Unterbringung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 558 12 (Titelgruppe 01)
Erläuterungen:
Hierzu rechnen die national zu finanzierenden Kostenanteile zu den
Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms, auch wenn sie aus
Tit. 558 70 vorfinanziert wurden. Außerdem sind hier Baumaßnahmen für die
Bundeswehr in NATO-Anlagen veranschlagt, bei deren Finanzierung sich die
NATO nicht beteiligt.
558 13
-032
B Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 669 000
519 000
471 892
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 505 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 338 550 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 167 250 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 518 01.
Die Inanspruchnahme bedarf der Zustimmung des
Bundesministeriums der Finanzen.
3. Hieraus dürfen auch Ausgaben für aus nationalen Mitteln zu
finanzierende Baumaßnahmen im Ausland geleistet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Ausgaben für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, soweit sie im
Einzelfall 6 000 000 € nicht übersteigen.
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel.......................... 71 000
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Hannover................. 67 000
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf
einschließlich Ausland............................................................................... 83 000
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden.............. 94 000
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart................... 85 000
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement München.................. 139 000
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Strausberg............... 130 000
Zusammen............................................................................................ 669 000
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Überprüfung und Ausbau öffentlicher Verkehrseinrichtungen und
Versorgungsanlagen von militärischem Interesse
(59 000)
(15 800)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
Erläuterungen:
Für Überprüfung, Bau, Ausbau und Verlegung von Straßen im Zusammenhang
mit militärischen Anlagen, für sonstige Anlagen des öffentlichen Verkehrs, wie
Eisenbahnen, Wasserstraßen, Häfen und Anlagen der zivilen Luftfahrt, für
Versorgungsanlagen sowie zum Ausbau des Straßennetzes für den militärischen
Durchgangsstraßenverkehr und weitere militärische Bedarfe im Rahmen des OPLAN
DEU einschließlich Brückenverstärkungen und Brückenbauten müssen
Finanzhilfen gewährt werden.
741 41
-032
B Zuweisungen für Straßenbaumaßnahmen des Bundes 11 500
1 800
-
- 119 -
Unterbringung 1408
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
882 41
-032
B Zuweisungen für Investitionen an die Länder 12 000
2 500
167
883 41
-032
B Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 13 000
4 500
213
891 41
-032
B Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 11 000
3 000
1 791
893 41
-032
B Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bedarfsträger 11 500
4 000
72
Titelgruppe 05
Tgr. 05 Ausgaben und Investitionen für verteidigungsrelevante
Verkehrsinfrastruktur des Bundes
(1 838 437)
(1 237 480)
Erläuterungen:
Ausgaben für die Realisierung von verteidigungsrelevanten
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen des Bundes.
Die Ausführung übernimmt das Bundesministerium für Verkehr nach enger
Konsultation des BMVg. Das Nähere regelt eine Ressortvereinbarung.
682 51
-032
B Autobahn GmbH des Bundes Betrieb/Verkehr 256 626
224 009
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
891 51.
891 51
-032
B Autobahn GmbH des Bundes Erhalt/Erweiterung 1 026 506
896 038
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 890 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 210 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 200 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 160 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 120 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 100 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 50 000 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 50 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
682 51.
2. In diesen Titel werden Verpflichtungen übertragen, die durch das
BMV zu Lasten des Kap. 1201 Tit. 891 11 eingegangen worden sind.
Mit Stichtag 31.12.2024 umfasst dies Verpflichtungen in Höhe von
930 893 T€, davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026: 410 602 T€
im Haushaltsjahr 2027: 307 786 T€
im Haushaltsjahr 2028: 212 505 T€.
- 120 -
1408 Unterbringung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 05
891 52
-032
B Baukostenzuschüsse Schiene 555 305
117 433
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 400 480 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 85 866 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 153 739 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 160 875 T€
Haushaltsvermerk:
In diesen Titel werden Verpflichtungen übertragen, die durch das BMV zu
Lasten des Kap. 1202 Tit. 891 01 eingegangen worden sind. Mit Stichtag
31.12.2024 umfasst dies Verpflichtungen in Höhe von 2 037 923 T€,
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026: 527 536 T€
im Haushaltsjahr 2027: 529 047 T€
im Haushaltsjahr 2028: 515 931 T€
im Haushaltsjahr 2029: 465 409 T€.
Erläuterungen:
Der Bund kann Investitionen in die Neu- und Ausbauvorhaben der Schienenwege
von Eisenbahnen des Bundes nach Maßgabe des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanzieren.
Die Bundesmittel werden auf der Grundlage von Finanzierungsvereinbarungen
bereitgestellt.
Aus dem Titel werden Verkehrsprojekte finanziert, die im Bedarfsplan für die
Bundesschienenwege (Anlage 1 zu § 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes)
enthalten sind und auch der militärischen Mobilität dienen.
- 121 -
Unterbringung 1408
Überblick zur Anlage
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. 416 000 410 000 +6 000 304 333
Gesamteinnahmen.................................................. 416 000 410 000 +6 000 304 333
Ausgaben
Militärische Beschaffungen..................................... 400 000 400 000 - 298 730
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 16 000 10 000 +6 000 5 603
Gesamtausgaben.................................................... 416 000 410 000 +6 000 304 333
davon nicht flexibilisiert........................................... 416 000 410 000 +6 000 304 333
- 122 -
1408 Anlage 1
NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm in der
Bundesrepublik Deutschland - Anlage N (1490)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
286 91
-032
Gemeinsam finanzierte Maßnahmen des NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland
400 000
400 000
298 730
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen dienen zur Leistung der Ausgaben bei folgendem Titel:
559 91.
Erläuterungen:
Nachzuweisen sind:
1. Beiträge der Bundesrepublik Deutschland und der anderen NATO-
Mitgliedstaaten zu den Ausgaben des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms auf
dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Kap. 1401 Tit. 559 12 und
Kap. 1408 Tit. 286 03) einschließlich der Infrastrukturbeiträge für das NATO-
Frühwarnsystem AWACS (Haupteinsatzbasis Geilenkirchen).
2. Nationale Steuern und Zölle, die von der NATO-Finanzierung
ausgenommen und von der Bundesrepublik Deutschland zu tragen sind (Kap. 1401
Tit. 559 11).
3. Nationale Anteile der Bundesrepublik Deutschland bei den Maßnahmen des
NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms (Kap. 1408 Tit. 558 12).
4. Beiträge der Benutzerinnen und Benutzer von Infrastruktureinrichtungen für
Vorhaben, die nicht unter die Normen des NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramms fallen (Kap. 1408 Tit. 286 03).
5. Vorfinanzierungen von Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland (Kap. 1408 Tit. 558 70).
Erstattungen vorfinanzierter Beträge fließen den Ausgaben bei Kap. 1408
Tit. 558 70 zu.
286 93
-032
NATO-Ausgaben für die Abgeltung von Leistungen der
Landesbauverwaltungen für Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramms
16 000
10 000
5 603
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen dienen zur Leistung der Ausgaben bei folgendem Titel:
632 91.
Erläuterungen:
In den Ausgaben der NATO-Mitgliedstaaten zum NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramm und in den Kosten für die nicht unter die Normen des Programms
fallenden Vorhaben sind auch Pauschbeträge enthalten, mit denen die Leistungen
der nationalen Bauverwaltungen abgegolten werden sollen. Der Umfang dieser
Leistungen richtet sich nach besonderen NATO-Richtlinien. Die darauf
entfallenden Beitragsanteile der Bundesrepublik Deutschland und der anderen NATO-
Mitgliedstaaten sind bei Kap. 1401 Tit. 559 12 mitveranschlagt bzw. werden bei
Kap. 1408 Tit. 286 03 vereinnahmt.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Ausgaben dürfen höchstens bis zur Höhe der Ist-Einnahmen geleistet
werden bei folgendem Titel: Kap. 1408 Tit. 286 03.
- 123 -
Anlage 1
NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm in der
Bundesrepublik Deutschland - Anlage N (1490)
1408
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Militärische Beschaffungen
559 91
-032
Gemeinsam finanzierte Maßnahmen des NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland
400 000
400 000
298 730
Haushaltsvermerk:
Ausgaben dürfen höchstens bis zur Höhe der Ist-Einnahmen geleistet
werden bei folgendem Titel: 286 91.
Erläuterungen:
Nachzuweisen sind (jeweils in besonderen Buchungsabschnitten):
1. Von der Bundesrepublik Deutschland und von den anderen NATO-
Mitgliedstaaten zu finanzierendes NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm auf dem
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Kap. 1401 Tit. 559 12 und Kap. 1408
Tit. 286 03) einschließlich der Infrastrukturbeiträge für das NATO-
Frühwarnsystem AWACS (Haupteinsatzbasis Geilenkirchen).
Die Vorhaben sind von der Bundesrepublik Deutschland auszuführen. Die
entstehenden Kosten werden von allen beteiligten NATO-Mitgliedstaaten nach
einem Kostenteilungsschlüssel erstattet.
2. Nationale Steuern und Zölle, die in der Bundesrepublik Deutschland für
Maßnahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms erhoben werden, von
der NATO-Finanzierung ausgenommen und von der Bundesrepublik
Deutschland zu tragen sind (Kap. 1401 Tit. 559 11).
3. Nationale Anteile der Bundesrepublik Deutschland bei Maßnahmen des
NATO- Sicherheits-Investitionsprogramms (Kap. 1408 Tit. 558 12).
4. Beiträge der Benutzer von Infrastruktureinrichtungen für Vorhaben, die
nicht unter die Normen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm fallen
(Kap. 1408 Tit. 286 03).
5. Vorfinanzierungen von Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland (Kap. 1408 Tit. 558 70).
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
632 91
-032
Abgeltung von Leistungen der Landesbauverwaltungen für
Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms
16 000
10 000
5 603
Haushaltsvermerk:
Ausgaben dürfen höchstens bis zur Höhe der Ist-Einnahmen geleistet
werden bei folgendem Titel: 286 93.
Erläuterungen:
In den Ausgaben der NATO-Mitgliedstaaten zum NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramm und in den Kosten für die nicht unter die Normen dieses Programms
fallenden Vorhaben sind auch Pauschbeträge enthalten, mit denen die Leistungen
der nationalen Bauverwaltungen abgegolten werden sollen. Der Umfang dieser
Leistungen richtet sich nach besonderen NATO-Richtlinien. Verwaltungsausgaben
für die Durchführung von national zu finanzierenden Baumaßnahmen der
Bundeswehr werden aus Kap. 1408 Tit. 632 01 erstattet.
- 124 -
1408 Anlage 1
NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm in der
Bundesrepublik Deutschland - Anlage N (1490)
Vorbemerkung
Das Kapitel enthält einzelne Fachausgaben, die nicht die
Veranschlagung in einem gesonderten Fachkapitel rechtfertigen.
Einen Ausgabenschwerpunkt bilden dabei die Ausgaben, die
im Rahmen von Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen, größeren
Unglücksfällen und Notfällen entstehen. Daneben sind unter
anderem die Ausgaben für Schadensersatzansprüche Dritter,
soweit es sich nicht um Ansprüche aus Übungsschäden
handelt, veranschlagt.
Überblick zum Kapitel 1410
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 270 220 290 220 -20 000 248 107
Übrige Einnahmen.................................................. 75 000 75 000 - 83 099
Gesamteinnahmen.................................................. 345 220 365 220 -20 000 331 206
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 32 180 32 170 +10 30 273
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 22 292 22 027 +265 12 690
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 54 472 54 197 +275 42 963
davon nicht flexibilisiert........................................... 54 472 54 197 +275 42 963
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 54 472 54 197 +275 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 405
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 2 005
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 400
- 125 -
Sonstige Bewilligungen 1410
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-032
Gebühren, sonstige Entgelte 220
220
120
112 01
-032
Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 30 000
30 000
31 326
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Gegen Soldatinnen und Soldaten verhängte Disziplinarbußen
nach der Wehrdisziplinarordnung, Geldbußen,
Verwarnungsgelder und die in gerichtlichen Disziplinarverfahren und in
Beschwerdeverfahren von den Wehrdienstgerichten zu erhebenden Kosten
und verhängten Ordnungsstrafen.................................................... 10 000
2. Gegen Beamtinnen und Beamte verhängte Geldbußen nach dem
Bundesdisziplinargesetz.................................................................. 1 000
3. Vertragsstrafen im Zusammenhang mit dem
Beschaffungsvorhaben Großraumtransportflugzeug A400M......................................... -
4. Sonstige Vertragsstrafen................................................................. 19 000
Zusammen............................................................................................ 30 000
119 99
-032
Vermischte Einnahmen 220 000
240 000
200 690
Haushaltsvermerk:
1. Von den Einnahmen sind Kursverluste bei Auslandszahlungen und
bei Fremdwährungsbeständen im Ausland abzusetzen.
2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass nahe Angehörige (einschließlich
Bezugspersonen und betreuungspflichtige Kinder), Hinterbliebene, frühere
Soldatinnen und Soldaten sowie frühere zivile Bundeswehrangehörige
im Zusammenhang mit Einsätzen und einsatzgleichen
Verpflichtungen der Bundeswehr unentgeltliche Unterstützungsleistungen
erhalten.
3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
werden nach Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg), die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der
Finanzen erlassen worden sind, zugelassen:
3.1 Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur
Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs
und deren Begleiterinnen und Begleiter ohne Entgelt bzw. gegen
Erstattung der Kosten gemäß den "Richtlinien für den Einsatz von
Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von
Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs". Gleiches
gilt in Einzelfällen mit einem besonderen Sicherheitserfordernis auch
für den Einsatz von geschützten Luftfahrzeugen der Bundeswehr.
Die Regelungen schließen Fallgestaltungen nach § 61 BHO ein.
3.2 unentgeltliche Unterstützungsleistungen an das Soldatenhilfswerk
der Bundeswehr e. V.,
3.3 unentgeltliche Nutzungsüberlassung von Diensträumen an die
Unteroffizier-Kameradschaft im BMVg e. V.,
- 126 -