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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung) 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 166 03 -032 Erträge aus dem Konto bei der Zentralbank der Vereinigten Staaten von Amerika 2 000 1 138 3 376 Erläuterungen: Aufgrund des Abkommens vom 30. Juni 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige Verteidigungshilfe (BGBl. II S. 1050) sind für Lieferungen und Leistungen der US- Streitkräfte Vorauszahlungen zu leisten. Die nicht sofort benötigten Beträge werden von der Zentralbank der Vereinigten Staaten in verzinslichen Schatzanweisungen angelegt. 266 01 -032 Einnahmen aus Erstattungen für Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen 34 746 50 000 77 354 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Rahmen der Ausbildungsangebote des VNAusbildungszentrums der Bundeswehr in Hammelburg für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze auf die Erstattung der Lehrgangskosten und für Journalistinnen und Journalisten sowie Journalistenschülerinnen und -schüler, Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und des Mercator Kollegs für internationale Aufgaben je Teilnehmerin/Teilnehmer auf die Erstattung von bis zu 70 Prozent der Lehrgangskosten verzichtet werden kann. 2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass gegenüber ausländischen Streitkräften auf die Erstattung von Kosten für Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Zusammenhang mit einem internationalen Einsatz verzichtet werden kann, wenn deren Beteiligung an diesem internationalen Einsatz zu einer Entlastung der Bundeswehr führt. 3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Rahmen der Feldpostversorgung der Bundeswehr gegenüber Dritten auf bis zu 70 Prozent der Kosten verzichtet werden kann, wenn deren Teilnahme an der Feldpostversorgung der Bundeswehr der Wahrung deutscher Sicherheitsinteressen dient. Erläuterungen: Weniger wegen Anpassung an die erwarteten Einnahmen. 286 01 -032 Erstattungen der NATO für Unterstützungsleistungen und Aufwendungen der Bundesrepublik Deutschland 1 000 1 100 1 000 Erläuterungen: Die Bundesrepublik Deutschland stellt der NATO Leistungen zur Verfügung, die ihr aus den NATO-Militärhaushalten erstattet werden. - 9 - Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen 1401 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Grp. 559 dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1410 Tit. 272 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 2. Soweit die Ausgaben im Zusammenhang mit dem NATO-Sicherheits- Investitionsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland zu verwenden sind, werden sie nach Anlage N zu Kap. 1408 bewirtschaftet. Sächliche Verwaltungsausgaben 533 01 -032 B Ausbildung von Angehörigen ausländischer Streitkräfte 4 800 4 650 3 425 Erläuterungen: Ausgaben, die die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Abkommen, Verträgen und Einzelvereinbarungen für die Gewährung von Ausbildungshilfe an Angehörige der Streitkräfte anderer Staaten zu leisten hat, soweit sie nicht aus anderen Zweckbestimmungen des Epl. 14 getragen werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 685 01 -032 B Beitrag zu den Kosten für den gemeinsamen Betrieb des George C. Marshall Center 3 571 3 571 2 812 Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 George C. Marshall Center, Europäisches Zentrum für sicherheitspolitische Studien in Garmisch-Partenkirchen/Deutschland............. 25 3 929 USD 3 556 15 3 571 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Förderung der friedlichen Zusammenarbeit zwischen den Staaten des Europäisch-Atlantischen-Partnerschaftsrats (EAPR) im Rahmen des NATO Programms Partnerschaft für den Frieden (PfP) - 10 - 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 687 01 -032 B Beitrag zu den NATO-Militärhaushalten 294 000 215 000 233 551 Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Nordatlantisches Verteidigungsbündnis (NATO)............................... 15,88 294 000 - 294 000 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Gemeinsame Finanzierung von NATO-Militärhaushalten, hier NATO Kommandostruktur Die Bundesrepublik Deutschland hat zu den NATO-Militärhaushalten beizutragen, und zwar im Wesentlichen für 1. den internationalen Militärstab, 2. die militärischen Hauptquartiere, 3. das Luftverteidigungssystem, 4. die Fernmeldeeinrichtungen der NATO, 5. die Pensionsbeiträge für ehemalige NATO-Zivilbedienstete einschl. ehemaliger Zivilbediensteter der NATO-Agenturen. Mehr wegen dem im Rahmen von "NATO 2030 - A Transatlantic Agenda for the Future" beim NATO-Gipfel 2022 erfolgten Beschluss zur Erhöhung der Gemeinschaftsfinanzierung. 687 02 -032 B Beitrag zu den Kosten der gemeinsam finanzierten Kommandostellen und Stäbe 34 972 33 198 20 080 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Deutsch-Französische Brigade in Deutschland und Frankreich.......................................................................................... 50,00 2 700 - 2 700 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Organisation und Koordination der Deutsch- Französischen Brigade in ihrer Gesamtheit 2. Hauptquartier EUROKORPS in Straßburg/Frankreich............. 28,30 4 391 - 4 391 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Organisation und Koordinierung des Europäischen Korps in seiner Gesamtheit 3. Militärische Hauptquartiere der NATO Streitkräftestruktur mit Deutschland als Rahmennation in Münster, Stettin/Polen und Oberammergau......................................................................... 21 477 - 21 477 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Organisation, Koordination und Führung des Verantwortungsbereiches bzw. Ausbildung von NATO Personal - 11 - Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen 1401 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 02 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 4. Militärische Hauptquartiere der NATO Streitkräftestruktur mit deutscher Beteiligung in Großbritannien, Frankreich, Italien, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Türkei, USA, Belgien, Dänemark und Lettland (Stationierung MND-N)....................... 2 694 - 2 694 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Organisation, Koordination und Führung des Verantwortungsbereiches 5. Informationszentrum für Kampfmittelbeseitigung (EODTIC) in Liverpool/Großbritannien.......................................................... 50,00 13 - 13 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Betrieb eines multinationalen technischen Informationszentrums für Kampfmittelbeseitigung 6. International Special Training Centre (ISTC) in Pfullendorf/ Deutschland.............................................................................. 40,00 180 - 180 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Internationales Ausbildungszentrum für fortgeschrittene Ausbildung von Spezialkräften und ähnlichen Kräften in der Bundesrepublik Deutschland 7. European Air Group (EAG) in High Wycombe/Großbritannien. 10,00 19 19 Rechtsgrundlage: Vereinbarung............................................... - - Zweck: Europäische Zusammenarbeit im Bereich Lufttransport und -betankung 8. NATO-Intelligence Fusion Center (NIFC), Molesworth/ Großbritannien.................................................................................. 3,40 200 - 200 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Verbesserung der Intelligence Unterstützung insbesondere für NATO Response Forces (NRF) und Combined Joint Task Forces (CJTF) Einsätze 9. Movement Coordination Centre Europe (MCCE) in Eindhoven/Niederlande........................................................................ 6,30 13 - 13 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Verkehrsübergreifende Koordination von Land-, See- und Lufttransporten einschließlich Luftbetankung 10. European Air Transport Command (EATC) in Eindhoven/ Niederlande............................................................................... 38,00 1 382 - 1 382 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Optimierung des nationalen/internationalen Einsatzes von Lufttransportkräften im europäischen Umfeld 11. Centres of Excellence (CoE) in Rumänien, Deutschland, Estland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Polen, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn und USA..... 1 450 - 1 450 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Unterstützung der Transformation der NATO und EU 12. Joint Electronic Warfare Core Staff (JEWCS) in Yeovilton/ Großbritannien.......................................................................... 23,40 355 - 355 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Verbesserung der Fähigkeiten der NATO im Bereich Elektronische Kampfführung 13. European Personnel Recovery Centre (EPRC) in Poggio Renatico/Italien.............................................................................. 24 - 24 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Optimierung der Personalbergung im Einsatz 14. European Tactical Airlift Centre (ETAC) in Saragossa/Spanien 11,10 13 - 13 - 12 - 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 02 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Verbesserung der taktischen Einsatzbefähigung von Lufttransport-Besatzungen 15. Multinational Helicopter Training Centre (MHTC) in Sintra, Portugal..................................................................................... 61 - 61 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Gemeinschaftliches Ausbildungszentrum für Hubschrauberpiloten Zusammen........................................................................................ 34 972 - 34 972 Differenzen durch Rundung möglich Deutscher Beitrag zu den Kosten von integrierten Kommandostellen und Stäben, die nicht aus NATO-Militärhaushalten bzw. EU-Haushalten, sondern nur von den daran beteiligten Staaten zu finanzieren sind. 687 03 -032 B Beiträge an sonstige internationale Organisationen und Einrichtungen 72 482 65 321 57 048 Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Unmittelbar von den Teilnehmerstaaten zu tragende Verwaltungsausgaben für die NATO Support and Procurement Organisation (NSPO) in Luxemburg............................................. 3 800 - 3 800 Rechtsgrundlage: NSPO Charta und Finanzsatzung Zweck: Individuelle und kollektive logistische und operationelle Unterstützung der NATO und ihrer Mitgliedstaaten 2. Battlefield Information Collection and Exploitation Systems (BICES) Group Executive in Brüssel/Belgien........................... 2 643 - 2 643 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Betrieb eines gemeinsamen Datenverarbeitungs- und Datenaustauschsystems des militärischen Nachrichtenwesens 3. Gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation (Organisation Conjointe de Coopération en matière d`Armement - OCCAR) in Bonn/Deutschland.................................................. 17,96 4 880 - 4 880 Rechtsgrundlage: OCCAR-Übereinkommen Zweck: Effizientes Management der Rüstungszusammenarbeit unter den Partnerstaaten 4. EUROCONTROL in Maastricht/Niederlande............................ 13 712 - 13 712 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Internationale Koordinierung der Flugsicherung 5. NATO Industrial Advisory Group (NIAG) in Brüssel/Belgien..... 15,88 750 - 750 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Förderung der Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung innerhalb der NATO 6. von-Karman-Institut (VKI) in Brüssel/Belgien............................ 590 - 590 - 13 - Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen 1401 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 03 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Nachakademische Ausbildung auf dem Gebiet der experimentellen Aerodynamik 7. Munitions Safety Information Analysis Center (MSIAC) in Brüssel/Belgien......................................................................... 10 208 - 208 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: a) Schaffung einer Datenbasis für Entwicklung und Beschaffung nicht sympathetisch detonierender Munition (Eigengefährdung) einschl. Klassifizierung b) Bewertungsverfahren und Gefahrenanalysen 8. NATO Helicopter Management Agency - NAHEMA; Partnernationen Frankreich, Italien, Niederlande in Aix-en-Provence/ Frankreich................................................................................. 36,30 4 467 - 4 467 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Entwicklung und Produktion des NH90 sowie des MH90 9. Agentur für den NATO Eurofighter 2000 und das Mehrzweckkampfflugzeug Tornado (NATO Eurofighter 2000 und Tornado Development, Production and Logistics Management Agency - NETMA; Partnernationen Großbritannien, Italien und Spanien) in Hallbergmoos/Deutschland............................................. 31,96 19 150 - 19 150 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Definition, Entwicklung, Produktion und Logistik für EF 2000 und Tornado 10. Europäische Verteidigungsagentur (European Defence Agency - EDA; EU-Mitgliedstaaten) in Brüssel/Belgien.................... 24,92 13 500 - 13 500 Rechtsgrundlage: Ratsentscheidung Zweck: Verbesserung der militärischen Fähigkeiten der EU 11. Sonstige Institutionen................................................................ 387 - 387 12. Maritime Unmanned Systems Innovation and Coordination Cell (MUSIC^2) in Brüssel/Belgien........................................... 9,30 70 - 70 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Förderung der Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung im Bereich unbemannter maritimer Systeme ("maritime unmanned systems") 13. NATO Defence Innovation Accelerator for the North Atlantic (DIANA)..................................................................................... 15,88 8 100 - 8 100 Rechtsgrundlage: DIANA Charta Zweck: Beschleunigung neuer und disruptiver technischer Lösungen für kritische transatlantische Verteidigungs- und Sicherheitsherausforderungen 14. Alliance Persistence Surveillance from Space (APSS) Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Austausch von Infromationen zur Verbesserung der Aufklärungs- und Überwachungsfähigkeit der NATO................ 225 225 Zusammen........................................................................................ 72 482 - 72 482 Differenzen durch Rundung möglich - 14 - 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 687 04 -032 B Beiträge zum NATO Pipeline System 23 678 25 061 20 688 Erläuterungen: Betrieb und Wartung von grenzüberschreitenden NATO-Kraftstoffleitungen durch die Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) sowie Kosten für das Central Europe Pipeline System (CEPS). Rechtsgrundlage: Charta Zweck: Betrieb des Zentraleuropäischen Kraftstoffleitungssystems 687 05 -032 B Beitrag zu den Kosten von der Bundeswehr mitbenutzter militärischer Anlagen 104 956 81 665 81 948 Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. EURO NATO Joint Jet Pilot Training (ENJJPT) in Sheppard Air Force Base (AFB)/USA............................................................... 43 933 USD 39 758 - 39 758 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Grund- und Fortgeschrittenenausbildung der Strahlflugzeugführer 2. NATO Missile Firing Installation (NAMFI) auf Kreta/ Griechenland.............................................................................................. 61,00 6 000 - 6 000 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Raketenschießausbildung 3. NATO NAVAL Forces Sensor and Weapon Accuracy Check Sites (FORACS) in Griechenland, Norwegen und USA................. 13,25 979 - 979 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Genauigkeitsvermessung von Waffensystemen auf Kriegsschiffen 4. Tactical Leadership Programme (TLP) in Albacete/Spanien....... 12,00 330 - 330 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Ausbildung der alliierten taktischen Luftstreitkräfte 5. Deutsch-Französisches Heeresflieger-Ausbildungszentrum TIGER (D/F HFlgAusbZ) in Le Luc/Frankreich............................ 50,00 1 295 - 1 295 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Fliegerische Ausbildung der Luftfahrzeugführer Waffensystem TIGER 6. Deutsch-israelische Kooperation MALE HERON TP; Tel Nof Airbase/Israel............................................................................... 25 551 USD 23 123 - 23 123 Rechtsgrundlage: Vereinbarung 7. Deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich des technischen Lufttransports mit C-130J in Evreux/Frankreich................ 15 956 - 15 956 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Gemeinsamer Betrieb einer deutsch-französischen Lufttransporteinheit 8. Unterstützungsleistungen USA für Anteile des TaktAusbKdoLw, Sheppard Air Force Base (AFB)/USA......................................... 524 - 524 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Unterstützung 9. FMS Anteil TaktAusbKdoLw in Sheppard/USA........................... 18 775 USD 16 991 - 16 991 - 15 - Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen 1401 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 05 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: TORNADO-Ausbildung Zusammen........................................................................................ 104 956 - 104 956 Differenzen durch Rundung möglich Anteilige Gestehungs- und Betriebskosten für militärische Anlagen, die von den daran beteiligten Staaten multinational finanziert werden. Hierunter fallen nicht die Kosten für eine ausschließlich nationalen Zwecken dienende gelegentliche oder zeitweise Mitbenutzung von militärischen Anlagen und Programme, für nationale Zusatzforderungen und sonstige den jeweiligen Benutzerstaaten in Rechnung zu stellende Sonderleistungen. Mehr wegen des aktualisierten, projektbezogenen, teilweise einmaligen Bedarfs für Ausbildung, Infrastruktur und technischem Zusatzgerät sowie Nutzungs- und Wechselkursanpassungen. 687 12 -032 B Unterstützungsmaßnahmen der Bundeswehr gegenüber verbündeten Streitkräften zur Förderung militärischer Zusammenarbeit 400 900 500 Erläuterungen: Ausgaben für sonstige militärische Unterstützungsmaßnahmen von hohem politischen Interesse soweit nicht an anderer Stelle veranschlagt. Titelgruppe 01 Tgr. 01 NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm (244 000) (194 000) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 559 11 -032 B Nationale Steuern und Zölle 4 000 4 000 3 500 Erläuterungen: Aufgrund einer zwischen den NATO-Staaten getroffenen Regelung sind die im NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm enthaltenen Steuern und Zölle von den Gastgeberländern zu tragen. 559 12 -032 B Beitrag zu den Kosten des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms 240 000 190 000 156 767 Erläuterungen: Die Ausgaben für Grunderwerb, Grundstücke und nationale Zusatzbauten sind im Kap. 1408 veranschlagt. - 16 - 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 02 Tgr. 02 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten NATO- Bodenaufklärungssystems NATO Alliance Ground Surveillance (NATO AGS) (49 001) (49 001) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 553 21 -032 B Beitrag zu den Kosten für Materialerhaltung und Betrieb 49 000 49 000 49 001 559 21 -032 B Beitrag zu den Beschaffungskosten 1 1 - Titelgruppe 03 Tgr. 03 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten NATO-Frühwarnsystems NATO Airborne Early Warning and Control (NAEW&C) (136 880) (111 299) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterungen: Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich an den Kosten des multinational beschafften luftgestützten Aufklärungs- und Frühwarnsystems der NATO E-3A. 553 31 -032 B Beitrag zu den Kosten für Materialerhaltung und Betrieb 100 000 79 700 77 831 559 31 -032 B Beitrag zu den Beschaffungskosten NAEW&C 25 880 25 880 26 681 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Beitrag zu den Beschaffungskosten................................................ 25 880 2. Zuschüsse der EU........................................................................... - Zusammen............................................................................................ 25 880 - 17 - Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen 1401 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 559 32 -032 B Beitrag Beschaffung Nf E3A 5 000 - - Verpflichtungsermächtigung.................................................. 3 295 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 200 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 300 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 400 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 700 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 700 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 400 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 300 000 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 295 000 T€ 687 31 -032 B Beitrag zu den Verwaltungskosten des NAEW&C-Programmbüros (NAPMA) 6 000 5 719 5 346 Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Agentur für das Gemeinschaftsprogramm NATO E-3A im Zusammenhang mit der Modernisierung des luftgestützten Frühwarn- und Leitsystems der NATO (NATO Airborne Early Warning and Control Programme Management Agency - NAPMA) in Brunssum/ Niederlande Verwaltungshaushalt......................................................................... 27,45 6 000 - 6 000 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Organisation und Durchführung des Programms Die NAPMA ist eine selbstständige NATO-Agentur. Die Beiträge zu den Verwaltungskosten richten sich nach den Anteilen der Vertragsparteien am jeweiligen Gemeinschaftsprogramm. Titelgruppe 04 Tgr. 04 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten Betankungssystems Multinational Multirole Tanker Transport (MRTT) Fleet (MMF) (95 000) (44 001) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 553 41 -032 B Beitrag zu den Kosten für Materialerhaltung und Betrieb 85 000 44 000 75 276 559 41 -032 B Beitrag zu den Beschaffungskosten 10 000 1 - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. - 18 - 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 08 Tgr. 08 Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen (460 000) (640 000) Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 14. Die Leistung der Mehrausgaben im Epl. 14 bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 14. 3. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterungen: Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich u. a. an folgenden internationalen Einsätzen: 1. KOSOVO FORCE (KFOR) 2. United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) 3. European Union Naval Force Aspides (EUNAVFOR ASPIDES) 4. United Nations Mission in the Republic of South Sudan (UNMISS) 5. Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara (MINURSO) 6. European Union Naval Force Mediterranean (EU NAVFOR MED) Operation IRINI 7. Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien 8. Maritime Sicherheitsoperation im Mittelmeer (SEA GUARDIAN) 9. European Union Force (EUFOR) Operation ALTHEA Die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland beschränkt sich bei Einsätzen wie EUNAVFOR ATALANTA, EUTM Mali, EUTM RCA, EUTM Somalia und EUTM MOZ, EUMAM UKR, EUSDI Gulf of Guinea, EUNAVFOR ASPIDES und NSATU auf Beiträge an der Gemeinschaftsfinanzierung Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass auch für bereits beendete Mandate im Rahmen des logistischen Nachlaufs haushalterische Vorsorge zu treffen ist. 423 81 -032 B Personalausgaben 40 000 90 000 85 421 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Auslandsverwendungszuschlag...................................................... 36 000 2. Entlohnung nicht deutscher Ortskräfte............................................ 1 000 3. Sonstige Leistungen........................................................................ 3 000 Zusammen............................................................................................ 40 000 547 81 -032 B Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 185 000 290 000 376 881 Erläuterungen: Weniger wegen der Beendigung des Einsatzes MINUSMA (Mali). - 19 - Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen 1401 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 08 553 81 -032 B Erhaltung von Wehrmaterial 90 000 115 000 102 217 554 81 -032 B Militärische Beschaffungen 65 000 60 000 67 373 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 24 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 14 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 10 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1404 Tit. 551 01, 551 02, 551 03, 551 11, 551 12, 551 16, 551 18, Kap. 1405 Tit. 554 01, 554 03, 554 05, 554 06, 554 07, 554 08, 554 10, 554 12 und 554 13. Die Deckungsfähigkeit gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 50 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 558 81 -032 B Militärische Anlagen 10 000 30 000 28 054 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 30 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 000 T€ 687 81 -032 B Beitrag zu den gemeinsamen Kosten für NATOgeführte Militäreinsätze sowie für Einsätze der EU mit militärischen oder verteidigungspol. Bezügen 70 000 55 000 34 590 Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Europäische Union (EU).............................................................. 24,92 53 000 - 53 000 Rechtsgrundlage: EU-Vertrag und weitere Vereinbarungen Zweck: Finanzierung der gemeinsamen Kosten (common costs) 2. NATO........................................................................................... 15,88 17 000 - 17 000 Rechtsgrundlage: NATO-Vertrag Zweck: Finanzierung der gemeinsamen Kosten (common costs) Zusammen........................................................................................ 70 000 - 70 000 Differenzen durch Rundung möglich Mehr wegen des erhöhten Mittelbedarfs für die deutschen Beiträge zur 1. Säule ("Operationen") der EPF (European Peace Facility) sowie für den Beginn NSATU. - 20 - 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen Vorbemerkung 1. Allgemeines Im Kapitel 1403 sind Planstellen, Stellen und Ausgaben für das militärische Personal der Bundeswehr (ohne Ministerium und BAMAD) und die allgemeinen Kosten des militärischen Dienstes einschließlich der militärischen Ausbildung, sowie die Versorgungsausgaben der ehemaligen Berufssoldatinnen und Berufssoldaten veranschlagt. Das Kapitel 1403 enthält auch alle Einnahmen und Ausgaben für Beamtinnen und Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende bei den Kommandobehörden und Truppen mit Ausnahme der Planstellen und Stellen sowie der Bezüge und Entgelte (vgl. hierzu Kapitel 1413). Darüber hinaus sind enthalten: die Ausgaben für die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung der Soldatinnen und Soldaten (Heilfürsorge), Sozialversicherungsleistungen für Wehrdienst Leistende (WDL) und Reservistendienst Leistende (RDL), die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die ohne lebenslange Versorgung aus der Bundeswehr ausscheiden, Unterhaltssicherungsleistungen für WDL und RDL und Ausgaben zur Absicherung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit gegen Arbeitslosigkeit. 2. Beitrag zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im Kapitel 1403 Durch die vorrangige Nutzung der Deutschen Bahn und des Öffentlichen Personennahverkehrs trägt das "Kostenlose Bahnfahren in Uniform der Soldatinnen und Soldaten" dazu bei, die Treibhausgase zu reduzieren (SDG 13). Dafür ist ein Volumen von rd. 95 Mio. Euro vorgesehen. Daneben werden im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagement rd. 4 Mio. Euro zur Gesundheitsförderung des militärischen Personals (SDG 3) investiert. Des Weiteren sind zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (SDG 4) sowie der Steigerung der Attraktivität des Soldatenberufs rd. 15 Mio. Euro für die Kinderbetreuung veranschlagt. 3. Zahlenmäßige Stärke der Streitkräfte (Artikel 87a Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz (GG)) Die zahlenmäßige Stärke der Soldatinnen und Soldaten stellt sich wie folgt dar: Bezeichnung 2025 2024 Planstellen für Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten................................... 192 511 182 700 davon bei Kapitel 1412......................... 1 079 1 088 davon bei Kapitel 1403......................... 191 432 181 612 Anzahl der Wehrdienst Leistenden (WDL)..................................................... 12 500 12 500 Planstellen für Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten des BAMAD sind im 195 200 195 221 Bezeichnung 2025 2024 geheimen Wirtschaftsplan des BAMAD bei Kapitel 1414 enthalten...................... Der Ausgabenveranschlagung liegt folgende durchschnittliche Anzahl von Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten zugrunde................................................. 179 400 178 500 nachrichtlich: Organisatorischer Umfang: Dienstpostenumfang............................... 166 667 165 366 davon Streitkräfte.................................. 159 999 158 807 Ausbildungsumfang................................ 36 903 36 500 Reservistenumfang................................. 7 500 5 500 Dienstposten Zivilpersonal in den Streitkräften............................................ 22 188 21 431,50 4. Grundzüge der Organisation (Artikel 87a GG) 4.1 Heer 4.1.1 Bereich Kommando Heer 1 Kommando Heer 2 Panzerdivisionen 6 Mechanisierte Brigaden, davon 1 in Litauen stationiert 3 Artilleriebataillone 2 Fernmeldebataillone 1 schweres Pionierbataillon 1 Deutscher Anteil Deutsch-Französische Brigade 1 Division Schnelle Kräfte 1 Gebirgsjägerbrigade mit 3 Bataillonen 1 Luftlandebrigade mit 2 Regimenten 1 Kommando Spezialkräfte 1 Kommando Hubschrauber mit 3 Hubschrauberregimentern 1 Heimatschutzdivision mit 6 Heimatschutzregimentern 1 Amt für Heeresentwicklung mit 1 Stab Test und Versuch (D-LBO) 1 Ausbildungskommando 11 Schulen und Ausbildungszentren 4.1.2 Heeresanteile NATO/Multinational 1 Deutscher Anteil DEU/NLD Corps EUROCORPS 1 Deutscher Anteil EUROCORPS 1 Deutscher Anteil ARRC 1 Deutscher Anteil St/UstgBtl 1. DEU/NLD Corps 1 Deutscher Anteil FmBtl 1. DEU/NLD Corps 1 Deutscher Anteil Multinational-Corps North-East (MNCNE) STETTIN - 21 - Kommandobehörden und Truppen, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für Soldatinnen und Soldaten

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