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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1408 Unterbringung (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1408 Unterbringung (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung) 1408 Unterbringung Überblick zum Kapitel 1408 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 21 252 Übrige Einnahmen.................................................. 934 934 - 27 493 Gesamteinnahmen.................................................. 934 934 - 48 745 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 5 880 069 5 343 394 +536 675 5 144 059 Militärische Beschaffungen..................................... 1 709 000 1 551 200 +157 800 1 251 253 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 968 879 658 900 +309 979 596 374 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 231 571 175 650 +1 055 921 107 256 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 9 789 519 7 729 144 +2 060 375 7 098 942 davon nicht flexibilisiert........................................... 9 789 519 7 729 144 +2 060 375 7 098 942 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 9 789 519 - +9 789 519 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 4 520 062 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 1 314 659 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 688 707 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 396 380 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 284 316 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 151 500 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 144 000 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 94 000 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 44 000 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 44 000 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 55 500 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 53 000 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 53 000 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 53 000 im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 53 000 im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 53 000 im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 53 000 im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 53 000 im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 53 000 im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 53 000 im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 53 000 ab dem Haushaltsjahr 2046 bis zu.......................... 773 000 - 105 - Unterbringung 1408 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 124 01 -032 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung - - 21 252 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass 1.1 bundeseigene Liegenschaften den Trägerverbänden für Soldatenheime für die Dauer der Benutzung für Soldatenheimzwecke unentgeltlich überlassen werden, 1.2 bundeseigene Sportanlagen Dritten, insbesondere Gruppenbenutzern, nach den vom Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassenen Richtlinien unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, soweit dienstliche Belange und die Förderung des außerdienstlichen Sports der Bundeswehrangehörigen nicht entgegenstehen, 1.3 bundeseigene Übungsanlagen vorübergehend für Zwecke des Zivilschutzes unentgeltlich zur Mitbenutzung überlassen werden, 1.4 Betreuungseinrichtungen der Bundeswehr den Betreibern unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden, 1.5 bundeseigene Liegenschaften den aus Kap. 1404 geförderten Forschungsinstituten unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden, 1.6 zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft verpflichtete und berechtigte Angehörige der Bundeswehr Wasser aus bundeseigenen Wagenwaschanlagen unentgeltlich zum Reinigen ihrer privaten Kraftfahrzeuge entnehmen dürfen, 1.7 militärische Einrichtungen und Truppenübungsplätze vom EURO- KORPS und anderen gemischten Korps sowie Verbänden verbündeter Streitkräfte im Rahmen gemeinsamer Übungen und Ausbildungen auf der Basis praktizierter Gegenseitigkeit in den beteiligten Ländern unentgeltlich genutzt werden können, 1.8 Auszubildenden/Studentinnen und Studenten (ehemaligen Wehrdienstleistenden) gegen ermäßigtes Entgelt im Rahmen des Attraktivitätsprogramms der Bundeswehr verfügbarer Wohnraum in bundeseigenen Liegenschaften bereitgestellt werden kann, 1.9 Patienten-TV-Anlagen in Bundeswehrkrankenhäusern von Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilpatientinnen und Zivilpatienten unentgeltlich genutzt werden können, 1.10 bundeseigene Liegenschaften und Gebäude Verbänden, Gewerkschaften und Vereinen, die eine enge Beziehung zur Bundeswehr haben, nach den vom Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassenen Richtlinien unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, 1.11 bundeseigene bzw. von der Bundeswehr genutzte Liegenschaften nach vom Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassenen Richtlinien Trägervereinigungen für Kinderbetreuungseinrichtungen (nicht Kommunen), Tagespflegepersonen und Vereinigungen von Tages- - 106 - 1408 Unterbringung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 124 01 pflegepersonen für die Dauer der Benutzung für Kinderbetreuungszwecke unentgeltlich überlassen werden, 1.12 bundeseigene oder vom Bund beschaffte Unterkünfte, die für die Unterbringung von zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft Verpflichteten nicht mehr benötigt werden, nichtunterkunftspflichtigen Angehörigen der Bundeswehr gegen ermäßigtes Entgelt ("Unterkunftspauschale für freiwillige Inanspruchnahme von Gemeinschaftsunterkunft" in der jeweils gültigen Fassung) zur Verfügung gestellt werden können, ohne dass hierdurch die dienstliche Nutzung der Liegenschaft entfällt, 1.13 militärische Truppenübungsplätze Polizei-Spezialeinheiten der Länder gegen ermäßigtes Entgelt zur Nutzung überlassen werden. 2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bundeseigene oder vom Bund beschaffte Unterkünfte den Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gegen ermäßigtes Entgelt überlassen werden. 3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Entgelte für die fernmeldetechnische Mitbenutzung von Fernmeldetürmen mit Nebeneinrichtungen der NATO in Deutschland, die im Rahmen des "Fernmeldetechnischen Verbesserungsprogramms 1967" (Communication Improvement Programme 67 = CIP 67-Stationen) errichtet wurden, durch Dritte in Höhe von 30 Prozent an SHAPE (NATO) erstattet werden. 4. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Entgelte für die Vermarktung von Bundeswehrliegenschaften für Mobilfunkanlagen/Windkraftanlagen durch die BwConsulting GmbH um Ausgaben im Zusammenhang mit der Erfüllung des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der BwConsulting GmbH gemindert werden. 5. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass der "Stiftung niedersächsische Gedenkstätten" mietzinsfrei Flächen im Bereich der Niedersachsen-Kaserne, Osterheide, zur Mitbenutzung zum Zweck der Einrichtung einer Gedenkstätte für Bildungs- und Ausstellungszwecke (museale bzw. gedenkstättendidaktische Nutzung) überlassen werden. 6. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Auftragnehmern, die vertragliche Leistungen für die Bundeswehr in Liegenschaften der Bundeswehr erbringen, die für die Nutzung der Liegenschaft notwendigen Vermögensgegenstände unentgeltlich überlassen werden. Darüber hinaus wird zugelassen, dass Ausgaben im Zusammenhang mit den zur Auftragserfüllung überlassenen Vermögensgegenständen (Liegenschaftsbetriebsleistungen) nicht erstattet werden. Die Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt, dass die Vergütungsregelungen bestehender Leistungsverträge entsprechend angepasst und die künftiger Leistungsverträge auf dieser Basis ausgestaltet werden. - 107 - Unterbringung 1408 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Übrige Einnahmen 153 01 -032 Zinseinnahmen aus Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1 1 6 Erläuterungen: Zinsen 1 000 € Rückflüsse 1 000 € 1. zu Aufschließungsmaßnahmen und Folgeeinrichtungen (vgl. Tit. 853 01)............................. 1 170 2. zum Ausbau öffentlicher Verkehrseinrichtungen................................................................... - - Zusammen............................................................ 1 170 162 01 -032 Sonstige Zinseinnahmen aus Darlehen 3 3 1 Erläuterungen: Zinsen 1 000 € Rückflüsse 1 000 € Zinsen und Rückflüsse aus 1. Darlehen an die Trägerverbände für Soldatenheime.......................................................... - 400 2. Darlehen im Zusammenhang mit der Freimachung von bundeseigenen Liegenschaften..... 3 - 3. Darlehen für Umsiedlungen und Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Flugplätzen (vgl. Tit. 698 01)........................................ - - 4. Darlehen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Angehörigen der Bundeswehr außerhalb der Bundesrepublik Deutschland... - - 5. Sonstiges......................................................... - - Zusammen............................................................ 3 400 173 01 -032 Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden 170 170 129 Erläuterungen: Siehe Erläuterung zu Tit. 153 01. 182 01 -032 Sonstige Darlehensrückflüsse 400 400 479 Erläuterungen: Siehe Erläuterung zu Tit. 162 01. 266 01 -032 Verwaltungszuschlag im Zusammenhang mit der Verwaltung des NATO- Truppenübungsplatzes Bergen 360 360 475 Erläuterungen: Die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarungen zu erbringenden Unterstützungsleistungen hängen von den Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer ab. - 108 - 1408 Unterbringung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 286 01 -032 Erstattung der Kosten für die Verwaltung und die Mitbenutzung von NATO-Einrichtungen in Deutschland und damit zusammenhängende Unterstützungsleistungen - - 26 403 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen sind für die Kostenerstattung für die Mitbenutzung von NATO-Einrichtungen in Deutschland und damit zusammenhängende Unterstützungsleistungen zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 537 01. 2. Am Ende des Haushaltsjahres nicht verwendete Mehreinnahmen sind in das folgende Haushaltsjahr umzubuchen. Erläuterungen: Erstattung der Kosten für 1. die Mitbenutzung des NATO-Truppenübungsplatzes Bergen, 2. die Verwaltung der Haupteinsatzbasis des NATO-E-3A-Verbandes (AWACS) Geilenkirchen und damit zusammenhängende Unterstützungsleistungen. Zu 1.: Die von der Bundesrepubik Deutschland für die Bewirtschaftung und Verwaltung des NATO-Truppenübungsplatzes Bergen geleisteten Ausgaben werden am Ende des Schießabschnittes (31. Dezember jedes Jahres) von den Benutzernationen entsprechend dem Anteil der Inanspruchnahme erstattet. Zu 2.: Die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zu erbringende Unterstützungsleistungen hängen von den Anforderungen des NATO-E-3A-Verbandes (AWACS) ab. 286 03 -032 Beiträge anderer NATO-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland - - - Haushaltsvermerk: 1. Ist-Einnahmen dienen zur Leistung der Ausgaben bei folgenden Titeln: Anlage 1 zu Kap. 1408 - Anlage N (1490) - in Höhe des dort bestehenden anteiligen Bedarfs. 2. Am Ende des Haushaltsjahres nicht verwendete Ist-Einnahmen sind in das folgende Haushaltsjahr umzubuchen. Erläuterungen: Vereinnahmt werden 1. die Beiträge anderer NATO-Mitgliedstaaten zum NATO-Sicherheits- Investitionsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland, 2. die Beiträge anderer NATO-Mitgliedstaaten für die Abgeltung von Leistungen der Landesbauverwaltungen für das NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm, 3. die Beiträge der Benutzer von Infrastruktureinrichtungen für Vorhaben, die nicht unter die Normen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms fallen. Die Anlage N ist am Ende des Kapitels abgedruckt. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (7 699) Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Kap. 1408 mit Ausnahme des Titels 518 02 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1414 Tit. 541 01. - 109 - Unterbringung 1408 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 02. 3. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 511 01, 517 01, 517 02, 517 09, 812 01 und Tgr. 01. 4. Erstattungen aus Kap. 1414 für Leistungen, die im Geschäftsbereich des BMVg zentral bei Kap. 1408 veranschlagt und für das BAMAD vorfinanziert werden, fließen den Ausgaben zu. 5. Mehrausgaben dürfen in Erwartung von Erstattungen aus Kap. 1414 geleistet werden. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Erstattungen geleistet werden und diese Erstattungen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Erstattungen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Sächliche Verwaltungsausgaben 511 01 -032 B Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung 36 000 29 000 33 230 Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 01. Erläuterungen: Ausgenommen sind Büromaschinen (Kap. 1413 Tit. 511 01, Kap. 1406 Tit. 553 05 und Kap. 1405 Tit. 554 10), das Ministerium (Kap. 1412) und das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr für die Ausstattung der diesem nachgeordneten Dienststellen mit dienststellenspezifischen, wehrwissenschaftlichen/wehrtechnischen Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen (Kap. 1413). 517 01 -032 B Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 1 150 000 1 500 000 1 391 376 Haushaltsvermerk: Erstattungsbeträge aus Mitbenutzungs- und sonstigen Verträgen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Der Betrieb von Wärmeversorgungsanlagen der Bundeswehr kann unter bestimmten Voraussetzungen gewerblichen Unternehmen übertragen werden. Die Ausgaben umfassen auch Aufwendungen der Auftragnehmer für den Bau/die Modernisierung von Wärmeversorgungsanlagen. 517 02 -032 B Absicherung von Liegenschaften 800 000 630 000 599 672 Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 01. 2. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Die Ausgaben umfassen auch Aufwendungen der Auftragnehmer für den Einsatz und Betrieb von Absicherungstechnik, sofern die Wirtschaftlichkeit hierfür nachgewiesen ist. - 110 - 1408 Unterbringung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 517 03 -032 B Bewirtschaftung Forsten 60 454 58 694 52 007 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Der Titel bildet die Grundlage für die Abrechnung der Dienstleistungskosten zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst. 517 09 -032 B Betreibermodelle im Liegenschaftsbereich 12 300 12 300 10 691 Erläuterungen: Aus den Ausgaben werden Leistungen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP-Vorhaben) sowie Leistungen Dritter im Zusammenhang mit dem Liegenschaftsmanagement erstattet. 518 01 -032 B Mieten und Pachten 69 315 64 309 37 869 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 1 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1408 Tit. 511 01, 517 02, 519 11, 558 11, 558 13, 812 01 und Kap. 1413 Hgr. 4. 2. Aus den Ausgaben dürfen auch Leistungen Dritter im Zusammenhang mit dem Liegenschaftsmanagement finanziert werden. Erläuterungen: Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Räume, die militärischen oder Zwecken der Verwaltung oder Betreuungszwecken dienen; ausgenommen ist das Ministerium (Kap. 1412). - 111 - Unterbringung 1408 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 518 02 -032 B Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement 3 550 000 2 907 521 2 846 770 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 714 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 33 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 43 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 38 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 48 500 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 41 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 41 000 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 41 000 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 41 000 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 54 000 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 53 000 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu............................................... 53 000 T€ im Haushaltsjahr 2038 bis zu............................................... 53 000 T€ im Haushaltsjahr 2039 bis zu............................................... 53 000 T€ im Haushaltsjahr 2040 bis zu............................................... 53 000 T€ im Haushaltsjahr 2041 bis zu............................................... 53 000 T€ im Haushaltsjahr 2042 bis zu............................................... 53 000 T€ im Haushaltsjahr 2043 bis zu............................................... 53 000 T€ im Haushaltsjahr 2044 bis zu............................................... 53 000 T€ im Haushaltsjahr 2045 bis zu............................................... 53 000 T€ ab dem Haushaltsjahr 2046 bis zu..................................... 773 000 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1408. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden. 537 01 -032 B Betrieb, Bewirtschaftung und Verwaltung von NATO-Einrichtungen und damit zusammenhängende Unterstützungsleistungen - - 27 622 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 286 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 2. Der auf die Bundeswehr entfallende Anteil wird auf die jeweiligen Titel des Epl. 14 umgebucht. Erläuterungen: Kosten für 1. Betrieb und Bewirtschaftung des NATO-Truppenübungsplatzes Bergen, 2. die Verwaltung der Haupteinsatzbasis des NATO-E-3A-Verbandes (AWACS) Geilenkirchen und damit zusammenhängenden Unterstützungsleistungen. Zu 1.: Der NATO-Truppenübungsplatz Bergen steht auch anderen NATO-Mitgliedern gegen Kostenerstattung zur Verfügung. Die Betriebs- und Unterhaltskosten müssen insoweit von der Bundesrepublik Deutschland vorfinanziert werden. Am Ende eines Schießabschnittes (31. Dezember jedes Jahres) werden die Kosten nach dem Anteil der Benutzung umgelegt und von den ausländischen Benutzern erstattet. Die erstatteten Beträge werden bei Tit. 286 01 vereinnahmt. - 112 - 1408 Unterbringung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 537 01 Zu 2.: Die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarungen zu erbringenden Unterstützungsleistungen hängen von den Anforderungen des NATO-E-3A-Verbandes (AWACS) ab. Militärische Beschaffungen 558 70 -032 B Vorfinanzierung von Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits- Investitionsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland - - - Haushaltsvermerk: 1. Erstattungen für aus diesem Titel vorfinanzierte Vorhaben fließen den Ausgaben zu. 2. Soweit am Ende des Haushaltsjahres vorfinanzierte Beträge noch nicht erstattet werden, sind die Ist-Ausgaben in das folgende Haushaltsjahr umzubuchen. 3. Die Ausgaben werden nach Anlage N zu Kap. 1408 bewirtschaftet. 4. In Erwartung von Erstattungen dürfen Ausgaben bis zur Höhe von 51 000 T€, darüber hinaus nur mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen geleistet werden. Erläuterungen: Nach den Infrastrukturregeln der NATO werden die NATO- Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms vom Gastgeberstaat erstellt. Er schließt die Verträge und finanziert unter bestimmten Voraussetzungen Ausgaben vor. Die zu den Vorhaben beitragenden Staaten erstatten dem Gastgeberstaat die auf sie entfallenden Kostenanteile. Die Anlage N ist am Ende des Kapitels abgedruckt. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 01 -032 B Erstattung von Verwaltungsausgaben an die Länder 740 000 654 000 592 319 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 14. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 633 01, 682 01 und 686 01. 4. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Für die Durchführung der Baumaßnahmen oder sonstiger Maßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung der Bundeswehr ist, soweit sie den Landesbauverwaltungen obliegt, den Ländern eine Entschädigung zu zahlen. Höhe und Art der Entschädigung sind durch Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern geregelt. In Betracht kommen Entschädigungszahlungen für die 1. Durchführung der Baumaßnahmen - Tit. 558 11 bis 558 13, 2. Durchführung der von der BImA beauftragten Großen bzw. Kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten gemäß der zwischen BMVg, BMF und der BImA geschlossenen Dachvereinbarung. 3. Wahrnehmung der Bauunterhaltung - Tit. 519 11, 4. Wahrnehmung der von der BImA im Regelverfahren beauftragten Bauunterhaltung gemäß der zwischen BMVg, BMF und der BImA geschlossenen Dachvereinbarung, - 113 - Unterbringung 1408 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 632 01 5. Inanspruchnahme bei der Prüfung und/oder Ausführung von Maßnahmen der Tit. 518 01, 698 01, 821 03, 853 01 und 741 41 bis 893 41. Ausgaben für Baumaßnahmen der NATO werden bei Tit. 632 91 der Anlage N zu Kap. 1408 nachgewiesen. 633 01 -032 B Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Straßenunterhaltung 850 400 173 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 632 01, 682 01 und 686 01. 682 01 -032 B Zuschüsse an die Deutsche Bahn AG zur Unterhaltung von Strecken und Gleisabschnitten 1 000 1 500 1 359 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 632 01, 633 01 und 686 01. 686 01 -411 B Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 1 510 1 500 1 411 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 632 01, 633 01 und 682 01. Erläuterungen: Zur Bereithaltung, Freimachung und Instandsetzung ehemals zweckgebundener sowie gegenwärtig für den Bund zweckgebunden zur Verfügung gestellter Wohnungen, soweit dies im Bundesinteresse liegt. 698 01 -032 B Entschädigungen im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von Flug- und Truppenübungsplätzen 1 510 1 500 1 112 Erläuterungen: Dabei handelt es sich um Entschädigungen 1. aufgrund des Schutzbereichgesetzes und des Luftverkehrsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung einschließlich der Kosten der Festsetzung und Auszahlung; Hierunter fallen die Kosten für die Errichtung, Einrichtung, Festlegung und Unterhaltung von Schutzbereichen und Bauschutzbereichen sowie die Kosten der Entschädigungen, der entzogenen Nutzung, der Duldungen oder Unterlassungen, der Beschädigung oder Zerstörung und der sonstigen Vermögensnachteile. Veranschlagt sind außerdem Ausgaben zur Zahlung von Entschädigungen und sonstigen Kosten, die aufgrund privatrechtlicher Duldungsverträge nach dem dritten und vierten Abschnitt des Schutzbereichgesetzes zu zahlen sind. Ferner können hieraus Entschädigungen gezahlt werden, die durch militärische Einwirkungen auf die Umgebung militärischer Anlagen ausgelöst werden oder im Zusammenhang mit der zeitweiligen Sperrung bestimmter Seegebiete vertraglich vereinbart worden sind. 2. für Lärm im Zusammenhang mit dem Betrieb von Flugplätzen und Truppenübungsplätzen; Veranschlagt werden Entschädigungen und Erstattungen auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der jeweils gültigen Fassung in Lärmschutzbereichen, die für Flugplätze der Bundeswehr und der NATO festgesetzt sind. Aus den Ausgaben dürfen auch Entschädigungen für passiven Schallschutz in der Umgebung von Truppenübungsplätzen geleistet werden. 3. für die Entziehung des Eigentums an Grundstücken im Zusammenhang mit der Erweiterung und dem Betrieb von Flugplätzen; - 114 - 1408 Unterbringung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 698 01 Veranschlagt sind hier auch Finanzierungshilfen für die Erstellung von Ersatzobjekten sowie die Kosten des Abrisses der geräumten Bauwerke. Ausgaben für Investitionen 812 01 -032 B Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) 159 100 160 000 99 664 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu....................................... 40 000 T€ Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 01. Erläuterungen: Einjährige Maßnahmen 1 000 € 1. Erstbeschaffung 1.1 Unterkunftsgerät und Einrichtungsgegenstände........................... 34 200 1.2 Betriebsgerät................................................................................ 25 300 2. Ersatzbeschaffung 2.1 Unterkunftsgerät und Einrichtungsgegenstände........................... 47 300 2.2 Betriebsgerät................................................................................ 52 300 Zusammen............................................................................................ 159 100 Zu 1.1 und 2.1: Allgemeines Möblierungsgerät, Unterkunftstextilien, Küchen- und Tafelgerät, Turn- und Sportgerät. Zu 1.2 und 2.2: Gerät zur Landschaftspflege, Zugmaschinen, Straßenreinigungs- und Winterdienstgerät, Transport- und Hebegerät, Werkstattausstattung, Brandschutz- und Rettungsgerät, Raumreinigungsgerät. Ausgenommen sind das Ministerium - Kap. 1412 - und das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr für die Ausstattung der diesem nachgeordneten Dienststellen mit dienststellenspezifischen, wehrwissenschaftlichen/wehrtechnischen Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen (ohne IT) - Kap. 1413 -. 821 03 -032 B Beschaffung von Liegenschaften für militärische Zwecke und Werterstattungen nach § 61 Abs. 1 BHO für bundeseigene Grundstücke sowie Restwertentschädigungen 38 000 5 200 2 513 Haushaltsvermerk: 1. Der Erlös aus der Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken, die aus Mitteln des Epl. 14 beschafft worden sind, fließt den Ausgaben bis zur Höhe des Kaufpreises von zu beschaffenden Grundstücken zu, wenn die Veräußerung des bundeseigenen und der Erwerb des zu beschaffenden Grundstücks Gegenstand desselben Kaufvertrages sind und der Verkehrswert des zu veräußernden Grundstücks 100 T€ nicht übersteigt. 2. Erstattungsbeträge der Gaststreitkräfte im Zusammenhang mit der Abgeltung von Belegungsschäden fließen den Ausgaben zu. 3. Aus diesen Ausgaben dürfen auch Darlehen gewährt und Entgelte für Dienstbarkeiten bei der Verlegung von Treibstoffleitungen sowie einmalige Entschädigungen aufgrund des Landbeschaffungsgesetzes und vertraglicher Vereinbarungen beim Abschluss von Nutzungsverträgen gezahlt werden. - 115 - Unterbringung 1408 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 821 03 Erläuterungen: Aus den Ausgaben dürfen auch Darlehen im Zusammenhang mit Maßnahmen gewährt werden, die bei Tit. 698 01 veranschlagt sind. Außerdem sind aus diesem Titel Entgelte für die Bestellung von Dienstbarkeiten bei der Verlegung von Treibstoffleitungen (Pipelines) für Verteidigungszwecke zu zahlen. Ferner sind aus diesem Titel einmalige und laufende Entschädigungen aufgrund des Landbeschaffungsgesetzes und vertraglicher Vereinbarungen beim Abschluss von Nutzungsverträgen sowie Naturalwertrenten zu zahlen. Mehr wegen zusätzlicher Landbeschaffungsmaßnahmen. 853 01 -032 B Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige Bedarfsträger - - - Erläuterungen: Sonderlastenausgleich an Gemeinden und Gemeindeverbände nach Art. 106 Abs. 8 Grundgesetz sowie andere Leistungen wegen der Übernahme von Aufgaben der Bundeswehr. 883 01 -032 B Erschließungsbeiträge 200 200 - Erläuterungen: Einmalige Abgaben bei Grundstücken, die sich im Eigentum der Bundeswehr befinden, für 1. Erschließungsanlagen im Sinne von § 127 Abs. 2 (z. B. Verkehrsanlagen) und 2. andere Anlagen im Sinne von § 127 Abs. 4 (z. B. Ver- und Entsorgungsanlagen) des Baugesetzbuches in der aktuell gültigen Fassung, soweit diese Beträge nicht im Zusammenhang mit Baumaßnahmen bei den Bauausgaben zu veranschlagen sind. 883 02 -032 B Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1 000 1 000 520 Erläuterungen: Siehe Erläuterungen zu Tit. 853 01. 894 11 -187 B Zuwendungsbaumaßnahme Deutsches Marinemusseum 4 000 2 350 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 11 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 7 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€ Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Neubau und Erweiterung des Deutschen Marinemuseums, Wilhelmshaven........................................................................ 17 350 - 2 350 - 4 000 11 000 Ein Zuschuss an das Deutsche Marinemuseum Wilhelmshaven ist bei Kap. 1410 Tit. 686 03 Erl. Nr. 5 sowie eine Projektförderung an das Deutsche Marinemuseum Wilhelmshaven bei Kap. 1410 Titel 686 03 Erl. Nr. 12 veranschlagt. Die Veranschlagung der Baumaßnahme erfolgte ausnahmsweise ohne Vorliegen der erforderlichen Haushaltsunterlagen nach § 24 BHO; sie beruht auf Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 8. November 2018. - 116 - 1408 Unterbringung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 B Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (172) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Investitionen und Aufwendungen für Baumaßnahmen der Bundeswehr (1 911 000) (1 692 770) Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 519 11 -032 B Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 200 000 140 000 143 569 Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 01. 2. Aus den Ausgaben dürfen Leistungen Dritter für den Betrieb der Liegenschaften finanziert werden. 3. Ferner dürfen Ausgaben geleistet werden für: 3.1 die Altlastensanierung mit verteidigungsinvestiver Bedeutung und zur Abgeltung eventueller Altlastenbeseitigung, 3.2 aus nationalen Mitteln zu unterhaltende bauliche Anlagen im Ausland. 539 19 -032 B Vermischte Verwaltungsausgaben 2 000 1 570 1 253 Erläuterungen: Ausgaben für externe Sachverständige, die bei der Durchführung von Bauaufgaben des Bundes durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung bis zur haushaltsmäßigen Anerkennung der Baumaßnahmen nach § 24 BHO entstehen. 558 11 -032 B Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 970 000 945 200 632 774 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 668 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 450 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 170 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 48 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 01. 3. Baumaßnahmen nach § 24 Abs. 3 BHO können durchgeführt werden, wenn nach Verabschiedung des Haushalts Unterlagen nach § 24 BHO vom Bundesministerium der Finanzen anerkannt wurden oder es sich um Fälle unabweisbaren und mit dem Bundesministerium der Finanzen abgestimmten Bedarfs handelt. - 117 - Unterbringung 1408 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 558 11 (Titelgruppe 01) Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel.......................... 184 800 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Hannover................. 132 825 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf einschließlich Ausland............................................................................... 114 725 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden.............. 118 965 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart................... 86 625 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement München.................. 205 010 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Strausberg............... 127 050 Zusammen............................................................................................ 970 000 Aus diesem Titel wird auch der Umbau des Deutschen Panzermuseums in Munster in Höhe von 19,3 Mio. Euro finanziert. 558 12 -032 B Nationale Anteile bei den Infrastrukturmaßnahmen des NATO- Sicherheits-Investitionsprogramms 220 000 140 000 190 979 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 180 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 121 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 48 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................ 11 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Baumaßnahmen nach § 24 Abs. 3 BHO können durchgeführt werden, wenn nach Verabschiedung des Haushalts Unterlagen nach § 24 BHO vom Bundesministerium der Finanzen anerkannt wurden oder es sich um Fälle unabweisbaren und mit dem Bundesministerium der Finanzen abgestimmten Bedarfs handelt. 3. Die Ausgaben werden nach Anlage N zu Kap. 1408 bewirtschaftet. Erläuterungen: Hierzu rechnen die national zu finanzierenden Kostenanteile zu den Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms, auch wenn sie aus Tit. 558 70 vorfinanziert wurden. Außerdem sind hier Baumaßnahmen für die Bundeswehr in NATO-Anlagen veranschlagt, bei deren Finanzierung sich die NATO nicht beteiligt. Mehr wegen erhöhtem Bauvolumen. 558 13 -032 B Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 519 000 466 000 427 500 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 376 750 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 247 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 129 750 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 01. Die Inanspruchnahme bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen. 3. Hieraus dürfen auch Ausgaben für aus nationalen Mitteln zu finanzierende Baumaßnahmen im Ausland geleistet werden. 4. Ausgaben für die Umsetzung von Maßnahmen zur "Erfüllung der Energieeffizienzfestlegungen des Bundes (EEFB)" sowie "Aus- - 118 - 1408 Unterbringung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 558 13 (Titelgruppe 01): bau der Photovoltaik" sind in der Planung und in der Ausführung von Bauleistungen prioritär zu behandeln. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Ausgaben für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, soweit sie im Einzelfall 6 000 000 € nicht übersteigen. BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel.......................... 55 841 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Hannover................. 74 269 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf einschließlich Ausland............................................................................... 69 802 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden.............. 58 475 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart................... 88 762 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement München.................. 83 435 BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Strausberg............... 88 416 Zusammen............................................................................................ 519 000 Titelgruppe 04 Tgr. 04 Überprüfung und Ausbau öffentlicher Verkehrseinrichtungen und Versorgungsanlagen von militärischem Interesse (15 800) (6 900) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterungen: Für Überprüfung, Bau, Ausbau und Verlegung von Straßen im Zusammenhang mit militärischen Anlagen, für sonstige Anlagen des öffentlichen Verkehrs, wie Eisenbahnen, Wasserstraßen, Häfen und Anlagen der zivilen Luftfahrt, für Versorgungsanlagen sowie zum Ausbau des Straßennetzes für den militärischen Durchgangsstraßenverkehr einschließlich Brückenverstärkungen und Brückenbauten müssen Finanzhilfen gewährt werden. 741 41 -032 B Zuweisungen für Straßenbaumaßnahmen des Bundes 1 800 400 - 882 41 -032 B Zuweisungen für Investitionen an die Länder 2 500 800 272 883 41 -032 B Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 4 500 2 000 1 051 891 41 -032 B Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 3 000 2 200 2 796 893 41 -032 B Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bedarfsträger 4 000 1 500 440 Titelgruppe 05 Tgr. 05 Ausgaben und Investitionen für verteidigungsrelevante Verkehrsinfrastruktur des Bundes (1 237 480) (-) Erläuterungen: Ausgaben für die Realisierung von verteidigungsrelevanten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen des Bundes. - 119 - Unterbringung 1408 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 05 Die Ausführung übernimmt das Bundesministerium für Verkehr nach enger Konsultation des BMVg. Das Nähere regelt eine Ressortvereinbarung. 682 51 -032 B Ausgaben der "Die Autobahn GmbH des Bundes" für Betrieb und Verkehr der Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung. 224 009 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 891 51. 891 51 -032 B Investitionen der "Die Autobahn GmbH des Bundes" für Erhaltung und Erweiterung der Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung. 896 038 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 250 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 400 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 250 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 200 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 150 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 100 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 100 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 50 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 682 51. 2. In diesen Titel werden Verpflichtungen übertragen, die durch das BMV zu Lasten des Kap. 1201 Tit. 891 11 eingegangen worden sind. Mit Stichtag 31.12.2024 umfasst dies Verpflichtungen in Höhe von 930 893 T€, davon fällig: im Haushaltsjahr 2026: 410 602 T€ im Haushaltsjahr 2027: 307 786 T€ im Haushaltsjahr 2028: 212 505 T€. 891 52 -032 B Baukostenzuschüsse für Investitionen des Bedarfsplans Schiene 117 433 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 251 812 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 16 659 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 52 957 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 89 380 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 92 816 T€ Haushaltsvermerk: In diesen Titel werden Verpflichtungen übertragen, die durch das BMV zu Lasten des Kap. 1202 Tit. 891 01 eingegangen worden sind. Mit Stichtag 31.12.2024 umfasst dies Verpflichtungen in Höhe von 2 037 923 T€, davon fällig: im Haushaltsjahr 2026: 527 536 T€ im Haushaltsjahr 2027: 529 047 T€ im Haushaltsjahr 2028: 515 931 T€ im Haushaltsjahr 2029: 465 409 T€. Erläuterungen: Der Bund kann Investitionen in die Neu- und Ausbauvorhaben der Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes nach Maßgabe des Bundesschienenwegeausbaugesetzes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanzieren. Die Bundesmittel werden auf der Grundlage von Finanzierungsvereinbarungen bereitgestellt. - 120 - 1408 Unterbringung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 891 52 (Titelgruppe 05) Aus dem Titel werden Verkehrsprojekte finanziert, die im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege (Anlage 1 zu § 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes) enthalten sind und auch der militärischen Mobilität dienen. - 121 - Unterbringung 1408 Überblick zur Anlage Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. 410 000 406 500 +3 500 271 092 Gesamteinnahmen.................................................. 410 000 406 500 +3 500 271 092 Ausgaben Militärische Beschaffungen..................................... 400 000 400 000 - 266 734 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 10 000 6 500 +3 500 4 358 Gesamtausgaben.................................................... 410 000 406 500 +3 500 271 092 davon nicht flexibilisiert........................................... 410 000 406 500 +3 500 271 092 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 122 - 1408 Anlage 1 NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland - Anlage N (1490) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 286 91 -032 Gemeinsam finanzierte Maßnahmen des NATO-Sicherheits- Investitionsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland 400 000 400 000 266 734 Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen dienen zur Leistung der Ausgaben bei folgendem Titel: 559 91. Erläuterungen: Nachzuweisen sind: 1. Beiträge der Bundesrepublik Deutschland und der anderen NATO- Mitgliedstaaten zu den Ausgaben des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Kap. 1401 Tit. 559 12 und Kap. 1408 Tit. 286 03) einschließlich der Infrastrukturbeiträge für das NATO- Frühwarnsystem AWACS (Haupteinsatzbasis Geilenkirchen). 2. Nationale Steuern und Zölle, die von der NATO-Finanzierung ausgenommen und von der Bundesrepublik Deutschland zu tragen sind (Kap. 1401 Tit. 559 11). 3. Nationale Anteile der Bundesrepublik Deutschland bei den Maßnahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms (Kap. 1408 Tit. 558 12). 4. Beiträge der Benutzerinnen und Benutzer von Infrastruktureinrichtungen für Vorhaben, die nicht unter die Normen des NATO-Sicherheits- Investitionsprogramms fallen (Kap. 1408 Tit. 286 03). 5. Vorfinanzierungen von Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits- Investitionsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland (Kap. 1408 Tit. 558 70). Erstattungen vorfinanzierter Beträge fließen den Ausgaben bei Kap. 1408 Tit. 558 70 zu. 286 93 -032 NATO-Ausgaben für die Abgeltung von Leistungen der Landesbauverwaltungen für Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits- Investitionsprogramms 10 000 6 500 4 358 Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen dienen zur Leistung der Ausgaben bei folgendem Titel: 632 91. Erläuterungen: In den Ausgaben der NATO-Mitgliedstaaten zum NATO-Sicherheits- Investitionsprogramm und in den Kosten für die nicht unter die Normen des Programms fallenden Vorhaben sind auch Pauschbeträge enthalten, mit denen die Leistungen der nationalen Bauverwaltungen abgegolten werden sollen. Der Umfang dieser Leistungen richtet sich nach besonderen NATO-Richtlinien. Die darauf entfallenden Beitragsanteile der Bundesrepublik Deutschland und der anderen NATO- Mitgliedstaaten sind bei Kap. 1401 Tit. 559 12 mitveranschlagt bzw. werden bei Kap. 1408 Tit. 286 03 vereinnahmt. Ausgaben Haushaltsvermerk: Ausgaben dürfen höchstens bis zur Höhe der Ist-Einnahmen geleistet werden bei folgendem Titel: Kap. 1408 Tit. 286 03. - 123 - Anlage 1 NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland - Anlage N (1490) 1408 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Militärische Beschaffungen 559 91 -032 Gemeinsam finanzierte Maßnahmen des NATO-Sicherheits- Investitionsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland 400 000 400 000 266 734 Haushaltsvermerk: Ausgaben dürfen höchstens bis zur Höhe der Ist-Einnahmen geleistet werden bei folgendem Titel: 286 91. Erläuterungen: Nachzuweisen sind (jeweils in besonderen Buchungsabschnitten): 1. Von der Bundesrepublik Deutschland und von den anderen NATO- Mitgliedstaaten zu finanzierendes NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Kap. 1401 Tit. 559 12 und Kap. 1408 Tit. 286 03) einschließlich der Infrastrukturbeiträge für das NATO- Frühwarnsystem AWACS (Haupteinsatzbasis Geilenkirchen). Die Vorhaben sind von der Bundesrepublik Deutschland auszuführen. Die entstehenden Kosten werden von allen beteiligten NATO-Mitgliedstaaten nach einem Kostenteilungsschlüssel erstattet. 2. Nationale Steuern und Zölle, die in der Bundesrepublik Deutschland für Maßnahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms erhoben werden, von der NATO-Finanzierung ausgenommen und von der Bundesrepublik Deutschland zu tragen sind (Kap. 1401 Tit. 559 11). 3. Nationale Anteile der Bundesrepublik Deutschland bei Maßnahmen des NATO- Sicherheits-Investitionsprogramms (Kap. 1408 Tit. 558 12). 4. Beiträge der Benutzer von Infrastruktureinrichtungen für Vorhaben, die nicht unter die Normen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm fallen (Kap. 1408 Tit. 286 03). 5. Vorfinanzierungen von Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits- Investitionsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland (Kap. 1408 Tit. 558 70). Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 91 -032 Abgeltung von Leistungen der Landesbauverwaltungen für Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms 10 000 6 500 4 358 Haushaltsvermerk: Ausgaben dürfen höchstens bis zur Höhe der Ist-Einnahmen geleistet werden bei folgendem Titel: 286 93. Erläuterungen: In den Ausgaben der NATO-Mitgliedstaaten zum NATO-Sicherheits- Investitionsprogramm und in den Kosten für die nicht unter die Normen dieses Programms fallenden Vorhaben sind auch Pauschbeträge enthalten, mit denen die Leistungen der nationalen Bauverwaltungen abgegolten werden sollen. Der Umfang dieser Leistungen richtet sich nach besonderen NATO-Richtlinien. Verwaltungsausgaben für die Durchführung von national zu finanzierenden Baumaßnahmen der Bundeswehr werden aus Kap. 1408 Tit. 632 01 erstattet. - 124 - 1408 Anlage 1 NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland - Anlage N (1490) Vorbemerkung Das Kapitel enthält einzelne Fachausgaben, die nicht die Veranschlagung in einem gesonderten Fachkapitel rechtfertigen. Einen Ausgabenschwerpunkt bilden dabei die Ausgaben, die im Rahmen von Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen, größeren Unglücksfällen und Notfällen entstehen. Daneben sind unter anderem die Ausgaben für Schadensersatzansprüche Dritter, soweit es sich nicht um Ansprüche aus Übungsschäden handelt, veranschlagt. Überblick zum Kapitel 1410 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 290 220 8 473 +281 747 914 369 Übrige Einnahmen.................................................. 75 000 9 000 +66 000 14 644 Gesamteinnahmen.................................................. 365 220 17 473 +347 747 929 013 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 32 170 12 155 +20 015 32 646 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 22 027 12 973 +9 054 12 350 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 54 197 25 128 +29 069 44 996 davon nicht flexibilisiert........................................... 54 197 25 128 +29 069 44 996 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 54 197 - +54 197 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 296 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 1 083 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 213 - 125 - Sonstige Bewilligungen 1410 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -032 Gebühren, sonstige Entgelte 220 220 85 112 01 -032 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 30 000 5 500 14 572 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gegen Soldatinnen und Soldaten verhängte Disziplinarbußen nach der Wehrdisziplinarordnung, Geldbußen, Verwarnungsgelder und die in gerichtlichen Disziplinarverfahren und in Beschwerdeverfahren von den Wehrdienstgerichten zu erhebenden Kosten und verhängten Ordnungsstrafen.................................................... 10 000 2. Gegen Beamtinnen und Beamte verhängte Geldbußen nach dem Bundesdisziplinargesetz.................................................................. 1 000 3. Vertragsstrafen im Zusammenhang mit dem Beschaffungsvorhaben Großraumtransportflugzeug A400M......................................... - 4. Sonstige Vertragsstrafen................................................................. 19 000 Zusammen............................................................................................ 30 000 Mehr wegen Anpassung an die erwarteten Einnahmen. 119 99 -032 Vermischte Einnahmen 240 000 1 731 878 933 Haushaltsvermerk: 1. Von den Einnahmen sind Kursverluste bei Auslandszahlungen und bei Fremdwährungsbeständen im Ausland abzusetzen. 2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass nahe Angehörige (einschließlich Bezugspersonen und betreuungspflichtige Kinder), Hinterbliebene, frühere Soldatinnen und Soldaten sowie frühere zivile Bundeswehrangehörige im Zusammenhang mit Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen der Bundeswehr unentgeltliche Unterstützungsleistungen erhalten. 3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO werden nach Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassen worden sind, zugelassen: 3.1 Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs und deren Begleiterinnen und Begleiter ohne Entgelt bzw. gegen Erstattung der Kosten gemäß den "Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs". Gleiches gilt in Einzelfällen mit einem besonderen Sicherheitserfordernis auch für den Einsatz von geschützten Luftfahrzeugen der Bundeswehr. Die Regelungen schließen Fallgestaltungen nach § 61 BHO ein. 3.2 unentgeltliche Unterstützungsleistungen an das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e. V., - 126 -

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