Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1408 Unterbringung (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1408 Unterbringung (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)
1408 Unterbringung
Überblick zum Kapitel 1408
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 21 252
Übrige Einnahmen.................................................. 934 934 - 27 493
Gesamteinnahmen.................................................. 934 934 - 48 745
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 5 880 069 5 343 394 +536 675 5 144 059
Militärische Beschaffungen..................................... 1 709 000 1 551 200 +157 800 1 251 253
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 968 879 658 900 +309 979 596 374
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 231 571 175 650 +1 055 921 107 256
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 9 789 519 7 729 144 +2 060 375 7 098 942
davon nicht flexibilisiert........................................... 9 789 519 7 729 144 +2 060 375 7 098 942
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 9 789 519 - +9 789 519 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 4 520 062
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 1 314 659
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 688 707
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 396 380
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 284 316
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 151 500
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 144 000
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 94 000
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 44 000
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 44 000
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 55 500
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 53 000
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 53 000
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 53 000
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 53 000
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 53 000
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 53 000
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 53 000
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 53 000
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 53 000
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 53 000
ab dem Haushaltsjahr 2046 bis zu.......................... 773 000
- 105 -
Unterbringung 1408
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
124 01
-032
Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung -
-
21 252
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass
1.1 bundeseigene Liegenschaften den Trägerverbänden für
Soldatenheime für die Dauer der Benutzung für Soldatenheimzwecke
unentgeltlich überlassen werden,
1.2 bundeseigene Sportanlagen Dritten, insbesondere
Gruppenbenutzern, nach den vom Bundesministerium der Verteidigung im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassenen
Richtlinien unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, soweit
dienstliche Belange und die Förderung des außerdienstlichen
Sports der Bundeswehrangehörigen nicht entgegenstehen,
1.3 bundeseigene Übungsanlagen vorübergehend für Zwecke des
Zivilschutzes unentgeltlich zur Mitbenutzung überlassen werden,
1.4 Betreuungseinrichtungen der Bundeswehr den Betreibern
unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden,
1.5 bundeseigene Liegenschaften den aus Kap. 1404 geförderten
Forschungsinstituten unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden,
1.6 zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft verpflichtete und
berechtigte Angehörige der Bundeswehr Wasser aus bundeseigenen
Wagenwaschanlagen unentgeltlich zum Reinigen ihrer privaten
Kraftfahrzeuge entnehmen dürfen,
1.7 militärische Einrichtungen und Truppenübungsplätze vom EURO-
KORPS und anderen gemischten Korps sowie Verbänden
verbündeter Streitkräfte im Rahmen gemeinsamer Übungen und
Ausbildungen auf der Basis praktizierter Gegenseitigkeit in den
beteiligten Ländern unentgeltlich genutzt werden können,
1.8 Auszubildenden/Studentinnen und Studenten (ehemaligen
Wehrdienstleistenden) gegen ermäßigtes Entgelt im Rahmen des
Attraktivitätsprogramms der Bundeswehr verfügbarer Wohnraum in
bundeseigenen Liegenschaften bereitgestellt werden kann,
1.9 Patienten-TV-Anlagen in Bundeswehrkrankenhäusern von
Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilpatientinnen und Zivilpatienten
unentgeltlich genutzt werden können,
1.10 bundeseigene Liegenschaften und Gebäude Verbänden,
Gewerkschaften und Vereinen, die eine enge Beziehung zur Bundeswehr
haben, nach den vom Bundesministerium der Verteidigung im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassenen
Richtlinien unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
1.11 bundeseigene bzw. von der Bundeswehr genutzte
Liegenschaften nach vom Bundesministerium der Verteidigung im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassenen
Richtlinien Trägervereinigungen für Kinderbetreuungseinrichtungen (nicht
Kommunen), Tagespflegepersonen und Vereinigungen von Tages-
- 106 -
1408 Unterbringung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 124 01
pflegepersonen für die Dauer der Benutzung für
Kinderbetreuungszwecke unentgeltlich überlassen werden,
1.12 bundeseigene oder vom Bund beschaffte Unterkünfte, die für die
Unterbringung von zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft
Verpflichteten nicht mehr benötigt werden,
nichtunterkunftspflichtigen Angehörigen der Bundeswehr gegen ermäßigtes Entgelt
("Unterkunftspauschale für freiwillige Inanspruchnahme von
Gemeinschaftsunterkunft" in der jeweils gültigen Fassung) zur Verfügung
gestellt werden können, ohne dass hierdurch die dienstliche
Nutzung der Liegenschaft entfällt,
1.13 militärische Truppenübungsplätze Polizei-Spezialeinheiten der
Länder gegen ermäßigtes Entgelt zur Nutzung überlassen werden.
2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass bundeseigene oder vom Bund beschaffte
Unterkünfte den Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im
Vorbereitungsdienst gegen ermäßigtes Entgelt überlassen werden.
3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass Entgelte für die fernmeldetechnische
Mitbenutzung von Fernmeldetürmen mit Nebeneinrichtungen der NATO
in Deutschland, die im Rahmen des "Fernmeldetechnischen
Verbesserungsprogramms 1967" (Communication Improvement
Programme 67 = CIP 67-Stationen) errichtet wurden, durch Dritte in
Höhe von 30 Prozent an SHAPE (NATO) erstattet werden.
4. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass Entgelte für die Vermarktung von
Bundeswehrliegenschaften für Mobilfunkanlagen/Windkraftanlagen durch
die BwConsulting GmbH um Ausgaben im Zusammenhang mit der
Erfüllung des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der BwConsulting
GmbH gemindert werden.
5. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass der "Stiftung niedersächsische
Gedenkstätten" mietzinsfrei Flächen im Bereich der Niedersachsen-Kaserne,
Osterheide, zur Mitbenutzung zum Zweck der Einrichtung einer
Gedenkstätte für Bildungs- und Ausstellungszwecke (museale bzw.
gedenkstättendidaktische Nutzung) überlassen werden.
6. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz
2 BHO wird zugelassen, dass Auftragnehmern, die
vertragliche Leistungen für die Bundeswehr in Liegenschaften der
Bundeswehr erbringen, die für die Nutzung der Liegenschaft
notwendigen Vermögensgegenstände unentgeltlich
überlassen werden. Darüber hinaus wird zugelassen, dass Ausgaben
im Zusammenhang mit den zur Auftragserfüllung
überlassenen Vermögensgegenständen
(Liegenschaftsbetriebsleistungen) nicht erstattet werden. Die Ermächtigung steht unter dem
Vorbehalt, dass die Vergütungsregelungen bestehender
Leistungsverträge entsprechend angepasst und die künftiger
Leistungsverträge auf dieser Basis ausgestaltet werden.
- 107 -
Unterbringung 1408
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Übrige Einnahmen
153 01
-032
Zinseinnahmen aus Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1
1
6
Erläuterungen:
Zinsen
1 000 €
Rückflüsse
1 000 €
1. zu Aufschließungsmaßnahmen und
Folgeeinrichtungen (vgl. Tit. 853 01)............................. 1 170
2. zum Ausbau öffentlicher
Verkehrseinrichtungen................................................................... - -
Zusammen............................................................ 1 170
162 01
-032
Sonstige Zinseinnahmen aus Darlehen 3
3
1
Erläuterungen:
Zinsen
1 000 €
Rückflüsse
1 000 €
Zinsen und Rückflüsse aus
1. Darlehen an die Trägerverbände für
Soldatenheime.......................................................... - 400
2. Darlehen im Zusammenhang mit der
Freimachung von bundeseigenen Liegenschaften..... 3 -
3. Darlehen für Umsiedlungen und
Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit
Flugplätzen (vgl. Tit. 698 01)........................................ - -
4. Darlehen im Zusammenhang mit der
Unterbringung von Angehörigen der Bundeswehr
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland... - -
5. Sonstiges......................................................... - -
Zusammen............................................................ 3 400
173 01
-032
Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden 170
170
129
Erläuterungen:
Siehe Erläuterung zu Tit. 153 01.
182 01
-032
Sonstige Darlehensrückflüsse 400
400
479
Erläuterungen:
Siehe Erläuterung zu Tit. 162 01.
266 01
-032
Verwaltungszuschlag im Zusammenhang mit der Verwaltung des NATO-
Truppenübungsplatzes Bergen
360
360
475
Erläuterungen:
Die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarungen zu erbringenden
Unterstützungsleistungen hängen von den Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer ab.
- 108 -
1408 Unterbringung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
286 01
-032
Erstattung der Kosten für die Verwaltung und die Mitbenutzung von
NATO-Einrichtungen in Deutschland und damit zusammenhängende
Unterstützungsleistungen
-
-
26 403
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen sind für die Kostenerstattung für die
Mitbenutzung von NATO-Einrichtungen in Deutschland und damit
zusammenhängende Unterstützungsleistungen zweckgebunden. Sie
dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel:
537 01.
2. Am Ende des Haushaltsjahres nicht verwendete Mehreinnahmen
sind in das folgende Haushaltsjahr umzubuchen.
Erläuterungen:
Erstattung der Kosten für
1. die Mitbenutzung des NATO-Truppenübungsplatzes Bergen,
2. die Verwaltung der Haupteinsatzbasis des NATO-E-3A-Verbandes (AWACS)
Geilenkirchen und damit zusammenhängende Unterstützungsleistungen.
Zu 1.:
Die von der Bundesrepubik Deutschland für die Bewirtschaftung und Verwaltung
des NATO-Truppenübungsplatzes Bergen geleisteten Ausgaben werden am Ende
des Schießabschnittes (31. Dezember jedes Jahres) von den Benutzernationen
entsprechend dem Anteil der Inanspruchnahme erstattet.
Zu 2.:
Die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zu erbringende
Unterstützungsleistungen hängen von den Anforderungen des NATO-E-3A-Verbandes (AWACS) ab.
286 03
-032
Beiträge anderer NATO-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem
NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm in der Bundesrepublik
Deutschland
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Ist-Einnahmen dienen zur Leistung der Ausgaben bei folgenden
Titeln: Anlage 1 zu Kap. 1408 - Anlage N (1490) - in Höhe des dort
bestehenden anteiligen Bedarfs.
2. Am Ende des Haushaltsjahres nicht verwendete Ist-Einnahmen sind
in das folgende Haushaltsjahr umzubuchen.
Erläuterungen:
Vereinnahmt werden
1. die Beiträge anderer NATO-Mitgliedstaaten zum NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland,
2. die Beiträge anderer NATO-Mitgliedstaaten für die Abgeltung von Leistungen
der Landesbauverwaltungen für das NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm,
3. die Beiträge der Benutzer von Infrastruktureinrichtungen für Vorhaben, die
nicht unter die Normen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms fallen.
Die Anlage N ist am Ende des Kapitels abgedruckt.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(7 699)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Kap. 1408 mit Ausnahme des
Titels 518 02 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 1414 Tit. 541 01.
- 109 -
Unterbringung 1408
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 518 02.
3. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig:
511 01, 517 01, 517 02, 517 09, 812 01 und Tgr. 01.
4. Erstattungen aus Kap. 1414 für Leistungen, die im Geschäftsbereich
des BMVg zentral bei Kap. 1408 veranschlagt und für das BAMAD
vorfinanziert werden, fließen den Ausgaben zu.
5. Mehrausgaben dürfen in Erwartung von Erstattungen aus Kap. 1414
geleistet werden. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender
Erstattungen geleistet werden und diese Erstattungen im laufenden
Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Erstattungen, soweit sie in den
folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von
Ausgaben verwendet werden.
Sächliche Verwaltungsausgaben
511 01
-032
B Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software,
Wartung
36 000
29 000
33 230
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 518 01.
Erläuterungen:
Ausgenommen sind Büromaschinen (Kap. 1413 Tit. 511 01, Kap. 1406 Tit. 553 05
und Kap. 1405 Tit. 554 10), das Ministerium (Kap. 1412) und das Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr für die Ausstattung
der diesem nachgeordneten Dienststellen mit dienststellenspezifischen,
wehrwissenschaftlichen/wehrtechnischen Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen (Kap. 1413).
517 01
-032
B Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 1 150 000
1 500 000
1 391 376
Haushaltsvermerk:
Erstattungsbeträge aus Mitbenutzungs- und sonstigen Verträgen fließen
den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Der Betrieb von Wärmeversorgungsanlagen der Bundeswehr kann unter
bestimmten Voraussetzungen gewerblichen Unternehmen übertragen werden. Die
Ausgaben umfassen auch Aufwendungen der Auftragnehmer für den Bau/die
Modernisierung von Wärmeversorgungsanlagen.
517 02
-032
B Absicherung von Liegenschaften 800 000
630 000
599 672
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 518 01.
2. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Die Ausgaben umfassen auch Aufwendungen der Auftragnehmer für den Einsatz
und Betrieb von Absicherungstechnik, sofern die Wirtschaftlichkeit hierfür
nachgewiesen ist.
- 110 -
1408 Unterbringung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
517 03
-032
B Bewirtschaftung Forsten 60 454
58 694
52 007
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Der Titel bildet die Grundlage für die Abrechnung der Dienstleistungskosten
zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst.
517 09
-032
B Betreibermodelle im Liegenschaftsbereich 12 300
12 300
10 691
Erläuterungen:
Aus den Ausgaben werden Leistungen im Rahmen von Öffentlich-Privaten
Partnerschaften (ÖPP-Vorhaben) sowie Leistungen Dritter im Zusammenhang mit
dem Liegenschaftsmanagement erstattet.
518 01
-032
B Mieten und Pachten 69 315
64 309
37 869
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 1 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1408 Tit. 511 01, 517 02, 519 11,
558 11, 558 13, 812 01 und Kap. 1413 Hgr. 4.
2. Aus den Ausgaben dürfen auch Leistungen Dritter im
Zusammenhang mit dem Liegenschaftsmanagement finanziert werden.
Erläuterungen:
Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Räume, die
militärischen oder Zwecken der Verwaltung oder Betreuungszwecken dienen;
ausgenommen ist das Ministerium (Kap. 1412).
- 111 -
Unterbringung 1408
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
518 02
-032
B Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
3 550 000
2 907 521
2 846 770
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 714 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 33 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 43 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 38 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 48 500 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 41 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 41 000 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 41 000 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 41 000 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 54 000 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 53 000 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu............................................... 53 000 T€
im Haushaltsjahr 2038 bis zu............................................... 53 000 T€
im Haushaltsjahr 2039 bis zu............................................... 53 000 T€
im Haushaltsjahr 2040 bis zu............................................... 53 000 T€
im Haushaltsjahr 2041 bis zu............................................... 53 000 T€
im Haushaltsjahr 2042 bis zu............................................... 53 000 T€
im Haushaltsjahr 2043 bis zu............................................... 53 000 T€
im Haushaltsjahr 2044 bis zu............................................... 53 000 T€
im Haushaltsjahr 2045 bis zu............................................... 53 000 T€
ab dem Haushaltsjahr 2046 bis zu..................................... 773 000 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1408.
Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei
anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben
herangezogen werden.
537 01
-032
B Betrieb, Bewirtschaftung und Verwaltung von NATO-Einrichtungen und
damit zusammenhängende Unterstützungsleistungen
-
-
27 622
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 286 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender
Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden
Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie
in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur
Leistung von Ausgaben verwendet werden.
2. Der auf die Bundeswehr entfallende Anteil wird auf die jeweiligen Titel
des Epl. 14 umgebucht.
Erläuterungen:
Kosten für
1. Betrieb und Bewirtschaftung des NATO-Truppenübungsplatzes Bergen,
2. die Verwaltung der Haupteinsatzbasis des NATO-E-3A-Verbandes (AWACS)
Geilenkirchen und damit zusammenhängenden Unterstützungsleistungen.
Zu 1.:
Der NATO-Truppenübungsplatz Bergen steht auch anderen NATO-Mitgliedern
gegen Kostenerstattung zur Verfügung. Die Betriebs- und Unterhaltskosten müssen
insoweit von der Bundesrepublik Deutschland vorfinanziert werden. Am Ende
eines Schießabschnittes (31. Dezember jedes Jahres) werden die Kosten nach dem
Anteil der Benutzung umgelegt und von den ausländischen Benutzern erstattet.
Die erstatteten Beträge werden bei Tit. 286 01 vereinnahmt.
- 112 -
1408 Unterbringung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 537 01
Zu 2.:
Die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarungen zu erbringenden
Unterstützungsleistungen hängen von den Anforderungen des NATO-E-3A-Verbandes (AWACS)
ab.
Militärische Beschaffungen
558 70
-032
B Vorfinanzierung von Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Erstattungen für aus diesem Titel vorfinanzierte Vorhaben fließen den
Ausgaben zu.
2. Soweit am Ende des Haushaltsjahres vorfinanzierte Beträge noch
nicht erstattet werden, sind die Ist-Ausgaben in das folgende
Haushaltsjahr umzubuchen.
3. Die Ausgaben werden nach Anlage N zu Kap. 1408 bewirtschaftet.
4. In Erwartung von Erstattungen dürfen Ausgaben bis zur Höhe von 51
000 T€, darüber hinaus nur mit Zustimmung des Bundesministeriums
der Finanzen geleistet werden.
Erläuterungen:
Nach den Infrastrukturregeln der NATO werden die NATO-
Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms vom Gastgeberstaat erstellt.
Er schließt die Verträge und finanziert unter bestimmten Voraussetzungen
Ausgaben vor. Die zu den Vorhaben beitragenden Staaten erstatten dem
Gastgeberstaat die auf sie entfallenden Kostenanteile.
Die Anlage N ist am Ende des Kapitels abgedruckt.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
632 01
-032
B Erstattung von Verwaltungsausgaben an die Länder 740 000
654 000
592 319
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 14.
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
633 01, 682 01 und 686 01.
4. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Für die Durchführung der Baumaßnahmen oder sonstiger Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Unterbringung der Bundeswehr ist, soweit sie den
Landesbauverwaltungen obliegt, den Ländern eine Entschädigung zu zahlen. Höhe und Art
der Entschädigung sind durch Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und
Ländern geregelt.
In Betracht kommen Entschädigungszahlungen für die
1. Durchführung der Baumaßnahmen - Tit. 558 11 bis 558 13,
2. Durchführung der von der BImA beauftragten Großen bzw. Kleinen Neu-, Um-
und Erweiterungsbauten gemäß der zwischen BMVg, BMF und der BImA
geschlossenen Dachvereinbarung.
3. Wahrnehmung der Bauunterhaltung - Tit. 519 11,
4. Wahrnehmung der von der BImA im Regelverfahren beauftragten
Bauunterhaltung gemäß der zwischen BMVg, BMF und der BImA geschlossenen
Dachvereinbarung,
- 113 -
Unterbringung 1408
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 632 01
5. Inanspruchnahme bei der Prüfung und/oder Ausführung von Maßnahmen der
Tit. 518 01, 698 01, 821 03, 853 01 und 741 41 bis 893 41.
Ausgaben für Baumaßnahmen der NATO werden bei Tit. 632 91 der Anlage N zu
Kap. 1408 nachgewiesen.
633 01
-032
B Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur
Straßenunterhaltung
850
400
173
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
632 01, 682 01 und 686 01.
682 01
-032
B Zuschüsse an die Deutsche Bahn AG zur Unterhaltung von Strecken und
Gleisabschnitten
1 000
1 500
1 359
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
632 01, 633 01 und 686 01.
686 01
-411
B Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 1 510
1 500
1 411
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
632 01, 633 01 und 682 01.
Erläuterungen:
Zur Bereithaltung, Freimachung und Instandsetzung ehemals zweckgebundener
sowie gegenwärtig für den Bund zweckgebunden zur Verfügung gestellter
Wohnungen, soweit dies im Bundesinteresse liegt.
698 01
-032
B Entschädigungen im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von Flug-
und Truppenübungsplätzen
1 510
1 500
1 112
Erläuterungen:
Dabei handelt es sich um Entschädigungen
1. aufgrund des Schutzbereichgesetzes und des Luftverkehrsgesetzes in der
jeweils gültigen Fassung einschließlich der Kosten der Festsetzung und
Auszahlung;
Hierunter fallen die Kosten für die Errichtung, Einrichtung, Festlegung und
Unterhaltung von Schutzbereichen und Bauschutzbereichen sowie die Kosten
der Entschädigungen, der entzogenen Nutzung, der Duldungen oder
Unterlassungen, der Beschädigung oder Zerstörung und der sonstigen
Vermögensnachteile.
Veranschlagt sind außerdem Ausgaben zur Zahlung von Entschädigungen
und sonstigen Kosten, die aufgrund privatrechtlicher Duldungsverträge nach
dem dritten und vierten Abschnitt des Schutzbereichgesetzes zu zahlen sind.
Ferner können hieraus Entschädigungen gezahlt werden, die durch
militärische Einwirkungen auf die Umgebung militärischer Anlagen ausgelöst
werden oder im Zusammenhang mit der zeitweiligen Sperrung bestimmter
Seegebiete vertraglich vereinbart worden sind.
2. für Lärm im Zusammenhang mit dem Betrieb von Flugplätzen und
Truppenübungsplätzen;
Veranschlagt werden Entschädigungen und Erstattungen auf Grundlage des
Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der jeweils gültigen Fassung in
Lärmschutzbereichen, die für Flugplätze der Bundeswehr und der NATO
festgesetzt sind.
Aus den Ausgaben dürfen auch Entschädigungen für passiven Schallschutz in
der Umgebung von Truppenübungsplätzen geleistet werden.
3. für die Entziehung des Eigentums an Grundstücken im Zusammenhang mit
der Erweiterung und dem Betrieb von Flugplätzen;
- 114 -
1408 Unterbringung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 698 01
Veranschlagt sind hier auch Finanzierungshilfen für die Erstellung von
Ersatzobjekten sowie die Kosten des Abrisses der geräumten Bauwerke.
Ausgaben für Investitionen
812 01
-032
B Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT)
159 100
160 000
99 664
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu....................................... 40 000 T€
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 518 01.
Erläuterungen:
Einjährige Maßnahmen 1 000 €
1. Erstbeschaffung
1.1 Unterkunftsgerät und Einrichtungsgegenstände........................... 34 200
1.2 Betriebsgerät................................................................................ 25 300
2. Ersatzbeschaffung
2.1 Unterkunftsgerät und Einrichtungsgegenstände........................... 47 300
2.2 Betriebsgerät................................................................................ 52 300
Zusammen............................................................................................ 159 100
Zu 1.1 und 2.1:
Allgemeines Möblierungsgerät, Unterkunftstextilien, Küchen- und Tafelgerät, Turn-
und Sportgerät.
Zu 1.2 und 2.2:
Gerät zur Landschaftspflege, Zugmaschinen, Straßenreinigungs- und
Winterdienstgerät, Transport- und Hebegerät, Werkstattausstattung, Brandschutz- und
Rettungsgerät, Raumreinigungsgerät.
Ausgenommen sind das Ministerium - Kap. 1412 - und das Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr für die Ausstattung
der diesem nachgeordneten Dienststellen mit dienststellenspezifischen,
wehrwissenschaftlichen/wehrtechnischen Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen (ohne IT) - Kap. 1413 -.
821 03
-032
B Beschaffung von Liegenschaften für militärische Zwecke und
Werterstattungen nach § 61 Abs. 1 BHO für bundeseigene Grundstücke sowie
Restwertentschädigungen
38 000
5 200
2 513
Haushaltsvermerk:
1. Der Erlös aus der Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken,
die aus Mitteln des Epl. 14 beschafft worden sind, fließt den
Ausgaben bis zur Höhe des Kaufpreises von zu beschaffenden
Grundstücken zu, wenn die Veräußerung des bundeseigenen und der Erwerb
des zu beschaffenden Grundstücks Gegenstand desselben
Kaufvertrages sind und der Verkehrswert des zu veräußernden Grundstücks
100 T€ nicht übersteigt.
2. Erstattungsbeträge der Gaststreitkräfte im Zusammenhang mit der
Abgeltung von Belegungsschäden fließen den Ausgaben zu.
3. Aus diesen Ausgaben dürfen auch Darlehen gewährt und Entgelte
für Dienstbarkeiten bei der Verlegung von Treibstoffleitungen sowie
einmalige Entschädigungen aufgrund des Landbeschaffungsgesetzes
und vertraglicher Vereinbarungen beim Abschluss von
Nutzungsverträgen gezahlt werden.
- 115 -
Unterbringung 1408
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 821 03
Erläuterungen:
Aus den Ausgaben dürfen auch Darlehen im Zusammenhang mit Maßnahmen
gewährt werden, die bei Tit. 698 01 veranschlagt sind. Außerdem sind aus diesem
Titel Entgelte für die Bestellung von Dienstbarkeiten bei der Verlegung von
Treibstoffleitungen (Pipelines) für Verteidigungszwecke zu zahlen.
Ferner sind aus diesem Titel einmalige und laufende Entschädigungen aufgrund
des Landbeschaffungsgesetzes und vertraglicher Vereinbarungen beim Abschluss
von Nutzungsverträgen sowie Naturalwertrenten zu zahlen.
Mehr wegen zusätzlicher Landbeschaffungsmaßnahmen.
853 01
-032
B Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige
Bedarfsträger
-
-
-
Erläuterungen:
Sonderlastenausgleich an Gemeinden und Gemeindeverbände nach Art. 106
Abs. 8 Grundgesetz sowie andere Leistungen wegen der Übernahme von
Aufgaben der Bundeswehr.
883 01
-032
B Erschließungsbeiträge 200
200
-
Erläuterungen:
Einmalige Abgaben bei Grundstücken, die sich im Eigentum der Bundeswehr
befinden, für
1. Erschließungsanlagen im Sinne von § 127 Abs. 2 (z. B. Verkehrsanlagen) und
2. andere Anlagen im Sinne von § 127 Abs. 4 (z. B. Ver- und
Entsorgungsanlagen)
des Baugesetzbuches in der aktuell gültigen Fassung, soweit diese Beträge nicht
im Zusammenhang mit Baumaßnahmen bei den Bauausgaben zu veranschlagen
sind.
883 02
-032
B Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1 000
1 000
520
Erläuterungen:
Siehe Erläuterungen zu Tit. 853 01.
894 11
-187
B Zuwendungsbaumaßnahme Deutsches Marinemusseum 4 000
2 350
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 11 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 7 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Neubau und Erweiterung des Deutschen Marinemuseums,
Wilhelmshaven........................................................................ 17 350 - 2 350 - 4 000 11 000
Ein Zuschuss an das Deutsche Marinemuseum Wilhelmshaven ist bei Kap. 1410
Tit. 686 03 Erl. Nr. 5 sowie eine Projektförderung an das Deutsche Marinemuseum
Wilhelmshaven bei Kap. 1410 Titel 686 03 Erl. Nr. 12 veranschlagt.
Die Veranschlagung der Baumaßnahme erfolgte ausnahmsweise ohne Vorliegen
der erforderlichen Haushaltsunterlagen nach § 24 BHO; sie beruht auf Beschluss
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 8. November 2018.
- 116 -
1408 Unterbringung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
B Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(172)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Investitionen und Aufwendungen für Baumaßnahmen der Bundeswehr (1 911 000)
(1 692 770)
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
519 11
-032
B Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 200 000
140 000
143 569
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 518 01.
2. Aus den Ausgaben dürfen Leistungen Dritter für den Betrieb der
Liegenschaften finanziert werden.
3. Ferner dürfen Ausgaben geleistet werden für:
3.1 die Altlastensanierung mit verteidigungsinvestiver Bedeutung und
zur Abgeltung eventueller Altlastenbeseitigung,
3.2 aus nationalen Mitteln zu unterhaltende bauliche Anlagen im
Ausland.
539 19
-032
B Vermischte Verwaltungsausgaben 2 000
1 570
1 253
Erläuterungen:
Ausgaben für externe Sachverständige, die bei der Durchführung von
Bauaufgaben des Bundes durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung bis zur
haushaltsmäßigen Anerkennung der Baumaßnahmen nach § 24 BHO entstehen.
558 11
-032
B Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 970 000
945 200
632 774
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 668 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 450 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 170 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 48 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 518 01.
3. Baumaßnahmen nach § 24 Abs. 3 BHO können durchgeführt
werden, wenn nach Verabschiedung des Haushalts Unterlagen nach
§ 24 BHO vom Bundesministerium der Finanzen anerkannt wurden
oder es sich um Fälle unabweisbaren und mit dem
Bundesministerium der Finanzen abgestimmten Bedarfs handelt.
- 117 -
Unterbringung 1408
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 558 11 (Titelgruppe 01)
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel.......................... 184 800
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Hannover................. 132 825
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf
einschließlich Ausland............................................................................... 114 725
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden.............. 118 965
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart................... 86 625
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement München.................. 205 010
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Strausberg............... 127 050
Zusammen............................................................................................ 970 000
Aus diesem Titel wird auch der Umbau des Deutschen Panzermuseums in
Munster in Höhe von 19,3 Mio. Euro finanziert.
558 12
-032
B Nationale Anteile bei den Infrastrukturmaßnahmen des NATO-
Sicherheits-Investitionsprogramms
220 000
140 000
190 979
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 180 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 121 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 48 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................ 11 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Baumaßnahmen nach § 24 Abs. 3 BHO können durchgeführt
werden, wenn nach Verabschiedung des Haushalts Unterlagen nach §
24 BHO vom Bundesministerium der Finanzen anerkannt wurden
oder es sich um Fälle unabweisbaren und mit dem
Bundesministerium der Finanzen abgestimmten Bedarfs handelt.
3. Die Ausgaben werden nach Anlage N zu Kap. 1408 bewirtschaftet.
Erläuterungen:
Hierzu rechnen die national zu finanzierenden Kostenanteile zu den
Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms, auch wenn sie aus
Tit. 558 70 vorfinanziert wurden. Außerdem sind hier Baumaßnahmen für die
Bundeswehr in NATO-Anlagen veranschlagt, bei deren Finanzierung sich die
NATO nicht beteiligt.
Mehr wegen erhöhtem Bauvolumen.
558 13
-032
B Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 519 000
466 000
427 500
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 376 750 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 247 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 129 750 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 518 01.
Die Inanspruchnahme bedarf der Zustimmung des
Bundesministeriums der Finanzen.
3. Hieraus dürfen auch Ausgaben für aus nationalen Mitteln zu
finanzierende Baumaßnahmen im Ausland geleistet werden.
4. Ausgaben für die Umsetzung von Maßnahmen zur "Erfüllung der
Energieeffizienzfestlegungen des Bundes (EEFB)" sowie "Aus-
- 118 -
1408 Unterbringung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 558 13 (Titelgruppe 01):
bau der Photovoltaik" sind in der Planung und in der
Ausführung von Bauleistungen prioritär zu behandeln.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Ausgaben für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, soweit sie im
Einzelfall 6 000 000 € nicht übersteigen.
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel.......................... 55 841
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Hannover................. 74 269
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf
einschließlich Ausland............................................................................... 69 802
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden.............. 58 475
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart................... 88 762
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement München.................. 83 435
BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Strausberg............... 88 416
Zusammen............................................................................................ 519 000
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Überprüfung und Ausbau öffentlicher Verkehrseinrichtungen und
Versorgungsanlagen von militärischem Interesse
(15 800)
(6 900)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
Erläuterungen:
Für Überprüfung, Bau, Ausbau und Verlegung von Straßen im Zusammenhang
mit militärischen Anlagen, für sonstige Anlagen des öffentlichen Verkehrs, wie
Eisenbahnen, Wasserstraßen, Häfen und Anlagen der zivilen Luftfahrt, für
Versorgungsanlagen sowie zum Ausbau des Straßennetzes für den militärischen
Durchgangsstraßenverkehr einschließlich Brückenverstärkungen und Brückenbauten
müssen Finanzhilfen gewährt werden.
741 41
-032
B Zuweisungen für Straßenbaumaßnahmen des Bundes 1 800
400
-
882 41
-032
B Zuweisungen für Investitionen an die Länder 2 500
800
272
883 41
-032
B Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 4 500
2 000
1 051
891 41
-032
B Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 3 000
2 200
2 796
893 41
-032
B Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bedarfsträger 4 000
1 500
440
Titelgruppe 05
Tgr. 05 Ausgaben und Investitionen für verteidigungsrelevante
Verkehrsinfrastruktur des Bundes
(1 237 480)
(-)
Erläuterungen:
Ausgaben für die Realisierung von verteidigungsrelevanten
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen des Bundes.
- 119 -
Unterbringung 1408
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 05
Die Ausführung übernimmt das Bundesministerium für Verkehr nach enger
Konsultation des BMVg. Das Nähere regelt eine Ressortvereinbarung.
682 51
-032
B Ausgaben der "Die Autobahn GmbH des Bundes" für Betrieb und
Verkehr der Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung.
224 009
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
891 51.
891 51
-032
B Investitionen der "Die Autobahn GmbH des Bundes" für Erhaltung und
Erweiterung der Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung.
896 038
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 250 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 400 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 250 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 200 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 150 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 100 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 100 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 50 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 682 51.
2. In diesen Titel werden Verpflichtungen übertragen, die durch das
BMV zu Lasten des Kap. 1201 Tit. 891 11 eingegangen worden
sind. Mit Stichtag 31.12.2024 umfasst dies Verpflichtungen in
Höhe von 930 893 T€, davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026: 410 602 T€
im Haushaltsjahr 2027: 307 786 T€
im Haushaltsjahr 2028: 212 505 T€.
891 52
-032
B Baukostenzuschüsse für Investitionen des Bedarfsplans Schiene 117 433
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 251 812 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 16 659 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 52 957 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 89 380 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 92 816 T€
Haushaltsvermerk:
In diesen Titel werden Verpflichtungen übertragen, die durch das
BMV zu Lasten des Kap. 1202 Tit. 891 01 eingegangen worden sind.
Mit Stichtag 31.12.2024 umfasst dies Verpflichtungen in Höhe von 2
037 923 T€, davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026: 527 536 T€
im Haushaltsjahr 2027: 529 047 T€
im Haushaltsjahr 2028: 515 931 T€
im Haushaltsjahr 2029: 465 409 T€.
Erläuterungen:
Der Bund kann Investitionen in die Neu- und Ausbauvorhaben der Schienenwege
von Eisenbahnen des Bundes nach Maßgabe des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanzieren.
Die Bundesmittel werden auf der Grundlage von Finanzierungsvereinbarungen
bereitgestellt.
- 120 -
1408 Unterbringung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 891 52 (Titelgruppe 05)
Aus dem Titel werden Verkehrsprojekte finanziert, die im Bedarfsplan für die
Bundesschienenwege (Anlage 1 zu § 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes)
enthalten sind und auch der militärischen Mobilität dienen.
- 121 -
Unterbringung 1408
Überblick zur Anlage
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. 410 000 406 500 +3 500 271 092
Gesamteinnahmen.................................................. 410 000 406 500 +3 500 271 092
Ausgaben
Militärische Beschaffungen..................................... 400 000 400 000 - 266 734
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 10 000 6 500 +3 500 4 358
Gesamtausgaben.................................................... 410 000 406 500 +3 500 271 092
davon nicht flexibilisiert........................................... 410 000 406 500 +3 500 271 092
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
- 122 -
1408 Anlage 1
NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm in der
Bundesrepublik Deutschland - Anlage N (1490)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
286 91
-032
Gemeinsam finanzierte Maßnahmen des NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland
400 000
400 000
266 734
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen dienen zur Leistung der Ausgaben bei folgendem Titel:
559 91.
Erläuterungen:
Nachzuweisen sind:
1. Beiträge der Bundesrepublik Deutschland und der anderen NATO-
Mitgliedstaaten zu den Ausgaben des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms auf
dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Kap. 1401 Tit. 559 12 und
Kap. 1408 Tit. 286 03) einschließlich der Infrastrukturbeiträge für das NATO-
Frühwarnsystem AWACS (Haupteinsatzbasis Geilenkirchen).
2. Nationale Steuern und Zölle, die von der NATO-Finanzierung
ausgenommen und von der Bundesrepublik Deutschland zu tragen sind (Kap. 1401
Tit. 559 11).
3. Nationale Anteile der Bundesrepublik Deutschland bei den Maßnahmen des
NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms (Kap. 1408 Tit. 558 12).
4. Beiträge der Benutzerinnen und Benutzer von Infrastruktureinrichtungen für
Vorhaben, die nicht unter die Normen des NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramms fallen (Kap. 1408 Tit. 286 03).
5. Vorfinanzierungen von Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland (Kap. 1408 Tit. 558 70).
Erstattungen vorfinanzierter Beträge fließen den Ausgaben bei Kap. 1408
Tit. 558 70 zu.
286 93
-032
NATO-Ausgaben für die Abgeltung von Leistungen der
Landesbauverwaltungen für Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramms
10 000
6 500
4 358
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen dienen zur Leistung der Ausgaben bei folgendem Titel:
632 91.
Erläuterungen:
In den Ausgaben der NATO-Mitgliedstaaten zum NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramm und in den Kosten für die nicht unter die Normen des Programms
fallenden Vorhaben sind auch Pauschbeträge enthalten, mit denen die Leistungen
der nationalen Bauverwaltungen abgegolten werden sollen. Der Umfang dieser
Leistungen richtet sich nach besonderen NATO-Richtlinien. Die darauf
entfallenden Beitragsanteile der Bundesrepublik Deutschland und der anderen NATO-
Mitgliedstaaten sind bei Kap. 1401 Tit. 559 12 mitveranschlagt bzw. werden bei
Kap. 1408 Tit. 286 03 vereinnahmt.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Ausgaben dürfen höchstens bis zur Höhe der Ist-Einnahmen geleistet
werden bei folgendem Titel: Kap. 1408 Tit. 286 03.
- 123 -
Anlage 1
NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm in der
Bundesrepublik Deutschland - Anlage N (1490)
1408
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Militärische Beschaffungen
559 91
-032
Gemeinsam finanzierte Maßnahmen des NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland
400 000
400 000
266 734
Haushaltsvermerk:
Ausgaben dürfen höchstens bis zur Höhe der Ist-Einnahmen geleistet
werden bei folgendem Titel: 286 91.
Erläuterungen:
Nachzuweisen sind (jeweils in besonderen Buchungsabschnitten):
1. Von der Bundesrepublik Deutschland und von den anderen NATO-
Mitgliedstaaten zu finanzierendes NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm auf dem
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Kap. 1401 Tit. 559 12 und Kap. 1408
Tit. 286 03) einschließlich der Infrastrukturbeiträge für das NATO-
Frühwarnsystem AWACS (Haupteinsatzbasis Geilenkirchen).
Die Vorhaben sind von der Bundesrepublik Deutschland auszuführen. Die
entstehenden Kosten werden von allen beteiligten NATO-Mitgliedstaaten nach
einem Kostenteilungsschlüssel erstattet.
2. Nationale Steuern und Zölle, die in der Bundesrepublik Deutschland für
Maßnahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms erhoben werden, von
der NATO-Finanzierung ausgenommen und von der Bundesrepublik
Deutschland zu tragen sind (Kap. 1401 Tit. 559 11).
3. Nationale Anteile der Bundesrepublik Deutschland bei Maßnahmen des
NATO- Sicherheits-Investitionsprogramms (Kap. 1408 Tit. 558 12).
4. Beiträge der Benutzer von Infrastruktureinrichtungen für Vorhaben, die
nicht unter die Normen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm fallen
(Kap. 1408 Tit. 286 03).
5. Vorfinanzierungen von Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland (Kap. 1408 Tit. 558 70).
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
632 91
-032
Abgeltung von Leistungen der Landesbauverwaltungen für
Infrastrukturmaßnahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms
10 000
6 500
4 358
Haushaltsvermerk:
Ausgaben dürfen höchstens bis zur Höhe der Ist-Einnahmen geleistet
werden bei folgendem Titel: 286 93.
Erläuterungen:
In den Ausgaben der NATO-Mitgliedstaaten zum NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramm und in den Kosten für die nicht unter die Normen dieses Programms
fallenden Vorhaben sind auch Pauschbeträge enthalten, mit denen die Leistungen
der nationalen Bauverwaltungen abgegolten werden sollen. Der Umfang dieser
Leistungen richtet sich nach besonderen NATO-Richtlinien. Verwaltungsausgaben
für die Durchführung von national zu finanzierenden Baumaßnahmen der
Bundeswehr werden aus Kap. 1408 Tit. 632 01 erstattet.
- 124 -
1408 Anlage 1
NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm in der
Bundesrepublik Deutschland - Anlage N (1490)
Vorbemerkung
Das Kapitel enthält einzelne Fachausgaben, die nicht die
Veranschlagung in einem gesonderten Fachkapitel rechtfertigen.
Einen Ausgabenschwerpunkt bilden dabei die Ausgaben, die
im Rahmen von Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen, größeren
Unglücksfällen und Notfällen entstehen. Daneben sind unter
anderem die Ausgaben für Schadensersatzansprüche Dritter,
soweit es sich nicht um Ansprüche aus Übungsschäden
handelt, veranschlagt.
Überblick zum Kapitel 1410
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 290 220 8 473 +281 747 914 369
Übrige Einnahmen.................................................. 75 000 9 000 +66 000 14 644
Gesamteinnahmen.................................................. 365 220 17 473 +347 747 929 013
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 32 170 12 155 +20 015 32 646
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 22 027 12 973 +9 054 12 350
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 54 197 25 128 +29 069 44 996
davon nicht flexibilisiert........................................... 54 197 25 128 +29 069 44 996
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 54 197 - +54 197 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 296
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 1 083
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 213
- 125 -
Sonstige Bewilligungen 1410
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-032
Gebühren, sonstige Entgelte 220
220
85
112 01
-032
Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 30 000
5 500
14 572
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Gegen Soldatinnen und Soldaten verhängte Disziplinarbußen
nach der Wehrdisziplinarordnung, Geldbußen,
Verwarnungsgelder und die in gerichtlichen Disziplinarverfahren und in
Beschwerdeverfahren von den Wehrdienstgerichten zu erhebenden Kosten
und verhängten Ordnungsstrafen.................................................... 10 000
2. Gegen Beamtinnen und Beamte verhängte Geldbußen nach dem
Bundesdisziplinargesetz.................................................................. 1 000
3. Vertragsstrafen im Zusammenhang mit dem
Beschaffungsvorhaben Großraumtransportflugzeug A400M......................................... -
4. Sonstige Vertragsstrafen................................................................. 19 000
Zusammen............................................................................................ 30 000
Mehr wegen Anpassung an die erwarteten Einnahmen.
119 99
-032
Vermischte Einnahmen 240 000
1 731
878 933
Haushaltsvermerk:
1. Von den Einnahmen sind Kursverluste bei Auslandszahlungen und
bei Fremdwährungsbeständen im Ausland abzusetzen.
2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass nahe Angehörige (einschließlich
Bezugspersonen und betreuungspflichtige Kinder), Hinterbliebene, frühere
Soldatinnen und Soldaten sowie frühere zivile Bundeswehrangehörige
im Zusammenhang mit Einsätzen und einsatzgleichen
Verpflichtungen der Bundeswehr unentgeltliche Unterstützungsleistungen
erhalten.
3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
werden nach Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg), die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der
Finanzen erlassen worden sind, zugelassen:
3.1 Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur
Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs
und deren Begleiterinnen und Begleiter ohne Entgelt bzw. gegen
Erstattung der Kosten gemäß den "Richtlinien für den Einsatz von
Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von
Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs". Gleiches
gilt in Einzelfällen mit einem besonderen Sicherheitserfordernis auch
für den Einsatz von geschützten Luftfahrzeugen der Bundeswehr.
Die Regelungen schließen Fallgestaltungen nach § 61 BHO ein.
3.2 unentgeltliche Unterstützungsleistungen an das Soldatenhilfswerk
der Bundeswehr e. V.,
- 126 -