Schriftliche Frage 81 von Dr. Christina Baum (AfD): Seit wann gibt es im Bundeshaushalt die Unterstützung des Bundes für durch Blutprodukte HIVinfizierte Personen (im aktuellen Haushalt in Kap…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 81 von Dr. Christina Baum (AfD): Seit wann gibt es im Bundeshaushalt die Unterstützung des Bundes für durch Blutprodukte HIVinfizierte Personen (im aktuellen Haushalt in Kap…
Frage 81 (Dr. Christina Baum, AfD):
Seit wann gibt es im Bundeshaushalt die Unterstützung des Bundes für durch Blutprodukte HIVinfizierte Personen (im aktuellen Haushalt in Kapitel 1502 – Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung – Titel685 01-314; bitte nach den Jahren 2015 bis 2025 mit der jeweiligen Zahl der Betroffenen aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 15. Juli 2025:
Als Folge des sog. Blutprodukte-Skandals der frühen 1980er Jahre wurde im Jahr 1995 die Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen nach dem Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfegesetz – HIVHG) gegründet, deren Zweck es ist, an durch Blutprodukte HIVinfizierte Personen und deren unterhaltsberechtigte Angehörige finanzielle Hilfe zu leisten. Die Stiftung wurde seit ihrer Gründung zunächst gemeinschaftlich durch den Bund, die Länder, das Deutsche Rote Kreuz sowie beteiligte pharmazeutische Unternehmen finanziert. Nach der Novellierung des HIVHG im Jahr 2017 werden die Mittel für die finanzielle Hilfe gemäß § 2 HIVHG vom Bund aufgebracht, das heißt, der Bund hat zum 1. Januar 2019 vollständig die Finanzierung der Stiftung übernommen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Mittel aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 1502 Titel 685 01314) sowie die Anzahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger für die Jahre 2015 bis 2025 dargestellt. In den Jahren 2015 und 2016 sind keine Zuweisungen erfolgt, da der Bund seine Zahlungsverpflichtungen der zweiten Zustiftung bereits im Jahr 2014 erfüllt hat. Die Stiftung ruft die benötigten Mittel monatlich bei der Bundeskasse Halle/Saale ab. Haushaltsjahr Bundesmittel – Ist in Euro Leistungsempfängerinnen und -empfänger 2015 0,00 556 2016 0,00 549 2017 2.000.000,00 535 2018 2.500.000,00 527 2019 7.736.400,00 512 2020 8.829.100,00 500 2021 8.700.930,00 498 2022 8.747.200,00 487 2023 8.939.602,00 471 2024 9.188.300,00 461 2025 4.616.300,00* 457 * Stand: 7. Juli 2025.
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