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Schriftliche Frage 26 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bei wie vielen der vollendeten Tötungsdelikte zum Nachteil von Frauen und Mädchen in den Jahren 2024 und 2025 handelt es sich nach Kenntnis…

dip / schriftliche_frage 08.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 26 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bei wie vielen der vollendeten Tötungsdelikte zum Nachteil von Frauen und Mädchen in den Jahren 2024 und 2025 handelt es sich nach Kenntnis… Frage 26 (Marcel Emmerich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bei wie vielen der vollendeten Tötungsdelikte zum Nachteil von Frauen und Mädchen in den Jahren 2024 und 2025 handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Opfer Häuslicher Gewalt (bitte getrennt nach Jahr), und welche Maßnahmen gegen sexualisierte und häusliche Gewalt, die in den alleinigen Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern fallen und über die Vorstellung der Lagebilder zu Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt am 21. November 2025 sowie zur Vorstellung der Dunkelfeldstudie LeSuBiA am 10. Februar 2026 hinausgehen, hat das Bundesministerium des Innern in den letzten zwölf Monaten präsentiert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. Mai 2026: Die mit der Fragestellung erbetenen Daten zu vollendeten Tötungsdelikten zum Nachteil von Frauen und Mädchen im Kontext Häuslicher Gewalt für das Berichtsjahr 2024 sind auf der Internetpräsenz des Bundeskriminalamtes im Lagebild „Häusliche Gewalt“ veröffentlicht. Häusliche Gewalt setzt sich aus zwei Ausprägungen zusammen: Der Partnerschaftsgewalt sowie der Innerfamiliären Gewalt. Die mit der Fragestellung erbetenen Daten zu vollendeten Tötungsdelikten zum Nachteil von Frauen und Mädchen im Kontext Häuslicher Gewalt für das Berichtsjahr 2025 sind auf der Internetpräsenz des Bundeskriminalamtes in der Tabelle „T92“, Spalte I der Polizeilichen Kriminalstatistik veröffentlicht. Die Bundesregierung arbeitet bei der Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter und häuslicher Gewalt eng und vertrauensvoll zusammen. Mehrere gesetzgeberische Maßnahmen zur Bekämpfung sexualisierter und häuslicher Gewalt befinden sich bereits im parlamentarischen Verfahren oder werden derzeit im Ressortkreis abgestimmt, beispielsweise der Regierungsentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz, der Gesetzentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen sowie der Gesetzentwurf zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt. Als weitere Maßnahmen in der alleinigen Verantwortung des Bundesministeriums des Innern zu nennen sind die Förderung der sog. Tarn- App des Vereins „Gewaltfrei in die Zukunft e. V.“. Darüber hinaus betreibt die Bundespolizei neben der Anlaufstelle für von Gewalt betroffene Frauen am Berliner Ostbahnhof seit dem 29. September 2025 auch eine Anlaufstelle am Kölner Hauptbahnhof. Mit Hilfe der dort eigensetzten und gesondert geschulten Polizeivollzugsbeamtinnen sollen mögliche Hemmschwellen abgebaut werden, sich bei sexualisierter oder häuslicher Gewalt an Polizeibehörden zu wenden. Das Bundeskriminalamt hat über das ISF (=Innerer Sicherheitsfonds) finanzierte Projekt „THB LIBERI II“ zusammen mit Partnerdienststellen die Aufklärungs-Kampagne „FakeLove“ ins Leben gerufen, um für das Thema Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung mittels der „Loverboy-Methode“ zu sensibilisieren. Zielgruppe dieser Präventionskampagne sind die besonders vulnerable Gruppe junger Frauen unter 21 Jahren. Die Kampagne vermittelt auf einfache und visuelle Weise Informationen und zeigt Unterstützungsmöglichkeiten auf. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3020 verwiesen.

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