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Bundesarbeitsgemeinschaft der leitenden Klinikärztinnen und Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomitik e. V.

lobbyregister / register_entry 16.04.2026 · Original ↗

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Bundesarbeitsgemeinschaft der leitenden Klinikärztinnen und Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomitik e. V. Tätigkeit: Berufsverband Der Verein „Bundesarbeitsgemeinschaft der leitenden Klinikärztinnen und Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik e. V.“ (BAG-KJPP) hat seinen Sitz in Schleswig. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Nach § 2 der Satzung ist der Zweck des Vereins die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik. Der Verein fördert die Zusammenarbeit der leitenden Ärztinnen und Ärzte auf dem Gebiet der stationären, teilstationären und ambulanten Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden in Kliniken für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters. Er unterstützt präventive und nachsorgende Maßnahmen und fühlt sich der UN Kinderrechtskonvention verpflichtet. Er nimmt Aufgaben der Beratung, Planung, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf sein Fachgebiet wahr. Der Verein fördert und unterstützt die Fort- und Weiterbildung im Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie der psychosomatischen Medizin im Kindes- und Jugendalter. Der Verein nimmt Stellung zu gesellschaftlich relevanten Fragen seines Fachgebiets und veröffentlicht hierzu Stellungnahmen und beteiligt sich an der Erstellung von Leitlinien. Der Verein fördert die wissenschaftliche und fachpolitische Kooperation aller Kliniken untereinander, mit den Niedergelassenen des Fachgebiets sowie mit anderen Fachgesellschaften. Forschungsergebnisse können durch den Verein veröffentlicht werden. Der Verein veranstaltet im Rahmen der Vereinszwecke wissenschaftliche Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen. Interessenbereiche: Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Rechte von Menschen mit Behinderung; Krankenversicherung; Grundsicherung; Kinder- und Jugendpolitik; Vorschulische Bildung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Strafrecht; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Familienpolitik; Zivilrecht; Gesundheitsversorgung; Schulische Bildung; Arzneimittel Regelungsvorhaben: - Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG: Die BAG KJPP fokussiert sich bei Ihrem Kommentar zum GVSG auf KJ-psychiatrische Aspekte. Sie setzt sich für Vereinfachungen in der Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderungen und schweren Mehrfachbehinderungen ein und regt an, im Text "Geistige Behinderung" durch "Intelligenzminderung" zu ersetzen. Sie begrüßt die gesonderte Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche und legt dar, dass der Anteil von 25 % ärztlichen Psychotherapeut:innen bezogen auf die Verhältniszahl je Planungsregion auch für Kinder und Jugendliche gesetzlich verankert werden sollte. Ergänzend zum Referentenentwurf mahnt die BAG KJPP dringenden Reformbedarf bei den psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) an. - Neuregelung der ärztlichen Ausbildung: Die BAG KJPP steht der geplanten Reform der ärztlichen Ausbildung positiv gegenüber. Dabei hebt sie die Bedeutung einer stärkeren Verschränkung von Theorie und Praxis und damit einer Modernisierung der ärztl. Ausbildung hervor. Die nun prominente Stellung des Kinderschutzes bei den Zielen des Medizinstudiums sieht die BAG KJPP als notwendig an. Unter § 1 Abs. 2, Nr. 8 (Seite 14) wäre wünschenswert, explizit auf die komplexe Situation von KJ im Rahmen des Familiengefüges einzugehen. Vorschlag für Punkt 8: "die Grundlagen der ärztlichen Gesprächsführung und der Aufklärung des Patienten oder der Patientin unter Beachtung des Patientenwillens sowie der Besonderheit in bestimmten Lebensphasen (wie z. B. in Kindheit und Jugend und unter Einbezug des Familiensystems)". - Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG): Die BAG KJPP hat sich im Vorfeld des Gesetzentwurfes für eine inklusive Lösung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt und u. a. einen gemeinsamen Leistungskatalog gefordert. Gleichwohl begrüßt sie, dass nun der Entwurf vorliegt, und sieht die dort gefundenen Lösungen als gangbaren Weg. - Notwendige Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie: Die BAG KJPP setzt sich dafür ein, dass kinder- und jugendpsychiatrische und -psychotherapeutische Versorgung sowie Prävention oberste Priorität bekommt. Das schließt den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, den ÖGD, aber auch den Bereich Bildung ein. In Anbetracht von Fachkräftemangel wie finanziellen Ressourcen geht es nicht um ein einfaches "Mehr" in der Versorgung, sondern um verbesserte Kooperation zwischen den Systemen und Sektoren, damit ein "Besser" in der Zukunft entsteht. Das Forderungspapier enthält die dafür notwendigen Ansatzpunkte. - Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters: Anlässlich der aktuellen Thesen von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters spricht sich die BAG KJPP klar für eine Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters von 14 Jahren aus. - Register für psychisch Erkrankte: Die BAG KJPP lehnt das in der Diskussion befindliche Register für psychisch Erkrankte mit dem Ziel, Gewalttaten zu verhindern, ab. Sie fordert mehr Prävention, weniger Stigmatisierung sowie bedarfsgerechte Angebote zur Vorbeugung, Früherkennung und Behandlung für psychisch Erkrankte.

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