Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP)
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Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) ist die wissenschaftliche, medizinische Fachgesellschaft der Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie.
Nach § 2 der Satzung dient die Gesellschaft sowohl der Förderung von Wissenschaft und Forschung als auch der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie der Förderung der Bildung. Weiterhin fördert die Gesellschaft die Heilkunde in der Medizin und ihren Nachbargebieten einschließlich der Anknüpfung und des Ausbaus internationaler Beziehungen. Dazu gehört ebenfalls die Förderung der Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und Krankenversorgung sowie die Einhaltung von Richtlinien für ein ethisches Verhalten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie. Wesentlicher Zweck ist zudem die Information von Entscheidungsträger*innen in Politik und Selbstverwaltung der Ärzteschaft, Gesundheitsökonomie und der Medien in Fragen der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters.
Die DGKJP erarbeitet Stellungnahmen und Positionspapiere zur Verbesserung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in Deutschland, die sie veröffentlicht und/oder an Mitglieder des Bundestages sowie an die Bundesregierung übermittelt. Darüber hinaus vertritt sie ihre Positionen in Gesprächen mit Politikerinnen und Politikern.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Kinder- und Jugendpolitik; Strafrecht; Gesundheitsförderung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Rechte von Menschen mit Behinderung; Krankenversicherung; Schulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Familienpolitik; Gesundheitsversorgung; Grundsicherung; Arzneimittel; Vorschulische Bildung; Zivilrecht
Regelungsvorhaben:
- Verordnung zum Modellvorhaben Genomsequenzierung MVGenomV: Die DGKJP begrüßt das Vorhaben als wesentliche Basis für eine zukünftige individualisiertere
Intervention auch bei psychischen und Entwicklungsstörungen im Kindes- und Jugendalter. Sie setzt sich für den leichteren Zugang zu genentischen Untersuchungen insbesondere für schwer erkrankte Kinder und Jugendliche ein.
- Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG): Die DGKJP setzt sich für die Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein, darunter die Anerkennung und Verstetigung eine:r UBSKM sowie die Norm mit dem Recht auf Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Der Transfer der Maßnahmen in die Lebenswelten der Kinder ist aus Sicht der DGKJP ein wichtiges Ziel. Die DGKJP setzt sich für eine finanziell bedarfsgerechte Ausgestaltung des angestrebten Beratungssystems ein, regt das Überdenken der Datenschutzbestimmungen an sowie einen UBSKM-Bericht pro Jahr statt pro Legislatur.
- Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG: Die DGKJP fokussiert sich bei ihrem Kommentar zum GVSG auf KJ-psychiatrische Aspekte. Sie setzt sich für Vereinfachungen in der Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderungen und schweren Mehrfachbehinderungen ein und regt an, im Text, "Geistige Behinderung" durch "Intelligenzminderung" zu ersetzen. Sie begrüßt die gesonderte Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche und legt dar, dass der Anteil von 25 % ärztlichen Psychotherapeut:innen bezogen auf die Verhältniszahl je Planungsregion auch für Kinder und Jugendliche gesetzlich verankert werden sollte. Ergänzend zum Referentenentwurf mahnt die DGKJP dringenden Reformbedarf bei den Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) an.
- Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, KHVVG: Die DGKJP setzt sich dafür ein, dass es an allen Medizinischen Fakultäten Hochschulkliniken für KJPP geben muss. Die geplante Ermächtigung der KH zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung (§ 116 a SGB V) sowie die Möglichkeit einer sektorübergreifenden Versorgung nach § 115 g SGB V werden ebenso begrüßt wie die Initiative zum Erhalt und Unterstützung der Kinderkliniken (Art. 3, § 39 KHFinG; Art. 4 Nr. 3d, Abs. 3 k) zur schnellen Versorgung in erreichbarer Nähe. Hinsichtlich der Gegenfinanzierung von Tariferhöhungen in der Bundespflegesatzverordnung rät die DGKJP zu einer vollen Gleichbehandlung von psychiatrischen und somatischen Fächern.
- Reform der Notfallversorgung: Vor dem Hintergrund der Besonderheit von Notfällen im Bereich von Kindern und Jugendlichen mit psychischer Störungen oder Problemen setzt sich die DGKJP für eine engere Verzahnung von Praxen, Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) und Kliniken ein, wobei die PIA gestärkt werden sollten. Sie mahnt an, dass die INZ nach § 123 nicht dazu führen sollten, dass funktionierende Strukturen im Bereich der KJPP entweder komplizierter werden oder zusätzliche Ressourcen, die auch aufgrund des Fachkräftemangels nicht verfügbar sind, benötigen.
- Neuregelung der ärztlichen Ausbildung: Die DGKJP steht der geplanten Reform der ärztlichen Ausbildung positiv gegenüber. Dabei hebt sie die Bedeutung einer stärkeren Verschränkung von Theorie und Praxis und damit einer Modernisierung der ärztl. Ausbildung hervor. Die nun prominente Stellung des Kinderschutzes bei den Zielen des Medizinstudiums sieht die DGKJP als notwendig an. Unter § 1 Abs. 2, Nr. 8 (Seite 14) wäre wünschenswert, explizit auf die komplexe Situation von KJ im Rahmen des Familiengefüges einzugehen. Vorschlag für Punkt 8: „die Grundlagen der ärztlichen Gesprächsführung und der Aufklärung des Patienten oder der Patientin unter Beachtung des Patientenwillens sowie der Besonderheit in bestimmten Lebensphasen (wie z.B. in Kindheit und Jugend und unter Einbezug des Familiensystems)".
- Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG): Die DGKJP hat sich im Vorfeld des Gesetzentwurfes für eine inklusive Lösung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt und u.a. einen gemeinsamen Leistungskatalog gefordert. Gleichwohl begrüßt sie, dass nun der Entwurf vorliegt, und sieht die dort gefundenen Lösungen als gangbaren Weg.
- Prävention stärken - Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen: Die DGKJP wirbt dafür, dass der Antrag "Prävention stärken - Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen" beschlossen und die darin genannten Maßnahmen in den anstehenden Koalitionsverhandlungen berücksichtigt sowie in der nächsten Legislatur umgesetzt werden.
Der Antrag greift die bisher nicht oder nur teilweise umgesetzten Empfehlungen der interdisziplinären AG von 2019 auf. Ein wesentlicher Fokus liegt dabei auf der Verbesserung der Zusammen- und Netzwerkarbeit des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe sowie auf die Gestaltung kommunaler Gesamtprozesse.
- Notwendige Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie: Die DGKJP setzt sich dafür ein, dass kinder- und jugendpsychiatrische und -psychotherapeutische Versorgung sowie Prävention oberste Priorität bekommt. Das schließt den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, den ÖGD, aber auch den Bereich Bildung ein. In Anbetracht von Fachkräftemangel wie finanziellen Ressourcen geht es nicht um ein einfaches „Mehr“ in der Versorgung, sondern um verbesserte Kooperation zwischen den Systemen und Sektoren, damit ein „Besser“ in der Zukunft entsteht. Das Forderungspapier enthält die dafür notwendigen Ansatzpunkte.
- Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters: Anlässlich der aktuellen Thesen von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters spricht sich die DGKJP klar für eine Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters von 14 Jahren aus.
- Register für psychisch Erkrankte: Die DGKJP lehnt das in der Diskussion befindliche Register für psychisch Erkrankte mit dem Ziel, Gewalttaten zu verhindern, ab. Sie fordert mehr Prävention, weniger Stigmatisierung sowie bedarfsgerechte Angebote zur Vorbeugung, Früherkennung und Behandlung für psychisch Erkrankte.
- Prävention von Gewalttaten: Um das Risiko für Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen zu senken, unterstützt die DGKJP gemeinsam mit der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie DGPPN Forderungen insbesondere nach Ausbau der Versorgungsstrukturen und nach Prävention.
- Einführung eines Primärarztsystems / Patientensteuerung: Die DGKJP setzt sich für eine sinnvolle Patientensteuerung bei Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen in die Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie ein. Dazu gehört eine Steuerung zur Entlastung innerhalb des Systems.
- Reform der Notfallversorgung: Die DGKJP setzt sich für eine Reform der Notfallversorgung ein, mit der weder Doppelstrukturen entstehen, noch bisherige etablierte Organisationsformen in der psychiatrischen Versorgung von Notfällen oder „Krisen“ im Bereich Kinder und Jugendliche ausgehebelt werden.
- Regulierung des Mediennutzungsverhaltens von Kindern und Jugendlichen: Der Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen soll u.a. durch Altersverifikationen und Altersbeschränkungen reguliert werden.
- Regulierung des Gebrauchs von Einweg-E-Zigaretten u.a. durch Kinder und Jugendliche: Einweg-E-Zigaretten und andere neuartige Nikotinprodukte sollen als erhebliches Gesundheitsrisiko für Kinder und Jugendliche bei Verkauf, Werbung und Produktgestaltung reguliert und Prävention, Aufklärung und Hilfsangebote ausgebaut werden.
- Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe - Inklusive Ausgestaltung: Die DGKJP setzt sich seit langem für die "inklusive Lösung" der Kinder- und Jugendhilfe ein, damit Jugendämter zukünftig für alle Kinder zuständig sind - unabhängig von Beeinträchtigungsformen, vgl. Eintrag Nr. 7. dieser Liste zum Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) der letzten Legislatur.
- Stärkerer Kinder- und Jugendschutz im Zusammenhang mit Cannabis: Ausgehend von der aktuellen Daten- und Evidenzlage fordert die DGKJP prioritäre Fokussierung auf Kinder, Jugendliche und andere vulnerable Gruppen (z.B. Schwangere) hinsichtlich Prävention, Kommunikation und Gesundheitsversorgung im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabis. Wissenschaftliche Begleitforschung wird dabei als essenziell angesehen.
- Weiterentwicklung der Regelungen zu Pflegebedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen: Die DGKJP bezieht sich in diesem Regelungsvorhaben auf die Bestimmungen zu Kindern und Jugendlichen. Sie setzt sich für die Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, des Begutachtungsinstruments sowie für eine Optimierung des Verfahrens zur Pflegebegutachtung ein. Auch verweist sie auf die Notwendigkeit einer abgestimmten Leistungs- und Hilfeplanung anstelle von parallel und unverbundenen nebeneinanderstehenden Systemen.
- GKV-Sparmaßnahmen dürfen die Versorgung psychisch Kranker nicht gefährden: Die DGKJP setzt sich für eine gute Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen ein. Daher wendet sie sich gegen versorgungsgefährdende Kürzungen bei Personalkosten im stationären Bereich sowie Kürzungen im ambulanten Bereich.
- Stärkung der Resilienz der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Krisenzeiten: Die DGKJP setzt sich dafür ein, dass die Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie bei der Ausgestaltung kritischer Infrastruktur angemessen berücksichtigt wird. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass in Krisenlagen Bedarfe an kinder- und jugendpsychiatrischer Versorgung erheblich steigen.
- Medikamentenmitgabe in Entlasssituationen in der KJPP: Die DGKJP setzt sich dafür ein, dass die Versorgung mit Medikamenten in Entlasssituationen sowie im Rahmen teilstationärer Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sichergestellt ist.
- Suizidprävention für Kinder und Jugendliche: Die DGKJP setzt sich für bessere Prävention im Hinblick auf Suizidalität von Kindern und Jugendlichen ein.
- Reform des Nachrichtendienstrechts: Die DGKJP tritt für die Wahrung des Patient:innengeheimnisses ein und fordert, dass Patient:innengespräche mit Ärzt:innen sowie Psychotherapeut:innen den gleichen absoluten Schutz genießen müssen wie bei anderen Berufsgeheimnisträger:innen wie z.B. Seelsorger:innen.
- Beibehaltung des Verbots des Inverkehrbringens von Nikotinbeuteln in Deutschland: Die DGKJP setzt sich dafür ein, dass das Verbot des Inverkehrbringens von Nikotinbeuteln in Deutschland aus Gründen des Jugend- und Gesundheitsschutzes beibehalten wird.
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