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Schriftliche Frage 30 von Clara Bünger (DIE LINKE): Plant das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Einstellung von Personal bzw. die Bereitstellung von personellen Ressourcen zur Durchf…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 30 von Clara Bünger (DIE LINKE): Plant das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Einstellung von Personal bzw. die Bereitstellung von personellen Ressourcen zur Durchf… Frage 30 (Clara Bünger, Die Linke): Plant das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Einstellung von Personal bzw. die Bereitstellung von personellen Ressourcen zur Durchführung bzw. Überprüfung von Alterseinschätzungen bei schutzsuchenden unbegleiteten Minderjährigen, und wenn ja, in welchem spezifischen Verhältnis stehen diese Maßnahmen zu den im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) normierten Zuständigkeiten der Jugendämter (§ 42f SGB VIII), und wenn nein, von wem werden Alterseinschätzungen durchgeführt bzw. überprüft (bitte möglichst konkret ausführen), und wie viele unbegleitete minderjährige Schutzsuchende gab es im Jahr 2024 bzw. im bisherigen Jahr 2025 (bitte nach unter 16-Jährigen und 16- bzw. 17- Jährigen differenzieren und angeben, bei wie vielen dieser unbegleiteten Minderjährigen eine vorherige Alterseinschätzung erforderlich war oder durchgeführt wurde)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Dezember 2025: Im Rahmen der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beabsichtigt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), künftig personelle Ressourcen zur Durchführung bzw. Überprüfung einer Alterseinschätzung für Minderjährige bereitzuhalten, um das in Artikel 25 der Asylverfahrensverordnung vorgesehene Verfahren zur Altersbestimmung Minderjähriger durch eigenes Personal umzusetzen. Gegenwärtig stützt sich das Altersfeststellungsverfahren des BAMF auf § 24 des Asylgesetzes, welcher das BAMF zur Sachverhaltsaufklärung verpflichtet. Hierzu beauftragt das BAMF qualifiziertes medizinisches Fachpersonal (Amtsarzt). Das BAMF ist ebenso wenig wie sonstige Dritte an das Ergebnis der Altersfeststellung durch die Jugendämter gebunden. In der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 14. Oktober 2015 heißt es in der Begründung zu § 42f des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestagsdrucksache 18/6392, S. 20): „Der Bundesrat hat ferner um Prüfung gebeten, ob die Alterseinschätzung durch das Jugendamt auch gegenüber Dritten, beispielsweise der Ausländerbehörde, verbindlich sein sollte. Eine solche Bindungswirkung ist jedoch abzulehnen, da eine solche vorgreifliche Prüfung zu Verfahrensverzögerungen bei den Ausländerbehörden führen und in diesem Sinne genutzt werden könnte.“ Die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer (UmA) in den Jahren 2024 und 2025 im Asylverfahren kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Die Anzahl der durchgeführten Altersfeststellungen im Kontext des Asylverfahrens wird statistisch nicht erfasst. UmA gesamt UmA unter 16 Jahren UmA 16 bis unter 18 Jahren 2024 13.344 3.664 9.680 2025 (Januar bis Okt.)  4.395 1.021 3.374

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