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Angekündigter Bürokratieabbau in der Landwirtschaft (Antwort zu Drs. 21/314)

dip / drucksache 17.06.2025 · WP 21 · 21/519 · Antwort · Original ↗

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Angekündigter Bürokratieabbau in der Landwirtschaft (Antwort zu Drs. 21/314) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/519 21. Wahlperiode 17.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/314 – Angekündigter Bürokratieabbau in der Landwirtschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bürokratiekosten für bundesrechtliche Informationspflichten aus nationalen Gesetzen und national umgesetzten EU-Richtlinien (EU = Europäische Union) für den Wirtschaftsabschnitt „A – Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ betragen laut Bundesregierung jährlich rund 418 Mio. Euro (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/11544). Das Statistische Bundesamt beziffert die bürokratischen Belastungen für die Erfüllung der Informationspflichten in der Landwirtschaft sogar mit jährlich mehr als 620 Mio. Euro (www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statis tik/2022/02/hofarbeit-statt-schreibtischzeit-022022.pdf?__blob=publication File, S. 71). Umfragen zeigen, dass die nach Auffassung der Fragesteller überbordende Bürokratie die höchste Hürde für Landwirte in ihrem beruflichen Alltag darstellt. Mehr als ein Viertel der Befragten verbringt durchschnittlich fünf bis acht Stunden pro Woche mit diesbezüglicher Büroarbeit, etwa 40 Prozent kommen immerhin auf zwei bis vier Stunden (www.agrarheute.com/managem ent/groessten-zeitfresser-fuer-landwirte-633289). Im Zuge der großen Bauernproteste im Jahr 2024 haben die Länder daher 194 Vorschläge zum Bürokratieabbau bei der Bundesregierung eingereicht. Das damalige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erklärte sich bei fast der Hälfte davon für nicht zuständig und lehnte 33 Vorschläge rundweg ab. Weitere 62 Vorschläge betrafen die Umsetzung von Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die größtenteils ohnehin bereits durch die EU umgesetzt wurden. Von den 194 Vorschlägen blieben am Ende dann nur neun Maßnahmen übrig, darunter beispielsweise die Pflicht zum Tragen von zwei Ohrmarken und eine Vereinfachung der Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel (www.agrarheute.com/politik/buerokratieabbau-hochdruck-nur-d ampfplauderei-618661). Und das, obwohl das BMEL mit „Hochdruck“ daran arbeite, unnötige Bürokratie für die Land- und Lebensmittelwirtschaft abzubauen (www.bmel.de/DE/themen/buerokratieabbau/buerokratieabbau_nod e.html). Die Koalitionsfraktionen haben sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD zum Ziel gesetzt, die 194 Vorschläge der Länder zum Bürokratierückbau neu zu bewerten und Bürokratie-Praxischecks einzuführen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 17. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koal itionsvertrag.pdf, S. 43).  1. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte Neubewertung der 194 Vorschläge der Länder zum Bürokratieabbau sowie die Einführung von Bürokratie-Praxischecks umsetzen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag202 5.de/files/koalitionsvertrag.pdf, S. 43)? a) Wenn ja, wie konkret, und bis wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet. Die 194 Vorschläge der Länder zum Bürokratieabbau werden derzeit erneut geprüft und bei den fortlaufenden Arbeiten zum Bürokratieabbau berücksichtigt. Die Durchführung von Praxischecks ist eine von zahlreichen Maßnahmen der Bundesregierung, um die Bürokratiebelastung für die Wirtschaft wie auch die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Zu den Praxischecks in der laufenden Legislaturperiode sind bereits Vorarbeiten zur Umsetzung angelaufen.  2. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte Forderung umsetzen, dass die GAP in der ersten Säule „einkommenswirksam, bürokratieärmer, transparenter und effizienter ausgestaltet werden“ müsse (ebd., S. 42)? a) Wenn ja, wie, und bis wann wird die Bundesregierung dies umsetzen, und was bedeutet in diesem Zusammenhang konkret die Forderung „bürokratieärmer“ beziehungsweise welche Maßnahmen sind damit gemeint (ebd.)? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung wird sich gemäß der genannten Vereinbarungen im Koalitionsvertrag bei den anstehenden Verhandlungen der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union dafür einsetzen, dass die GAP einkommenswirksam, bürokratieärmer, transparenter und effizienter ausgestaltet wird. Welche Maßnahmen dazu beitragen können, wird sich aus den gegenwärtig noch nicht vorliegenden Vorschlägen der Europäischen Kommission zur GAP ergeben. Die Verhandlungen dazu beginnen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025.  3. Wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte nationale „Sofortprogramm für den Bürokratierückbau“ bis Ende des Jahres 2025 umsetzen, und wenn ja, wie konkret sollen kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen dadurch entlastet werden (ebd., S. 59 f.)? Eine Umsetzung des nationalen „Sofortprogramms für den Bürokratierückbau“ ist geplant. Die im Koalitionsvertrag erwähnten Maßnahmen (Rdnr. 1904 ff.) werden in diesem berücksichtigt und damit landwirtschaftlichen Unternehmen ebenso zugutekommen wie Unternehmen aus anderen Branchen.  4. Versteht die Bundesregierung unter Bürokratieabbau in der Landwirtschaft vorrangig die technische Optimierung und Digitalisierung bestehender Regelungen und Kontrollen, oder sind darüber hinaus auch Maßnahmen geplant, um die Regelungs- und Kontrolldichte deutlich zu verringern und den Betrieben wieder mehr Vertrauen entgegenzubringen und die Eigenverantwortung zu stärken? Für einen umfassenden Bürokratieabbau sind viele kleinteilige Schritte notwendig, die in der Summe die Arbeit in den landwirtschaftlichen Betrieben erleichtern. Vor dem Hintergrund werden verschiedene Ansätze geprüft und umgesetzt, z. B. eine einheitliche Datenerhebung und Mehrfachnutzung von Daten und einfachere, aber dennoch wirksame Regelungen. Regelungen, die nicht mehr erforderlich sind, werden abgeschafft. Die Bundesregierung setzt vermehrt auf Sanktionierung von Verstößen statt auf regelmäßige Nachweispflichten. Durch so geschaffene Freiräume und Vertrauen soll eine spürbare Entlastung erreicht werden. Dabei behält die Bundesregierung Ziele und Ambitionsniveau wie beispielsweise im Umwelt- und Klimaschutz im Blick.  5. Was ist aus der angekündigten Prüfung des BMEL zur Entbürokratisierung der Landwirtschaft durch sogenannte Praxis-Checks geworden, bei denen sämtliche behördlichen Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene auf Effizienz und Wirksamkeit überprüft werden sollen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/10546)? Das damalige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat zu den Melde- und Dokumentationspflichten im Pflanzenbau am 25. Juli 2024 einen Praxischeck durchgeführt. Die teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte haben u. a. die Mehrfacherfassung von Meldungen, Meldefristen, unklare Definitionen und Auslegungen, Informationsbeschaffung und Harmonisierungsmöglichkeiten thematisiert und Vorschläge zur Vereinfachung von Verfahren im Sinne von „best practice“-Lösungen erörtert. Auch wurde diskutiert, wie z. B. die Möglichkeiten der Digitalisierung verstärkt für Vereinfachungen genutzt werden könnten. Die Ergebnisse fließen in den weiteren Prozess des Bürokratieabbaus mit ein und wurden bzw. werden bei anstehenden Rechtsanpassungen soweit möglich berücksichtigt. Beispiel hierfür ist u. a. die Verlängerung der Aufzeichnungspflichten von Düngungsmaßnahmen, die in der 20. Legislaturperiode mit der Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen wurde. Einen Praxischeck zum Lebensmittelhandwerk haben Ende August 2024 das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das damalige BMEL gemeinsam durchgeführt.  6. Was ist aus der angekündigten Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten zur Vereinfachung von Meldepflichten in der Landwirtschaft durch das BMEL geworden (ebd.)? Die Amtschefkonferenz hat im Januar 2025 hierzu ein Leitbild für das Herkunfts- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) beschlossen. Der Bericht zur daran anknüpfenden Weiterentwicklung der HIT-Datenbank soll zur Herbst-Agrarministerkonferenz 2025 vorgelegt werden.  7. Was ist aus der angekündigten Prüfung der Entlastung der Tierhalter von bestimmten Mitteilungspflichten im Rahmen des nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts geworden, die von der damaligen durch SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getragenen Bundesregierung in der 20. Wahlperiode grundsätzlich unterstützt wurde (Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 14654)? Die Bundesregierung hält daran fest, dass sie die Forderung nach administrativen Entlastungen der Tierhalterinnen und Tierhalter im Rahmen des nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts grundsätzlich unterstützt. Aktuell ist es das Ziel des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), die derzeit zweimal jährlich zu erfüllende Meldepflicht der Tierhalterinnen und Tierhalter zu Tierbestandszahlen auf eine nur einmal jährlich zu erfüllende Meldepflicht zu reduzieren. Eine entsprechende Änderung des Tierarzneimittelgesetzes ist vorgesehen.  8. Was ist aus der Initiative des AMK-Bund-Länder-Begleitgremiums Bürokratieabbau zur Vereinfachung der Regelungen zu Gewässerrandstreifen geworden, die zur Amtschefkonferenz im Januar 2025 eingebracht wurde, um praxistaugliche Vorgaben unter Berücksichtigung der EU-rechtlichen Vorgaben zu etablieren (ebd., Antwort der Bundesregierung zu Frage 12)? Die Erarbeitung des Eckpunktepapiers mit Empfehlungen zur Fortentwicklung und Vereinfachung von Gewässerrandstreifenregeln dauert an. Zur Herbst- Agrarministerkonferenz 2025 soll ein Eckpunktepapier vorgelegt werden.  9. Was ist aus den Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Pflanzenschutzmittelanwendungsdaten geworden, die auf Basis der Beschlüsse der Agrarministerkonferenz vom 1. April 2022 eingerichtet wurde und seit 2023 die Umsetzung der Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung von Pflanzenschutz-Anwendungsdaten gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 erörtert (ebd., Antwort der Bundesregierung zu Frage 13)? Die Beratungen zur Umsetzung der zukünftigen Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittelanwendungen in der Bund-Länder- Arbeitsgemeinschaft Pflanzenschutzmittelanwendungsdaten dauern weiterhin an. 10. Was ist aus der angekündigten Prüfung der damaligen durch SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getragenen Bundesregierung in der 20. Wahlperiode geworden, ob und ggf. wie der in Deutschland etablierte papiergebundene Rinderpass auf ein digitales Verfahren umgestellt werden kann, um landwirtschaftliche Betriebe in diesem Bereich bürokratisch zu entlasten, und beabsichtigt die Bundesregierung, den Rinderpass vollständig zu digitalisieren (Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/5103)? a) Wenn ja, bis wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet. Im Zuge der Anpassung des nationalen Rechts an das EU-Tiergesundheitsrecht hat die Bundesregierung den Verzicht auf die Pflicht zur anlasslosen Erstellung des papiergebundenen Rinderpasses vorgesehen. Die dafür erforderlichen rechtlichen Änderungen sollen im Rahmen eines Verordnungsgebungsverfahrens noch in diesem Jahr angeschoben werden. Sobald die technischen Voraussetzungen gegeben sind, ist mittelfristig die vollständige Umstellung von einem papiergebundenen Rinderpass auf ein elektronisches Verfahren vorgesehen. 11. Befürwortet die Bundesregierung weiterhin das Ziel, tierhaltende Betriebe von Mehrfachmeldungen zu Tierbestandsdaten bürokratisch zu entlasten, beispielsweise durch die Schaffung einer zentralen oder den Ausbau einer bestehenden Datenbank für die Nutztierhaltung, so wie es im Projektbericht „Hofarbeit statt Schreibtischzeit“ vorgeschlagen wird (ebd., Antwort der Bundesregierung zu Frage 2)? a) Wenn ja, bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden, und welche konkreten datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Hürden müssen dabei ggf. noch geklärt werden? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet. Ja, die Bundesregierung hält an ihrem Ziel fest, komplexe Melde- und Dokumentationspflichten im Bereich Tierhaltung zu vereinfachen, und wird unnötige doppelte Meldungen und Aufzeichnungspflichten abschaffen sowie Datenbanken zusammenführen. Meldepflichten sollen reduziert, Stichtage vereinheitlicht und schlanke digitale Lösungen angeboten werden. Im Rahmen des gemeinsamen Bund-Länder-Vorhabens „Zentrale IT- Architektur für den gesundheitlichen Verbraucherschutz (ZITA gV)“ hat im Zuge der Entwicklung eines neuen Krisenverwaltungsprogramms Tierseuchen der Aufbau eines zentralen Registers tierhaltender Betriebe als einheitliche Datenquelle für unterschiedliche Fachanwendungen begonnen. Die fachlich-technische Umsetzung erfolgt durch die Koordinierungs- und Kommunikationsstelle, die auf Basis eines Beschlusses der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz unter Mitwirkung des Bundes tätig ist. Ein belastbarer Zeitplan liegt derzeit noch nicht vor, da sich das komplexe Projekt in einem agilen Entwicklungsprozess befindet und aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Registermodernisierungsgesetz fachlich mitberücksichtigt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 12. Hat sich die Bundesregierung mit dem laut Schilderungen von Betroffenen bürokratischen Mehraufwand beschäftigt, der für landwirtschaftliche Betriebe durch widersprüchliche oder unklare Ergebnisse bei der satellitengestützten Flächenkontrolle entsteht, hat sie sich ggf. dazu ein eigenes Urteil gebildet (wenn ja, welches), inwiefern sieht sie ggf. in der Satellitenbeobachtung eine zusätzliche Belastung für die Betriebe statt der angekündigten bürokratischen Vereinfachung (www.agrarheute.com/pflanz e/getreide/flaechenueberwachung-per-satellit-laestern-leser-darueber-61 1088), sind diesbezüglich Maßnahmen vonseiten der Bundesregierung geplant, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung hat im Rahmen des Rechtssetzungsverfahrens zur Schaffung der nationalen Rechtsgrundlagen für die satellitengestützte Flächenkontrolle und georeferenzierte Fotos die obligatorische Folgenabschätzung durchgeführt. Die Vorteile im Hinblick auf die Rückführung bürokratischer Belastungen für Landwirtschaftsbetriebe und die öffentlichen Verwaltungen überwiegen klar. Satellitengestützte Flächenkontrollen und georeferenzierte Fotos ersparen zeit- und kostenintensive Vor-Ort-Kontrollen durch Behördenmitarbeitende. Der Zeitaufwand für die Herstellung und Übermittlung der georeferenzierten Fotos ist im Regelfall gering. Im Unterschied zu einer Vor-Ort-Kontrolle haben Landwirtschaftsbetriebe die Möglichkeit, bei einer durch satellitengestützte Flächenkontrolle oder durch georeferenzierte Fotos zutage getretenen Abweichung Angaben im Sammelantrag noch bis zum 30. September des Antragsjahres zu ändern und dadurch Kürzungen oder Sanktionen zu vermeiden. Während der Einführungsphase kann es in Einzelfällen zu uneindeutigen oder unzutreffenden Feststellungen durch die satellitengestützten Flächenkontrollen kommen, die in der Folge durch die verbesserte Leistungsfähigkeit der verwendeten Künstlichen Intelligenz abnehmen werden. 13. Hat sich die Bundesregierung mit der möglichen zusätzlichen bürokratischen Belastung, die durch die verpflichtende Nutzung der Foto-App zur Übersendung georeferenzierter Fotos entsteht, beschäftigt und sich ggf. dazu ein eigenes Urteil gebildet (wenn ja, welches), inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung ggf. gewährleistet, dass Landwirte nicht durch technische Unsicherheiten oder fehlerhafte Aufforderungen benachteiligt werden (www.topagrar.com/betriebsleitung/news/foto-app s-fuers-handy-schleichend-werden-sie-pflicht-fuer-den-agrarantrag-d-20 004213.html), sind diesbezüglich Maßnahmen vonseiten der Bundesregierung geplant, und wenn ja, welche? Die Entwicklung, Einführung und Verpflichtung zur Nutzung sogenannter Foto-Apps im Rahmen der EU-Agrarförderung wird in Deutschland von jedem Bundesland in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Die Bundesregierung ist an diesen Prozessen nicht beteiligt. Die Ausführungen zu den in der Antwort zu Frage 12 genannten Vorteilen bei der Rückführung bürokratischer Belastungen für Landwirtschaftsbetriebe und öffentliche Verwaltungen gelten für die mithilfe der Foto-Apps erstellten georeferenzierten Fotos im Übrigen entsprechend. 14. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Bürokratiekostenindex in der Landwirtschaft allein im Zeitraum von 2012 bis 2023 von 100 auf 156 gestiegen ist und fast im gleichen Zeitraum insgesamt 208 bundesrechtliche Vorgaben für die Land- und Forstwirtschaft erlassen, jedoch nur 22 abgeschafft wurden, wenn ja, welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung diesbezüglich ggf., und sind konkrete Maßnahmen geplant (www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/betriebsfuehrung/buerokratiekosten-l andwirtschaft-gehen-decke-577058)? Der Bürokratieabbau in der Land- und Forstwirtschaft ist für die Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Gleichwohl ist der Abbau unnötiger Bürokratie eine langwierige und kleinteilige gemeinschaftliche Daueraufgabe. Auf Grund der ergriffenen Maßnahmen und Initiativen geht der Bürokratiekostenindex des Wirtschaftszweiges „A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ seit Anfang 2024 zurück. Auf die Anlage 1 zu Frage 14 wird verwiesen.* Für das BMLEH von hervorgehobener Bedeutung ist, die begonnene Trendumkehr fortzusetzen und im Bürokratieabbau schnell voranzukommen. Dazu werden Maßnahmen zeitnah umgesetzt, wie z. B. die Abschaffung der Stoffstrombilanz, damit eine spürbare Entlastung in den Betrieben erreicht wird. Durch so freigesetzte Kapazitäten soll u. a. die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit der Branche gefördert werden. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/519 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Anlage 1 zu Frage 14 Entwicklung des Bürokratiekostenindex des Wirtschaftszweiges „A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ durch bundesrechtliche Informationspflichten im Zeitraum 1.1.2012 bis 31.03.2025 (Jan 2012=100) Quelle: Erfüllungsaufwandsdatenbank des Statistischen Bundesamts, Statistisches Bundesamt, I24 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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