donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V.
Text
donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
donum vitae bietet bundesweit an mehr als 200 Orten Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung an. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzen wir uns für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Würde von Frau, Mann und Kind ein. In Politik und Gesellschaft engagieren wir uns für ein kindgerechtes und familienfreundliches Umfeld. Um entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, steht die Organisation im ständigen Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Ärzteschaft und Wissenschaft.
Der donum vitae Bundesverband unterhält einen "Interfraktionellen Dialog", um die Rahmenbedingungen für die donum vitae Beratungsstellen zu verbessern. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale der donum vitae Beratungsstellen und donum vitae Beraterinnen und machen bei Bedarf Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung von Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungen. Des Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden bei Bedarf Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen veröffentlicht und/ oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
donum vitae berät, informiert und begleitet in allen Fragen rund um Schwangerschaft und im Schwangerschaftskonflikt. Darüber hinaus bieten wir psychosoziale Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik und bei unerfülltem Kinderwunsch sowie Veranstaltungen zur sexuellen Bildung und sexualpädagogischen Prävention an und vermitteln konkrete Hilfe und Unterstützung. Die Beratung von donum vitae ist kostenlos und vertraulich, auf Wunsch auch anonym. Sie steht allen Ratsuchenden offen - unabhängig von Nationalität, Konfession und sexueller Orientierung.
Die rund 320 Beraterinnen und Berater von donum vitae werden von mehr als 1.000 ehrenamtlich Engagierten in 13 Bundesländern unterstützt. Der Verein wurde 1999 gegründet und ist gemeinnützig. Die staatlich anerkannten Beratungsstellen von donum vitae sind berechtigt, einen Beratungsnachweis gemäß § 219 StGB auszustellen.
Interessenbereiche: Geschlechterpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Familienpolitik; Sonstige Interessenbereiche; Gesundheitsförderung; Strafrecht; Gesundheitsversorgung; Kinder- und Jugendpolitik; Öffentliches Recht
Regelungsvorhaben:
- Schwangere weder beim Aufsuchen einer Beratungsstelle noch einer ärztlichen Einrichtung, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt, belästigen: der donum vitae Bundesverband ist seitens des Bundestages (CDU/CSU) gebeten worden, hierzu als Sachverständiger im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Mai 2024 eine Stellungnahme abzugeben.
- Das aktuelle Schutz- und Beratungskonzept zum Schwangerschaftsabbruch hat sich bewährt: Am 15. November 2024 hat eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke einen Gesetzentwurf zur rechtlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt. Vor einer etwaigen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sollte jedoch eine differenzierte, sachgerechte und ethisch reflektierte Diskussion geführt werden. Eine solche Debatte in Gesellschaft und Parlament braucht Zeit, die angesichts der weitreichenden Änderungen des Gesetzesvorschlags eingeräumt werden muss. Die dafür notwendige Zeit ist unser Erachtens durch die kurzfristig anstehende Bundestagswahl nicht mehr gegeben.
- Begrüßung geplanter Absicherung des Anspruches auf Abstammungsinformation und Umgangsrecht mit leiblichen, nicht rechtlichen Elternteilen: donum vitae begrüßt, dass der Anspruch des Kindes gegenüber seinen Eltern auf Information über seine Abstammung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gestärkt werden soll (§ 1619 BGB-E). Außerdem wird unterstützt, dass Kinder ein eigenes Recht auf Umgang mit Großeltern, Geschwistern sowie mit anderen Bezugspersonen und leiblichen, nicht rechtlichen Elternteilen erhalten sollen, sofern dies ihrem Wohl dient (§ 1688 BGB-E). Die beiden geplanten Regelungen können sich auch auf das System der vertraulichen Geburt auswirken. Beim Verfahren der vertraulichen Geburt übernehmen die Beraterinnen in den Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen eine Schlüsselrolle. Entscheidet sich die Frau für eine vertrauliche Geburt, organisieren die Beraterinnen das gesamte Verfahren.
- Beibehaltung der aktuell geltenden Regelung zum Aufbau eines Stiftungsvermögens in der jetzigen Höhe als Mindestsumme: Das Stiftungsvermögen soll auf ein Verbrauchsvermögen umgestellt werden. Die dadurch geschaffene Möglichkeit, bereits 2027 zusätzliche Mittel in Höhe von jeweils 4 Millionen Euro in den ersten Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung für den Stifftungszweck einzusetzen, verbessert kurzfristig die Handlungsfähigkeit der Stiftung und ermöglicht eine schnellere Unterstützung der Betroffenen trotz der angespannten Haushaltslage. Zugleich soll damit verbunden auch die Möglichkeit gestrichen werden, Bundesmittel, die von der Stiftung bis zum Abschluss eines Haushaltsjahres nicht für die Erfüllung des Stiftungszweckes ausgegebeben worden sind, zumindest im begrenzten Umfang (bisher 511.000 Euro pro Jahr) für den Aufbau des Stiftungsvermögens zu verwenden.
Relationen
Keine Relationen.