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Schriftliche Frage 110 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind von Seiten der Bundesregierung konkrete Maßnahmen geplant, um die Länder bei der Förderung des wirtschaftlich sehr herausfordernden, un…

dip / schriftliche_frage 26.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 110 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind von Seiten der Bundesregierung konkrete Maßnahmen geplant, um die Länder bei der Förderung des wirtschaftlich sehr herausfordernden, un… Frage 110 (Dr. Sebastian Schäfer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind von Seiten der Bundesregierung konkrete Maßnahmen geplant, um die Länder bei der Förderung des wirtschaftlich sehr herausfordernden, unsere Kulturlandschaft prägenden Weinanbaus in (Hang-) Steillagen zu unterstützen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 26. September 2025: Grundsätzlich sind die Länder für einzelbetriebliche Fördermaßnahmen regional bedeutsamer Wirtschaftszweige zuständig. Eine Mischfinanzierung durch Bund und Länder ist nach der im Grundgesetz vorgesehenen Kompetenzordnung nur in besonders geregelten Fällen möglich. So beteiligt sich der Bund an Fördermaßnahmen der Länder im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit einem Anteil von 60 Prozent (Küstenschutz 70 Prozent). Ob und inwieweit die Länder Förderungen zum Erhalt von Rebflächen in Steillagen anbieten, entscheiden die Länder aber in eigener Zuständigkeit. Die förderpolitischen Grenzen werden im sogenannten GAK-Rahmenplan festgelegt. Änderungen an den dortigen Fördergrundsätzen werden in der Regel jährlich vom Bund-Länder-Gremium „Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz“ beschlossen. Maßnahmen zur Unterstützung der Länder bei der Förderung des Steillagenweinbaus sind vor diesem Hintergrund derzeit nicht geplant. Unabhängig davon unterstützt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) den deutschen Weinbau insgesamt mit Maßnahmen, von denen gerade auch der Steillagenweinbau profitiert. So setzt sich das BMLEH beispielweise für Verbesserungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die Möglichkeit ein, wichtige Grundstoffe wie Natriumhydrogencarbonat dauerhaft verwenden zu können. Zudem werden die nationalen Spielräume genutzt, um bürokratischen Hürden beim Einsatz von Drohnen im Pflanzenschutz schrittweise abzubauen. Zur weiteren Entbürokratisierung trägt zudem unter anderem die vorgesehene Streichung von Meldepflichten im Weinbau und die Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung von Saisonkräften auf 90 Tage bei. Auch auf europäischer Ebene setzt sich das BMLEH für den Weinbau ein, sowohl bei der Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik als auch bei Maßnahmen im Rahmen des gegenwärtig in den Beratungen befindliche Weinpakets. Das BMLEH plant zudem, mit bis zu 1 Mio. Euro eine Informationsoffensive zu finanzieren, die den deutschen Wein als Botschafter für Qualität, Vielfalt und Innovation in Deutschland und weltweit stärken soll. Dabei werden auch verbraucherpolitische Aspekte und die Förderung von Öko-Weinen berücksichtigt. Der deutsche Wein wird ebenfalls Teil der neuen Agrarexportstrategie. Ziel ist es, damit insbesondere kleinen und mittleren Betrieben zusätzliche Marktchancen zu eröffnen.

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