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Mobile Schlachtungen (Antwort zu Drs. 21/3420)

dip / drucksache 06.01.2026 · WP 21 · 21/3640 · Antwort · Original ↗

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Mobile Schlachtungen (Antwort zu Drs. 21/3420) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3640 21. Wahlperiode 06.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3420 – Mobile Schlachtungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung hatte das damalige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Januar 2023 bekanntgegeben, die mobile Schlachtung in der Bundesrepublik Deutschland auszubauen (www.bmleh.de/SharedDocs/Archiv/Pressemitteilungen/2023/00 1-mobile-schlachtung.html). Ziel war es u. a., Projekte zur Entwicklung neuer Methoden und Ansätze finanziell zu unterstützen. Antragsberechtigt waren neben Unternehmen auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Seit Jahren nimmt die Zahl der Schlachtbetriebe in Deutschland aufgrund der fortschreitenden Zentralisierung der Schlachtbranche ab (vgl. zum Beispiel in Bayern: www.wochenblatt-dlv.de/maerkte/zahl-schlachthoefe-sinkt-immer-im port-schweinen-steigt-577124). Dies bedeutet neben Verlade- und Transportstress für die Tiere und einer verschärften Marktlage auch veränderte Kostenstrukturen und belastendere Arbeitssituationen für Landwirtinnen und Landwirte. Außerdem sind Marktbereinigungs- und Marktkonsolidierungseffekte zu beobachten (www.schweine.net/markt/schlachthofranking.html). Eine mobile Schlachtung kann für Direktvermarkter mit konventioneller sowie ökologischer Haltungsform die wirtschaftlichen Chancen verbessern, regionale Wertschöpfung fördern und den Tierschutz verbessern. Es entspricht außerdem den Wünschen der Verbraucherinnen und Verbrauchern nach regionalen Produkten und weniger Tierleid. Zusätzlich würde dadurch der Wettbewerb gestärkt. 1. Wie viele Anträge sind seit 2023 für Projekte der mobilen Schlachtung gestellt worden (bitte nach Bundesländern, Fördervolumen, Tierart auflisten)? 2. Wie viele Anträge sind seit 2023 für Projekte der mobilen Schlachtung positiv entschieden worden (bitte nach Bundesländern, Fördervolumen, Tierart auflisten)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 5. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 3. Wie viele Anträge sind seit 2023 für Projekte der mobilen Schlachtung abgelehnt worden (bitte nach Bundesländern, Fördervolumen, Tierart auflisten)? 4. Was waren die Gründe für die jeweiligen Ablehnungen? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung, einschließlich der „Weideschlachtung“ im Herkunftsbetrieb vom 29. November 2022 sind für fünf Projekte Anträge eingegangen. Diese Vorhaben werden im Verbund durchgeführt und beinhalteten insgesamt 15 Teilprojekte, bei denen auch Projektpartner ohne Zuwendung beteiligt sind (Fördersumme 0 Euro). Insgesamt wurden daher 15 Projektanträge eingereicht, die alle positiv entschieden worden sind. Es ist kein Antrag abgelehnt worden. Die Anzahl der eingegangenen und positiv beschiedenen Anträge seit dem Jahr 2023 können der nachfolgenden – nach Tierart sortierten – Tabelle entnommen werden: Bundesland Geplantes Fördervolumen (in Euro) Tierart Brandenburg 109 956,29 Pferd Brandenburg 144 477,84 Pferd Baden- Württemberg 128 928,98 Pferd Brandenburg 70 587,04 Pferd Baden- Württemberg 205 752,19 Schwein Bayern 28 442,00 Schwein Sachsen 171 360,92 Rind Bayern 0,00 Rind Sachsen 386 772,94 Rind/Schwein Sachsen 174 24,98 Rind/Schwein Hessen 19 086,67 Schwein Brandenburg 56 834,61 Schwein Hessen 68 660,04 Schwein Brandenburg 0,00 Schwein Bayern 0,00 Schwein 5. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme des Programms zur Förderung mobiler Schlachtung? Die für die Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung, einschließlich der „Weideschlachtung“ im Herkunftsbetrieb geplanten Bundesmittel konnten mit den 15 förderwürdigen Teilprojekten erfolgreich gebunden werden. 6. Wie erfolgt die Abstimmung zwischen den Bundesländern und den Fachverbänden zur Umsetzung des Programms? Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz. Einen wesentlichen Beitrag leistet dabei das Programm zur Innovationsförderung des BMLEH, als Bundesprogramm für Forschung und Innovation. Die Länder haben hingegen eigene, regional zugeschnittene Förderungen, die die spezifischen Stärken ihrer Regionen und lokalen Wirtschaftsstrukturen bedienen. Die Förderung ist somit föderal geteilt, ergänzt sich aber, wobei die Länder die Umsetzung EU-weiter und eigener Ziele übernehmen. Die im Rahmen der Förderbekanntmachungen des Bundesprogramms geförderten Projekte haben keinen engen lokalen Bezug. Gleichwohl müssen die Ergebnisse der Projekte grundsätzlich auf andere Regionen übertragbar oder dort anwendbar sein. Im Vorfeld der Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung, einschließlich der „Weideschlachtung“ im Herkunftsbetrieb hatten die Länder bei der Agrarministerkonferenz am 16. September 2022 den Bund durch einen Beschluss zum Tagesordnungspunkt „Mobile Schlachtung im Herkunftsbetrieb besser fördern – zur Vermeidung von Tiertransporten und zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung“ gebeten, die Forschung und Erprobung von Techniken für die vollmobile und teilmobile Schlachtung von Nutztieren weiter voranzutreiben. Bei der Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung, einschließlich der „Weideschlachtung“ im Herkunftsbetrieb, handelt es sich um eine zeitlich befristete Förderbekanntmachung im Programm zur Innovationsförderung des damaligen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und nicht um ein eigenes Bundesprogramm. Die Einreichung von Projektskizzen für diese Bekanntmachung war nur bis zum 6. April 2023 möglich. 7. Welchen Veränderungsbedarf bezüglich der Förderung mobiler Schlachtung sieht die Bundesregierung? Die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bestehenden Fördermöglichkeiten umfassen auch mobile Schlachtstätten. Gemäß dem Förderbereich 3A „Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ des GAK-Rahmenplanes ist die Förderung von „Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ (Maßnahme 2.0) möglich. Demnach sind unter anderem mobile und immobile Schlachtstätten förderfähig. Zuwendungsempfänger können Erzeugerzusammenschlüsse, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht, sowie Kooperationen sein. Diese Fördermaßnahme wurde zuletzt mit Beschluss des Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) im Dezember 2025 auf mittelgroße Schlachtstätten ausgeweitet und deren Fördersatz von bis zu 20 Prozent auf bis zu 25 Prozent erhöht (beides befristet bis zum 31. Dezember 2028). Eine weitergehende Änderung ist aktuell nicht geplant. Gleichwohl werden die Fördermaßnahmen stetig überprüft. Für die Ausgestaltung und Durchführung der GAK-Förderung sind die Länder zuständig. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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