Mobile Schlachtungen (Antwort zu Drs. 21/3420)
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Mobile Schlachtungen (Antwort zu Drs. 21/3420)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3640
21. Wahlperiode 06.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Marcel
Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3420 –
Mobile Schlachtungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung hatte das damalige
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Januar 2023
bekanntgegeben, die mobile Schlachtung in der Bundesrepublik Deutschland
auszubauen (www.bmleh.de/SharedDocs/Archiv/Pressemitteilungen/2023/00
1-mobile-schlachtung.html). Ziel war es u. a., Projekte zur Entwicklung neuer
Methoden und Ansätze finanziell zu unterstützen. Antragsberechtigt waren
neben Unternehmen auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs-
und Entwicklungseinrichtungen.
Seit Jahren nimmt die Zahl der Schlachtbetriebe in Deutschland aufgrund der
fortschreitenden Zentralisierung der Schlachtbranche ab (vgl. zum Beispiel in
Bayern: www.wochenblatt-dlv.de/maerkte/zahl-schlachthoefe-sinkt-immer-im
port-schweinen-steigt-577124). Dies bedeutet neben Verlade- und
Transportstress für die Tiere und einer verschärften Marktlage auch veränderte
Kostenstrukturen und belastendere Arbeitssituationen für Landwirtinnen und
Landwirte. Außerdem sind Marktbereinigungs- und Marktkonsolidierungseffekte
zu beobachten (www.schweine.net/markt/schlachthofranking.html).
Eine mobile Schlachtung kann für Direktvermarkter mit konventioneller
sowie ökologischer Haltungsform die wirtschaftlichen Chancen verbessern,
regionale Wertschöpfung fördern und den Tierschutz verbessern. Es entspricht
außerdem den Wünschen der Verbraucherinnen und Verbrauchern nach
regionalen Produkten und weniger Tierleid. Zusätzlich würde dadurch der
Wettbewerb gestärkt.
1. Wie viele Anträge sind seit 2023 für Projekte der mobilen Schlachtung
gestellt worden (bitte nach Bundesländern, Fördervolumen, Tierart
auflisten)?
2. Wie viele Anträge sind seit 2023 für Projekte der mobilen Schlachtung
positiv entschieden worden (bitte nach Bundesländern, Fördervolumen,
Tierart auflisten)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 5. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wie viele Anträge sind seit 2023 für Projekte der mobilen Schlachtung
abgelehnt worden (bitte nach Bundesländern, Fördervolumen, Tierart
auflisten)?
4. Was waren die Gründe für die jeweiligen Ablehnungen?
Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur
mobilen Schlachtung, einschließlich der „Weideschlachtung“ im
Herkunftsbetrieb vom 29. November 2022 sind für fünf Projekte Anträge eingegangen.
Diese Vorhaben werden im Verbund durchgeführt und beinhalteten insgesamt
15 Teilprojekte, bei denen auch Projektpartner ohne Zuwendung beteiligt sind
(Fördersumme 0 Euro). Insgesamt wurden daher 15 Projektanträge eingereicht,
die alle positiv entschieden worden sind. Es ist kein Antrag abgelehnt worden.
Die Anzahl der eingegangenen und positiv beschiedenen Anträge seit dem Jahr
2023 können der nachfolgenden – nach Tierart sortierten – Tabelle entnommen
werden:
Bundesland
Geplantes
Fördervolumen (in
Euro)
Tierart
Brandenburg 109 956,29 Pferd
Brandenburg 144 477,84 Pferd
Baden-
Württemberg 128 928,98 Pferd
Brandenburg 70 587,04 Pferd
Baden-
Württemberg 205 752,19 Schwein
Bayern 28 442,00 Schwein
Sachsen 171 360,92 Rind
Bayern 0,00 Rind
Sachsen 386 772,94 Rind/Schwein
Sachsen 174 24,98 Rind/Schwein
Hessen 19 086,67 Schwein
Brandenburg 56 834,61 Schwein
Hessen 68 660,04 Schwein
Brandenburg 0,00 Schwein
Bayern 0,00 Schwein
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme des Programms
zur Förderung mobiler Schlachtung?
Die für die Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur mobilen
Schlachtung, einschließlich der „Weideschlachtung“ im Herkunftsbetrieb
geplanten Bundesmittel konnten mit den 15 förderwürdigen Teilprojekten
erfolgreich gebunden werden.
6. Wie erfolgt die Abstimmung zwischen den Bundesländern und den
Fachverbänden zur Umsetzung des Programms?
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen
Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz. Einen
wesentlichen Beitrag leistet dabei das Programm zur Innovationsförderung des
BMLEH, als Bundesprogramm für Forschung und Innovation. Die Länder
haben hingegen eigene, regional zugeschnittene Förderungen, die die spezifischen
Stärken ihrer Regionen und lokalen Wirtschaftsstrukturen bedienen. Die
Förderung ist somit föderal geteilt, ergänzt sich aber, wobei die Länder die
Umsetzung EU-weiter und eigener Ziele übernehmen. Die im Rahmen der
Förderbekanntmachungen des Bundesprogramms geförderten Projekte haben keinen
engen lokalen Bezug. Gleichwohl müssen die Ergebnisse der Projekte
grundsätzlich auf andere Regionen übertragbar oder dort anwendbar sein.
Im Vorfeld der Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur
mobilen Schlachtung, einschließlich der „Weideschlachtung“ im Herkunftsbetrieb
hatten die Länder bei der Agrarministerkonferenz am 16. September 2022 den
Bund durch einen Beschluss zum Tagesordnungspunkt „Mobile Schlachtung im
Herkunftsbetrieb besser fördern – zur Vermeidung von Tiertransporten und zur
Steigerung der regionalen Wertschöpfung“ gebeten, die Forschung und
Erprobung von Techniken für die vollmobile und teilmobile Schlachtung von
Nutztieren weiter voranzutreiben.
Bei der Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung, einschließlich
der „Weideschlachtung“ im Herkunftsbetrieb, handelt es sich um eine zeitlich
befristete Förderbekanntmachung im Programm zur Innovationsförderung des
damaligen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und nicht
um ein eigenes Bundesprogramm. Die Einreichung von Projektskizzen für
diese Bekanntmachung war nur bis zum 6. April 2023 möglich.
7. Welchen Veränderungsbedarf bezüglich der Förderung mobiler
Schlachtung sieht die Bundesregierung?
Die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ (GAK) bestehenden Fördermöglichkeiten umfassen
auch mobile Schlachtstätten. Gemäß dem Förderbereich 3A „Verbesserung der
Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse“
des GAK-Rahmenplanes ist die Förderung von „Investitionen in die
Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ (Maßnahme 2.0)
möglich. Demnach sind unter anderem mobile und immobile Schlachtstätten
förderfähig. Zuwendungsempfänger können Erzeugerzusammenschlüsse,
Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher
Erzeugnisse bezieht, sowie Kooperationen sein. Diese Fördermaßnahme wurde
zuletzt mit Beschluss des Planungsausschuss für Agrarstruktur und
Küstenschutz (PLANAK) im Dezember 2025 auf mittelgroße Schlachtstätten
ausgeweitet und deren Fördersatz von bis zu 20 Prozent auf bis zu 25 Prozent erhöht
(beides befristet bis zum 31. Dezember 2028).
Eine weitergehende Änderung ist aktuell nicht geplant. Gleichwohl werden die
Fördermaßnahmen stetig überprüft.
Für die Ausgestaltung und Durchführung der GAK-Förderung sind die Länder
zuständig.
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ISSN 0722-8333]
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