Schriftliche Frage 29 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Anteil der Dienstleistungs- und Bauaufträge der Sicherheitsbehörden, welche unmit…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Text
Schriftliche Frage 29 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Anteil der Dienstleistungs- und Bauaufträge der Sicherheitsbehörden, welche unmit…
Frage 29 (Pascal Meiser, Die Linke):
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Anteil der Dienstleistungs- und Bauaufträge der Sicherheitsbehörden, welche unmittelbar der Zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder nachrichtendienstlichen Zwecken dienen (vgl. § 1 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 5 Satz 2 des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz), abrufbar unter: www.bundeswi rtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Download s/Gesetz/2025/20250807-entwurf-einesgesetzeszur-staerkung-der-tarifautonomie-durch-die-siche rung-von-tariftreue.pdf?__blob=publicationFile & v=8), die unter einem Schwellenwert von 50.000 Euro bzw. unter einem Schwellenwert von 100.000 Euro liegen, an den gesamten Lieferaufträgen in den genannten Fällen (bitte für das letzte verfügbare Jahr ausweisen; bitte den Anteil der Auftragsvergaben jeweils sowohl prozentual als auch in absoluten Zahlen ausweisen), und wie hoch sind insgesamt die Anzahl und der Wert jeweils der Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge der Sicherheitsbehörden, welche unmittelbar der Zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder nachrichtendienstlichen Zwecken dienen (bitte für das letzte verfügbare Jahr ausweisen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. September 2025:
Für die Beantwortung Ihrer Frage werden als Sicherheitsbehörden im Sinne der Frage angesichts des Kontexts die im Folgenden aufgeführten Behörden verstanden. Eine gesetzliche Definition der Sicherheitsbehörde gibt es nicht. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass das Tariftreuegesetz noch nicht in Kraft getreten ist und daher die angedachten Schwellenwerte von 50.000 Euro bzw. 100.000 Euro für einen Direktauftrag noch nicht gelten. Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf die in dieser Frist ermittelbaren Informationen beschränkt. Umfassende Ressortabfragen durch die Bundesregierung unter Einbeziehung der jeweiligen Geschäftsbereichsbehörden, die umfangreiche Recherchen über vorhandene Daten hinaus erfordern, sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar. Im vorliegenden Fall ist insbesondere eine automatisierte Auswertung des Datenbestands nicht möglich. Die nachfolgenden Ausführungen geben Rückmeldungen jener Behörden wieder, denen in der Kürze der Zeit überhaupt eine Rückmeldung möglich war. In diesem Rahmen wird, sofern vorhanden, auf mögliche individuelle Einschränkungen der jeweils aufgeführten Geschäftsbereichsbehörde bei der Beantwortung der Frage hingewiesen. Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV): Eine getrennte Auswertung nach Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen, ebenso wie eine prozentuale und absolute Angabe des Anteils an Auftragsvergaben ist dem BfV nicht möglich, da verschiedenste Fach-, Service- und Querschnittsbereiche innerhalb des BfV auf unbestimmte Zeit mit der Erstellung einer derartigen Auswertung beschäftigt wären, da eine nicht zu beziffernde immense Zahl an Vorgängen händisch gesichtet müssten. Technisches Hilfswerk (THW): Dem THW ist ebenfalls im Rahmen der kurzen Frist nicht möglich, seriös belastbare Zahlen im Sinne des Fragekatalogs zu ermitteln. Bundeskriminalamt: Eine getrennte Auswertung nach Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen ist dem Bundeskriminalamt innerhalb der Kürze der Zeit nicht möglich und auch insgesamt kaum realisierbar, da dies nicht automatisiert erfolgen kann. Daher ist eine prozentuale und absolute Angabe des Anteils an Auftragsvergaben ebenfalls nicht möglich. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Alle Beschaffungen im BBK dienen der Zivilen Verteidigung. Beschaffungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro erfolgen nicht durch das BBK selbst, sondern durch das Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Innern (BMI). Bauaufträge liegen im Bedarfsfall im Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden alle Dienstleistungsaufträge bis 100.000 Euro dargestellt: Die Anzahl der Dienstleistungsaufträge bis zu einem Netto-Auftragswert i. H. v. 25.000 Euro im letzten vollständig vorliegenden Haushaltsjahr (2024) betrug: 163 Vorgänge/Gesamtauftragswert: ca. 1.800.000 Euro. Hinzu kommen drei Beauftragungen über 25.000 Euro (und unter 100.000 Euro), die über das BeschA vergeben wurden. Diese teilen sich wie folgt auf: • bis 50.000 Euro: ein Vorgang/Gesamtauftragswert: 36.736 Euro • bis 100.000 Euro: zwei Vorgänge/Gesamtauftragswert: 180.000 Euro. Diese insgesamt 166 Vorgänge entsprechen ungefähr 14 Prozent aller Beschaffungsvorgänge des BBK. Der Anteil der Haushaltsmittel dieser Beschaffungen beträgt unter 1 Prozent an dem Gesamthaushalt für das Jahr 2024. Der wesentliche Teil des Beschaffungsvolumens im BBK lag und liegt insbesondere bei der ergänzenden Ausstattung oder der Warnung. Die dortigen Vorgänge betreffen jeweils Auftragswerte in Millionenhöhe, die die angefragten 100.000 Euro deutlich übersteigen. Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Das BSI nimmt Aufgaben im Bereich „innere Sicherheit“ wahr und somit können die dem BSI zugewiesenen Haushaltsmittel diesem Bereich zugeordnet werden. Insgesamt beläuft sich der Haushalt des BSI (Einzelplan 0623) für das Jahr 2025 auf 230.731.000 Euro. Hiervon entfallen auf Liefer- und Dienstleistungsaufträge bzw. Bauleistungen die nachfolgenden Anteile: Betrag (in Tausend Euro) Anteil an Summe in Prozent Liefer- und Dienstleistungen 83.338 36,11 Bauaufträge 2.044 0,89 Eine weitergehende Differenzierung ist nicht möglich, da Liefer- und Dienstleistungen nicht differenziert erfasst werden. Die weiteren Haushaltsmittel stehen im Wesentlichen für Personal, Mieten/ Liegenschaftsmanagement sowie Fahrzeuge zur Verfügung. Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS): Die Abfrage aller Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge erfordert umfangreichste Recherchen über die vorhandenen systemisch automatisierten Daten hinaus und ist in der gegebenen Frist nicht leistbar. Daher ist auch eine prozentuale und absolute Angabe des jeweiligen Anteils von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen an Beschaffungen ebenfalls nicht möglich. Beschaffungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro erfolgen grundsätzlich nicht durch die ZITiS selbst, sondern durch das BeschA des BMI. Bauaufträge liegen im Bedarfsfall grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der BImA. Die Anzahl der Beschaffungsvorgänge bis zu einem Netto-Auftragswert i. H. v. 50.000 Euro im letzten vorliegenden Kalender-/Haushaltsjahr nach § 4 der Bundeshaushaltsordnung – BHO (2024) betrug: 742 Vorgänge (Gesamtauftragswert ca. 2.248.000 Euro). Die Anzahl der Beschaffungsvorgänge ab einem Netto-Auftragswert i. H. v. 50.000,01 Euro bis zu einem Netto-Auftragswert i. H. v. 100.000 Euro im letzten vorliegenden Kalender-/Haushaltsjahr nach § 4 BHO (2024) betrug: fünf Vorgänge (Gesamtauftragswert ca. 309.000 Euro). Die insgesamt 747 Vorgänge entsprechen ungefähr 8 Prozent des gesamten Beschaffungsvolumens der ZITiS. Bundespolizei (BPOL): Der Anteil der Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträge der Bundespolizei, welche unmittelbar der Zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder nachrichtendienstlichen Zwecken dienen, kann nach den vorliegenden Daten nicht angegeben werden. Eine Erfassung seitens der BPOL erfolgt nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen, wie z. B. bei abgeschlossenen Aufträgen im Rahmen der Vergabestatistikverordnung. Eine Pflicht zur Erfassung, welche Aufträge unmittelbar der Zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder nachrichtendienstlichen Zwecken dienen, besteht nicht. Im Einheitlichen Liegenschaftsmanagement der BImA und bei den Unterstützungspflichten der Verkehrsbetreiber verantwortet die BPOL in der Regel keine einzelnen Beauftragungen von Bauleistungen. Mit Blick auf den gesetzlichen Auftrag der BPOL können insgesamt aber alle „Bauaufträge“ in Bezug auf Liegenschaften der BPOL dem Zweck der inneren Sicherheit zugeordnet werden. Die insgesamt aufgewendeten Haushaltsmittel für diesen Zweck finden sich in den Ist-Ausgaben bei den einschlägigen Titeln gemäß Haushaltsrechnung wieder. In diesem Sinne werden in der Beantwortung die entsprechenden Gesamtbeträge genannt. Beim Titel 519 01 – Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen betrugen die Ist-Ausgaben 2024 insgesamt 2.275.895,70 Euro; beim Titel 711 01 – Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten – insgesamt 10.342.075,61 Euro. Zudem sind in den Ist-Ausgaben der Titel 518 02 – Mieten und Pachten im Einheitlichen Liegenschaftsmanagement und 671 04 – Erstattung von Selbstkosten gemäß § 62 des Bundespolizeigesetzes und § 8 des Luftsicherheitsgesetzes Ausgaben für Bauleistungen, die über die Mieten, Pachten oder Selbstkosten refinanziert werden, enthalten. Die Ist-Ausgaben für das Jahr 2024 betrugen beim Titel 518 02 insgesamt 217.012.260,21 Euro, beim Titel 671 04 insgesamt 71.745.165,95 Euro.
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