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Schriftliche Frage 131 von René Springer (AfD): Bei wie vielen Renten lag die monatliche Nettorente im Jahr 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung unter der durch EU-SILC (Erhebung über Ei…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 131 von René Springer (AfD): Bei wie vielen Renten lag die monatliche Nettorente im Jahr 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung unter der durch EU-SILC (Erhebung über Ei… Frage 131 (René Springer, AfD): Bei wie vielen Renten lag die monatliche Nettorente im Jahr 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung unter der durch EU-SILC (Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen) ermittelten Armutsgefährdungsschwelle von 1.378 Euro im Monat in Deutschland (bitte nach Anzahl und Anteil, Ost- und Westdeutschland, Männern und Frauen sowie nach Deutschen und Ausländern differenzieren)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 5. September 2025: Der genannte Schwellenwert und das zugrundeliegende Nettoäquivalenzeinkommen eignen sich nicht für Vergleiche mit Rentenzahlbeträgen. Die Armutsgefährdungsschwelle ist eine statistische Rechengröße zur Ermittlung der Armutsrisikoquote. Einer Konvention folgend werden üblicherweise 60 Prozent des mittleren mit der neuen OECD-Skala gewichteten Einkommens (Nettoäquivalenzeinkommen) verwendet. Das Nettoäquivalenzeinkommen ist dabei ein fiktives Einkommen, das rechnerisch aus dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder multipliziert mit so genannten Äquivalenzziffern ermittelt wird und so die Vorteile des gemeinsamen Wirtschaftens berücksichtigt. Zu den Einkommen zählen dabei alle Einkünfte eines Haushalts, einschließlich solcher aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit, Unterhalt, Vermögen und Transfereinkommen. Ein Vergleich des Schwellenwerts mit nur einer einzelnen Einkommensart – wie dem Rentenzahlbetrag – ist daher nicht sinnvoll, denn der Rentenzahlbetrag ist in der Regel nicht das einzige Einkommen des Haushalts. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass der Vergleich des eigenen Einkommens mit einer an der Einkommensverteilung orientierten Schwelle, die als statistische Rechengröße verwendet wird, keine Auskunft über die individuelle Bedürftigkeit zulässt. In den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung werden Rentenzahlbeträge nach Rentenzahlbetragsklassen in 50-Euro-Schritten ausgewiesen. Für die Auswertung wurde daher auf Renten wegen Alters mit einem Rentenzahlbetrag von unter 1.400 Euro im Monat abgestellt. Die Anzahl und der Anteil der Renten wegen Alters nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) mit einem Rentenzahlbetrag von weniger als 1.400 Euro im Monat kann in der erbetenen Differenzierung der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Anteil der Renten wegen Alters mit einem Rentenzahlbetrag von unter 1.400 Euro/Monat, Wohnort Deutschland, zum 31. Dezember 2024 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung

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