Schriftliche Frage 145 von Jan Köstering (DIE LINKE): Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um die Deutsche Bahn AG, deren Hauptanteilseigner der Bund ist, zu befähigen, als hangrutschgef…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 145 von Jan Köstering (DIE LINKE): Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um die Deutsche Bahn AG, deren Hauptanteilseigner der Bund ist, zu befähigen, als hangrutschgef…
Frage 145 (Jan Köstering, Die Linke):
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um die Deutsche Bahn AG, deren Hauptanteilseigner der Bund ist, zu befähigen, als hangrutschgefährdete Streckenabschnitte kontinuierlich zu überwachen und priorisiert baulich zu sichern, und wie hat sich das Budget für die Überwachung der Strecken in den vergangenen vier Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 6. August 2025:
Nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) sind die Eisenbahnen verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen, die Eisenbahninfrastruktur sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten. Dafür haben die Eisenbahnen im Rahmen der dynamischen Betreiberverantwortung jederzeit alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen und gegebenenfalls auf gefährliche Ereignisse oder neue Erkenntnisse aus dem laufenden Betrieb zu reagieren. Vor allem die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) gibt die Mindestanforderungen vor, weitergehende Maßnahmen haben die Betreiber in eigenem Ermessen zu treffen. Als Aufsichtsbehörde überwacht das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), ob die Eisenbahnen die Vorgaben einhalten. Die DB AG teilt hierzu mit, dass sich entlang der Eisenbahnstrecken rund 61.000 Erdbauwerke, darunter Hänge und Böschungen, befinden. Die DB AG inspiziert die vorhandene Infrastruktur regelmäßig, um mögliche Schäden frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Inspektion, Wartung und Erneuerung der Infrastruktur erfolgen nach festgelegten Regularien und Fristen, die das EBA als Aufsichtsbehörde überwacht. Bei Bedarf erfolgen technische Sicherungsmaßnahmen. Sonderinspektionen erfolgen ebenfalls bei Bedarf, u. a. nach Starkwetterereignissen, Hochwasser oder Erdbeben. Es kommen bei besonders gefährdeten oder auffälligen Anlagen auch zusätzlich Überwachungs- und Monitoringsysteme zum Einsatz. Laut DB AG ist das Budget für Inspektion und Wartung der Anlagen des konstruktiven Ingenieurbaus (Brücken, Tunnel, Erd- und Stützbauwerke sowie Lärmschutzbauwerke) in den vergangenen Jahren von rund 36 Mio. Euro im Jahr 2021 auf über 50 Mio. Euro im Jahr 2024 angewachsen.
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