Schriftliche Frage 74 von Markus Matzerath (AfD): Hält es die Bundesregierung für sichergestellt, dass die Mittelverwendung durch das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ im Fall der „Partners…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 74 von Markus Matzerath (AfD): Hält es die Bundesregierung für sichergestellt, dass die Mittelverwendung durch das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ im Fall der „Partners…
Frage 74 (Markus Matzerath, AfD):
Hält es die Bundesregierung für sichergestellt, dass die Mittelverwendung durch das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ im Fall der „Partnerschaft für Demokratie Landkreis Cuxhaven“, wobei diese für das Jahr 2025 eine Summe von 140.000 Euro aus Steuermitteln erhalten hat oder erhalten soll (www.demokratie-leben.de/dl/projek tpraxis/projekte-finden/partnerschaft-fuer-demokr atie-landkreis-cuxhaven-ohne-stadt-cuxhaven--26 1400), im Einklang mit den Förderkriterien, die garantieren sollen, dass die „Zuwendungsempfänger Gewähr bieten für eine der freiheitlichen demokratischen Grundordnung förderliche Arbeit“ (www.bmfsfj.de/resource/blob/253724/58cb0adfa 0d1dc31702ef0841ac11afc/foerderrichtlinie-des-b undesprogramms-demokratie-leben-aenderung-20 24-data.pdf), stattfindet, wenn die „Federführung“ in diesem Fall durch eine Person erfolgt, die öffentlich in einem mittlerweile gelöschten Beitrag auf ihrem privaten Konto auf einem sozialen Netzwerk eine von ihr so benannte „Filmidee“ präsentierte, dass jeder Mensch bei „Geburt ein Ressourcenbudget zugeteilt bekommt“ und „eliminiert werden muss, wenn [das Ressourcenbudget] aufgebraucht ist“ und, dass das den Vorteil habe, dass „Reiche“, die „am meisten Ressourcen verbrauchen“ würden, in der Folge „am schnellsten tot“ wären, sodass infolgedessen mit deren „Vermögen“ dann „Klimaschutz finanziert werden kann“ (https://jungefreiheit.de/politik/deutsch land/2025/demokratie-leben-mitarbeiterin-hofft-d ass-reiche-am-schnellsten-tot-sind/), und hält die Bundesregierung die nach meiner Ansicht einer solchen Äußerung zu Grunde liegende Ideologie für vereinbar mit der Garantie der Menschenwürde (Artikel 1 Absatz 1 GG) und dem Grundrecht auf das Erbrecht (Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 GG)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 25. Juli 2025:
Allgemein wird darauf hingewiesen, dass in Partnerschaften für Demokratie keine Einzelpersonen die „Federführung“ übernehmen, sondern ein dafür durch die jeweilige Gebietskörperschaft bestimmtes federführendes Amt als Behörde. Dieses federführende Amt arbeitet eng mit einer Koordinierungs- und Fachstelle zusammen, welche die inhaltliche Ausgestaltung der Partnerschaft für Demokratie koordiniert. Für alle mit Bundesmitteln geförderten Projekte gilt, dass alle Zuwendungsempfänger auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen müssen. In den verbindlichen Allgemeinen Nebenbestimmungen der Förderung über „Demokratie leben!“ ist geregelt, dass ein Verstoß gegen diese Vorschriften den Widerruf der Förderung und die Rückforderung der Fördermittel zur Folge haben kann. Entsprechende Hinweise auf einen Verstoß gegen diese Vorschriften durch den behördlichen Zuwendungsempfänger liegen bislang nicht vor.
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