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Bürokratie- und Steuerbelastung für kleine und mittlere Unternehmen unverzüglich senken

dip / drucksache 27.01.2026 · WP 21 · 21/3830 · Antrag · Original ↗

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Bürokratie- und Steuerbelastung für kleine und mittlere Unternehmen unverzüglich senken [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3830 21. Wahlperiode 27.01.2026 Antrag der Abgeordneten Dirk Brandes, Leif-Erik Holm, Steffen Kotré, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Enrico Komning, Raimond Scheirich, Bernd Schattner, Uwe Schulz, Mathias Weiser, Adam Balten, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Christian Reck, Manfred Schiller, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Torben Braga, Christian Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Alexander Arpaschi, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Micha Fehre, Mirco Hanker, Udo Theodor Hemmelgarn, Maximilian Kneller, Manuel Krauthausen, Sergej Minich, Edgar Naujok, Andreas Paul, Arne Raue, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Paul Schmidt, Bernd Schuhmann, Martina Uhr, Sven Wendorf, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Bürokratie- und Steuerbelastung für kleine und mittlere Unternehmen unverzüglich senken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bilden mit über 99 Prozent aller Unternehmen das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und sind zentral für Beschäftigung, Ausbildung und Wertschöpfung in Stadt und Land.1 2. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist seit 2021 von 13.993 bis 2024 auf 21.812 deutlich gestiegen.2 Hauptursachen sind gestiegene Energiekosten, Bürokratieaufwand, hohe Finanzierungskosten und schwache Nachfrage.3 3. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD mehrfach auf „noch nicht abgeschlossene Willensbildungsprozesse“, bleibt den Abschluss konkreter Entlastungsmaßnahmen schuldig und verfügt über keine ausreichende Datenlage zur tatsächlichen Belastung von KMU durch Bürokratie und Berichtspflichten.4 1 www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Kleine-Unternehmen-Mittlere- Unternehmen/aktuell-beschaeftigte.html (zuletzt abgerufen am 11.09.2025) 2 www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Gewerbemeldungen-Insolvenzen/ Tabellen/lrins01.html#242428 (zuletzt abgerufen am 11.09.2025) 3 www.welt.de/wirtschaft/article689996fedbbc3327c9f83522/statistisches-bundesamt-zu-viel- buerokratiehohe-energiekosten-zahl-der-firmenpleiten-steigt-drastisch-an.html (zuletzt abgerufen am 11.09.2025) 4 Bundestagsdrucksache 21/927 4. Zahlreiche Regelungen, wie etwa die Belegausgabepflicht („Bonpflicht“) oder die mittelbare Betroffenheit durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, belasten insbesondere kleine Betriebe erheblich, ohne einen nachweisbaren Nutzen zu erbringen.5 5. Ein entschlossener Bürokratieabbau, steuerliche Sofortentlastungen und die Abschaffung belastender und nicht zielführender Regelungen wie der Bonpflicht sind unabdingbar, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher KMU zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Verwaltungsverfahren in Deutschland sind vielerorts veraltet, digital unzureichend integriert und verursachen erheblichen zusätzlichen Aufwand. Der gezielte Ausbau von E-Government sowie die konsequente Digitalisierung von Verwaltungsprozessen sind erforderlich, um bürokratische Hürden abzubauen und die Effizienz staatlicher Verfahren nachhaltig zu erhöhen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. unverzüglich ein umfassendes Bürokratieabbaugesetz vorzulegen, das a) alle Berichtspflichten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) systematisch überprüft und das Ziel verfolgt, die Bürokratielast für diese Unternehmen mindestens zu halbieren; b) alle nicht sicherheitsrelevanten oder rein verwaltungsinternen Berichtspflichten, die keinen unmittelbaren Beitrag zum Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt oder zur Wahrung rechtsstaatlicher Verfahren leisten, ersatzlos zu streichen; c) Maßnahmen zur digitalen Staatsmodernisierung vorsieht, durch die Verwaltungsprozesse für KMU standardisiert, digitalisiert und interoperabel ausgestaltet werden, um Genehmigungs-, Melde- und Berichtspflichten nachhaltig zu beschleunigen und den Verwaltungsaufwand deutlich zu reduzieren; d) gesetzlich sicherstellt, dass Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht auf KMU übertragen werden können – weder unmittelbar noch mittelbar, insbesondere nicht über vertragliche Vorgaben von Großunternehmen; e) die Bonpflicht in der Abgabenordnung für alle KMU mit sofortiger Wirkung abschafft; 2. einen jährlichen KMU-Belastungsbericht vorzulegen, der die Bürokratiekosten, den zeitlichen Aufwand für Berichtspflichten, die Zahl der Insolvenzen nach Unternehmensgrößen und deren Hauptursachen erfasst; 3. den Entscheidungsspielraum der Bewilligungsbehörden auf Bundesebene bei Förderanträgen deutlich zu erweitern, sodass formale Fehler, die den Antrag inhaltlich nicht berühren, keine Ablehnungsgründe mehr darstellen; 4. die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften und die Besteuerung thesaurierter Gewinne nach § 34a EstG für Personengesellschaften ab dem Jahr 2026 jedes Jahr um 1 Prozentpunkt auf 10 Prozent zu senken, anstatt damit erst ab 2028 zu beginnen; 5. eine sofortige Rückkehr zur Ist-Versteuerung im Umsatzsteuerrecht für alle KMU gesetzlich vorzuschreiben; 6. Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten für mittelständische Betriebe umzusetzen, insbesondere die dauerhafte Senkung der Netzentgelte. 5 www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/lieferkettengesetz-betrifft-auch-kleine-betriebe (zuletzt abgerufen am 11.09.2025) III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung ferner auf, zusätzlich zum KMU-Belastungsbericht dem Parlament bis spätestens zum 31. Dezember 2026 einen Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen sowie über deren Wirkung auf die wirtschaftliche Lage der KMU vorzulegen. Berlin, den 27. Januar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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