Maßnahmen zum Bürokratieabbau seitens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
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Maßnahmen zum Bürokratieabbau seitens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1870
21. Wahlperiode 29.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Bonhof, Rainer Galla, Tobias Matthias
Peterka, Gereon Bollmann, Christoph Grimm, Thomas Fetsch, Stefan Möller,
Ulrich von Zons, Dr. Christoph Birghan und der Fraktion der AfD
Maßnahmen zum Bürokratieabbau seitens des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
Die Anzahl der geltenden Bundesgesetze und Bundesverordnungen ist seit dem
Jahr 2018 kontinuierlich gestiegen. Besaßen im Jahr 2018 1 699 Bundesgesetze
zum 1. Januar des Jahres Gültigkeit, waren es 2021 schon 1 740 und 2025
1 798. Ähnlich zeigt sich die Entwicklung bei den Verordnungen auf
Bundesebene. Galten im Jahr 2018 2 721 Verordnungen, waren es 2021 schon 2 799
und 2025 2 896 (vgl. Antwort zu Frage 96 auf Bundestagsdrucksache 21/1164).
Insgesamt existieren in Deutschland rund 100 000 Einzelnomen.
Die Koalition von CDU, CSU und SPD hat in der Gesetzgebung Zurückhaltung
versprochen. So sollen nicht notwendige Gesetze nicht erlassen, überholte
Gesetze gestrichen werden. Recht soll verständlich und digitaltauglich sein und
einem Praxischeck unterliegen. Wirkungslose Berichtspflichten sollen
gestrichen werden (vgl. https://kpmg-law.de/staatsmodernisierung-und-buerokratieab
bau-die-plaene-im-koalitionsvertrag-2025/).
Im Koalitionsvertrag heißt es, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen
um 25 Prozent (rund 16 Mrd. Euro) reduziert werden, und der
Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürger sowie Verwaltung soll um mindestens 10 Mrd.
Euro gesenkt werden. Jedes Ressort trägt in eigener Verantwortung zu diesen
Zielen bei, unter anderem mindestens entsprechend seinem jeweiligen
Verursachungsbeitrag, und hat nach Entlastungswirkung zu priorisieren. Die
Abbaumaßnahmen einzelner Ressorts sollen in mindestens einem
Bürokratierückbaugesetz pro Jahr gebündelt werden. Weiter heißt es, die Ausnahmen der
sogenannten „One in, one out“-Regel sollen gestrichen und zu einer „One in, two
out“-Regel fortentwickelt werden (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.k
oalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 61).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele der geltenden Bundesgesetze sind dem Ressort des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zuzuordnen, und wie hat sich
diese Anzahl seit dem Jahr 2010 (jeweils zum 1. Januar) entwickelt?
2. Wie viele der geltenden Verordnungen auf Bundesebene sind dem Ressort
des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zuzuordnen,
und wie hat sich diese Anzahl seit dem Jahr 2010 (jeweils zum 1. Januar)
entwickelt?
3. Welche Gesetze aus dem Ressort des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz wurden in der vergangenen Legislaturperiode
abgeschafft?
4. Welche Gesetze aus dem Ressort des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz wurden in der vergangenen Legislaturperiode neu
erlassen?
5. Welche Verordnungen aus dem Ressort des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz wurden in der vergangenen Legislaturperiode
abgeschafft?
6. Welche Verordnungen aus dem Ressort des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz wurden in der vergangenen Legislaturperiode
neu erlassen?
7. Welche Gesetze und Verordnungen aus dem Ressort des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz beurteilt die Bundesregierung
als entbehrlich (bitte getrennt nach Gesetzen und Verordnungen angeben)?
8. Welche Gesetze und Verordnungen aus dem Ressort des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz plant die Bundesregierung,
abzuschaffen (bitte getrennt nach Gesetzen und Verordnungen angeben)?
9. Welchen Zeitplan legt die Bundesregierung dem Vorhaben in Frage 8
zugrunde?
Berlin, den 25. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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