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Bürokratierückbau und Staatsmodernisierung in der 21. Wahlperiode (Antwort zu Drs. 21/7370)

dip / drucksache 18.08.2026 · WP 21 · 21/7659 · Antwort · Original ↗

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Bürokratierückbau und Staatsmodernisierung in der 21. Wahlperiode (Antwort zu Drs. 21/7370) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7659 21. Wahlperiode 18.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Lars Haise, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7370 – Bürokratierückbau und Staatsmodernisierung in der 21. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Wahlperiode wurde als Ziel ausgegeben, dass die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent, nach eigener Bezifferung rund 16 Mrd. Euro, reduziert werden und den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürger sowie Verwaltung um mindestens 10 Mrd. Euro zu senken. Zugleich soll jedes Ressort in eigener Verantwortung entsprechend seinem jeweiligen Verursachungsbeitrag zu diesen Zielen beitragen, Abbaumaßnahmen sollen in mindestens einem Bürokratierückbaugesetz pro Jahr gebündelt und die Umsetzung jährlich ressortscharf transparent gemacht werden (www.cdu.de/app/uploads/2025/04/KoaV-2025- Gesamt-final-0424.pdf). Der Koalitionsvertrag sieht ferner vor, die Ausnahmen der sogenannten „One in, one out“-Regel zu streichen, den Aufwand aus EU-Vorgaben, den Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung sowie den einmaligen Umstellungsaufwand zu berücksichtigen und die Regel zu einer „One in, two out“-Regel fortzuentwickeln. Außerdem sollen ein digitales Bürokratieportal eingerichtet, mehrere Praxischecks pro Jahr in jedem Bundesministerium durchgeführt, Dokumentationspflichten abgebaut, Statistikpflichten reduziert, Förderverfahren standardisiert und elektronisch bearbeitet sowie Antragsförderungen möglichst durch Pauschalen ersetzt werden (ebd., Zeile 1954 ff.). Das Interesse der Fragesteller richtet sich darauf, ob die Bundesregierung diese quantitativen und organisatorischen Ziele in ein überprüfbares Steuerungs-, Controlling- und Umsetzungsregime überführt hat. Für die Fragesteller ist weiters wesentlich, ob die Bundesregierung über eine belastbare Ausgangsbilanz verfügt, wie sie die Bezugsgröße der versprochenen 25‑Prozent- Reduktion bestimmt, wie sie den Verursachungsbeitrag einzelner Ressorts berechnet und ob Ressorts mit besonders hohen Belastungsbeiträgen auch entsprechend hohe Entlastungsziele tragen. Ohne eine transparente Ausgangsbasis besteht die Gefahr, dass Entlastungsziele zwar politisch kommuniziert, aber ressort- und normbezogen nicht nachprüfbar umgesetzt werden. Diese Fragestellung hat nach Ansicht der Fragesteller unmittelbare wirtschafts- und standortpolitische Bedeutung. Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand binden in Unternehmen Personal, Kapital und Managementkapazitä- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 18. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ten, die insbesondere im Mittelstand, bei Start-ups, Handwerksbetrieben und industriellen Zulieferern nicht für Innovationen, Investitionen, Digitalisierung, Forschung, Export, Fachkräftesicherung oder Produktivitätssteigerungen zur Verfügung stehen. Deutschland steht nach Einschätzung der Fragesteller im internationalen Wettbewerb um Investitionen, Gründungen und industrielle Wertschöpfung unter erheblichem Druck. Hohe Energiepreise, Fachkräftemangel, steuerliche Belastungen, lange Genehmigungsverfahren und zusätzliche Berichts-, Nachweis- und Dokumentationspflichten verschärfen diesen Druck. Eine wirksame Staatsmodernisierung muss deshalb messbar zu weniger Aufwand, schnelleren Verfahren, digitalen Ende-zu-Ende-Prozessen und weniger Doppelabfragen führen. Mit der Errichtung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung wurde ein eigenes Ressort geschaffen, das nach seinem Aufgabenprofil für Digitalpolitik, Verwaltungsdigitalisierung, Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau von besonderer Bedeutung ist. Das veröffentlichte Organigramm weist unter anderem eine Abteilung „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“, eine Unterabteilung „Bürokratierückbau, Bessere Rechtsetzung“, Referate für Grundsatz Bürokratierückbau und bessere Rechtsetzung national und EU, Monitoring und Projekte des Bürokratierückbaus sowie Methoden und Instrumente der besseren Rechtsetzung aus (https://bmds.bund.de/f ileadmin/BMDS/Dokumente/Organigramm_BMDS_082025.pdf). Daraus ergibt sich aus Sicht der Fragesteller ein besonderer parlamentarischer Kontrollbedarf hinsichtlich der tatsächlichen Steuerungsfähigkeit des neuen Ressorts, seiner Ressortkoordination, seiner personellen Ausstattung, seines Zugriffs auf Daten anderer Ressorts und seiner Möglichkeit, Zielverfehlungen verbindlich sichtbar zu machen. Zudem berührt Bürokratierückbau die finanzielle Steuerung des Bundes. Entlastungseffekte werden in Gesetzesvorhaben häufig als jährliche Beträge ausgewiesen, während Umstellungsaufwand, IT-Kosten, Vollzugskosten, Kostenverlagerungen auf Länder, Kommunen oder Unternehmen und zeitliche Verzögerungen der Umsetzung nicht immer in gleichem Maße politisch sichtbar werden. Schließlich ist zu klären, ob die angekündigten Instrumente – Bürokratieportal, Praxischecks, Digitalcheck, Once-Only-Prinzip, Registermodernisierung, zentrale Förderplattform, Genehmigungsfiktionen und jährliche Bürokratierückbaugesetze – in eine kohärente ressortübergreifende Strategie eingebettet sind. Nach Auffassung der Fragesteller ist nicht die Zahl angekündigter Programme, sondern deren konkrete Entlastungswirkung für Unternehmen, Bürger sowie Verwaltung maßgeblich.  1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle jährliche Bestand an Bürokratiekosten der Wirtschaft in Deutschland, der als Ausgangswert für das im Koalitionsvertrag angekündigte 25‑Prozent- Abbauziel herangezogen wird, und auf welchen Stichtag, welche Datenbank, welche Methodik und welche Abgrenzung stützt sich dieser Wert? Maßgeblich ist die Datenbank des Statistischen Bundesamtes zum Erfüllungsaufwand gemäß § 8 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG) zum Stichtag 5. Mai 2025. Dem Erfüllungsaufwand liegt das Standardkosten-Modell zugrunde; die Methodik zur Ermittlung des Erfüllungsaufwands sowie der Bürokratiekosten ist im Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung dargestellt (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikatione n/Downloads-Buerokratiekosten/leitfaden-erfuellungsaufwand.pdf?__blob=pub licationFile&v=16). Die jährlichen Bürokratiekosten der Wirtschaft in Deutschland betrugen zum Stichtag rund 60 Mrd. Euro. Die Datengrundlage steht unter dem Vorbehalt der Aktualisierung.  2. Welche Bezugsgröße legt die Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag angekündigten Ziel zugrunde, den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens 10 Mrd. Euro zu senken, und handelt es sich dabei um einen ermittelten Gesamtbestand, eine Fortschreibung kumulierter Aufwandsänderungen, eine politische Zielgröße oder eine andere methodische Grundlage? Im Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro zu senken. Der Betrag entspricht nicht einem ermittelten Gesamtbestand oder einer Fortschreibung kumulierter Aufwandsänderungen.  3. Welche ressortscharfen Verursachungsbeiträge zum bestehenden Bürokratiekostenbestand und zum bestehenden Erfüllungsaufwand hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode ermittelt, und welche konkreten Entlastungsbeiträge müssen die einzelnen Bundesministerien nach gegenwärtiger Planung jeweils erbringen? Das Statistische Bundesamt pflegt die Datenbank zum Erfüllungsaufwand gemäß § 8 NKRG. Derzeit ist es u. a. damit befasst, den Erfüllungsaufwand aller Gesetzesvorhaben der Bundesregierung der 21. Legislaturperiode bis einschließlich des ersten Halbjahres 2026 aufzubereiten. Diese validierten Ergebnisse – mit Einzelangaben bis auf die Ebene der Ressorts – werden voraussichtlich im Laufe des Herbstes Inhalt der Datenbank sein. Ressortübergreifend hat die Bundesregierung seit dem ersten Entlastungskabinett am 5. November 2025 mehr als 40 konkrete Maßnahmen beschlossen, die zu einer jährlichen Entlastung von rund zehn Milliarden Euro führen (vgl. www.bundesregierung.de/bre g-de/aktuelles/kabinett-entlastungen-2026-2446178). Nach gegenwärtiger Planung werden die gemeinsamen Rückbauziele der Bundesregierung erreicht in Abhängigkeit vergangener Verursachungsbeiträge und nach den Entlastungen und Belastungen aller Vorhaben der Bundesregierung der 21. Legislaturperiode. Der endgültige Entlastungsbeitrag der Ressorts zu den Rückbauzielen der Bundesregierung steht somit am Ende der Legislaturperiode fest.  4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode beschlossen, eingeleitet oder ressortabgestimmt, die auf das 25‑Prozent-Abbauziel bei Bürokratiekosten oder auf die Senkung des Erfüllungsaufwands um mindestens 10 Mrd. Euro angerechnet werden sollen?  5. Welche dieser Maßnahmen sind bereits in Kraft, welche befinden sich im parlamentarischen Verfahren, welche befinden sich in der Ressortabstimmung, welche sind lediglich politisch angekündigt, und welche Entlastungswirkung wird jeweils jährlich sowie einmalig erwartet? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich werden alle Regelungsvorhaben der Bundesregierung bei dem 25-Prozent-Abbauziel sowie dem Ziel, mindestens zehn Milliarden Erfüllungsaufwand abzubauen, berücksichtigt. Ein Überblick über wesentliche Maßnahmen der Bundesregierung sowie deren Entlastungswirkung können dem am 15. Juli 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen „Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für Bürokratierückbau“ entnommen werden. Der Bericht ist öffentlich verfügbar und unter nachfolgendem Link abrufbar: https://bmds.bun d.de/themen/staatsmodernisierung/buerokratierueckbau/2-entlastungskabinett  6. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob eine Maßnahme auf die im Koalitionsvertrag genannten Entlastungsziele angerechnet wird, und wie verhindert sie Doppelzählungen, methodische Umbuchungen oder die Anrechnung von Entlastungen, die bereits in früheren Wahlperioden beschlossen wurden? Bei der Erreichung der Ziele des Rückbaus von Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand werden grundsätzlich alle Regelungsvorhaben der Bundesregierung der 21. Legislaturperiode berücksichtigt – Entlastungen früherer Legislaturperioden werden grundsätzlich nicht auf die Zielerreichung angerechnet. Das Statistisches Bundesamt ist für die korrekte Erfassung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand zuständig. Diese Angaben werden dem Monitoring der Zielerreichung zugrunde gelegt.  7. Wie hat die Bundesregierung die Fortentwicklung der „One in, one out“- Regel zu einer „One in, two out“-Regel seit Beginn der 21. Wahlperiode konkret vorbereitet, und wann soll die entsprechende neue Kabinett- oder Staatssekretärsausschussregelung in Kraft treten? Eine Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der Erweiterung der „One in, one out“-Regel zu einer „One in, two out“-Regel ist innerhalb der Bundesregierung ausstehend. Bezüglich der Zeitplanung gelten die in der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) definierten Zielwerte.  8. Welche Ausnahmen der bisherigen Bürokratiebremse sollen nach Planung der Bundesregierung gestrichen werden, und wie werden künftig Aufwand aus EU-Vorgaben, Aufwand für Bürger, Aufwand für Verwaltung sowie einmaliger Umstellungsaufwand methodisch berücksichtigt? Bei der „One in, one out”-Regel hat der Staatssekretärsausschuss Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau eine grundlegende Erweiterung des personellen Anwendungsbereichs beschlossen, der nunmehr auch den Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verwaltung erfasst (zuvor nur Erfassung des Erfüllungsaufwands der Wirtschaft). Darüber hinaus wurde der sachliche Anwendungsbereich auf einen Teil des einmaligen Erfüllungsaufwands erweitert. Nunmehr erfasst die Regel neben dem laufenden nun auch anteilig zu 10 Prozent den einmaligen Erfüllungsaufwand; bei insgesamt entlastenden Vorhaben bleibt der einmalige Erfüllungsaufwand unberücksichtigt. Vorhaben, die EU-Vorgaben sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs jeweils 1:1 umsetzen, werden nunmehr ebenfalls berücksichtigt. Vorhaben zur Abwehr erheblicher Gefahren sowie Vorhaben mit zeitlich begrenzter Wirkung von höchstens einem Jahr bleiben weiterhin ausgenommen. Ausgenommen sind weiterhin auch Vorhaben, die internationale Verträge sowie die Rechtsprechung des BVerfG 1:1 umsetzen.  9. Bei welchen Regelungsvorhaben der Bundesregierung in der 21. Wahlperiode wäre nach der geplanten „One in, two out“-Regel bereits ein zusätzlicher Kompensationsbedarf entstanden, wenn die Regel seit Amtsantritt der Bundesregierung gegolten hätte? Die Bundesregierung hat noch nicht über die konkrete Ausgestaltung der „One in, two out“-Regel entschieden, sodass keine Aussagen über einen potenziellen Kompensationsbedarf getroffen werden können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 dieser Kleinen Anfrage verwiesen. 10. In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode auf neue Regelungen, Informationspflichten, Dokumentationspflichten oder Berichtspflichten verzichtet, weil kein ausreichender Entlastungsbeitrag an anderer Stelle identifiziert werden konnte? Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten Entlastungen von rund zehn Mrd. Euro auf den Weg gebracht, sodass ein ausreichender Entlastungsbeitrag für etwaige Kompensation zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist es gemeinsames Ziel der Bundesregierung, bei neuen Regelungen Berichtspflichten zu vermeiden. 11. Welche konkreten ressortübergreifenden Vorgaben bestehen derzeit für die Durchführung mehrerer Praxischecks pro Jahr in jedem Bundesministerium, und welche Praxischecks wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode mit welchen beteiligten Ressorts, Vollzugsstellen, Verbänden, Unternehmen und sonstigen Teilnehmern durchgeführt? 12. Welche aus Praxischecks gewonnenen Vorschläge wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode als umsetzbar eingestuft, welche wurden abgelehnt, welche befinden sich in Prüfung, und welche messbaren Entlastungswirkungen erwartet die Bundesregierung jeweils? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Praxischecks untersuchen den praxistauglichen Vollzug von Regelungen. Ausgangspunkt für einen Praxischeck sind bürokratische Hemmnisse, die i. d. R. in einem Workshop unter Mitwirkung der Beteiligten prozessual untersucht werden, um daraus konkrete Lösungsansätze für spürbaren Bürokratierückbau abzuleiten. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, dass die Bundesregierung bereits in der Frühphase von Gesetzgebungsverfahren Praxischecks durchführt und Betroffene sowie Vollzugsexperten und -expertinnen aus Bund, Ländern und Kommunen mit angemessenen Fristen (in der Regel vier Wochen) beteiligen will. Die Bundesregierung hat dies mit der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) aufgegriffen, in der eine Umsetzung innerhalb der ersten 12 Monate der 21. Legislaturperiode vorgesehen ist und Praxischecks über grundsätzlich alle Ressorts hinweg mehrmals im Jahr durchgeführt werden sollen. In dieser Legislaturperiode wurden bisher insgesamt 40 Praxischecks durchgeführt. Diese sind in der Anlage 1 nach der Bezeichnung des Praxischecks oder der Bezeichnung des Regelungsvorhabens, zu welchem ein Praxischeck durchgeführt wurde, Ressort, Beteiligten und Ergebnis im Einzelnen aufgeführt.* 13. Wie ist der Umsetzungsstand des im Koalitionsvertrag angekündigten digitalen Bürokratieportals, welche Haushaltsmittel und Personalressourcen sind dafür vorgesehen, welche Stelle betreibt das Portal, und wann sollen erste öffentlich auswertbare Daten zu Vorschlägen, Bearbeitungsständen und Entlastungseffekten vorliegen? Das im Koalitionsvertrag angekündigte digitale Bürokratieportal wird mit dem EinfachMachen-Portal (EMP) umgesetzt – der Go-Live fand am 12. Dezember 2025 statt. Das Portal wird im Bundesministerium für Digitales und Staatsmo- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7659 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. dernisierung in der Abteilung Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau betrieben. Die Umsetzung des EMP erfolgt im Rahmen der hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel und der Personaleinsatz erfolgt im zuständigen Referat im Rahmen der dort verfügbaren Personalressourcen. Die im EMP eingehenden Meldungen werden fortlaufend ausgewertet. Im öffentlichen Dashboard auf der EMP-Webseite sind bereits statistische Auswertungen zur Nutzung des Portals einsehbar. An einer Darstellung der bisherigen Inhalte wird derzeit gearbeitet, um sie bald unter „Aktuelles“ zu veröffentlichen. Ergänzend sind bereits Informationen aus dem EMP auch in die Challenge „Deutschland, was geht?“ in Kooperation mit der SPRIND GmbH eingegangen. Die Challenge ist eine Ergänzung der Umsetzungsaktivitäten in Form eines Hackathons mit Bürgerbeteiligung, aus dem bis zu fünf Lösungsideen für eine Umsetzung ab 2027 ausgewählt werden sollen. 14. Welche konkreten Maßnahmen zur Reduzierung von Statistikpflichten, Datenerhebungen und Meldungen für Unternehmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode identifiziert, und welche Ressorts, Bundesämter oder sonstigen Stellen sind für deren Umsetzung zuständig? Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, dass Pflichten aus der amtlichen Statistik reduziert werden. Die vom Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossene Föderale Modernisierungsagenda greift die Reform der amtlichen Statistik auf und benennt verschiedene Statistiken, die reduziert werden sollen. Mit dem 1. Unternehmensstatistikreformgesetz hat das Bundeskabinett am 27. Mai 2026 bereits spürbare entlastende Änderungen in der amtlichen Statistik im Zuständigkeitsbereich des BMWE auf den Weg gebracht. Weitere Entlastungen im Bereich der amtlichen Statistik sind Gegenstand laufender Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung, u. a. Änderungen der Agrarstatistikverordnung (vgl. www.bmleh.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/21-WP/2-v o-aend-agrarstatistik-vo.html) und des Umweltstatistikgesetzes (vgl. www.bun desumweltministerium.de/gesetz/referentenentwuerfe-eines-gesetzes-zur-staerk ung-eines-modernen-digitalen-und-wirksamen-umweltschutzes-sowie-einer-ver ordnung-zur-staerkung-eines-modernen-digitalen-und-wirksamen-umweltschu tzes). Grundsätzlich verantwortlich für die Umsetzung von Rechtsänderungen im Bereich der amtlichen Statistik sind die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie die Bundes- und Landesministerien, in deren Zuständigkeitsbereich betroffene Statistikpflichten liegen. 15. Welche Dokumentationspflichten insbesondere für Handwerk, Einzelhandel, Landwirtschaft, Gastronomie und Hotellerie will die Bundesregierung in der 21. Wahlperiode abbauen, und welche davon sollen durch nachgelagerte Sanktionierung statt durch regelmäßige Nachweispflichten ersetzt werden? Nach der vom Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossenen Föderalen Modernisierungsagenda werden Bund und Länder die Erforderlichkeit von Dokumentationspflichten kritisch überprüfen. Zudem hat sich der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am 1. Juli 2026 darauf verständigt, dass Ressorts alle Dokumentationspflichten außerhalb von EU- und verfassungsrechtlich gebotenen Pflichten – also auch solche Pflichten für Handwerk, Einzelhandel, Landwirtschaft, Gastronomie und Hotellerie – überprüfen und dabei das Ziel verfolgen, in einem ersten Schritt mindestens jede Vierte dieser Pflichten binnen 12 Monaten abzuschaffen. Dabei wurde – im Zusammenhang mit einer deutlichen Reduzierung von Berichtspflichten – auch eine umfassende Anwendung des risikobasierten Ansatzes und Vereinfachung staatlicher Kontrollen durch die Bundesverwaltung (Stichprobenregelungen, Bagatellgrenzen, Pauschalierungen) vereinbart. Im Gegenzug sollen Verstöße stärker als bisher sanktioniert werden (Gewerberecht, Steuerstrafrecht). Die Bundesregierung prüft zurzeit, wie diese Vorgaben umgesetzt werden können. 16. Welche Förderprogramme des Bundes wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode im Hinblick auf Zielgenauigkeit, Effizienz, Antragsaufwand und Nachweisaufwand überprüft, und bei welchen Programmen sollen Antragsförderungen durch Pauschalen ersetzt oder Antrags- und Nachweisverfahren vollständig elektronisch standardisiert werden? Die Förderressorts prüfen die Zielgenauigkeit von Förderprogrammen, die Effizienz sowie den Antrags- und Bearbeitungsaufwand fortlaufend. Neben dem Monitoring und der Erfolgskontrolle bei Förderprogrammen zielen die Arbeiten der Ressorts und administrierenden Stellen insbesondere auf die Optimierung der Verwaltungsabläufe, Vereinfachungsmöglichkeiten sowie die Standardisierung, Digitalisierung und – wo möglich – Automatisierung von Förderverfahren. 17. Welche konkreten Bundesleistungen sollen nach Planung der Bundesregierung in der 21. Wahlperiode Ende-zu-Ende digitalisiert werden, und welche messbare Bürokratieentlastung erwartet die Bundesregierung dadurch jeweils für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung? Die Bundesressorts haben sich verpflichtet, bis Ende 2029 355 konkrete, wesentliche Verwaltungsleistungen des Bundes prioritär zu digitalisieren. Zu diesen Verwaltungsleistungen gehören z. B. das Marktstammdatenregister Strom und Gas – Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK- Anlagen, die Hilfe in Katastrophenfällen (Krisenvorsorgeliste) – Durchführung oder die Bewilligung des Kindergeldes. Die Bürokratieentlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen tritt mittelbar durch die Digitalisierung von Fachverfahren ein. Sie wirkt sich in erster Linie positiv auf die Bearbeitungsqualität in den Behörden aus. Es wird erwartet, dass vor allem die Durchlaufzeiten durch die Digitalisierung in den Behörden sinken. 18. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des Once-Only-Prinzips in der Bundesverwaltung, welche Register, Nachweisdienste und Fachverfahren sind bereits technisch angeschlossen, und welche wesentlichen rechtlichen, technischen oder finanziellen Hindernisse bestehen derzeit? Die Bundesregierung versteht die Frage dahingehend, dass mit „angeschlossen“ der Anschluss von Onlinediensten und Registern des Bundes an das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) gemeint ist. Folgende Anschlüsse an das Minimum Viable Product (MVP) des NOOTS sind seitens des Bundes aufgrund konkreter Anwendungsfälle bereits erfolgt: Zentrales Fahrzeugregister, Zulassungsregister für Umweltgutachter, Marktstammdatenregister und Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. 19. Welche Aufgaben, Entscheidungsbefugnisse und Weisungs- oder Koordinierungsrechte hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gegenüber anderen Ressorts beim Bürokratierückbau und bei der besseren Rechtsetzung? Die Bundesregierung hat zur operativen Umsetzung der vereinbarten Ziele im Koalitionsvertrag den Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ eingesetzt, der als ressortübergreifendes Steuerungsgremium u. a. die Steuerung des Bürokratierückbaus und der besseren Rechtsetzung übernimmt. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung fungiert als Geschäftsstelle des Staatssekretärsausschusses und organisiert dessen Arbeit. Darüber hinaus koordiniert das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung die Arbeiten beim Bürokratierückbau und der besseren Rechtsetzung ressortübergreifend. Die Ressorts handeln stets in eigener Ressortverantwortung. 20. Wie viele Planstellen und Vollzeitäquivalente stehen im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung für Bürokratierückbau, bessere Rechtsetzung, Monitoring, Praxischecks, Methodenentwicklung und ressortübergreifende Steuerung zur Verfügung, und wie viele davon sind derzeit unbesetzt? Die Planstellen und Stellen des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung werden zentral bewirtschaftet und sind den in der Frage genannten Aufgaben nicht dauerhaft zugeordnet. Eine gesonderte Zahl der hierfür zur Verfügung stehenden beziehungsweise unbesetzten Planstellen und Stellen wird daher nicht geführt. Für die Wahrnehmung der genannten Aufgaben sind zum Stichtag 29. Juli 2026 22 Funktionen vorgesehen. Davon sind 19 Funktionen besetzt und drei Funktionen unbesetzt. Die tatsächliche Besetzung entspricht 18,65 Vollzeitäquivalenten. Sofern das Funktionssoll vollständig mit jeweils einem Vollzeitäquivalent angesetzt wird, beträgt das Soll 22 Vollzeitäquivalente. Gegenüber der tatsächlichen Besetzung besteht damit eine Differenz von 3,35 Vollzeitäquivalenten. 21. Welche externen Beratungsleistungen, Gutachten, Studien, IT- Dienstleistungen oder sonstigen Aufträge hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode im Zusammenhang mit Bürokratierückbau, Bürokratiekostenmessung, „One in, two out“, Bürokratieportal, Förderplattform, Praxischecks oder Once-Only-Prinzip vergeben oder geplant? Im Zusammenhang mit dem Bürokratieportal „EinfachMachen-Portal“ wurden externe Leistungen für die technische Konzeption, Entwicklung, den Betrieb sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung des Portals einschließlich der KI- gestützten Datenanalyse und Auswertungsfunktionen beauftragt. Ebenso beauftragt wurden externe Unterstützungsleistungen für die Konzeption einer standardisierten, konfigurierbaren und skalierbaren Fördermanagementplattform. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des once only Prinzips wurden externe Leistungen für die Analyse und Konzeption der künftigen Lösung einschließlich der dazu benötigten visuellen Komponenten beauftragt. 22. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Entlastungswirkungen für Unternehmen nicht durch zusätzliche IT-Umstellungskosten, neue Nachweispflichten, zusätzliche Vollzugskosten oder neue Berichtspflichten an anderer Stelle aufgehoben werden? Im Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro zu senken und die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent zu reduzieren. Diese Ziele können folglich nur erreicht werden, wenn durch Maßnahmen der Bundesregierung Unternehmen deutlich mehr entlastet als belastet werden. 23. Welche messbaren Zwischenziele für die Jahre 2026, 2027, 2028 und 2029 hat die Bundesregierung für Bürokratiekostenabbau, Erfüllungsaufwandsenkung, Praxischecks, Digitalisierung von Bundesleistungen, Once-Only-Umsetzung und Fördervereinfachung festgelegt? Es gelten grundsätzlich die in der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) und in der Föderalen Modernisierungsagenda definierten Zielwerte. 24. Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag jährlich einen ressortscharfen Bericht über Zielerreichung, Zielverfehlung, Entlastungswirkung, Umsetzungsstand und verbleibenden Belastungsbestand beim Bürokratierückbau vorzulegen, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung ist nach § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG) verpflichtet, dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Stand des Bürokratierückbaus vorzulegen. 25. Von wie vielen Gesetzen und Verordnungen des Bundes sind deutsche Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt betroffen bzw. wie viele Normen des Bundes und der EU verursachen bürokratischen Aufwand in Unternehmen (bitte nach Bundesministerien, Gesetzen, Verordnungen und, wenn möglich, weiteren Rechtsnormen aufschlüsseln)? Das geltende Bundesrecht umfasst nach Angabe des Bundesamts für Justiz zum Stichtag 13. August 2026 insgesamt 1 824 Gesetze und 2 914 Rechtsverordnungen. Das Statistische Bundesamt pflegt die Datenbank zum Erfüllungsaufwand nach § 8 NKRG. Laut der Datenbank gibt es im Bundesrecht 9 020 Informationspflichten der Wirtschaft, die bürokratischen Aufwand verursachen. Die bloße Anzahl an Informationspflichten, die auch nicht sämtlich für alle Unternehmen gelten, gibt keinen Aufschluss über die daraus resultierenden bürokratischen Belastungen für Unternehmen. Zudem beinhaltet die Datenbank auch solche Pflichten, die durch die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht resultieren. Weitere Detailinformationen können der Onlinedatenbank des Erfüllungsaufwands entnommen werden (vgl. www.ondea.de/DE/Home/home_nod e.html). Über die Anzahl von Normen der EU, die bürokratischen Aufwand in Unternehmen verursachen, liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. 26. Wie viele neue Gesetze und Verordnungen, die bürokratische Pflichten auferlegen (nachfolgend: bürokratische Gesetze), wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für Unternehmen seit Beginn der 21. Wahlperiode eingeführt (bitte nach Bundesministerien, Gesetzen, Verordnungen und weiteren Rechtsnormen auflisten)? Angaben zur bürokratischen Be- oder Entlastung sind dem Vorblatt (unter E. Erfüllungsaufwand) jedes einzelnen Gesetzes- und Verordnungsentwurfs der Bundesregierung zu entnehmen. Verordnungen sowie vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetze werden im Bundesgesetzblatt verkündet und sind öffentlich einsehbar unter: www.recht.bund.de/de/home/home_node.html 27. Wie viele bürokratische Gesetze und Verordnungen wurden für Unternehmen seit Beginn der 21. Wahlperiode nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschafft (bitte nach Bundesministerien, Gesetzen, Verordnungen und weiteren Rechtsnormen auflisten)? Die Aufhebung von Verordnungen sowie die vom Deutschen Bundestag beschlossene Aufhebung von Gesetzen werden im Bundesgesetzblatt verkündet und sind öffentlich einsehbar unter: www.recht.bund.de/de/home/home_nod e.html Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370 Nr. Regelungsvorhaben oder Bezeichnung des Praxischecks Ressort Beteiligte und Ergebnis 1 CSDD-RL/ LkSG im Rahmen der Fortsetzung der Dialogreihe #FaireLieferketten BMAS Über dieses Format informierte das zuständige BMAS ausführlich und transparent unter der Dialogreihe #FaireLieferketten - CSR; An dem Workshop mit Unternehmen am 29. Januar 2026 waren keine weiteren Ressorts beteiligt. Die Einbindung von Verbänden und Ressorts erfolgt fortlaufend im Rahmen der AG Wirtschaft und Menschenrechte des CSR- Forums der Bundesregierung. Die auf der CSR-Website der Bundesregierung veröffentlichten Ergebnisse der Dialogreihe #FaireLieferketten liefern wichtige Impulse für eine praxisnahe und unternehmensfreundliche Umsetzung der CSDD-RL (https://www.csr-in- deutschland.de/DE/Umsetzung/Dialogreihe- Faire-Lieferketten/dialogreihe-faire- lieferketten.html). Ob und in welcher Form diese in weitere Prozesse einfließen werden, ist im Lichte der bis Juli 2028 europarechtlich vorgesehenen Überführung der CSDD-RL in deutsches Recht zu entscheiden. 2 Weiterbildungsförderu ng Beschäftigter (§ 82 SGB III) BMAS Beteiligte: Unternehmen, Bildungsträger und Agenturen für Arbeit. Ziel des Praxischecks war es, aus Sicht der TN (Arbeitgeber, Beschäftigte der BA, Bildungsträger) mögliche Hindernisse in der Anwendung der erst im Jahr 2024 reformierten Regelung zu identifizieren und Wege aufzuzeigen, wie Abläufe vereinfacht werden können. Schwerpunkt lag daher auf der operativen Umsetzung durch die BA. Vorschlägen konnte u. a. durch Veröffentlichung einer prozessualen Weisung zur einheitlicheren Umsetzung sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung der IT- Verfahren begegnet werden; Entlastungswirkungen können nicht beziffert werden. 3 Verfahren zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit nach § 44a SGB II BMAS Beteiligte: Vertreterinnen und Vertreter von Jobcentern, dem Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit (BA), Sozialämtern und der Deutschen Rentenversicherung. Resultierend aus dem Praxischeck zum Verfahren zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit nach § 44a SGB II wird eine Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370 Nr. Regelungsvorhaben oder Bezeichnung des Praxischecks Ressort Beteiligte und Ergebnis Verwaltungsvereinfachung bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit im SGB II geprüft. 4 Neue Wohngemeinnützigkei t, gesetzliche Grundlage ist die Abgabenordnung. BMWSB Mittels Praxischecks wurde in einer ersten Schwerpunktphase mit Praktikerinnen und Praktikern der Wohnungswirtschaft eruiert, wie die NWG Eingang finden kann in die vorhandene Praxis bei Neubau und Vermietung des Bestands. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet. Die Durchführung erfolgte mit (kommunalen) Wohnungsunternehmen, Stiftungen und Genossenschaften. 5 Umsetzungslabor Bau-Turbo, betroffenes Gesetz ist das BauGB BMWSB Das Umsetzungslabor Bau-Turbo begleitet die Einführung der neuen Regelungen zum beschleunigten Wohnungsbau als praxisorientierter Austausch- und Lernprozess. In Zusammenarbeit mit Kommunen, Ländern und weiteren Akteuren wurden Anwendungsfragen aufgegriffen, Praxiserfahrungen ausgewertet sowie Arbeitshilfen und Leitfäden entwickelt, um eine rechtssichere und einheitliche Umsetzung zu unterstützen. Beteiligt sind kommunale Vertreterinnen und Vertreter sowie die interessierte Fachöffentlichkeit. Die Ergebnisse sind unter nachfolgendem Link online abrufbar: https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baure cht/bau-turbo/praxiswissen/praxiswissen- bauturbo/praxiswissen-bau-turbo.html?nn=42910 6 Planspiel zur BauGB- Novelle 2025/2026, betroffenes Gesetz ist das BauGB BMWSB Regelungsvorschläge des Referenten- bzw. Regierungsentwurfs zur BauGB-Novelle werden von mehreren Gemeinden unterschiedlicher Größe auf reale Fälle angewendet und auf Praxistauglichkeit hin überprüft. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet. 7 Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich BMV Durchführung des Praxischecks: Befragung der vollziehenden Länder und statistikführenden Bundesstellen (BMI, Destatis) hins. Praxisrelevanz einer Regelung. Ergebnis des Praxischecks: Praxistauglichkeit und Erforderlichkeit der betroffenen Norm wurden bestätigt. 8 Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (MDWG) BMI Die Unterarbeitsgruppe 1 – Recht der von der MPK eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Digitalisierung der Migrationsverwaltung“ hat in einem mehrstufigen Prozess eine Reihe von auflösbaren Defiziten in der Kommunikation der Migrationsbehörden identifiziert. Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370 Nr. Regelungsvorhaben oder Bezeichnung des Praxischecks Ressort Beteiligte und Ergebnis Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe besteht aus Praktikerinnen und Praktikern aus Bund (BMI, AA, BMJV, AA, BAMF, BVA), Ländern und Kommunen sowie Vertretern der auf Bundesebene vertretenen kommunalen Spitzenverbänden und der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT). Die im Rahmen der Unterarbeitsgruppe 1 – Recht der von der MPK eingesetzten Bund- Länder-Arbeitsgruppe „Digitalisierung der Migrationsverwaltung“ erarbeiteten Vorschläge wurden im Wesentlichen durch das MDWG umgesetzt. Die Entlastungswirkungen sind im Gesetzentwurf unter „E. Erfüllungsaufwand“ detailliert ausgeführt. 9 Praxischeck „Elektronische Dokumentation von PSM-Anwendungen“: Betroffene Gesetze: PflanzenschutzG zur nationalen Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln , Durchführungsverordn ung (EU) 2023/64 der Kommission vom 10. März 2023 betreffend den Inhalt und das Format der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. BMLEH Neben den Vertreterinnen und Vertretern der Praxis und der Beratungen waren Bundes- und Landesministerien sowie Vollzugsbehörden vertreten. Die Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung einer praxistauglichen Dokumentation der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ein. 10 Praxischeck „Überprüfung des § 4b BMLEH An dem Praxischeck nahmen Vertreter des Fleischerhandwerks (Innung und Unternehmen), der Bundes- und der Landesebene teil. Die Ergebnisse werden derzeit aufbereitet. 11 Praxischeck „Genehmigungsverfah ren Stall(um)bau“: BMLEH Der Praxischeck wurde gemeinsam mit der Bundes-/Landes- und Kommunalebene sowie praktisch Tätigen aus den Bereichen des Stallbaus durchgeführt. Die Ergebnisse werden derzeit aufbereitet. Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370 Nr. Regelungsvorhaben oder Bezeichnung des Praxischecks Ressort Beteiligte und Ergebnis 12 Praxischeck „Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV RÜb)“ BMLEH Beteiligte: Mehrere Bundes-/Landesministerien und -behörden sowie Vollzug der Länder/Kommunen, einzelne Verbände. Die Ergebnisse werden derzeit aufbereitet. 13 Praxischeck Novelle Kreislaufwirtschaftsge setz BMUKN noch in Arbeit 14 Evaluation von praktischer Anwendung und Wirksamkeit der öffentlich-rechtlichen Haftung für Umweltschäden sowie Vorschläge für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens nebst fachrechtlicher Bezüge auf nationaler und europäischer Ebene (USchadG (Umsetzung der Umwelthaftungsrichtli nie der EU)) BMUKN Die Ergebnisse sind unter nachfolgenden Links online abrufbar: https://www.umweltbundesamt.de/publikation en/evaluation-von-praktischer- anwendungwirksamkeit https://www.umweltbundesamt.de/publikation en/praxishilfe-umweltschadensgesetz 15 Erfahrungsaustausch zu Themen des Vollzugs im Strahlenschutz (StrlSchG) BMUKN Regelmäßiges Austauschformat: Erkenntnisse werden aufgearbeitet und den Aufsichtsbehörden über den Fachausschuss Strahlenschutz zur Verfügung gestellt. 16 Bericht der Bundesregierung zum Konsultationsverfahre n 2026 gemäß § 26 Absatz 2 der BEHG- Carbon-Leakage- Verordnung unter dem Brennstoffemissionsha ndelsgesetz (BEHG) BMUKN Bericht noch nicht veröffentlicht (Fertigstellung steht noch aus). Ziel des Praxischecks: § 26 Absatz 2 der BEHG- Carbon-Leakage-Verordnung legt fest, dass die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt als zuständige Behörde seit dem Jahr 2022 jährlich die Verbände der betroffenen Sektoren, die Sozialpartner sowie Expertinnen und Experten für Carbon-Leakage- Schutz konsultiert. Das Ziel der Konsultation besteht darin, die Auswirkungen der CO2- Bepreisung durch den nationalen Brennstoffemissionshandel sowie der Carbon- Leakage-Kompensation gemäß der BEHG- Carbon-Leakage-Verordnung auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen, unter besonderer Berücksichtigung kleiner und mittlerer Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370 Nr. Regelungsvorhaben oder Bezeichnung des Praxischecks Ressort Beteiligte und Ergebnis Unternehmen, zu ermitteln. Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag hierzu bis zum 30. September eines jeden Jahres einen Bericht vor. 17 AGE Arbeitsgemeinschaft Emissionshandel (EU- Emissionshandel (EU- Emissionshandelsrichtl inie, TEHG), nationaler Brennstoffemissionsha ndel (BEHG)) BMUKN Regelmäßiges Austauschformat mit Stakeholdern auf Arbeitsebene u. a. zu bürokratischen Hemmnissen des Emissionshandelsvollzugs; Erkenntnisse fließen in die Ausgestaltung des Emissionshandelsvollzugs ein. 18 Neufassung und geplante Novellen des Verpackungsrecht- Durchführungsgesetze s – VerpackDG BMUKN Das VerpackDG löst das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ab. Im VerpackDG fand der Praxischeck zur Bürokratieentlastung im Lebensmittelhandwerk, der durch das Bundeswirtschaftsministerium, Bundeslandwirtschaftsministerium und durch das Sächsische Wirtschaftsministerium durchgeführt wurde, Berücksichtigung. Im VerpackDG wurde daher bei den Datenmeldepflichten der Hersteller eine bürokratische Entlastung gegenüber dem VerpackG durch Einführung einer Mengenschwelle geschaffen. Das VerpackDG wird zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag und der EU-Verpackungsverordnung fortan laufend novelliert. Hierbei werden die betroffenen Akteure laufend beteiligt. Bei der Erarbeitung des Inhalts der ersten Novelle zur Ökomodulierung wurden z. B. bereits runde Tische des BMUKN mit den dualen Systemen, Hersteller-, Entsorger und Umweltverbänden veranstaltet. 19 Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der 2. Verordnung zur Änderung der Brustkrebs- Früherkennungs-VO (verkündet am 4.3.2026, BGBl. 2026 I Nr. 53) BMUKN Gespräche mit der das Mammographie- Screening durchführenden Kooperationsgemeinschaft Mammographie zu Zielen und Anforderungen einer auf Distanz ausgeübten ständigen Aufsicht bei der technischen Durchführung der Mammographie. 20 Im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines Gesetzes zur BMUKN Erörterungen in Bund-Länder-Arbeitsgruppen zur Identifizierung von Entlastungspotential bei gleichzeitiger Wahrung des bewährten hohen Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370 Nr. Regelungsvorhaben oder Bezeichnung des Praxischecks Ressort Beteiligte und Ergebnis Modernisierung, Digitalisierung und zum Bürokratierückbau im Strahlenschutzrecht Strahlenschutzniveaus; Durchführung eines Nutzerworkshops zur Digitalisierung des Strahlenpasses. 21 Umweltschutz- Modernisierungspaket BMUKN Experten-Workshop Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung, Bürokratierückbau und Digitalisierung. 22 Austausch mit Normadressaten (Mitglieder der Arbeitsgruppe BBNJ der Deutschen Forschungsgemeinsch aft) zum Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkom mens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse BMUKN Ziel dieser Austausche war es, das Verständnis auf Seiten der Forschungsakteure bzgl. der im HochseeSchG enthaltenen Regelungen und Pflichten zu verbessern sowie Hinweise aus der Forschungspraxis zu erhalten, um den zukünftigen Vollzug des Gesetzes (durch BfN) effektiv auszugestalten. 23 Praxischeck im Gastgewerbe (Verordnung (EU) 1169/2011, Lebensmittelinformati onsdurchführungsvero rdnung, Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuc h, ArbSchG, ArbStättV, ArbMedVV, SPrüfV, DGUV Vorschrift 3) BMWE Beteiligte: Zuständige Vollzugsbehörden bzw. Bundes- und Landesministerien, Berufsgenossenschaft BGN, Verbände des bayrischen Gastgewerbes, IHK, Unternehmen aus dem Gastgewerbe in Bayern. Die Ergebnisse sind unter nachfolgendem Link online abrufbar: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de /Redaktion/DE/Downloads/P-R/ praxischeckbuerokratieabbau-im- gastgewerbe.pdf?__blob=publicationFile&v=1 1) Bayern plant den Verzicht auf die fortlaufende Dokumentation von Reinigung und Desinfektion, Kühl- und Warmhaltetemperaturen, Schädlingsmonitoring, Warenein- und - ausgangskontrolle für alle Lebensmittelunternehmen. Die Neuregelung wird von Februar bis August 2026 im Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370 Nr. Regelungsvorhaben oder Bezeichnung des Praxischecks Ressort Beteiligte und Ergebnis Regierungsbezirk Niederbayern pilotiert und soll danach in ganz Bayern gelten. 2) Im Rahmen des Gesetzentwurfes für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie weiterer Bereiche (Kabinettbeschluss vom 15.7.): Erleichterung beim Erfordernis "Maschinenlesbarkeit" bei der Übermittlung von Dokumenten zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln für kleinere Lebensmittelunternehmen. Sofern die zuständige Behörde Daten zum Wareneingang von Lebensmittelunternehmern anfordert, die von nicht mehr als zwanzig Lieferanten beliefert werden, genügen diese ihrer Pflicht, wenn sie die Daten vollständig und gut lesbar binnen 24 Stunden elektronisch übermitteln (daher z. B. Handyfoto ausreichend). 24 Anforderungen an Rechenzentren (EnEfG) BMWE Am 6. November 2025 fand ein Praxischeck zur praktischen Umsetzbarkeit der Anforderungen an Rechenzentren aus dem Energieeffizienzgesetz statt. Beteiligte waren Unternehmen aus der Rechenzentrumsbranche sowie Technologieanbieter und Energieunternehmen, Vertreter aus Wissenschaft/Forschung; Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation; Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement; Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg sowie das BAFA und das UBA. Folgende aus dem Praxischeck gewonnenen Vorschläge wurden als umsetzbar eingestuft: • Anpassung des Adressatenkreises (Anknüpfung für RZ-Definition an IT- Anschlussleistung statt nicht-redundante Nennanschlussleistung). • stärkere Berücksichtigung der geringeren Auslastung in Hochlaufphase des Betriebes bei PUE (längere Übergangsfrist für Einhaltung) • Bessere Anrechenbarkeit von interner Abwärmenutzung, bsp. Nutzung von Abwärme in eigenen Büroräumen (bislang nicht anrechenbar). Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370 Nr. Regelungsvorhaben oder Bezeichnung des Praxischecks Ressort Beteiligte und Ergebnis • Erleichterung der Berichtspflichten durch Mitwirkungspflicht der IT-Betreiber (Kunden); sowie zusätzliche Ausnahmen (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) • Abbau von steuerlichen Hemmnissen i.R.d. Abwärmenutzung (siehe nationale Rechenzentrumsstrategie) Zur Quantifizierung der Entlastungswirkung wird auf die Darstellung hierzu im Erfüllungsaufwand zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie verwiesen. 25 Wege zu kohärenteren Nachhaltigkeitsregeln BMWE Beteiligte: Verbände aus den Branchen Chemie, Elektroindustrie, Baustoffe, Fahrrad, Energie, Automobil, Handel, Textil/Mode, Arbeitgeber/Wirtschaft und Industrie/Wirtschaft. Es wurden zwei Dokumente (Zusammenfassung Ergebnisse Praxischeck, Vorschläge zur Harmonisierung der EU- Nachhaltigkeitsgesetzgebung) erstellt und an die EU übermittelt. 26 Marktüberwachung im Onlinehandel BMWE Beteiligte waren Marktüberwachungs- und Zollbehörden sowie Handels- und Wirtschaftsverbände und Landesministerien. Weitere Informationen sind unter nachfolgendem Link online abrufbar: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de /Redaktion/DE/Downloads/M- O/marktueberwachung-im- onlinehandel.pdf?__blob=publicationFile&v=4 27 Gründen im zulassungspflichtigen Handwerk (HwO) BMWE Beteiligte waren ZDH, Handwerkskammern, eine Gewerbebehörde sowie eine Industrie- und Handelskammer und drei Landesministerien. Ein Ergebnispapier wird derzeit noch erstellt. 28 Wagniskapital- Investitionen von Stiftungen BMWE Die Ergebnisse sowie Details zur Durchführung und zu Beteiligten sind unter nachfolgendem Link online abrufbar: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de /Redaktion/DE/Publikationen/Invest/ergebnis papier-praxischeck- wagniskapitalinvestitionen-von- stiftungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1 29 Ermittlung von Bürokratieabbaupoten tial im Bereich der BMF Die Ergebnisse sowie Details zur Durchführung und zu Beteiligten sind unter nachfolgendem Link online abrufbar: Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370 Nr. Regelungsvorhaben oder Bezeichnung des Praxischecks Ressort Beteiligte und Ergebnis Formulare (Vordrucke) der Zollverwaltung https://www.bundesfinanzministerium.de/Cont ent/DE/Downloads/Oeffentliche- Finanzen/Wachstumsinitiative/praxischeck- 2025-formulare- zollverwaltung.pdf?__blob=publicationFile&v=7 30 Fachverbändegespräc he zur Umsetzung der SOHO-Verordnung BMG Beteiligte: Fachverbände, Länder und BOB. Ziel des Praxischecks: Frühzeitige Einbindung der betroffenen Stakeholder, Gewinnung von Input für Erarbeitung des RefE. 31 Verschiedene Austauschformate mit Politik, Wissenschaft, Leistungserbringern und Kassen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zur Vorbereitung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen BMG Beteiligte: Forschende, Bundesländer, Vertreter der Industrie, Datenschutzkonferenz, BMFTR, BAS, BSI, BKAmt, BMI. Ergebnis des Praxischecks: Regelungen im neugefassten GDNG zur Durchführung der EHDS-Verordnung (u.a. domänenspezifischer Ansatz); Weiterentwicklung der Datennutzungsmöglichkeiten für Krankenkassen (§§ 15b und 284a SGB V) Weiterentwicklung FDZ 32 Umsetzung Medizinregistergesetz BMG Beteiligte: Vertreter des Mukoviszidose- Registers, des MS-Registers und des Rheuma- Registers. Ziel des Praxischecks: Erörterung zur Passfähigkeit der geplanten Regelungen im Hinblick auf die Weiterentwicklung von Medizinregistern. 33 Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrateg ie für das Gesundheitswesen und die Pflege – Beteiligungsprozess Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen BMG Durchführung des Praxischecks: Öffentliche Online-Befragung & fünf themenbezogene Fachforen (Workshops) zu den Themen digital gestützte Prozesse, Daten, Technologien & Anwendungen, Europa und KI Ergebnis des Praxischecks: Ausgehend vom aktuellen Stand der Strategieumsetzung, legt die Weiterentwicklung den Fokus auf aktuelle Entwicklungen (insb. EHDS-Verordnung (EU) & Fortschritte im Bereich KI) sowie neue und fortlaufende Schwerpunktvorhaben (z.B. Primärversorgung) und aktualisiert die Strategie auf Ebene der kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits unmittelbar im Gesetz für digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) aufgegriffen. Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370 Nr. Regelungsvorhaben oder Bezeichnung des Praxischecks Ressort Beteiligte und Ergebnis 34 Workshopreihe Telemedizin Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen BMG Beteiligte: BMG, gematik, GKV-SV, div. Krankenkassen, KBV, div. KVen, Einzelakteure aus Versorgung und Forschung. Ergebnis des Praxischecks: Regelungen im GeDIG zum digitalen Versorgungseinstieg. 35 Weiterentwicklung der Insolvenzabsicherung von Pauschalreisen BMJV Beteiligte: BMWE, Reiseunternehmen, Reiseversicherungen, Reiseverbände. Ergebnisse des Praxischecks: 1. Es wurde die Abschaffung der gesetzlichen Vorgaben zur Bestätigung der Insolvenzabsicherung bei Pauschalreisen (Sicherungsschein) gem. Art. 252 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch i.V.m. § 651r Absatz 4 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geprüft: Die Streichung der gesetzlichen Regelungen zum Sicherungsschein wurde überwiegend begrüßt. Der Wegfall des Sicherungsscheins wird als umsetzbar eingestuft und würde zu einer Entlastung der Reisebranche in Höhe von 23,83 Millionen Euro jährlich führen. 2. Es wurde eine Erweiterung des gesetzlichen Forderungsüberganges in § 651r Absatz 4 BGB geprüft: Der Praxischeck ergab mangels inhaltlicher Rückmeldungen keinen Erkenntnisgewinn. 3. Es wurde geprüft, ob es gesetzliche Vorgaben zu Inhalt und Format der von Reiseveranstaltern an den jeweiligen Insolvenzabsicherer zu übermittelnden Daten geben sollte: Die Reisebranche lehnt gesetzliche Vorgaben ab. Sie hat sich für eine Branchenlösung ausgesprochen und zugesichert, hierzu in 2026 einen Vorschlag zu unterbreiten. Die Vertreter der Versicherungswirtschaft haben die Einführung gesetzlicher Vorgaben begrüßt. Die von Versicherungsunternehmen bisher abgewickelten Fälle hätten gezeigt, dass die Datenlage nach einem Insolvenzfall häufig eine große Herausforderung darstelle. Es soll zunächst abgewartet werden, ob die Reisebranche eine von ihr im Rahmen des Praxischecks in Aussicht gestellte, den tatsächlichen Herausforderungen gerecht Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370 Nr. Regelungsvorhaben oder Bezeichnung des Praxischecks Ressort Beteiligte und Ergebnis werdende Lösung ohne gesetzlich Vorgaben entwickelt. 36 Bürokratieentlastungs maßnahmen im nationalen Recht der finanziellen Rechnungslegung BMJV Beteiligte: Verbände; Standardsetzer; Stiftung. Die eingegangenen Vorschläge befinden sich in Prüfung. 37 Bürokratieentlastungs maßnahmen im europäischen Recht der finanziellen Rechnungslegung BMJV Beteiligte: Verbände; Standardsetzer; Stiftung. Die eingegangenen Vorschläge befinden sich in Prüfung. 38 Gebäudetyp E (zu Eckpunkten) BMJV Beteiligte: Landesjustizministerien, Landesbauministerien, Wohnungsbauverbände und weitere Verbände aus der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie der Bauplaner, Verbraucher-, Bauherren- und Mieterschutzverbände, Vertreter der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Weitere Organisationen, z.B. Baugerichtstag, Freiburger Baurechtstage, DIN, Deutscher Mietgerichtstag, Bundesfachstelle Barrierefreiheit, BGH. Ergebnis des Praxischecks: Referentenentwurf wird erkenntnisgestützt erarbeitet. 39 Praxischeck zur Lizenzvergabe durch Verwertungsgesellsch aften an ehrenamtliche Akteure BMJV Beteiligte: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, mehrere Organisationen, die ehrenamtliche Funktionen wahrnehmen oder fördern, Länder, Bundeskanzleramt, Deutsches Patent- und Markenamt. Ergebnis des Praxischecks: Die eingegangenen Vorschläge befinden sich in Prüfung. 40 Eckpunkte für ein Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsre chtlichen Rahmenbedingungen für den TK- Netzausbau BMDS Die Ergebnisse sowie Details zur Durchführung und zu Beteiligten sind unter nachfolgendem Link online abrufbar: https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Doku mente/Gesetzesvorhaben/Anlage1_Eckpunkte_ TKG_Anpassung.pdf Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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