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Deutscher Bundesjugendring e.V.

lobbyregister / register_entry 15.02.2022 · Original ↗

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Deutscher Bundesjugendring e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung In den Jugendverbänden engagieren sich Kinder und Jugendliche mit ganz eigenen Wünschen, Sorgen und Interessen, unterschiedlichen Fähigkeiten und Perspektiven. Sie alle brauchen eine starke Stimme in der Politik - ihre Interessenvertretung sind wir, der Bundesjugendring. Als Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Landesjugendringe in Deutschland ist der Bundesjugendring ein starkes Netzwerk. Rund sechs Millionen Kinder und Jugendliche sind in den Jugendverbänden und -ringen zusammengeschlossen und engagiert. Jugendverbände sind Orte, an denen Kinder und Jugendliche Gemeinschaft erleben, lernen, Freizeit gestalten, aktiv sind. In Gesprächen mit Entscheidungsträger*innen aus Politik und Gesellschaft bringt der Bundesjugendring ein, was der jungen Generation auf den Nägeln brennt. Er repräsentiert die Vielfalt jugendlicher Belange und Forderungen gegenüber Parlament, Regierung und Öffentlichkeit. Der Bundesjugendring kämpft für eine Jugendpolitik, die junge Menschen wahrnimmt, ihnen selbstbestimmtes Handeln und Aufwachsen ermöglicht, Freiräume einräumt und sie in ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt. Für eine gerechte Teilhabe an der Gesellschaft. Interessenbereiche: Kinder- und Jugendpolitik; Familienpolitik; Bundeswehrangelegenheiten; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Extremismusbekämpfung; Diversitätspolitik; Asyl und Flüchtlingsschutz; Internationale Beziehungen; Klimaschutz; Rechte von Menschen mit Behinderung; Strafrecht; Grundsicherung; Artenschutz/Biodiversität; Zivilrecht; Arbeitsmarkt; Geschlechterpolitik; Wohnen; Rente/Alterssicherung; Verkehrspolitik; Tourismus; Migration; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Datenschutz und Informationssicherheit; Wahlrecht; Massenmedien; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Menschenrechte; Hochschulbildung; Politisches Leben, Parteien; Berufliche Bildung; Internetpolitik; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Recht" Regelungsvorhaben: - Absenkung des Wahlalters zur Wahl des Deutschen Bundestages: Absenkung des Mindestwahlalters zur Wahl der Deutschen Bundestages auf mindestens 14 Jahre - Weiterentwicklung § 72a SGB VIII: § 72a SGB VIII soll dahingehend angepasst werden, dass zum Erweiterten Führungszeugnis nach § 30a BZRG wird eine digitale Bescheinigung als Alternative geschaffen wird. Diese Bescheinigung wird digital unter Nutzung der neuen digitaler Identifikationsnachweise (z.B. Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion) beantragt und zugestellt, wie dies für immer mehr Verwaltungsleistungen möglich ist und es dem Gedanken des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) entspricht. - Anpassung des Selbstbestimmungsgesetz: Junge Menschen ab 14 Jahren müssen ohne die Zustimmung ihrer Eltern die Erklärung über die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihres Vornamens abgeben können. Daher ist es nur konsequent ihnen auch die Mündigkeit in der Entscheidung über die eigene geschlechtliche Identität zuzugestehen. Abschaffung der Wartefristen Das Offenbarungsverbot sollte keine Ausnahmen enthalten, auch um die Selbstbestimmung junger Menschen und die Anerkennung der eigenen Identität zu stärken. Die Entscheidung zu einer Auskunft über ehemalige Eintragungen muss bei der betroffenen Person liegen. - Änderung des BAföG: u.a. Es braucht einfache und klare Verfahren, um bei psychischer Belastung oder Krankheit BAföG über die Regelstudienzeit hinaus zu erhalten. Regelung nach Paragraf 15 Absatz 3 BAföG: Der Absatz soll durch eine Nummer 6 ergänzt werden, die eine Fortführung der Förderung nach BAföG sichert, wenn die Förderungshöchstdauer infolge eines Engagements in einem der anerkannten Jugendverbände überschritten wurde. Höhe des BAföG-Satzes nach den Paragrafen 12 und 13: Ziel ist eine Erhöhung der Sätze nach Regelbedarf ohne Unterbringung auf einheitlich 600 Euro. Eine regelmäßige, automatische und bedarfsdeckende Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge ist in die Festlegung der Bedarfe in den Paragrafen 12 und 13 mit aufzunehmen. - Strukturelle Reform der Rente: Als Basis für eine krisenfeste und zukunftsfähige Rente sind deshalb notwendig: ein gerechteres Verhältnis von unternehmerischer Wertschöpfung und ausgezahlten Arbeitseinkommen, die höhere Besteuerung von Kapitaleinkünften und Unternehmen, die Anhebung des Spitzensteuersatzes, eine gerechtere Erbschafssteuer sowie die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Wir fordern die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, in der alle Personen, die erwerbstätig sind, einzahlen. Gleichzeitig gilt auch hier, mindestens die Hälfte der Beiträge müssen durch die Arbeitgeber*innen getragen werden. Die Arbeitgeber*innenanteile etwa bei Auftragsvergabe an Selbstständige übernimmt der/die Auftraggeber*in. - Bedarfsgerechte Aufstockung der KJP-Förderung: Bedarfsgerechte Aufstockung des KJP insbesondere zusätzliche sechs Millionen Euro für das Handlungsfeld der Jugendverbandsarbeit im Vergleich zum Jahresansatz 2023. - Abschaffung der Schuldenbremse: Die Schuldenbremse im Grundgestz soll für eine nachhaltige und generationengerechte Fiskalpolitik abgeschafft werden. - Prüfung der AfD auf ihre Verfassungsmäßigkeit: Der DBJR fordert die Bundesregierung, den Bundestag sowie den Bundesrat dazu auf, beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der AfD gem. Art. 21 Abs. 2 GG zu beantragen. Dazu müssen jetzt durch Bund und Länder bzw. die zuständigen Behörden die notwendigen Schritte eingeleitet werden und Materialien, die die Verfassungswidrigkeit der AfD belegen, gesammelt werden. Unabhängig davon müssen die Landesregierungen im Rahmen des § 43 Abs. 2 BVerfGG gesetzlich ermächtigt werden, ein Parteiverbotsverfahren gegen einen Landesverband auch dann zu beantragen können, wenn diese Partei ihre Organisation nicht nur auf das Gebiet des jeweiligen Landes beschränkt. - Recht auf ein Gesellschaftsjahr: Freiwilligendienste sind im Rahmen eines Rechtsanspruchs durch den Bund zu fördern, auf eine Dienstpflicht ist zu verzichten. Wo Menschen, Einsatzstellen und Träger sich auf den Abschluss einer Freiwilligendienst-Vereinbarung einigen, garantiert der Rechtsanspruch den Dienst. Der Bund soll ein Freiwilligengeld, dessen Betrag sich am BAföG-Höchstsatz orientiert, finanzieren. Alle jungen Menschen sollen eine individuelle Einladung und Einzelberatung für einen Freiwilligendienst erhalten. - Den 8. Mai als "Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des zweiten Weltkriegs" zum gesetzlichen Feiertag machen: Der Deutsche Bundesjugendring fordert die Bundesregierung auf, den 8. Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges“ zum gesetzlichen Feiertag zu erklären. - Deutschland-Ticket entgeltfrei in Juleica integrieren: Als Jugendverbände und Landesjugendringe fordern wir zunächst die bundesweite, entgeltfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendarbeit (Jugendleiter*innen), die Inhaber*innen einer gültigen Jugendleiter*innencard (Juleica) sind. Hierzu sind die derzeitigen Leistungen des „Deutschland-Tickets“ in die Juleica zu integrieren und von Bund und Ländern dauerhaft und vollständig zu finanzieren. - Einführung einer vollumfänglichen Kindergrundsicherung: Alle kindesbezogenen Sozialleistungen sollten in der Kindergrundsicherung gebündelt werden, um den Zugang zu erleichtern und die Leistung automatisch auszahlen zu können. Die Höhe der Kindergrundsicherung sollte sich am wirklichen soziokulturellen Existenzminimum von Kindern & Jugendlichen orientieren. Die Auszahlung sollte bis mindestens zur Vollendung des 25. Lebensjahrs erfolgen, um Übergänge zwischen Schule, Ausbildung & Studium zu berücksichtigen. Mehrbedarfe sollten zusätzlich zur Kindergrundsicherung berücksichtigt werden. Hierzu gehören überdurchschnittliche Wohnkosten, besondere Verpflegungskosten durch medizinische Unterstützung oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die Beantragung und Auszahlung der Kindergrundsicherung sollte unbürokratisch & unkompliziert gehalten werden. - Anpassung des Kimaschutzgesetz: Der Bundesjugendring fordert von der Bundesregierung Klimaschutz der die Interessen junger Menschen und zukünftiger Generationen berücksichtigt und gleichzeitig sozial gerecht gestaltet wird. Alle politischen Maßnahmen müssen am 1,5 Grad Ziel des Pariser Klimaabkommens ausgerichtet werden. Dabei nimmt das Bundes-Klimaschutzgesetz eine zentrale Rolle ein. Das zweite Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 15. Juli 2024 sieht der Bundesjugendring aufgrund der Aufweichung der Sektorenziele kritisch. Das Bundes-Klimaschutzgesetz soll so ausgestaltet werden, dass Deutschland seine Emmisionsziele in allen Sektoren erreicht. - Gesetzliche Verankerung von Jugendbeteiligung: Wenn die Belange junger Menschen betroffen sind, müssen junge Menschen strukturell-institutionell und wirksam eingebunden werden. Jugendbeteiligung auf Bundesebene muss gestärkt und gesetzlich verankert werden. Jedem Vorhaben der Bundesregierung muss ein angemessener und zielgruppengerechter Informations- und Beteiligungsprozess vorangehen. Die Beteiligung von jungen Menschen an politischen Entscheidungsprozessen muss sich an den Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung ausrichten. - Kinderrechte ins Grundgesetz: Kinderrechte sollen mindestens nach den Standards der UN-Kinderrechtskonvention in das Grundgesetz aufgenommen werden. - Investitionsprogramm in die zentralen Orte der Kinder- und Jugendarbeit: Es soll ein gezieltes Bundesprogramm für Investitionen in die zentralen Orte der Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und andere gemeinnützige Übernachtungs- und Freizeitstätten geschaffen werden. Dieses soll energetische Sanierung, Digitalisierung und Barrierefreiheit beinhalten. - Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz: Die Kinder- und Jugendhilfe soll inklusiv und mit einer Gesamtzuständigkeiten für alle Kinder und Jugendliche - mit und ohne Behinderung - unter dem Dach des SGB VIII erfolgen. - Anpassung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetz: Der DBJR fordert: - die Streichung der verpflichtenden Erfassungs- und Musterungsregelungen (§§ 15a, 17, 2a WPflG-E); - die Vermeidung jeder gesetzlichen Konstruktion, die Druck zur Entscheidung für den Wehrdienst erzeugt (§ 58c SG-E); - die verbindliche, frühzeitige und dauerhafte Einbindung junger Menschen in alle politischen Vorhaben, die ihre Lebensrealitäten unmittelbar betreffen; - die gleichwertige Förderung freiwilligen zivilgesellschaftlichen Engagements unter fairen Bedingungen – ohne strukturelle Bevorzugung des Wehrdienstes - die Initiierung einer breiten gesellschaftspolitischen Debatte über Wehrpflicht, Frieden und Sicherheit in der junge Menschen als gleichberechtigte Akteur*innen ernst genommen und gehört werden. - Ganzjähriges Verbot privater Feuerwerkskörper der Kategorie F2: Der DBJR fordert: - Ein bundesweites, ganzjähriges Verbot des Verkaufs und der privaten Verwendung von Pyrotechnik der Kategorie F2 - Eine entsprechende Änderung der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Das schließt den Verkauf von Böllern und Raketen an Privatpersonen vollständig aus. - Förderung gemeinschaftlicher, sicherer und moderner Alternativen durch Städte und Gemeinden - Reform der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Abs. 2 AO: Es braucht eine gesetzliche Klarstellung, dass die Beeinflussung der politischen Meinungsbildung für gemeinnützige Organisationen innerhalb des Rahmens der anerkannten Satzungszwecke unschädlich ist. Auch entsprechende Äußerungen zu tagespolitischen Ereignissen müssen für die Gemeinnützigkeit unschädlich sein. Ein Engagement für Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde müssen darüber hinaus für gemeinnützige Organisationen immer möglich sein. In diesem Sinne braucht es eine Reform der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Abs. 2 AO unter Einbeziehung der Jugendverbände und der breiten demokratischen Zivilgesellschaft.

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