polradar

Fragen nach deutschen Zusagen, weitreichenden Entscheidungen und internationalen Geschäften bei der Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in Rom (Antwort zu Drs. 21/1469)

dip / drucksache 13.10.2025 · WP 21 · 21/2187 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Fragen nach deutschen Zusagen, weitreichenden Entscheidungen und internationalen Geschäften bei der Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in Rom (Antwort zu Drs. 21/1469) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2187 21. Wahlperiode 13.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Gerold Otten, Dr. Rainer Rothfuß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1469 – Fragen nach deutschen Zusagen, weitreichenden Entscheidungen und internationalen Geschäften bei der Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in Rom V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland hat der Ukraine seit Februar 2022 etwa 34 Mrd. Euro direkte zivile Unterstützung und etwa 38 Mrd. Euro militärische Unterstützung gewährt; zuzüglich des deutschen Anteils an Hilfen der Europäischen Union. Bei der sogenannten Wiederaufbaukonferenz im Juli 2025 gab der damalige ukrainische Ministerpräsident Denys Schmyhal nunmehr an, dass nach dem Ende des Krieges Kiew nach eigenen Schätzungen umgerechnet mehr als 850 Mrd. Euro über einen Zeitraum von 14 Jahren für den Wiederaufbau benötigen würde – „Unsere Konzeption sieht die Schaffung von zwei Fonds vor“ (www.tage sschau.de/ausland/europa/ukraine-konferenz-rom-102.html): – Der erste, von Kiew verwaltete Fonds soll über beschlagnahmte russische Vermögenswerte im Ausland in Höhe von mehr als 460 Mrd. Euro finanziert werden. Bundeskanzler Friedrich Merz, der wie die Weltbank von der ukrainischen Regierung abweichend „von rund 500 Milliarden Euro Sachschäden“ ausgeht, sagte zu Forderungen der Ukraine, das Geld direkt zu verwenden bzw. zu entwenden, dass vielmehr weiter die Nutzung der Erträge für die Absicherung eines Milliarden-Kredits an die Ukraine genutzt werde; „Die Vermögenswerte selbst werden gegebenenfalls im Zusammenhang mit einem entsprechenden Abkommen auch zu verwerten sein“ (ebd.). – Ein zweiter, europäischer Fonds mit einem Volumen von umgerechnet fast 400 Mrd. Euro soll demnach auch über private Investitionen zustande kommen, wurde bei dem Treffen in Rom vereinbart, bei dem neben etwa 60 Ländern sowie internationalen Organisationen auch private Unternehmen beteiligt waren (ebd.). Ursprünglich sollte bei der Konferenz auch ein Fonds des weltgrößten Vermögensverwalters Blackrock vorgestellt werden, der jedoch zwischenzeitlich entschieden hat, sich aus der Finanzierung der Ukraine zurückziehen. Die Führung von Blackrock hatte noch 2024 gemeldet, der Vermögensverwalter könne ein Konsortium aus Investoren für mindestens 15 Mrd. US-Dollar für den Wiederaufbau zusammenbringen, wobei Deutschland, Italien und Polen Un- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. terstützung für Investoren signalisiert hätten. Im Januar 2025 bereits entschied Blackrock dann, die Investorensuche zu stoppen, weil angesichts der zunehmenden Unsicherheit über die Zukunft der Ukraine kein Interesse mehr bestanden habe; die US-Regierung habe sich bereits im Dezember 2024 – mithin noch unter Joe Biden – nicht mehr an dem Fonds beteiligt (www.berliner-zeit ung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/schock-vor-ukraine-wiederaufbaukonfer enz-blackrock-stoppt-investorensuche-li.2338954). Die Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in Rom, offiziell als Plattform der multilateralen Hilfe angekündigt, wurde nebenher zum Teil von Beobachtern als eher geopolitisch motiviertes Wirtschaftsforum wahrgenommen, in dessen Zentrum weniger humanitäre Aspekte standen als vielmehr Investitionen, öffentlich-private Partnerschaften und strategische Interessen vieler westlicher Geberländer. So konstatierte Igor Pellicciari, Professor für internationale Beziehungen an der italienischen Universität Urbino, im Laufe des Ukrainekrieges habe sich eine neue Form der zwischenstaatlichen „interventionistischen Hilfe“ etabliert, bei der militärische und wirtschaftliche Unterstützung offen miteinander verknüpft oder verschränkt würden. Diese Entwicklung gehe dabei einher mit einer sinkenden politischen und finanziellen Priorität klassischer humanitärer Hilfe, während das wirtschaftliche Engagement zunehmend von geopolitischen und kommerziellen Interessen geprägt sei. Gleichzeitig wurde die Planung des Wiederaufbaus bereits in einer sehr frühen Phase des Krieges begonnen – zu einem Zeitpunkt, als noch keine klare Perspektive auf ein Kriegsende bestand (https://globalaffairs.ru/articles/pomoshh-ili-biznes-pe llicciari/). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist ein eklatanter Bruch des Völkerrechts und gefährdet die Sicherheit Europas und der Welt. Russland führt ihn auf erbarmungslose Weise. Es liegt an Russland, seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine sofort zu beenden. Zusammen mit internationalen Partnern in der EU und den G7 arbeitet die Bundesregierung daran, die Mittel für den Wiederaufbau zu generieren und auch die Privatwirtschaft in den Wiederaufbau einzubeziehen. Deutschland wird die Ukraine auch weiterhin politisch, finanziell, humanitär, zivil und militärisch unterstützen, solange es nötig ist. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es eine Vielzahl an Initiativen für den Wiederaufbau der Ukraine gibt. Eine dieser Initiativen ist der von der EU- Kommission sowie von Deutschland, Frankreich, Italien und Polen vorgestellte „European Flagship Fund“. Dieser hat das Ziel bis zum Jahr 2026 500 Mio. Euro zu mobilisieren. Ein Fonds, der sich direkt aus den immobilisierten russischen Vermögenswerten speist, existiert nicht. Darüber hinaus weist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1916 hin. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit anderen Staaten äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächs- oder Korrespondenzinhalte Dritten bekannt, was auch eine Weitergabe an das Parlament umfasst, würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen oder zugehöriger schriftlicher Kommunikation nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch, auch auf persönlicher Ebene, und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten. Somit würde die Beantwortung eines Teils der Fragen die Bundesregierung in ihrem außenpolitischen Entscheidungsspielraum erheblich einschränken. Das parlamentarische Informationsinteresse muss dahinter zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort nicht erteilt wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu verstehen.  1. Wie hoch ist seit Februar 2022 bis heute der geleistete deutsche Anteil an den Hilfen der Europäischen Union an die Ukraine, der zuzüglich zu der direkten Unterstützung vonseiten Deutschlands erfolgte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der deutsche Anteil an der Finanzierung des Haushalts der Europäischen Union (EU), aus dem die Hilfen der EU für die Ukraine maßgeblich bestritten werden, beträgt rund 23 Prozent.  2. Welche konkreten finanziellen Zusagen hat die Bundesregierung bzw. hat nach ihrer Kenntnis die öffentliche Hand in Deutschland bei der Konferenz gemacht bzw. will sie in ihrem Nachgang machen (bitte auch nach Finanzvolumen, Zweckbindung und Zeitrahmen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat im Rahmen der Ukraine Recovery Conference 2025 (URC2025) keine finanziellen Mittel durch bilaterale Zusagen gebunden.  3. Welche konkreten Investitionszusagen oder Beteiligungssignale deutscher Unternehmen und privater Geber am europäischen Fonds liegen nach Kenntnis der Bundesregierung vor oder sind in Aussicht gestellt bzw. sollen zukünftig erfolgen (bitte gegebenenfalls ebenfalls aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu Investitionszusagen oder Beteiligungssignalen deutscher Unternehmen und privater Geber an dem in der Fragestellung benannten europäischen Fonds vor. Die KfW prüft eine Beteiligung an dem Europäischen Fonds für den Wiederaufbau der Ukraine. Zusätzlich wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Wurden sonst andere konkrete Vereinbarungen am Rande der Wiederaufbaukonferenz zwischen Deutschland und der Ukraine getroffen (z. B. Absichtserklärungen, Memoranda of Understanding, Investitionszusagen), und wenn ja, welche? Bei der URC2025 wurden zahlreiche Wiederaufbauprogramme und Kooperationsprojekte angekündigt. Eine entsprechende Auflistung ging dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen eines vertraulichen Berichts am 2. September 2025 zu.  5. Wie hoch beziffern die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung die Weltbank den Finanzierungsbedarf für den Wiederaufbau der Ukraine genau, auf welcher Grundlage (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und aus welchen Gründen weicht nach Kenntnis der Bundesregierung diese Schätzung von den Schätzungen der ukrainischen Regierung ab (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Weltbank, die ukrainische Regierung, die Europäische Kommission und die Vereinten Nationen gehen in ihrer letzten Erhebung, Stand 31. Dezember 2024, davon aus, dass die Kosten für den Wiederaufbau der Ukraine in den nächsten zehn Jahren 506 Mrd. Euro betragen werden. Die Grundlagen dieser Datenerhebung sind über den Bericht Rapid Damage and Needs Assessment (RDNA4) öffentlich einsehbar.  6. Welche Rolle spielte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder spielten andere deutsche Förderinstitutionen bei der Konferenz bzw. sieht die Bundesregierung eine Rolle für deutsche Förderbanken wie die KfW oder Garantien zur Absicherung von Investitionen in der Ukraine? Die KfW und andere deutsche Förderinstitutionen haben an der URC2025 teilgenommen. Deutsche Investitionen in der Ukraine können, nach Durchlaufen eines Antrags und Prüfverfahrens über die Investitionsgarantien des Bundes, abgesichert werden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  7. Welche deutschen Unternehmen und privaten Investoren waren nach Kenntnis der Bundesregierung offiziell oder inoffiziell Teil der deutschen Wirtschaftsdelegation auf der Wiederaufbaukonferenz in Rom bzw. dort vertreten? Bei der URC2025 gab es keine offizielle deutsche Wirtschaftsdelegation. Zugleich haben zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Wirtschaft an der Konferenz teilgenommen. Eine Liste aller vertretenen deutschen Wirtschaftsakteure liegt der Bundesregierung nicht vor.  8. Welche internationalen Organisationen bzw. Finanzinstitutionen (z. B. Weltbank, Internationaler Währungsfonds [IWF], European Bank for Reconstruction and Development (EBRD) waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der Konferenz gegebenenfalls beteiligt, und in welchen vorgesehenen jeweiligen Rollen beim Wiederaufbau? Der Bundesregierung liegt keine Gesamtübersicht über die teilnehmenden internationalen Organisationen bzw. Finanzinstitutionen vor. Die in der Fragestellung genannten Organisationen Weltbank (WB), Internationaler Währungsfonds (IWF), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) sowie die Europäische Investitionsbank (EIB) waren nach Kenntnis der Bundesregierung anwesend.  9. Inwiefern waren Deutschland bzw. die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Wirtschaft an der Konzeption oder Ausgestaltung der beiden bei der Konferenz vorgestellten Fonds gegebenenfalls beteiligt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Die Bundesregierung steht zum Wiederaufbauprozess der Ukraine in engem Austausch mit der deutschen Wirtschaft, wie Bundeskanzler Friedrich Merz auch in seiner Pressekonferenz bei der URC2025 deutlich gemacht hat (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kanzler-ucr-2025-2364002). 10. Wurde gegebenenfalls der Deutsche Bundestag im Vorfeld oder Nachgang der Konferenz umfassend informiert und in die Positionierung der Bundesregierung eingebunden, insbesondere betreffend die aufgenommenen Verpflichtungen Deutschlands, und wenn ja, inwiefern? 11. Welche öffentlichen oder vertraulichen Berichte zur Konferenz liegen der Bundesregierung vor, und wird sie diese den Abgeordneten des Deutschen Bundestages öffentlich bzw. vertraulich zur Verfügung stellen? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Für die Bundesregierung hat im Vorfeld der URC2025 am 4. Juni 2025 sowie im Nachgang am 10. September 2025 der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Johann Saathoff, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über die Konferenz informiert. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Generell berichten die deutschen Auslandsvertretungen regelmäßig an die Bundesregierung. 12. Wie sollen der erste und europäische Fonds und die Beteiligung Deutschlands daran strukturiert werden (Höhe der Beiträge, Instrumente, Zeitrahmen), und insbesondere in welcher Höhe, auch im europäischen und internationalen Wege bzw. Rahmen, a) plant die Bundesregierung, Kredite zu gewähren, b) hat sie bereits Kredite gewährt, und c) in welchem Zeitraum sollen diese Kredite aus den Erträgen voll- ständig zurückgezahlt sein? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. Weitere Informationen sind auch der Webseite der Europäischen Kommission (https://enlargement.ec.europa.eu/document/downlo ad/f39df847-82e7-4c21-8b8a-339e71a98d7b_en?filename=European_Fund_U kraine.pdf&prefLang=de) zu entnehmen. 13. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung dazu erarbeitet, dass die ukrainische Regierung fordert, das eingefrorene russische Staatsvermögen selbst zu entziehen und zu verwerten und nicht nur dessen Erträge zu verwenden, was nach Ansicht der Fragesteller sowohl völkerrechtswidrig wäre als auch erhebliche Risiken für den Finanz- und Wirtschaftsstandort in Europa bedeuten würde (vgl. Bundestagsdrucksache 20/10388 m. w. N.), und wenn ja, welche? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu gemachten und avisierten Zusagen aus den etwa 60 anderen Ländern nebst internationalen Organisationen, die ebenfalls an der Konferenz teilgenommen haben, im Vergleich zu erfolgten und vorgesehenen Zusagen aus Deutschland (betreffend sowohl die öffentliche Hand als auch die Privatwirtschaft)? Der Bundesregierung liegt keine abschließende Übersicht zu den in der Fragestellung adressierten Zusagen vor. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. In welcher Weise war die Bundesregierung bei der Auswahl privater Unternehmen und der Struktur öffentlich-privater Partnerschaften für den zweiten, europäischen Fonds im Rahmen der Konferenz gegebenenfalls beteiligt oder darüber informiert? In Bezug auf den Europäischen Fonds für den Wiederaufbau der Ukraine hat keine Auswahl privater Unternehmen oder Strukturierung öffentlich-privater Partnerschaften durch die Bundesregierung stattgefunden. 16. War der Rückzug von Blackrock aus der Finanzierung der Ukraine der Bundesregierung im Vorfeld der Konferenz bekannt, wenn ja, seit wann, und wie wurde vonseiten der Bundesregierung darauf reagiert? Der Bundesregierung war der Rückzug Blackrocks seit Januar 2025 bekannt. Die Bundesregierung hat die Entscheidung Blackrocks zur Kenntnis genommen. 17. Hat sich die Bundesregierung, übertragen speziell auf die grundsätzlichen Interessen und Risiken deutscher Geber, zu der Entscheidung der USA vom Dezember 2024, sich nicht am Blackrock-Fonds zu beteiligen, eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese? Nach Kenntnis der Bundesregierung war eine finanzielle Beteiligung der USA nicht vorgesehen. 18. Welche etwaigen wirtschaftlichen Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung gegebenenfalls in dem großvolumigen Wiederaufbauprogramm, insbesondere in Bezug auf deutsche Unternehmen? Die Bundesregierung unterstützt den Wiederaufbau der Ukraine finanziell. Diese Bemühungen fördern die wirtschaftliche Transformation der Ukraine auch im Kontext des EU-Beitrittsprozesses, was ebenso wirtschaftliche Kooperationsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen schafft. 19. Verfolgt die Bundesregierung eine Strategie bzw. ergreift sie gezielt Maßnahmen, um deutsche Unternehmen am Wiederaufbau der Ukraine zu beteiligen, etwa im Hinblick auf Infrastruktur und Energie, und wenn ja, welche? Im April 2024 hat die vorherige Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur Privatsektormobilisierung für den Wiederaufbau der Ukraine verabschiedet. Die darin beschriebenen Maßnahmen werden fortgeführt und sind öffentlich einsehbar. 20. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Investitionen deutscher Unternehmen in der Ukraine seit Februar 2022 (vgl. www.zeit.de/wirtschaf t/unternehmen/2025-03/ruestungskooperationen-ukraine-deutschland-mil itaerhilfe-usa/komplettansicht; wenn ja, bitte alle Investitionen ab 10 Mio. Euro nach Unternehmen, Sparte und Jahr aufgeschlüsselt angeben)? Seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 hat eine Vielzahl deutscher Unternehmen in der Ukraine investiert. Diese Investitionen werden durch die Bundesregierung jedoch nicht systematisch erfasst oder abgefragt. 21. In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang deutsche Rüstungsunternehmen Waffen für die Ukraine produziert oder instandgesetzt (vgl. www.behoerden-spiegel.de/2025/06/03/milliardensu mmen-fuer-die-ukraine/; bitte Volumen in Euro angeben, seit Februar 2025)? Seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 hat Deutschland für die Ukraine militärische Unterstützung in Höhe von rund 40 Mrd. Euro geleistet beziehungsweise für die kommenden Jahre zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus liegt der Bundesregierung keine Übersicht über den Umfang der seit Februar 2025 für die Ukraine durch deutsche Rüstungsunternehmen produzierten oder instandgesetzten Waffen vor. Zu Exporten konventioneller Rüstungsgüter für das Jahr 2024 in die Ukraine verweist die Bundesregierung auf den Rüstungsexportbericht 2024. 22. Ist bereits das Datum für die deutsch-ukrainischen Regierungskonsultationen bekannt (vgl. www.behoerden-spiegel.de/2025/06/03/milliardensu mmen-fuer-die-ukraine/; wenn ja, bitte angeben)? Nein. 23. Haben deutsche Unternehmen Rückmeldungen oder Vorbehalte gegenüber einer Beteiligung am Wiederaufbau der Ukraine gegenüber der Bundesregierung geäußert, wenn ja, welchen Inhalts, und wann? 27. Wie schätzt die Bundesregierung gegebenenfalls die derzeitige Bereitschaft internationaler privater Investoren ein, sich am Wiederaufbau der Ukraine finanziell zu beteiligen, und auf welcher Grundlage beruht diese Einschätzung? Die Fragen 23 und 27 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung steht regelmäßig im Austausch mit deutschen Unternehmen und internationalen Investoren zum Wiederaufbau der Ukraine. In vielen Fällen zeigen diese ein hohes Interesse an einer Beteiligung am ukrainischen Wiederaufbau. Haupthindernis für Investitionen und eine Beteiligung am Wiederaufbau sind laut vielen Wirtschaftsakteuren die anhaltenden Kampfhandlungen im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der Russischen Föderation auf die Ukraine und die damit verbundenen Risiken. 24. Welche von wem erstellten speziell finanzpolitischen oder wirtschaftspolitischen Risikoanalysen hat die Bundesregierung gegebenenfalls bezüglich langfristiger Investitionen in die Ukraine angestellt oder beschafft? Die Bundesregierung hat keine eigenen Risikoanalysen im Sinne der Frage erstellt oder beschafft. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf die Analysetätigkeit von genannten Finanzinstitutionen. 25. Welche Schutzmaßnahmen sind gegebenenfalls von der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, um deutsche Investitionen bei einer weiteren Eskalation der Sicherheitslage in der Ukraine abzusichern? 26. Hat die Bundesregierung Zusagen gegenüber privaten Investoren aus Deutschland und dem Ausland abgegeben, um Risiken oder Verluste abzusichern, bzw. plant sie, solche abzugeben, und wenn ja, welche (z. B. Garantien, Bürgschaften, Versicherungsschutz)? Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung bietet deutschen Unternehmen Garantieinstrumente für ihre Investitionen und Exportkredite an. Diese stehen den Unternehmen nach Durchlaufen eines Antrags- und Prüfverfahrens in eine Vielzahl von Märkten zur Verfügung, auch in die Ukraine. 28. Gab oder gibt es koordinierende Gespräche der Bundesregierung mit der EU-Kommission, mit anderen Mitgliedstaaten oder weiteren Ländern zu einer abgestimmten Linie gegenüber privaten Investoren, und wenn ja, mit welchem Ergebnis oder Zwischenergebnis? Die Bundesregierung führt regelmäßig Gespräche mit der EU-Kommission und anderen Mitgliedstaaten oder weiteren Ländern zum Themenfeld privater Investitionen, auch mit Blick auf die Ukraine. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 29. Welche Bundesbehörden sind gegebenenfalls in Fragen des Wiederaufbaus der Ukraine inwieweit eingebunden, und ist insbesondere etwa das Bundesministerium der Verteidigung im Hinblick auf die sogenannte Dual-Use-Infrastruktur beteiligt? Die gesamte Bundesregierung ist in die Abstimmung zu Wiederaufbaumaßnahmen in der Ukraine eingebunden. Dazu besteht ein enger Austausch zwischen den Ressorts und nachgeordneten Behörden. 30. War bei der Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in Rom gegebenenfalls auch die NATO in strategische Diskussionen über den Wiederaufbau involviert, und wenn ja, inwieweit? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis einer NATO-Beteiligung an den in der Fragestellung angesprochenen Diskussionen. 31. Sieht die Bundesregierung, gegebenenfalls in Absprache mit internationalen EU- und NATO-Partnern, die Wiederaufbauhilfe als Teil einer langfristigen europäischen Erweiterungs- und Integrationsstrategie? Ja. 32. Hat sich die Bundesregierung zu der erfolgten politikwissenschaftlichen Einschätzung, wonach sich im Ukrainekrieg eine Form von „interventionistischer Hilfe“ etabliert habe, in der militärische und wirtschaftliche Unterstützung miteinander verschränkt werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? 33. Hat sich die Bundesregierung zu der Einschätzung von Experten wie Prof. Igor Pellicciari, dass der Plan zum Wiederaufbau vonseiten westlicher Geber mitunter stärker von geopolitisch-wirtschaftlichen Interessen als von humanitären Motiven geprägt sei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? Die Fragen 32 und 33 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung teilt diese pauschale Einschätzung nicht. Humanitäre, wirtschaftliche und sicherheitspolitische Unterstützung sind komplementäre Bausteine eines kohärenten Ansatzes: akute Not lindern, Selbstverteidigung ermöglichen und die Voraussetzungen für Wiederaufbau schaffen. Die URC ist ausdrücklich als politische Plattform zur Mobilisierung breiter internationaler Unterstützung – einschließlich der Privatwirtschaft – für Erholung, Wiederaufbau und Modernisierung der Ukraine konzipiert. Dies dient der Tragfähigkeit des Wiederaufbaus und erfolgt im Einklang mit ukrainischen Prioritäten. 34. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), dass sich die internationale Hilfe für die Ukraine zunehmend von klassischer humanitärer Unterstützung hin zu militärisch- strategischen und wirtschaftlichen Interessen verschiebt? Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Humanitäre Hilfe ist eine eigenständige, prinzipienbasierte Säule der deutschen Unterstützung. Sie erfolgt bedarfsorientiert und unabhängig von sicherheits- oder wirtschaftspolitischen Maßnahmen. Die Durchführung erfolgt unter Koordinierung der VN- Agentur Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) und somit unabhängig von Regierungsinstitutionen. Sie kommt der durch den russischen Angriffskrieg betroffenen Bevölkerung zugute. 35. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung gegebenenfalls, um sicherzustellen, dass humanitäre Hilfe im Rahmen des Wiederaufbaus nicht hinter wirtschaftlich-geopolitischen Interessen zurücktritt? Die humanitäre Unterstützung folgt den humanitären Prinzipien und ist demzufolge neutral, unparteilich, unabhängig und an den krisenbedingten Bedarfen der betroffenen Bevölkerung ausgerichtet. Humanitäre, militärische und wirtschaftliche Unterstützung werden strategisch getrennt gesteuert und verfügen über getrennte Budgets. 36. Wendet die Bundesregierung selbst Unterscheidungskriterien an, um zwischen humanitärer Hilfe und wirtschaftlicher Beteiligung deutscher Unternehmen zu unterscheiden, und wenn ja, welche? Die humanitäre Unterstützung der Bundesregierung erfolgt streng prinzipienbasiert. In diesem Sinne werden die humanitären Hilfsmaßnahmen ausschließlich mit Non-Profit-Organisationen, der Rotkreuz/Halbmondbewegung und VN- Agenturen umgesetzt. Eine Beauftragung privatwirtschaftlicher Betriebe erfolgt nicht. 37. Inwiefern sieht die Bundesregierung gegebenenfalls einen Zielkonflikt zwischen geopolitischer Einflussnahme westlicher Staaten und der Souveränität der Ukraine im Rahmen der Wiederaufbaustrategie? Hypothetische Fragestellungen werden von der Bundesregierung generell nicht beantwortet. 38. Gab es innerhalb der Bundesregierung oder unter den internationalen Partnern Deutschlands Debatten oder Bedenken im Vorfeld der Konferenz bezüglich privater Beteiligungen und deren etwaiger politischer Steuerung? 39. Erkennt die Bundesregierung eine sich abzeichnende Konkurrenz zwischen Geberstaaten bzw. ihren Wirtschaftsunternehmen um Marktanteile und Einflusszonen in der Ukraine (bitte begründen), und welche Position nimmt sie gegebenenfalls dazu ein? 40. Wie setzt sich die Bundesregierung gegebenenfalls dafür ein, dass Investitionen insbesondere in strategisch sensible Sektoren, wie z. B. Energie, Infrastruktur und Telekommunikation, in der Ukraine nicht von an politischen Interessen orientierten ausländischen Einflüssen unterwandert werden? Die Fragen 38 bis 40 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung engagiert sich in Formaten zur Koordinierung des Wiederaufbaus der Ukraine eng mit ihren internationalen Partnern und setzt sich dafür ein, dass die Ukraine den Wiederaufbauprozess selbstbestimmt gestaltet. 41. Welche Maßnahmen trifft oder plant die Bundesregierung, gegebenenfalls zu treffen, um Transparenz und Rechenschaftspflichten bei der Verwendung internationaler und insbesondere deutscher Wiederaufbaumittel sicherzustellen? Die Bundesregierung überprüft fortlaufend die Mittelverwendung ihrer Unterstützungsleistungen für die Ukraine. 42. Welche Kontrollmechanismen sollen dabei (vgl. Frage 41) gegebenenfalls sicherstellen, dass Investitionen westlicher, insbesondere deutscher Geber in der Ukraine nicht mit Korruption unterwandert oder mit Oligarchennetzwerken verflochten werden? „Antikorruption und Integrität“ ist eines von sechs Qualitätsmerkmalen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Das dazu öffentlich verfügbare Leistungsprofil ist für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und die Durchführungsorganisationen verpflichtend und beinhaltet verbindliche Vorgaben, Empfehlungen und Verweise auf internationale Standards. 43. Inwiefern fließen nach Kenntnis der Bundesregierung EU- Beitrittskriterien (z. B. Reformen in der Justiz, Korruptionsbekämpfung) gegebenenfalls in die Ausgestaltung von Hilfemaßnahmen im Rahmen des Wiederaufbaus ein? Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit dabei, die EU-Beitrittskriterien zu erfüllen, auch im Bereich der Rechtstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung, und berücksichtigt dies in der Ausgestaltung der von ihr finanzierten Vorhaben. 44. Gibt es ein Monitoring-System oder gegebenenfalls bereits Berichte oder Evaluationen zur Verwendung internationaler und insbesondere deutscher Mittel in der Ukraine im Bereich Wiederaufbau? Es wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen. Im Rahmen der Projektumsetzung finden Evaluierungen auf Projektebene statt. Diese laufen weiterhin, sofern die Sicherheitslage es erlaubt. Zur Umsetzung der Ukraine Fazilität der Europäischen Kommission hat die EU-Kommission am 9. September 2025 einen Bericht vorgelegt, der öffentlich einsehbar ist. 45. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Forderung, dass Wiederaufbaumittel an Bedingungen wie „Good Governance“ oder Korruptionsbekämpfung in der Ukraine geknüpft werden sollten (vgl. https:// internationalepolitik.de/de/der-kampf-gegen-den-inneren-feind)? Die Bundesregierung unterstützt die Verbindung internationaler Unterstützung mit Reformleistungen. Dazu gehört die Konditionalisierung der von der Europäischen Kommission und dem IWF bereitgestellten Makrofinanzhilfen für die Ukraine durch konkrete Reformschritte, u. a. zur Stärkung der guten Regierungsführung. 46. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass finanziell hochaufwendige Planungen für den Wiederaufbau – Bundeskanzler Friedrich Merz nannte einen Bedarf „von rund 500 Milliarden Euro“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) – in einer Phase ohne absehbare Beendigung des Krieges bzw. abschließende Evaluation getroffen wurden bzw. werden? Die Ukraine als starker, demokratischer und souveräner Staat ist von zentraler Bedeutung, auch für die Sicherheit Deutschlands und Europas. Resiliente und funktionierende Strukturen in Gesellschaft, Wirtschaft und Regierung sind hierfür unabdingbare Voraussetzung. Daher muss der Wiederaufbau auch trotz des anhaltenden völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands bereits jetzt beginnen. Dafür stimmt sich die Bundesregierung eng mit ihren Partnern und der ukrainischen Regierung ab. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen