Fragen nach deutschen Zusagen, weitreichenden Entscheidungen und internationalen Geschäften bei der Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in Rom (Antwort zu Drs. 21/1469)
Text
Fragen nach deutschen Zusagen, weitreichenden Entscheidungen und internationalen Geschäften bei der Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in Rom (Antwort zu Drs. 21/1469)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2187
21. Wahlperiode 13.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Gerold
Otten, Dr. Rainer Rothfuß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1469 –
Fragen nach deutschen Zusagen, weitreichenden Entscheidungen und
internationalen Geschäften bei der Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in
Rom
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland hat der Ukraine seit Februar 2022 etwa 34 Mrd. Euro direkte
zivile Unterstützung und etwa 38 Mrd. Euro militärische Unterstützung
gewährt; zuzüglich des deutschen Anteils an Hilfen der Europäischen Union. Bei
der sogenannten Wiederaufbaukonferenz im Juli 2025 gab der damalige
ukrainische Ministerpräsident Denys Schmyhal nunmehr an, dass nach dem Ende
des Krieges Kiew nach eigenen Schätzungen umgerechnet mehr als 850 Mrd.
Euro über einen Zeitraum von 14 Jahren für den Wiederaufbau benötigen
würde – „Unsere Konzeption sieht die Schaffung von zwei Fonds vor“ (www.tage
sschau.de/ausland/europa/ukraine-konferenz-rom-102.html):
– Der erste, von Kiew verwaltete Fonds soll über beschlagnahmte russische
Vermögenswerte im Ausland in Höhe von mehr als 460 Mrd. Euro
finanziert werden. Bundeskanzler Friedrich Merz, der wie die Weltbank von der
ukrainischen Regierung abweichend „von rund 500 Milliarden Euro
Sachschäden“ ausgeht, sagte zu Forderungen der Ukraine, das Geld direkt zu
verwenden bzw. zu entwenden, dass vielmehr weiter die Nutzung der
Erträge für die Absicherung eines Milliarden-Kredits an die Ukraine genutzt
werde; „Die Vermögenswerte selbst werden gegebenenfalls im
Zusammenhang mit einem entsprechenden Abkommen auch zu verwerten sein“
(ebd.).
– Ein zweiter, europäischer Fonds mit einem Volumen von umgerechnet fast
400 Mrd. Euro soll demnach auch über private Investitionen zustande
kommen, wurde bei dem Treffen in Rom vereinbart, bei dem neben etwa
60 Ländern sowie internationalen Organisationen auch private
Unternehmen beteiligt waren (ebd.).
Ursprünglich sollte bei der Konferenz auch ein Fonds des weltgrößten
Vermögensverwalters Blackrock vorgestellt werden, der jedoch zwischenzeitlich
entschieden hat, sich aus der Finanzierung der Ukraine zurückziehen. Die
Führung von Blackrock hatte noch 2024 gemeldet, der Vermögensverwalter könne
ein Konsortium aus Investoren für mindestens 15 Mrd. US-Dollar für den
Wiederaufbau zusammenbringen, wobei Deutschland, Italien und Polen Un-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
terstützung für Investoren signalisiert hätten. Im Januar 2025 bereits entschied
Blackrock dann, die Investorensuche zu stoppen, weil angesichts der
zunehmenden Unsicherheit über die Zukunft der Ukraine kein Interesse mehr
bestanden habe; die US-Regierung habe sich bereits im Dezember 2024 – mithin
noch unter Joe Biden – nicht mehr an dem Fonds beteiligt (www.berliner-zeit
ung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/schock-vor-ukraine-wiederaufbaukonfer
enz-blackrock-stoppt-investorensuche-li.2338954).
Die Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in Rom, offiziell als Plattform der
multilateralen Hilfe angekündigt, wurde nebenher zum Teil von Beobachtern
als eher geopolitisch motiviertes Wirtschaftsforum wahrgenommen, in dessen
Zentrum weniger humanitäre Aspekte standen als vielmehr Investitionen,
öffentlich-private Partnerschaften und strategische Interessen vieler westlicher
Geberländer. So konstatierte Igor Pellicciari, Professor für internationale
Beziehungen an der italienischen Universität Urbino, im Laufe des
Ukrainekrieges habe sich eine neue Form der zwischenstaatlichen „interventionistischen
Hilfe“ etabliert, bei der militärische und wirtschaftliche Unterstützung offen
miteinander verknüpft oder verschränkt würden. Diese Entwicklung gehe
dabei einher mit einer sinkenden politischen und finanziellen Priorität
klassischer humanitärer Hilfe, während das wirtschaftliche Engagement zunehmend
von geopolitischen und kommerziellen Interessen geprägt sei. Gleichzeitig
wurde die Planung des Wiederaufbaus bereits in einer sehr frühen Phase des
Krieges begonnen – zu einem Zeitpunkt, als noch keine klare Perspektive auf
ein Kriegsende bestand (https://globalaffairs.ru/articles/pomoshh-ili-biznes-pe
llicciari/).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Der
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist ein eklatanter Bruch des Völkerrechts
und gefährdet die Sicherheit Europas und der Welt. Russland führt ihn auf
erbarmungslose Weise. Es liegt an Russland, seinen völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg gegen die Ukraine sofort zu beenden.
Zusammen mit internationalen Partnern in der EU und den G7 arbeitet die
Bundesregierung daran, die Mittel für den Wiederaufbau zu generieren und auch
die Privatwirtschaft in den Wiederaufbau einzubeziehen. Deutschland wird die
Ukraine auch weiterhin politisch, finanziell, humanitär, zivil und militärisch
unterstützen, solange es nötig ist.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es eine Vielzahl an Initiativen für
den Wiederaufbau der Ukraine gibt. Eine dieser Initiativen ist der von der EU-
Kommission sowie von Deutschland, Frankreich, Italien und Polen vorgestellte
„European Flagship Fund“. Dieser hat das Ziel bis zum Jahr 2026 500 Mio.
Euro zu mobilisieren. Ein Fonds, der sich direkt aus den immobilisierten
russischen Vermögenswerten speist, existiert nicht. Darüber hinaus weist die
Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1916 hin.
Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit anderen Staaten äußert sich die
Bundesregierung grundsätzlich nicht. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf
hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen
Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme
gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächs- oder
Korrespondenzinhalte Dritten bekannt, was auch eine Weitergabe an das Parlament umfasst,
würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen
oder zugehöriger schriftlicher Kommunikation nicht mehr in gleicher Weise
offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch, auch auf persönlicher
Ebene, und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik
wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise
oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für
Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten.
Somit würde die Beantwortung eines Teils der Fragen die Bundesregierung in
ihrem außenpolitischen Entscheidungsspielraum erheblich einschränken. Das
parlamentarische Informationsinteresse muss dahinter zurückstehen. Dabei ist
der Umstand, dass die Antwort nicht erteilt wird, weder als Bestätigung noch
als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu verstehen.
1. Wie hoch ist seit Februar 2022 bis heute der geleistete deutsche Anteil an
den Hilfen der Europäischen Union an die Ukraine, der zuzüglich zu der
direkten Unterstützung vonseiten Deutschlands erfolgte (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der deutsche Anteil an der Finanzierung des Haushalts der Europäischen
Union (EU), aus dem die Hilfen der EU für die Ukraine maßgeblich bestritten
werden, beträgt rund 23 Prozent.
2. Welche konkreten finanziellen Zusagen hat die Bundesregierung bzw. hat
nach ihrer Kenntnis die öffentliche Hand in Deutschland bei der
Konferenz gemacht bzw. will sie in ihrem Nachgang machen (bitte auch nach
Finanzvolumen, Zweckbindung und Zeitrahmen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Ukraine Recovery Conference 2025
(URC2025) keine finanziellen Mittel durch bilaterale Zusagen gebunden.
3. Welche konkreten Investitionszusagen oder Beteiligungssignale
deutscher Unternehmen und privater Geber am europäischen Fonds liegen
nach Kenntnis der Bundesregierung vor oder sind in Aussicht gestellt
bzw. sollen zukünftig erfolgen (bitte gegebenenfalls ebenfalls
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu Investitionszusagen oder
Beteiligungssignalen deutscher Unternehmen und privater Geber an dem in der
Fragestellung benannten europäischen Fonds vor.
Die KfW prüft eine Beteiligung an dem Europäischen Fonds für den
Wiederaufbau der Ukraine. Zusätzlich wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
4. Wurden sonst andere konkrete Vereinbarungen am Rande der
Wiederaufbaukonferenz zwischen Deutschland und der Ukraine getroffen (z. B.
Absichtserklärungen, Memoranda of Understanding,
Investitionszusagen), und wenn ja, welche?
Bei der URC2025 wurden zahlreiche Wiederaufbauprogramme und
Kooperationsprojekte angekündigt. Eine entsprechende Auflistung ging dem Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen eines
vertraulichen Berichts am 2. September 2025 zu.
5. Wie hoch beziffern die Bundesregierung und nach Kenntnis der
Bundesregierung die Weltbank den Finanzierungsbedarf für den Wiederaufbau
der Ukraine genau, auf welcher Grundlage (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und aus welchen Gründen weicht nach Kenntnis der
Bundesregierung diese Schätzung von den Schätzungen der ukrainischen
Regierung ab (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Weltbank, die ukrainische Regierung, die Europäische Kommission und
die Vereinten Nationen gehen in ihrer letzten Erhebung, Stand 31. Dezember
2024, davon aus, dass die Kosten für den Wiederaufbau der Ukraine in den
nächsten zehn Jahren 506 Mrd. Euro betragen werden. Die Grundlagen dieser
Datenerhebung sind über den Bericht Rapid Damage and Needs Assessment
(RDNA4) öffentlich einsehbar.
6. Welche Rolle spielte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder
spielten andere deutsche Förderinstitutionen bei der Konferenz bzw. sieht
die Bundesregierung eine Rolle für deutsche Förderbanken wie die KfW
oder Garantien zur Absicherung von Investitionen in der Ukraine?
Die KfW und andere deutsche Förderinstitutionen haben an der URC2025
teilgenommen. Deutsche Investitionen in der Ukraine können, nach Durchlaufen
eines Antrags und Prüfverfahrens über die Investitionsgarantien des Bundes,
abgesichert werden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
7. Welche deutschen Unternehmen und privaten Investoren waren nach
Kenntnis der Bundesregierung offiziell oder inoffiziell Teil der deutschen
Wirtschaftsdelegation auf der Wiederaufbaukonferenz in Rom bzw. dort
vertreten?
Bei der URC2025 gab es keine offizielle deutsche Wirtschaftsdelegation.
Zugleich haben zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Wirtschaft
an der Konferenz teilgenommen. Eine Liste aller vertretenen deutschen
Wirtschaftsakteure liegt der Bundesregierung nicht vor.
8. Welche internationalen Organisationen bzw. Finanzinstitutionen (z. B.
Weltbank, Internationaler Währungsfonds [IWF], European Bank for
Reconstruction and Development (EBRD) waren nach Kenntnis der
Bundesregierung an der Konferenz gegebenenfalls beteiligt, und in welchen
vorgesehenen jeweiligen Rollen beim Wiederaufbau?
Der Bundesregierung liegt keine Gesamtübersicht über die teilnehmenden
internationalen Organisationen bzw. Finanzinstitutionen vor. Die in der
Fragestellung genannten Organisationen Weltbank (WB), Internationaler
Währungsfonds (IWF), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)
sowie die Europäische Investitionsbank (EIB) waren nach Kenntnis der
Bundesregierung anwesend.
9. Inwiefern waren Deutschland bzw. die Bundesregierung und nach
Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Wirtschaft an der Konzeption oder
Ausgestaltung der beiden bei der Konferenz vorgestellten Fonds
gegebenenfalls beteiligt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 3
wird verwiesen.
Die Bundesregierung steht zum Wiederaufbauprozess der Ukraine in engem
Austausch mit der deutschen Wirtschaft, wie Bundeskanzler Friedrich Merz
auch in seiner Pressekonferenz bei der URC2025 deutlich gemacht hat (vgl.
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kanzler-ucr-2025-2364002).
10. Wurde gegebenenfalls der Deutsche Bundestag im Vorfeld oder
Nachgang der Konferenz umfassend informiert und in die Positionierung der
Bundesregierung eingebunden, insbesondere betreffend die
aufgenommenen Verpflichtungen Deutschlands, und wenn ja, inwiefern?
11. Welche öffentlichen oder vertraulichen Berichte zur Konferenz liegen
der Bundesregierung vor, und wird sie diese den Abgeordneten des
Deutschen Bundestages öffentlich bzw. vertraulich zur Verfügung stellen?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Bundesregierung hat im Vorfeld der URC2025 am 4. Juni 2025 sowie
im Nachgang am 10. September 2025 der Parlamentarische Staatssekretär bei
der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Johann Saathoff, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung über die Konferenz informiert. Darüber hinaus wird auf die Antwort
zu Frage 4 verwiesen. Generell berichten die deutschen Auslandsvertretungen
regelmäßig an die Bundesregierung.
12. Wie sollen der erste und europäische Fonds und die Beteiligung
Deutschlands daran strukturiert werden (Höhe der Beiträge, Instrumente,
Zeitrahmen), und insbesondere in welcher Höhe, auch im europäischen und
internationalen Wege bzw. Rahmen,
a) plant die Bundesregierung, Kredite zu gewähren,
b) hat sie bereits Kredite gewährt, und
c) in welchem Zeitraum sollen diese Kredite aus den Erträgen voll-
ständig zurückgezahlt sein?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu den
Fragen 3 und 4 verwiesen. Weitere Informationen sind auch der Webseite der
Europäischen Kommission (https://enlargement.ec.europa.eu/document/downlo
ad/f39df847-82e7-4c21-8b8a-339e71a98d7b_en?filename=European_Fund_U
kraine.pdf&prefLang=de) zu entnehmen.
13. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung dazu erarbeitet, dass
die ukrainische Regierung fordert, das eingefrorene russische
Staatsvermögen selbst zu entziehen und zu verwerten und nicht nur dessen Erträge
zu verwenden, was nach Ansicht der Fragesteller sowohl
völkerrechtswidrig wäre als auch erhebliche Risiken für den Finanz- und
Wirtschaftsstandort in Europa bedeuten würde (vgl. Bundestagsdrucksache
20/10388 m. w. N.), und wenn ja, welche?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu gemachten und avisierten
Zusagen aus den etwa 60 anderen Ländern nebst internationalen
Organisationen, die ebenfalls an der Konferenz teilgenommen haben, im
Vergleich zu erfolgten und vorgesehenen Zusagen aus Deutschland
(betreffend sowohl die öffentliche Hand als auch die Privatwirtschaft)?
Der Bundesregierung liegt keine abschließende Übersicht zu den in der
Fragestellung adressierten Zusagen vor. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
15. In welcher Weise war die Bundesregierung bei der Auswahl privater
Unternehmen und der Struktur öffentlich-privater Partnerschaften für den
zweiten, europäischen Fonds im Rahmen der Konferenz gegebenenfalls
beteiligt oder darüber informiert?
In Bezug auf den Europäischen Fonds für den Wiederaufbau der Ukraine hat
keine Auswahl privater Unternehmen oder Strukturierung öffentlich-privater
Partnerschaften durch die Bundesregierung stattgefunden.
16. War der Rückzug von Blackrock aus der Finanzierung der Ukraine der
Bundesregierung im Vorfeld der Konferenz bekannt, wenn ja, seit wann,
und wie wurde vonseiten der Bundesregierung darauf reagiert?
Der Bundesregierung war der Rückzug Blackrocks seit Januar 2025 bekannt.
Die Bundesregierung hat die Entscheidung Blackrocks zur Kenntnis
genommen.
17. Hat sich die Bundesregierung, übertragen speziell auf die
grundsätzlichen Interessen und Risiken deutscher Geber, zu der Entscheidung der
USA vom Dezember 2024, sich nicht am Blackrock-Fonds zu beteiligen,
eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Nach Kenntnis der Bundesregierung war eine finanzielle Beteiligung der USA
nicht vorgesehen.
18. Welche etwaigen wirtschaftlichen Chancen und Risiken sieht die
Bundesregierung gegebenenfalls in dem großvolumigen
Wiederaufbauprogramm, insbesondere in Bezug auf deutsche Unternehmen?
Die Bundesregierung unterstützt den Wiederaufbau der Ukraine finanziell.
Diese Bemühungen fördern die wirtschaftliche Transformation der Ukraine
auch im Kontext des EU-Beitrittsprozesses, was ebenso wirtschaftliche
Kooperationsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen schafft.
19. Verfolgt die Bundesregierung eine Strategie bzw. ergreift sie gezielt
Maßnahmen, um deutsche Unternehmen am Wiederaufbau der Ukraine
zu beteiligen, etwa im Hinblick auf Infrastruktur und Energie, und wenn
ja, welche?
Im April 2024 hat die vorherige Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur
Privatsektormobilisierung für den Wiederaufbau der Ukraine verabschiedet. Die
darin beschriebenen Maßnahmen werden fortgeführt und sind öffentlich
einsehbar.
20. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Investitionen deutscher
Unternehmen in der Ukraine seit Februar 2022 (vgl. www.zeit.de/wirtschaf
t/unternehmen/2025-03/ruestungskooperationen-ukraine-deutschland-mil
itaerhilfe-usa/komplettansicht; wenn ja, bitte alle Investitionen ab
10 Mio. Euro nach Unternehmen, Sparte und Jahr aufgeschlüsselt
angeben)?
Seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die
Ukraine am 24. Februar 2022 hat eine Vielzahl deutscher Unternehmen in der
Ukraine investiert. Diese Investitionen werden durch die Bundesregierung
jedoch nicht systematisch erfasst oder abgefragt.
21. In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
deutsche Rüstungsunternehmen Waffen für die Ukraine produziert oder
instandgesetzt (vgl. www.behoerden-spiegel.de/2025/06/03/milliardensu
mmen-fuer-die-ukraine/; bitte Volumen in Euro angeben, seit Februar
2025)?
Seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die
Ukraine am 24. Februar 2022 hat Deutschland für die Ukraine militärische
Unterstützung in Höhe von rund 40 Mrd. Euro geleistet beziehungsweise für die
kommenden Jahre zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus liegt der
Bundesregierung keine Übersicht über den Umfang der seit Februar 2025 für die
Ukraine durch deutsche Rüstungsunternehmen produzierten oder instandgesetzten
Waffen vor. Zu Exporten konventioneller Rüstungsgüter für das Jahr 2024 in
die Ukraine verweist die Bundesregierung auf den Rüstungsexportbericht 2024.
22. Ist bereits das Datum für die deutsch-ukrainischen
Regierungskonsultationen bekannt (vgl. www.behoerden-spiegel.de/2025/06/03/milliardensu
mmen-fuer-die-ukraine/; wenn ja, bitte angeben)?
Nein.
23. Haben deutsche Unternehmen Rückmeldungen oder Vorbehalte
gegenüber einer Beteiligung am Wiederaufbau der Ukraine gegenüber der
Bundesregierung geäußert, wenn ja, welchen Inhalts, und wann?
27. Wie schätzt die Bundesregierung gegebenenfalls die derzeitige
Bereitschaft internationaler privater Investoren ein, sich am Wiederaufbau der
Ukraine finanziell zu beteiligen, und auf welcher Grundlage beruht diese
Einschätzung?
Die Fragen 23 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung steht regelmäßig im Austausch mit deutschen
Unternehmen und internationalen Investoren zum Wiederaufbau der Ukraine. In vielen
Fällen zeigen diese ein hohes Interesse an einer Beteiligung am ukrainischen
Wiederaufbau. Haupthindernis für Investitionen und eine Beteiligung am
Wiederaufbau sind laut vielen Wirtschaftsakteuren die anhaltenden
Kampfhandlungen im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der Russischen
Föderation auf die Ukraine und die damit verbundenen Risiken.
24. Welche von wem erstellten speziell finanzpolitischen oder
wirtschaftspolitischen Risikoanalysen hat die Bundesregierung gegebenenfalls
bezüglich langfristiger Investitionen in die Ukraine angestellt oder beschafft?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Risikoanalysen im Sinne der Frage
erstellt oder beschafft. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf die
Analysetätigkeit von genannten Finanzinstitutionen.
25. Welche Schutzmaßnahmen sind gegebenenfalls von der Bundesregierung
oder nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, um deutsche
Investitionen bei einer weiteren Eskalation der Sicherheitslage in der
Ukraine abzusichern?
26. Hat die Bundesregierung Zusagen gegenüber privaten Investoren aus
Deutschland und dem Ausland abgegeben, um Risiken oder Verluste
abzusichern, bzw. plant sie, solche abzugeben, und wenn ja, welche (z. B.
Garantien, Bürgschaften, Versicherungsschutz)?
Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung bietet deutschen Unternehmen Garantieinstrumente für
ihre Investitionen und Exportkredite an. Diese stehen den Unternehmen nach
Durchlaufen eines Antrags- und Prüfverfahrens in eine Vielzahl von Märkten
zur Verfügung, auch in die Ukraine.
28. Gab oder gibt es koordinierende Gespräche der Bundesregierung mit der
EU-Kommission, mit anderen Mitgliedstaaten oder weiteren Ländern zu
einer abgestimmten Linie gegenüber privaten Investoren, und wenn ja,
mit welchem Ergebnis oder Zwischenergebnis?
Die Bundesregierung führt regelmäßig Gespräche mit der EU-Kommission und
anderen Mitgliedstaaten oder weiteren Ländern zum Themenfeld privater
Investitionen, auch mit Blick auf die Ukraine. Darüber hinaus wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
29. Welche Bundesbehörden sind gegebenenfalls in Fragen des
Wiederaufbaus der Ukraine inwieweit eingebunden, und ist insbesondere etwa das
Bundesministerium der Verteidigung im Hinblick auf die sogenannte
Dual-Use-Infrastruktur beteiligt?
Die gesamte Bundesregierung ist in die Abstimmung zu
Wiederaufbaumaßnahmen in der Ukraine eingebunden. Dazu besteht ein enger Austausch zwischen
den Ressorts und nachgeordneten Behörden.
30. War bei der Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in Rom
gegebenenfalls auch die NATO in strategische Diskussionen über den
Wiederaufbau involviert, und wenn ja, inwieweit?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis einer NATO-Beteiligung an den in der
Fragestellung angesprochenen Diskussionen.
31. Sieht die Bundesregierung, gegebenenfalls in Absprache mit
internationalen EU- und NATO-Partnern, die Wiederaufbauhilfe als Teil einer
langfristigen europäischen Erweiterungs- und Integrationsstrategie?
Ja.
32. Hat sich die Bundesregierung zu der erfolgten politikwissenschaftlichen
Einschätzung, wonach sich im Ukrainekrieg eine Form von
„interventionistischer Hilfe“ etabliert habe, in der militärische und wirtschaftliche
Unterstützung miteinander verschränkt werden (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet
diese?
33. Hat sich die Bundesregierung zu der Einschätzung von Experten wie
Prof. Igor Pellicciari, dass der Plan zum Wiederaufbau vonseiten
westlicher Geber mitunter stärker von geopolitisch-wirtschaftlichen Interessen
als von humanitären Motiven geprägt sei (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Die Fragen 32 und 33 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung teilt diese pauschale Einschätzung nicht. Humanitäre,
wirtschaftliche und sicherheitspolitische Unterstützung sind komplementäre
Bausteine eines kohärenten Ansatzes: akute Not lindern, Selbstverteidigung
ermöglichen und die Voraussetzungen für Wiederaufbau schaffen. Die URC ist
ausdrücklich als politische Plattform zur Mobilisierung breiter internationaler
Unterstützung – einschließlich der Privatwirtschaft – für Erholung,
Wiederaufbau und Modernisierung der Ukraine konzipiert. Dies dient der Tragfähigkeit
des Wiederaufbaus und erfolgt im Einklang mit ukrainischen Prioritäten.
34. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), dass sich die internationale Hilfe für die Ukraine zunehmend
von klassischer humanitärer Unterstützung hin zu militärisch-
strategischen und wirtschaftlichen Interessen verschiebt?
Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Humanitäre Hilfe ist eine
eigenständige, prinzipienbasierte Säule der deutschen Unterstützung. Sie
erfolgt bedarfsorientiert und unabhängig von sicherheits- oder
wirtschaftspolitischen Maßnahmen. Die Durchführung erfolgt unter Koordinierung der VN-
Agentur Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) und
somit unabhängig von Regierungsinstitutionen. Sie kommt der durch den
russischen Angriffskrieg betroffenen Bevölkerung zugute.
35. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung gegebenenfalls, um
sicherzustellen, dass humanitäre Hilfe im Rahmen des Wiederaufbaus
nicht hinter wirtschaftlich-geopolitischen Interessen zurücktritt?
Die humanitäre Unterstützung folgt den humanitären Prinzipien und ist
demzufolge neutral, unparteilich, unabhängig und an den krisenbedingten Bedarfen
der betroffenen Bevölkerung ausgerichtet. Humanitäre, militärische und
wirtschaftliche Unterstützung werden strategisch getrennt gesteuert und verfügen
über getrennte Budgets.
36. Wendet die Bundesregierung selbst Unterscheidungskriterien an, um
zwischen humanitärer Hilfe und wirtschaftlicher Beteiligung deutscher
Unternehmen zu unterscheiden, und wenn ja, welche?
Die humanitäre Unterstützung der Bundesregierung erfolgt streng
prinzipienbasiert. In diesem Sinne werden die humanitären Hilfsmaßnahmen ausschließlich
mit Non-Profit-Organisationen, der Rotkreuz/Halbmondbewegung und VN-
Agenturen umgesetzt. Eine Beauftragung privatwirtschaftlicher Betriebe erfolgt
nicht.
37. Inwiefern sieht die Bundesregierung gegebenenfalls einen Zielkonflikt
zwischen geopolitischer Einflussnahme westlicher Staaten und der
Souveränität der Ukraine im Rahmen der Wiederaufbaustrategie?
Hypothetische Fragestellungen werden von der Bundesregierung generell nicht
beantwortet.
38. Gab es innerhalb der Bundesregierung oder unter den internationalen
Partnern Deutschlands Debatten oder Bedenken im Vorfeld der
Konferenz bezüglich privater Beteiligungen und deren etwaiger politischer
Steuerung?
39. Erkennt die Bundesregierung eine sich abzeichnende Konkurrenz
zwischen Geberstaaten bzw. ihren Wirtschaftsunternehmen um Marktanteile
und Einflusszonen in der Ukraine (bitte begründen), und welche Position
nimmt sie gegebenenfalls dazu ein?
40. Wie setzt sich die Bundesregierung gegebenenfalls dafür ein, dass
Investitionen insbesondere in strategisch sensible Sektoren, wie z. B. Energie,
Infrastruktur und Telekommunikation, in der Ukraine nicht von an
politischen Interessen orientierten ausländischen Einflüssen unterwandert
werden?
Die Fragen 38 bis 40 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung engagiert sich in Formaten zur Koordinierung des
Wiederaufbaus der Ukraine eng mit ihren internationalen Partnern und setzt sich
dafür ein, dass die Ukraine den Wiederaufbauprozess selbstbestimmt gestaltet.
41. Welche Maßnahmen trifft oder plant die Bundesregierung,
gegebenenfalls zu treffen, um Transparenz und Rechenschaftspflichten bei der
Verwendung internationaler und insbesondere deutscher Wiederaufbaumittel
sicherzustellen?
Die Bundesregierung überprüft fortlaufend die Mittelverwendung ihrer
Unterstützungsleistungen für die Ukraine.
42. Welche Kontrollmechanismen sollen dabei (vgl. Frage 41)
gegebenenfalls sicherstellen, dass Investitionen westlicher, insbesondere deutscher
Geber in der Ukraine nicht mit Korruption unterwandert oder mit
Oligarchennetzwerken verflochten werden?
„Antikorruption und Integrität“ ist eines von sechs Qualitätsmerkmalen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Das dazu öffentlich verfügbare
Leistungsprofil ist für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) und die Durchführungsorganisationen verpflichtend
und beinhaltet verbindliche Vorgaben, Empfehlungen und Verweise auf
internationale Standards.
43. Inwiefern fließen nach Kenntnis der Bundesregierung EU-
Beitrittskriterien (z. B. Reformen in der Justiz, Korruptionsbekämpfung)
gegebenenfalls in die Ausgestaltung von Hilfemaßnahmen im Rahmen des
Wiederaufbaus ein?
Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine im Rahmen der internationalen
Zusammenarbeit dabei, die EU-Beitrittskriterien zu erfüllen, auch im Bereich
der Rechtstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung, und berücksichtigt dies in
der Ausgestaltung der von ihr finanzierten Vorhaben.
44. Gibt es ein Monitoring-System oder gegebenenfalls bereits Berichte oder
Evaluationen zur Verwendung internationaler und insbesondere
deutscher Mittel in der Ukraine im Bereich Wiederaufbau?
Es wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen.
Im Rahmen der Projektumsetzung finden Evaluierungen auf Projektebene statt.
Diese laufen weiterhin, sofern die Sicherheitslage es erlaubt.
Zur Umsetzung der Ukraine Fazilität der Europäischen Kommission hat die
EU-Kommission am 9. September 2025 einen Bericht vorgelegt, der öffentlich
einsehbar ist.
45. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Forderung, dass
Wiederaufbaumittel an Bedingungen wie „Good Governance“ oder
Korruptionsbekämpfung in der Ukraine geknüpft werden sollten (vgl. https://
internationalepolitik.de/de/der-kampf-gegen-den-inneren-feind)?
Die Bundesregierung unterstützt die Verbindung internationaler Unterstützung
mit Reformleistungen. Dazu gehört die Konditionalisierung der von der
Europäischen Kommission und dem IWF bereitgestellten Makrofinanzhilfen für die
Ukraine durch konkrete Reformschritte, u. a. zur Stärkung der guten
Regierungsführung.
46. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass finanziell
hochaufwendige Planungen für den Wiederaufbau – Bundeskanzler Friedrich
Merz nannte einen Bedarf „von rund 500 Milliarden Euro“ (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) – in einer Phase ohne absehbare Beendigung
des Krieges bzw. abschließende Evaluation getroffen wurden bzw.
werden?
Die Ukraine als starker, demokratischer und souveräner Staat ist von zentraler
Bedeutung, auch für die Sicherheit Deutschlands und Europas. Resiliente und
funktionierende Strukturen in Gesellschaft, Wirtschaft und Regierung sind
hierfür unabdingbare Voraussetzung. Daher muss der Wiederaufbau auch trotz des
anhaltenden völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands bereits jetzt
beginnen. Dafür stimmt sich die Bundesregierung eng mit ihren Partnern und der
ukrainischen Regierung ab.
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