Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 636 01,
636 03, 636 04, 636 05 und 636 06.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
636 01
-226
Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte 2 465 000
2 420 000
2 395 155
Erläuterungen:
Die Gesamtausgaben der Alterssicherung der Landwirte werden durch Beiträge,
sonstige Einnahmen und Bundesmittel gedeckt. Der Bund trägt gemäß § 78
des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (Art. 1 des Gesetzes vom
29. Juli 1994, BGBl. I S. 1890) den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen
und den Ausgaben eines jeden Kalenderjahres.
636 02
-223
Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung 90 000
120 000
119 429
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich.
Erläuterungen:
1. Die Zuschüsse des Bundes zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung dienen
der Senkung der Unternehmerbeiträge und damit der kostenmäßigen
Entlastung landwirtschaftlicher Betriebe.
2. Für die Beratung und Betreuung von Arbeitnehmer/-innen, insbesondere von
Wanderarbeiter/-innen und Saisonarbeitskräften, in Fragen des
Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sind aus diesem Titel
1 000 T€ vorzusehen.
Weniger wegen Auslaufen Sonderfinanzierung Parkinson als Berufskrankheit.
636 03
-226
Zuschüsse zur Gewährung einer Rente an Kleinlandwirte bei
Landabgabe (Landabgaberente)
4 500
5 000
4 260
Erläuterungen:
Nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) - Art. 1 des
Gesetzes vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890) - wird älteren Landwirten, die ihre
Nutzflächen zur Strukturverbesserung abgeben, eine Landabgaberente gewährt.
Die Maßnahme ist für Neubewilligungen bis zum 31. Dezember 1983 befristet.
Die Aufwendungen für die Landabgaberente einschließlich der Verwaltungskosten
trägt der Bund. Zu den Aufwendungen zählen seit 1995 auch die von der
Alterskasse zu tragenden Anteile an den Beiträgen aus Landabgaberente zur sozialen
Pflegeversicherung.
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Landwirtschaftliche Sozialpolitik 1001
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
636 04
-224
Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte 1 705 000
1 587 500
1 564 536
Erläuterungen:
Die Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte sind dazu bestimmt, die
Leistungsaufwendungen für Empfänger von Renten aus der Alterssicherung der
Landwirte und sonstiger Altenteiler gemäß § 37 des Zweiten Gesetzes über
die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) (Art. 8 des Gesetzes vom
20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) zu decken, soweit sie nicht durch Beiträge
der Altenteiler aufgebracht werden, abzüglich des Solidarzuschlages nach § 38
KVLG 1989.
636 05
-229
Zuschüsse zur Zusatzaltersversorgung für Arbeitnehmer in der Land-
und Forstwirtschaft
39 500
37 000
34 489
Erläuterungen:
Der Bund trägt die Kosten von ergänzenden Ausgleichsleistungen an ehemalige
land- und forstwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach
Maßgabe des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft vom 31. Juli 1974
(BGBl. I S. 1660). Außerdem trägt der Bund die hierbei entstehenden
Verwaltungskosten.
636 06
-229
Zuschüsse zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen
Erwerbstätigkeit
400
400
358
Erläuterungen:
Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der
landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit vom 21. Februar 1989 (BGBl. I S. 233). Die
Voraussetzungen für Neubewilligungen müssen bis zum 31. Dezember 1996 vorgelegen haben.
Die Leistungsaufwendungen und die bei der Durchführung dieses Gesetzes
entstehenden Verwaltungskosten werden vom Bund getragen.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
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1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Im Kapitel Gesundheitlicher Verbraucherschutz und
Ernährung ist die Erstattung der Verwaltungskosten des
Bundesinstituts für Risikobewertung in Höhe von rd. 170 Mio. Euro
veranschlagt. Weitere wesentliche Ausgabeschwerpunkte des
Kapitels sind die Maßnahmen zur Förderung der
Verbraucher- und Ernährungsinformation. Außerdem ist hier ein
Zuschuss an die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
(DGE) veranschlagt.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Kernanliegen des BMLEH sind der Schutz von Gesundheit
und Sicherheit im Ernährungsbereich sowie die Förderung
von nachhaltigen Ernährungsweisen. Diese Ziele werden
durch gesetzgeberische und administrative Maßnahmen
sowie durch Maßnahmen der Verbraucherinformation verfolgt.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die Aufgabe,
bestehende gesundheitliche Risiken zu bewerten, neue
gesundheitliche Risiken im Umfeld von Verbraucherinnen und
Verbrauchern aufzuspüren und Empfehlungen zur
Risikobegrenzung zu erarbeiten. Weitere Aufgaben sind die
Risikokommunikation gegenüber der Öffentlichkeit, die
Zusammenarbeit mit den Stellen der Europäischen Union und die
Wahrnehmung der Funktion nationaler Referenzlaboratorien.
Mit den Mitteln zur Förderung der Verbraucher- und
Ernährungsinformation sollen unter anderem im Wege der
Projektförderung die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher
auf den Märkten und deren Kompetenz gestärkt werden sowie
Maßnahmen im Bereich Ernährung finanziert werden (SDGs
2, 3, 12). Dazu gehören insbesondere die Vermittlung
unabhängiger Informationen zur Kennzeichnung und zur Sicherheit
von Lebensmitteln sowie die Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung vermittelt
ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse und fördert die
Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland durch gezielte,
wissenschaftlich fundierte und unabhängige Ernährungsinformation
und Qualitätssicherung.
Überblick zum Kapitel 1002
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 173 856 172 437 +1 419 1 956 155 481
Ausgaben für Investitionen...................................... 16 935 19 609 -2 674 12 049
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 190 791 192 046 -1 255 1 956 167 530
davon nicht flexibilisiert........................................... 190 791 192 046 -1 255 1 956 167 530
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 10 700
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 4 500
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 3 200
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 3 000
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Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung 1002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(180)
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
671 01
-314
Erstattung der Verwaltungskosten des Bundesinstituts für
Risikobewertung
153 101
144 852
1 956
139 613
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
893 01.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Bundesinstitut für Risikobewertung............................................................. 96,60 100,00 170 036 164 461 151 662
- aus Kap. 1002 Tit. 671 01......................................................................... 153 101 144 852 139 613
- aus Kap. 1002 Tit. 893 01......................................................................... 16 935 19 609 12 049
Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel.
684 05
-522
Maßnahmen zur Förderung der Verbraucher- und Ernährungsinformation 14 511
21 341
9 687
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 700 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 200 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
1. Mit den Ausgaben sollen auf der Basis von Zuwendungen oder Aufträgen
Projekte und sonstige Maßnahmen von bundesweiter Bedeutung gefördert
bzw. finanziert werden. Dazu gehören insbesondere Vorhaben zur
Information der Verbraucherinnen und Verbraucher zu den Themen Ernährung, zur
Kennzeichnung und zur Sicherheit von Lebensmitteln, zur Verbesserung der
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