Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1006 Internationale Maßnahmen (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1006 Internationale Maßnahmen (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
1006 Internationale Maßnahmen
Überblick zum Kapitel 1006
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 57 524 65 401 -7 877 64 489
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 57 524 65 401 -7 877 64 489
davon nicht flexibilisiert........................................... 57 524 65 401 -7 877 64 489
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 32 070
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 13 270
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 9 800
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 9 000
- 77 -
Internationale Maßnahmen 1006
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
686 01
-523
Internationaler Praktikantenaustausch 530
530
331
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................ 470 T€
Erläuterungen:
Ausländischen jungen Fachkräften soll ein Praktikum in Deutschland ermöglicht
werden. Junge deutsche Fachkräfte sollen durch ein Auslandspraktikum ihre
berufliche Kompetenz erweitern. Gefördert werden Praktikantinnen- und
Praktikantenprogramme anerkannter Organisationen.
686 02
-523
Zuschüsse zur Ansiedlung internationaler Organisationen in Deutschland 740
740
740
Erläuterungen:
Die Mittel sind veranschlagt für Zuschüsse an das Regionalbüro des
Europäischen Forstinstituts (EFI) sowie die Ansiedlung der Forest Risk Facility.
687 01
-523
Maßnahmen zur Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar-
und Ernährungsbereich
3 000
3 000
1 394
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 700 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 700 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
- 78 -
1006 Internationale Maßnahmen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
687 02
-523
Bilaterale technische Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet
der Ernährung, der Landwirtschaft und des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes
19 000
21 000
20 399
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 25 100 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 9 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 7 600 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 687 06.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
687 06.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass nach
Beendigung der Projektarbeit für das Projekt angeschaffte
Vermögensgegenstände an die beratene Einrichtung unentgeltlich abgegeben
werden können.
Erläuterungen:
Aus den Ausgaben darf auch eine Vergütung an ein Unternehmen gezahlt
werden, das das BMLEH bei Vorbereitung, Vergabe und Kontrolle der Maßnahme
unterstützt.
Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der
Zweckbestimmung des Titels 687 02 gefördert werden.
Das Kooperationsprogramm wird insbesondere in folgenden Projekttypen
umgesetzt:
1. Bei den Agrarpolitischen Dialogen werden Entscheidungsträger in
Partnerländern beraten.
2. Bei den Wirtschaftskooperationsprojekten werden die gute fachliche Praxis
demonstriert und erprobt, Fachkräfte in Partnerländern aus- und
weitergebildet sowie Wissen transferiert.
3. Im Rahmen von Verbandskooperationsprojekten wird die Zusammenarbeit
von Organisationen der Agrarwirtschaft auf nationalen und internationalen
Ebenen unterstützt.
687 03
-523
Beteiligung an Veranstaltungen der FAO und anderer internat.
Organisationen auf dem Gebiet der Ernährung, der Landwirtschaft und des
gesundheitlichen Verbraucherschutzes außerhalb Deutschlands
300
300
118
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 200 T€ der Einsparungen bei
folgendem Titel geleistet werden: 687 04.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Veranstaltungen von
Unterorganisationen der FAO sowie Kooperationsmaßnahmen der FAO und anderer
internationaler Organisationen geleistet werden.
687 04
-523
Zusammenarbeit mit der FAO und anderen internationalen
Organisationen im Agrar- und Ernährungsbereich
3 000
4 800
7 781
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................ 400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
- 79 -
Internationale Maßnahmen 1006
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 687 04
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 200 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 687 03.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Bilaterale Projekte zur Ernährungssicherung auf der Grundlage
einer Rahmenvereinbarung mit der Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO)......................... 1 800
2. Förderung von Vorhaben der FAO und anderer internationaler
Organisationen im Bereich genetischer Ressourcen.......................... 300
3. Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen zur
Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und zur Vermeidung
von Emissionen aus Entwaldung sowie Umsetzung der VN-
Waldübereinkunft im Ausland und Beitrag zum
Finanzierungsmechanismus............................................................................................. 600
4. Förderung von anderen Vorhaben internationaler Organisationen. 300
Zusammen............................................................................................ 3 000
Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender und auswertender
Maßnahmen.
687 05
-523
Beiträge an nationale und internationale Organisationen 27 454
29 531
29 324
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Internationale Organisation für Tiergesundheit (WOAH) in
Paris.......................................................................................... 1,97 - 346 18 364
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Internationale Zusammenarbeit bei der
Tierseuchenbekämpfung
2. Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) in Paris. 3,50 - 120 - 120
Rechtsgrundlage: Übereinkommen
Zweck: Harmonisierung der Standards des Weinsektors
3. Internationaler Rat für Meeresforschung (ICES) in
Kopenhagen............................................................................................ 7,92 2 064 DKK 276 - 276
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Internationale Zusammenarbeit auf den Gebieten der
Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Meeresschätze
und des Meeresumweltschutzes
4. Pflanzenschutzorganisation für Europa und den
Mittelmeerraum (EPPO) in Paris............................................................... 5,90 - 158 - 158
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
Pflanzenschutzes
5. Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen (FAO) in Rom............................................................. 5,69 16 274 USD 13 850 - 13 850
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Internationale Zusammenarbeit zur Verbesserung der
Ernährungslage und zur Förderung der Landwirtschaft,
Reformkosten................................................................................ - - 11 309 - 11 309
6. Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
(UPOV) in Genf......................................................................... 3,76 268 CHF 288 - 288
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
gewerblichen Rechtsschutzes für Pflanzensorten
7. Cartagena Protokoll zur Biosicherheit in Montreal.................... 8,73 301 USD 256 - 256
- 80 -
1006 Internationale Maßnahmen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 687 05
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
Rechtsgundlage: Gesetz
Zweck: Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus
bei der sicheren Weitergabe, Handhabung und Verwendung
der durch Biotechnologie hervorgebrachten, lebenden,
veränderten Organismen.
8. Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der
Antarktis, (CCAMLR), Hobart/Tasmanien................................. 3,41 164 AUD 93 - 93
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Internationale Zusammenarbeit bei der Erhaltung der
Fauna und Flora der Antarktis
9. Internationale Walfangkommission (IWC) in Cambridge
(England).......................................................................................... 3,92 82 GBP 94 - 94
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Intern. Zusammenarbeit zur Erhaltung der Wale
10. Bioversity International, Rom (ECPGR).................................... 10,90 - 66 - 66
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Internationale Zusammenarbeit zur Erhaltung
pflanzengenetischer Ressourcen
11. Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa
(MCPFE) - Forest Europe......................................................... 13,02 - 50 - 50
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Pan-europäische Zusammenarbeit bei der Erhaltung
und Bewirtschaftung der Wälder
12. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) - Part II Aktivitäten........................................ - - 257 - 257
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
13. Internationaler Vertrag für pflanzengenetische Ressourcen für
Landwirtschaft und Ernährung (ITPGR), Rom.......................... - - - 140 140
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Erhaltung und nachhaltige Nutzung
pflanzengenetischer Ressourcen sowie Aufteilung der sich aus der Nutzung
ergebenden Vorteile
14. Sonstiges.................................................................................. - - 80 53 133
Zusammen........................................................................................ 27 243 211 27 454
Differenzen durch Rundung möglich
687 06
-523
Internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung 3 500
5 500
4 402
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 700 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 200 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 100 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 687 02.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
687 02.
- 81 -
Internationale Maßnahmen 1006
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 687 06
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass nach
Beendigung der Projektarbeit für das Projekt angeschaffte
Vermögensgegenstände an die beratene Einrichtung unentgeltlich abgegeben
werden können.
Erläuterungen:
Es sollen bilaterale Forstprojekte zur Umsetzung einer nachhaltigen
Waldbewirtschaftung in Partnerländern gefördert werden.
Es können auch Vorhaben - einschließlich wissenschaftlicher Betreuung und
Ergebnispräsentation - der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der
Zweckbestimmung des Tit. 687 06 gefördert werden.
Aus dem Ansatz darf auch eine Vergütung an ein Unternehmen gezahlt werden,
das das BMLEH bei Vorbereitung, Vergabe und Kontrolle der Maßnahmen
unterstützt.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(20)
- 82 -
1006 Internationale Maßnahmen
Überblick zum Kapitel 1010
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 8 419 9 957 -1 538 15 582
Übrige Einnahmen.................................................. 79 87 -8 324
Gesamteinnahmen.................................................. 8 498 10 044 -1 546 15 906
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 87 009 87 135 -126 28 510 29 830
Ausgaben für Investitionen...................................... 98 700 222 463 -123 763 116 404 44 124
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -182 550 -154 689 -27 861 -
Gesamtausgaben.................................................... 3 159 154 909 -151 750 144 914 73 954
davon nicht flexibilisiert........................................... 3 159 154 909 -151 750 144 914 73 954
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 27 928
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 20 528
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 4 200
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 3 200
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Sonstige Bewilligungen 1010
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 09
-523
Vermischte Einnahmen 3 000
3 000
8 108
Erläuterungen:
Insbesondere für Rückzahlungen unverwendeter Zuschüsse, Zinsen für
unverwendete Zuschüsse und Verkaufserlöse für aus Zuschüssen beschaffte
Gegenstände.
129 01
-522
Ablieferung der Zinseinkünfte des Zweckvermögens, das von der
Landwirtschaftlichen Rentenbank verwaltet wird
1 569
1 797
189
Erläuterungen:
Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1010.
Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Zweckvermögen des Bundes bei der
Landwirtschaftlichen Rentenbank - ZweckVG (Art. 1 des Gesetzes vom 12.
August 2005, BGBl. I S. 2363) sind alle Einnahmen, Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen des Zweckvermögens in einem Wirtschaftsplan als Anlage zu
Kap. 1010 darzustellen.
129 02
-521
Einnahmen aus dem Zweckvermögen, das von der Postbank verwaltet
wird
3 850
5 160
7 285
129 04
-532
Einnahmen im Zusammenhang mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz -
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind gemäß § 23 i. V. m. §§ 57, 58 Windenergie-auf-
See-Gesetz (WindSeeG) zweckgebunden. Sie dienen nur zur
Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1004 Tit. 671 01,
893 01, Kap. 1010 Tit. 683 06, 892 06 und Kap. 1016.
132 01
-165
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen -
-
-
133 01
-812
Einnahmen aus Veräußerung von Vermögenswerten -
-
-
Übrige Einnahmen
152 01
-521
Zinsen aus Darlehen zur Förderung der Flurbereinigung 1
1
1
162 03
-521
Zinsen aus Darlehen für besondere agrarstrukturelle Maßnahmen sowie
weiterer Darlehen, die von der Postbank verwaltet werden
5
7
26
Erläuterungen:
Veranschlagt sind neben den Zinseinnahmen aus Darlehen für besondere
agrarstrukturelle Maßnahmen zudem Einnahmen aus Darlehen zur Förderung der länd
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