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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1006 Internationale Maßnahmen (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1006 Internationale Maßnahmen (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) 1006 Internationale Maßnahmen Überblick zum Kapitel 1006 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 57 524 65 401 -7 877 64 489 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 57 524 65 401 -7 877 64 489 davon nicht flexibilisiert........................................... 57 524 65 401 -7 877 64 489 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 32 070 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 13 270 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 9 800 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 9 000 - 77 - Internationale Maßnahmen 1006 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 686 01 -523 Internationaler Praktikantenaustausch 530 530 331 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................ 470 T€ Erläuterungen: Ausländischen jungen Fachkräften soll ein Praktikum in Deutschland ermöglicht werden. Junge deutsche Fachkräfte sollen durch ein Auslandspraktikum ihre berufliche Kompetenz erweitern. Gefördert werden Praktikantinnen- und Praktikantenprogramme anerkannter Organisationen. 686 02 -523 Zuschüsse zur Ansiedlung internationaler Organisationen in Deutschland 740 740 740 Erläuterungen: Die Mittel sind veranschlagt für Zuschüsse an das Regionalbüro des Europäischen Forstinstituts (EFI) sowie die Ansiedlung der Forest Risk Facility. 687 01 -523 Maßnahmen zur Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und Ernährungsbereich 3 000 3 000 1 394 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 700 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 700 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 78 - 1006 Internationale Maßnahmen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 687 02 -523 Bilaterale technische Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet der Ernährung, der Landwirtschaft und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes 19 000 21 000 20 399 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 25 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 9 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 7 600 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 687 06. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 687 06. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass nach Beendigung der Projektarbeit für das Projekt angeschaffte Vermögensgegenstände an die beratene Einrichtung unentgeltlich abgegeben werden können. Erläuterungen: Aus den Ausgaben darf auch eine Vergütung an ein Unternehmen gezahlt werden, das das BMLEH bei Vorbereitung, Vergabe und Kontrolle der Maßnahme unterstützt. Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels 687 02 gefördert werden. Das Kooperationsprogramm wird insbesondere in folgenden Projekttypen umgesetzt: 1. Bei den Agrarpolitischen Dialogen werden Entscheidungsträger in Partnerländern beraten. 2. Bei den Wirtschaftskooperationsprojekten werden die gute fachliche Praxis demonstriert und erprobt, Fachkräfte in Partnerländern aus- und weitergebildet sowie Wissen transferiert. 3. Im Rahmen von Verbandskooperationsprojekten wird die Zusammenarbeit von Organisationen der Agrarwirtschaft auf nationalen und internationalen Ebenen unterstützt. 687 03 -523 Beteiligung an Veranstaltungen der FAO und anderer internat. Organisationen auf dem Gebiet der Ernährung, der Landwirtschaft und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes außerhalb Deutschlands 300 300 118 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 200 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 687 04. Erläuterungen: Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Veranstaltungen von Unterorganisationen der FAO sowie Kooperationsmaßnahmen der FAO und anderer internationaler Organisationen geleistet werden. 687 04 -523 Zusammenarbeit mit der FAO und anderen internationalen Organisationen im Agrar- und Ernährungsbereich 3 000 4 800 7 781 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................ 400 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. - 79 - Internationale Maßnahmen 1006 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 687 04 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 200 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 687 03. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Bilaterale Projekte zur Ernährungssicherung auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO)......................... 1 800 2. Förderung von Vorhaben der FAO und anderer internationaler Organisationen im Bereich genetischer Ressourcen.......................... 300 3. Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und zur Vermeidung von Emissionen aus Entwaldung sowie Umsetzung der VN- Waldübereinkunft im Ausland und Beitrag zum Finanzierungsmechanismus............................................................................................. 600 4. Förderung von anderen Vorhaben internationaler Organisationen. 300 Zusammen............................................................................................ 3 000 Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender und auswertender Maßnahmen. 687 05 -523 Beiträge an nationale und internationale Organisationen 27 454 29 531 29 324 Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Internationale Organisation für Tiergesundheit (WOAH) in Paris.......................................................................................... 1,97 - 346 18 364 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Internationale Zusammenarbeit bei der Tierseuchenbekämpfung 2. Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) in Paris. 3,50 - 120 - 120 Rechtsgrundlage: Übereinkommen Zweck: Harmonisierung der Standards des Weinsektors 3. Internationaler Rat für Meeresforschung (ICES) in Kopenhagen............................................................................................ 7,92 2 064 DKK 276 - 276 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Internationale Zusammenarbeit auf den Gebieten der Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Meeresschätze und des Meeresumweltschutzes 4. Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) in Paris............................................................... 5,90 - 158 - 158 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes 5. Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) in Rom............................................................. 5,69 16 274 USD 13 850 - 13 850 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Internationale Zusammenarbeit zur Verbesserung der Ernährungslage und zur Förderung der Landwirtschaft, Reformkosten................................................................................ - - 11 309 - 11 309 6. Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) in Genf......................................................................... 3,76 268 CHF 288 - 288 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes für Pflanzensorten 7. Cartagena Protokoll zur Biosicherheit in Montreal.................... 8,73 301 USD 256 - 256 - 80 - 1006 Internationale Maßnahmen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 687 05 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Rechtsgundlage: Gesetz Zweck: Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus bei der sicheren Weitergabe, Handhabung und Verwendung der durch Biotechnologie hervorgebrachten, lebenden, veränderten Organismen. 8. Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis, (CCAMLR), Hobart/Tasmanien................................. 3,41 164 AUD 93 - 93 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Internationale Zusammenarbeit bei der Erhaltung der Fauna und Flora der Antarktis 9. Internationale Walfangkommission (IWC) in Cambridge (England).......................................................................................... 3,92 82 GBP 94 - 94 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Intern. Zusammenarbeit zur Erhaltung der Wale 10. Bioversity International, Rom (ECPGR).................................... 10,90 - 66 - 66 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Internationale Zusammenarbeit zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen 11. Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE) - Forest Europe......................................................... 13,02 - 50 - 50 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Pan-europäische Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Bewirtschaftung der Wälder 12. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) - Part II Aktivitäten........................................ - - 257 - 257 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 13. Internationaler Vertrag für pflanzengenetische Ressourcen für Landwirtschaft und Ernährung (ITPGR), Rom.......................... - - - 140 140 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen sowie Aufteilung der sich aus der Nutzung ergebenden Vorteile 14. Sonstiges.................................................................................. - - 80 53 133 Zusammen........................................................................................ 27 243 211 27 454 Differenzen durch Rundung möglich 687 06 -523 Internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung 3 500 5 500 4 402 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 200 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 100 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 400 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 687 02. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 687 02. - 81 - Internationale Maßnahmen 1006 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 687 06 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass nach Beendigung der Projektarbeit für das Projekt angeschaffte Vermögensgegenstände an die beratene Einrichtung unentgeltlich abgegeben werden können. Erläuterungen: Es sollen bilaterale Forstprojekte zur Umsetzung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Partnerländern gefördert werden. Es können auch Vorhaben - einschließlich wissenschaftlicher Betreuung und Ergebnispräsentation - der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Tit. 687 06 gefördert werden. Aus dem Ansatz darf auch eine Vergütung an ein Unternehmen gezahlt werden, das das BMLEH bei Vorbereitung, Vergabe und Kontrolle der Maßnahmen unterstützt. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (20) - 82 - 1006 Internationale Maßnahmen Überblick zum Kapitel 1010 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 8 419 9 957 -1 538 15 582 Übrige Einnahmen.................................................. 79 87 -8 324 Gesamteinnahmen.................................................. 8 498 10 044 -1 546 15 906 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 87 009 87 135 -126 28 510 29 830 Ausgaben für Investitionen...................................... 98 700 222 463 -123 763 116 404 44 124 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -182 550 -154 689 -27 861 - Gesamtausgaben.................................................... 3 159 154 909 -151 750 144 914 73 954 davon nicht flexibilisiert........................................... 3 159 154 909 -151 750 144 914 73 954 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 27 928 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 20 528 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 4 200 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 3 200 - 83 - Sonstige Bewilligungen 1010 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 09 -523 Vermischte Einnahmen 3 000 3 000 8 108 Erläuterungen: Insbesondere für Rückzahlungen unverwendeter Zuschüsse, Zinsen für unverwendete Zuschüsse und Verkaufserlöse für aus Zuschüssen beschaffte Gegenstände. 129 01 -522 Ablieferung der Zinseinkünfte des Zweckvermögens, das von der Landwirtschaftlichen Rentenbank verwaltet wird 1 569 1 797 189 Erläuterungen: Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1010. Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank - ZweckVG (Art. 1 des Gesetzes vom 12. August 2005, BGBl. I S. 2363) sind alle Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Zweckvermögens in einem Wirtschaftsplan als Anlage zu Kap. 1010 darzustellen. 129 02 -521 Einnahmen aus dem Zweckvermögen, das von der Postbank verwaltet wird 3 850 5 160 7 285 129 04 -532 Einnahmen im Zusammenhang mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gemäß § 23 i. V. m. §§ 57, 58 Windenergie-auf- See-Gesetz (WindSeeG) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1004 Tit. 671 01, 893 01, Kap. 1010 Tit. 683 06, 892 06 und Kap. 1016. 132 01 -165 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen - - - 133 01 -812 Einnahmen aus Veräußerung von Vermögenswerten - - - Übrige Einnahmen 152 01 -521 Zinsen aus Darlehen zur Förderung der Flurbereinigung 1 1 1 162 03 -521 Zinsen aus Darlehen für besondere agrarstrukturelle Maßnahmen sowie weiterer Darlehen, die von der Postbank verwaltet werden 5 7 26 Erläuterungen: Veranschlagt sind neben den Zinseinnahmen aus Darlehen für besondere agrarstrukturelle Maßnahmen zudem Einnahmen aus Darlehen zur Förderung der länd - 84 -

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