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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) 1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 636 01, 636 03, 636 04, 636 05 und 636 06. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 636 01 -226 Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte 2 420 000 2 390 000 2 272 231 Erläuterungen: Die Gesamtausgaben der Alterssicherung der Landwirte werden durch Beiträge, sonstige Einnahmen und Bundesmittel gedeckt. Der Bund trägt gemäß § 78 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (Art. 1 des Gesetzes vom 29. Juli 1994, BGBl. I S. 1890) den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben eines jeden Kalenderjahres. 636 02 -223 Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung 100 000 120 000 99 779 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich. Erläuterungen: 1. Die Zuschüsse des Bundes zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung dienen der Senkung der Unternehmerbeiträge und damit der kostenmäßigen Entlastung landwirtschaftlicher Betriebe. 2. Für die Beratung und Betreuung von Arbeitnehmer/-innen, insbesondere von Wanderarbeiter/-innen und Saisonarbeitskräften, in Fragen des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sind aus diesem Titel 1 000 T€ vorzusehen. 636 03 -226 Zuschüsse zur Gewährung einer Rente an Kleinlandwirte bei Landabgabe (Landabgaberente) 5 000 5 000 4 648 Erläuterungen: Nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) - Art. 1 des Gesetzes vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890) - wird älteren Landwirten, die ihre Nutzflächen zur Strukturverbesserung abgeben, eine Landabgaberente gewährt. Die Maßnahme ist für Neubewilligungen bis zum 31. Dezember 1983 befristet. Die Aufwendungen für die Landabgaberente einschließlich der Verwaltungskosten trägt der Bund. Zu den Aufwendungen zählen seit 1995 auch die von der Alterskasse zu tragenden Anteile an den Beiträgen aus Landabgaberente zur sozialen Pflegeversicherung. - 9 - Landwirtschaftliche Sozialpolitik 1001 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 636 04 -224 Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte 1 595 500 1 540 000 1 518 092 Erläuterungen: Die Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte sind dazu bestimmt, die Leistungsaufwendungen für Empfänger von Renten aus der Alterssicherung der Landwirte und sonstiger Altenteiler gemäß § 37 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) (Art. 8 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) zu decken, soweit sie nicht durch Beiträge der Altenteiler aufgebracht werden, abzüglich des Solidarzuschlages nach § 38 KVLG 1989. 636 05 -229 Zuschüsse zur Zusatzaltersversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft 37 000 35 100 32 998 Erläuterungen: Der Bund trägt die Kosten von ergänzenden Ausgleichsleistungen an ehemalige land- und forstwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Maßgabe des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft vom 31. Juli 1974 (BGBl. I S. 1660). Außerdem trägt der Bund die hierbei entstehenden Verwaltungskosten. 636 06 -229 Zuschüsse zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit 400 500 399 Erläuterungen: Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit vom 21. Februar 1989 (BGBl. I S. 233). Die Voraussetzungen für Neubewilligungen müssen bis zum 31. Dezember 1996 vorgelegen haben. Die Leistungsaufwendungen und die bei der Durchführung dieses Gesetzes entstehenden Verwaltungskosten werden vom Bund getragen. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 10 - 1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Im Kapitel Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung ist die Erstattung der Verwaltungskosten des Bundesinstituts für Risikobewertung in Höhe von rd. 164 Mio. Euro veranschlagt. Weitere wesentliche Ausgabeschwerpunkte des Kapitels sind die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher, Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung und die Maßnahmen zur Förderung ausgewogener Ernährung. Außerdem ist hier ein Zuschuss an die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) veranschlagt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Kernanliegen des BMLEH sind der Schutz von Gesundheit und Sicherheit im Ernährungsbereich sowie die Förderung von nachhaltigen Ernährungsweisen. Diese Ziele werden durch gesetzgeberische und administrative Maßnahmen sowie durch Maßnahmen der Verbraucherinformation verfolgt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die Aufgabe, bestehende gesundheitliche Risiken zu bewerten, neue gesundheitliche Risiken im Umfeld von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufzuspüren und Empfehlungen zur Risikobegrenzung zu erarbeiten. Weitere Aufgaben sind die Risikokommunikation gegenüber der Öffentlichkeit, die Zusammenarbeit mit den Stellen der Europäischen Union und die Wahrnehmung der Funktion nationaler Referenzlaboratorien. Mit den Mitteln zur Förderung der Verbraucher- und Ernährungsinformation sollen unter anderem im Wege der Projektförderung die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Märkten und deren Kompetenz gestärkt werden sowie Maßnahmen im Bereich Ernährung finanziert werden (SDGs 2, 3, 12). Dazu gehören insbesondere die Vermittlung unabhängiger Informationen zur Kennzeichnung und zur Sicherheit von Lebensmitteln sowie die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung vermittelt ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse und fördert die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland durch gezielte, wissenschaftlich fundierte und unabhängige Ernährungsinformation und Qualitätssicherung. Überblick zum Kapitel 1002 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 170 437 171 990 -1 553 2 233 151 872 Ausgaben für Investitionen...................................... 19 609 22 336 -2 727 10 402 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 190 046 194 326 -4 280 2 233 162 274 davon nicht flexibilisiert........................................... 190 046 194 326 -4 280 2 233 162 274 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 11 200 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 4 600 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 3 600 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 3 000 - 11 - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung 1002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (190) Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 671 01 -314 Erstattung der Verwaltungskosten des Bundesinstituts für Risikobewertung 144 852 140 158 2 233 130 030 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 01. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Bundesinstitut für Risikobewertung............................................................. 96,05 100,00 164 461 162 494 140 432 - aus Kap. 1002 Tit. 671 01......................................................................... 144 852 140 158 130 030 - aus Kap. 1002 Tit. 893 01......................................................................... 19 609 22 336 10 402 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel. 684 05 -522 Maßnahmen zur Förderung der Verbraucher- und Ernährungsinformation 19 341 16 000 7 676 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 11 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 600 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 600 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: 1. Mit den Ausgaben sollen auf der Basis von Zuwendungen oder Aufträgen Projekte und sonstige Maßnahmen von bundesweiter Bedeutung gefördert bzw. finanziert werden. Dazu gehören insbesondere Vorhaben zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher zu den Themen Ernährung, zur Kennzeichnung und zur Sicherheit von Lebensmitteln, die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans "IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Er- - 12 -

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