Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 636 01,
636 03, 636 04, 636 05 und 636 06.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
636 01
-226
Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte 2 420 000
2 390 000
2 272 231
Erläuterungen:
Die Gesamtausgaben der Alterssicherung der Landwirte werden durch Beiträge,
sonstige Einnahmen und Bundesmittel gedeckt. Der Bund trägt gemäß § 78
des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (Art. 1 des Gesetzes vom
29. Juli 1994, BGBl. I S. 1890) den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen
und den Ausgaben eines jeden Kalenderjahres.
636 02
-223
Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung 100 000
120 000
99 779
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich.
Erläuterungen:
1. Die Zuschüsse des Bundes zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung dienen
der Senkung der Unternehmerbeiträge und damit der kostenmäßigen
Entlastung landwirtschaftlicher Betriebe.
2. Für die Beratung und Betreuung von Arbeitnehmer/-innen, insbesondere von
Wanderarbeiter/-innen und Saisonarbeitskräften, in Fragen des
Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sind aus diesem Titel
1 000 T€ vorzusehen.
636 03
-226
Zuschüsse zur Gewährung einer Rente an Kleinlandwirte bei
Landabgabe (Landabgaberente)
5 000
5 000
4 648
Erläuterungen:
Nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) - Art. 1 des
Gesetzes vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890) - wird älteren Landwirten, die ihre
Nutzflächen zur Strukturverbesserung abgeben, eine Landabgaberente gewährt.
Die Maßnahme ist für Neubewilligungen bis zum 31. Dezember 1983 befristet.
Die Aufwendungen für die Landabgaberente einschließlich der Verwaltungskosten
trägt der Bund. Zu den Aufwendungen zählen seit 1995 auch die von der
Alterskasse zu tragenden Anteile an den Beiträgen aus Landabgaberente zur sozialen
Pflegeversicherung.
- 9 -
Landwirtschaftliche Sozialpolitik 1001
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
636 04
-224
Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte 1 595 500
1 540 000
1 518 092
Erläuterungen:
Die Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte sind dazu bestimmt, die
Leistungsaufwendungen für Empfänger von Renten aus der Alterssicherung der
Landwirte und sonstiger Altenteiler gemäß § 37 des Zweiten Gesetzes über
die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) (Art. 8 des Gesetzes vom
20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) zu decken, soweit sie nicht durch Beiträge
der Altenteiler aufgebracht werden, abzüglich des Solidarzuschlages nach § 38
KVLG 1989.
636 05
-229
Zuschüsse zur Zusatzaltersversorgung für Arbeitnehmer in der Land-
und Forstwirtschaft
37 000
35 100
32 998
Erläuterungen:
Der Bund trägt die Kosten von ergänzenden Ausgleichsleistungen an ehemalige
land- und forstwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach
Maßgabe des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft vom 31. Juli 1974
(BGBl. I S. 1660). Außerdem trägt der Bund die hierbei entstehenden
Verwaltungskosten.
636 06
-229
Zuschüsse zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen
Erwerbstätigkeit
400
500
399
Erläuterungen:
Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der
landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit vom 21. Februar 1989 (BGBl. I S. 233). Die
Voraussetzungen für Neubewilligungen müssen bis zum 31. Dezember 1996 vorgelegen haben.
Die Leistungsaufwendungen und die bei der Durchführung dieses Gesetzes
entstehenden Verwaltungskosten werden vom Bund getragen.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 10 -
1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Im Kapitel Gesundheitlicher Verbraucherschutz und
Ernährung ist die Erstattung der Verwaltungskosten des
Bundesinstituts für Risikobewertung in Höhe von rd. 164 Mio.
Euro veranschlagt. Weitere wesentliche Ausgabeschwerpunkte
des Kapitels sind die Information der Verbraucherinnen und
Verbraucher, Maßnahmen zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung und die Maßnahmen zur Förderung
ausgewogener Ernährung. Außerdem ist hier ein Zuschuss an
die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE)
veranschlagt.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Kernanliegen des BMLEH sind der Schutz von Gesundheit
und Sicherheit im Ernährungsbereich sowie die Förderung
von nachhaltigen Ernährungsweisen. Diese Ziele werden
durch gesetzgeberische und administrative Maßnahmen
sowie durch Maßnahmen der Verbraucherinformation verfolgt.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die Aufgabe,
bestehende gesundheitliche Risiken zu bewerten, neue
gesundheitliche Risiken im Umfeld von Verbraucherinnen und
Verbrauchern aufzuspüren und Empfehlungen zur
Risikobegrenzung zu erarbeiten. Weitere Aufgaben sind die
Risikokommunikation gegenüber der Öffentlichkeit, die
Zusammenarbeit mit den Stellen der Europäischen Union und die
Wahrnehmung der Funktion nationaler Referenzlaboratorien.
Mit den Mitteln zur Förderung der Verbraucher- und
Ernährungsinformation sollen unter anderem im Wege der
Projektförderung die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher
auf den Märkten und deren Kompetenz gestärkt werden sowie
Maßnahmen im Bereich Ernährung finanziert werden (SDGs
2, 3, 12). Dazu gehören insbesondere die Vermittlung
unabhängiger Informationen zur Kennzeichnung und zur Sicherheit
von Lebensmitteln sowie die Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung vermittelt
ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse und fördert die
Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland durch gezielte,
wissenschaftlich fundierte und unabhängige Ernährungsinformation
und Qualitätssicherung.
Überblick zum Kapitel 1002
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 170 437 171 990 -1 553 2 233 151 872
Ausgaben für Investitionen...................................... 19 609 22 336 -2 727 10 402
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 190 046 194 326 -4 280 2 233 162 274
davon nicht flexibilisiert........................................... 190 046 194 326 -4 280 2 233 162 274
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 11 200
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 4 600
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 3 600
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 3 000
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Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung 1002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(190)
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
671 01
-314
Erstattung der Verwaltungskosten des Bundesinstituts für
Risikobewertung
144 852
140 158
2 233
130 030
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
893 01.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Bundesinstitut für Risikobewertung............................................................. 96,05 100,00 164 461 162 494 140 432
- aus Kap. 1002 Tit. 671 01......................................................................... 144 852 140 158 130 030
- aus Kap. 1002 Tit. 893 01......................................................................... 19 609 22 336 10 402
Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel.
684 05
-522
Maßnahmen zur Förderung der Verbraucher- und Ernährungsinformation 19 341
16 000
7 676
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 11 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 600 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 600 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
1. Mit den Ausgaben sollen auf der Basis von Zuwendungen oder Aufträgen
Projekte und sonstige Maßnahmen von bundesweiter Bedeutung gefördert
bzw. finanziert werden. Dazu gehören insbesondere Vorhaben zur
Information der Verbraucherinnen und Verbraucher zu den Themen Ernährung, zur
Kennzeichnung und zur Sicherheit von Lebensmitteln, die Umsetzung des
Nationalen Aktionsplans "IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Er-
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