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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) 1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 636 04 -224 Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte 1 540 000 1 525 500 1 467 666 Erläuterungen: Die Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte sind dazu bestimmt, die Leistungsaufwendungen für Empfänger von Renten aus der Alterssicherung der Landwirte und sonstiger Altenteiler gemäß § 37 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) (Art. 8 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) zu decken, soweit sie nicht durch Beiträge der Altenteiler aufgebracht werden, abzüglich des Solidarzuschlages nach § 38 KVLG 1989. 636 05 -229 Zuschüsse zur Zusatzaltersversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft 35 100 35 000 30 669 Erläuterungen: Der Bund trägt die Kosten von ergänzenden Ausgleichsleistungen an ehemalige land- und forstwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Maßgabe des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft vom 31. Juli 1974 (BGBl. I S. 1660). Außerdem trägt der Bund die hierbei entstehenden Verwaltungskosten. 636 06 -229 Zuschüsse zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit 500 600 502 Erläuterungen: Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit vom 21. Februar 1989 (BGBl. I S. 233). Die Voraussetzungen für Neubewilligungen müssen bis zum 31. Dezember 1996 vorgelegen haben. Die Leistungsaufwendungen und die bei der Durchführung dieses Gesetzes entstehenden Verwaltungskosten werden vom Bund getragen. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 9 - Landwirtschaftliche Sozialpolitik 1001 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Im Kapitel Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung ist die Erstattung der Verwaltungskosten des Bundesinstituts für Risikobewertung in Höhe von ca. 162 Mio. Euro veranschlagt. Weitere wesentliche Ausgabeschwerpunkte des Kapitels sind die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung und die Maßnahmen zur Förderung ausgewogener Ernährung und zur Umsetzung der Ernährungsstrategie. Außerdem ist hier ein Zuschuss an die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) veranschlagt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Kernanliegen des BMLEH sind der Schutz von Gesundheit und Sicherheit im Ernährungsbereich sowie die Förderung von nachhaltigen Ernährungsweisen. Diese Ziele werden durch gesetzgeberische und administrative Maßnahmen sowie durch Maßnahmen der Verbraucherinformation verfolgt. Ziel der Information der Verbraucherinnen und Verbraucher ist es, u. a. im Wege der Projektförderung die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Märkten sowie ihre Kompetenz zu stärken. Dazu gehört insbesondere die Vermittlung unabhängiger Informationen zu Herstellungs- und Verarbeitungsprozessen, zum Gesundheitswert, zur Kennzeichnung und zur Sicherheit von Lebensmitteln und zu anderen für Verbraucherinnen und Verbraucher relevanten Themen. Auch die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette wird in diesem Rahmen in den Blick genommen. Mit den Mitteln zur Förderung der ausgewogenen Ernährung sollen Projekte zu den Themen ausgewogene, nachhaltige Ernährung sowie Maßnahmen zur diesbezüglichen Umsetzung der Ernährungsstrategie und der Verhaltens- und Verhältnisprävention im Ernährungsbereich finanziert werden (SDGs 2, 3, 12). Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung vermittelt ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse und fördert die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland durch gezielte, wissenschaftlich fundierte und unabhängige Ernährungsinformation und Qualitätssicherung. Überblick zum Kapitel 1002 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 171 990 169 230 +2 760 6 525 137 025 Ausgaben für Investitionen...................................... 22 336 22 270 +66 7 089 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 194 326 191 500 +2 826 6 525 144 114 davon nicht flexibilisiert........................................... 194 326 191 500 +2 826 6 525 144 114 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 24 100 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 9 500 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 8 600 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 6 000 - 10 -

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