Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1110 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1110 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
1110 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 632 07
2. Rückzahlungen aus korrigierten Erstattungszahlungen fließen den
Ausgaben zu.
636 01
-045
Kosten der Durchführung des Arbeitssicherstellungsgesetzes 945
358
346
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Nach § 35 Abs. 2 Satz 2 und § 26 Satz 5 des Arbeitssicherstellungsgesetzes
(ASG) erstattet der Bund der Bundesagentur für Arbeit die Kosten, die ihr aus der
Durchführung des ASG entstehen (Verwaltungskosten, Aufwendungen nach § 26
ASG).
636 02
-235
Kostenerstattung für das Sozialwerk MachMit! an die DRV Knappschaft-
Bahn-See
290
290
22
288
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
681 01
-313
Kosten der Heimschaffung von Besatzungsmitgliedern deutscher
Seeschiffe
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1110.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 119 99.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
Erläuterungen:
Der Bund hat nach § 77 Seearbeitsgesetz (SeeArbG) i. V. m. § 30 Abs. 2 Satz 1
des Vierten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen einer Ausfallhaftung die
Kostentragungspflicht für die Heimschaffung von Seeleuten. Das Haftungsrisiko ergibt
sich, wenn der Reeder seiner Pflicht zur Heimschaffung eines
Besatzungsmitgliedes und zur Übernahme der Kosten nach § 76 SeeArbG nicht nachkommt.
In diesem Fall hat die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik
Telekommunikation gemäß § 77 SeeArbG die Heimschaffung zu veranlassen und
die Kosten zu verauslagen. Sie sind vom Reeder zu erstatten. Der Verband
Deutscher Reeder e. V. hat sich gegenüber der Bundesrepublik Deutschland
verpflichtet, die Kosten zu ersetzen, die der Bund beim zahlungspflichtigen Reeder nicht
beitreiben kann.
684 01
-165
Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz,
flankierende Forschung, Forschung nach dem Mindestlohngesetz, statistische
Auswertungen im Arbeitsrecht
150
150
5
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
- 59 -
Sonstige Bewilligungen 1110
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
684 02
-290
Zuwendungen für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen
und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen
560
560
318
227
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................ 197 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e. V. (BAG - S).... 197
2. Überregionale Fachtagungen und Kongresse, die sich mit der
Entwicklung von Hilfen für besondere gesellschaftliche Gruppen
befassen sowie Dokumentationen zu diesen Veranstaltungen....... 20
3. Nationale Armutskonferenz............................................................. 30
4. Modellprojekt pro:connect............................................................... 313
Zusammen............................................................................................ 560
684 03
-290
Leistungsanspruch der Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen nach
§ 119 Abs. 4 SeeArbG
1 500
1 500
1 500
Erläuterungen:
Nach dem derzeit geltenden § 119 Absatz 4 des Seearbeitsgesetzes erhalten die
Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen einen jährlichen Gesamtbetrag in Höhe
von 1 500 T€ aus Mitteln des Bundes.
684 09
-313
Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und
ähnliche Institutionen geringeren Umfangs
30
29
27
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(1)
- 60 -
1110 Sonstige Bewilligungen
Vorbemerkung
Im Kapitel 1111 sind bestimmte Verwaltungsausgaben zentral
für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales veranschlagt.
Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung:
In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die Einnahmen und
Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren
Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der
Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, dem
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des
Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht.
Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die
Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln
ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als oberste
Bundesbehörde ist bei Kapitel 1112 veranschlagt.
Der Geschäftsbereich des Bundesministeriums gliedert sich in
folgende Bundesoberbehörden:
1. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(Kap. 1113) und
2. Bundesamt für Soziale Sicherung (Kap. 1116) sowie die
der allgemeinen Dienstaufsicht unterstehenden Gerichte
1. Bundesarbeitsgericht (Kap. 1114) und
2. Bundessozialgericht (Kap. 1115).
Überblick zum Kapitel 1111
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 40 40 - -
Übrige Einnahmen.................................................. 30 30 - 42
Gesamteinnahmen.................................................. 70 70 - 42
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 61 917 61 800 +117 530 78 054
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 15 602 15 969 -367 6 729 10 010
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 46 328 35 209 +11 119 1 489 34 260
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -2 258 000 -167 895 -2 090 105 -
Gesamtausgaben.................................................... -2 134 153 -54 917 -2 079 236 8 748 122 324
davon flexibilisiert.................................................... 58 680 47 590 +11 090 5 748 46 182
davon nicht flexibilisiert........................................... -2 192 833 -102 507 -2 090 326 3 000 76 142
- 61 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben