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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1110 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1110 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales) 1110 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 632 07 2. Rückzahlungen aus korrigierten Erstattungszahlungen fließen den Ausgaben zu. 636 01 -045 Kosten der Durchführung des Arbeitssicherstellungsgesetzes 945 358 346 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Nach § 35 Abs. 2 Satz 2 und § 26 Satz 5 des Arbeitssicherstellungsgesetzes (ASG) erstattet der Bund der Bundesagentur für Arbeit die Kosten, die ihr aus der Durchführung des ASG entstehen (Verwaltungskosten, Aufwendungen nach § 26 ASG). 636 02 -235 Kostenerstattung für das Sozialwerk MachMit! an die DRV Knappschaft- Bahn-See 290 290 22 288 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 681 01 -313 Kosten der Heimschaffung von Besatzungsmitgliedern deutscher Seeschiffe - - - Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1110. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Der Bund hat nach § 77 Seearbeitsgesetz (SeeArbG) i. V. m. § 30 Abs. 2 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen einer Ausfallhaftung die Kostentragungspflicht für die Heimschaffung von Seeleuten. Das Haftungsrisiko ergibt sich, wenn der Reeder seiner Pflicht zur Heimschaffung eines Besatzungsmitgliedes und zur Übernahme der Kosten nach § 76 SeeArbG nicht nachkommt. In diesem Fall hat die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation gemäß § 77 SeeArbG die Heimschaffung zu veranlassen und die Kosten zu verauslagen. Sie sind vom Reeder zu erstatten. Der Verband Deutscher Reeder e. V. hat sich gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Kosten zu ersetzen, die der Bund beim zahlungspflichtigen Reeder nicht beitreiben kann. 684 01 -165 Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, flankierende Forschung, Forschung nach dem Mindestlohngesetz, statistische Auswertungen im Arbeitsrecht 150 150 5 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. - 59 - Sonstige Bewilligungen 1110 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 684 02 -290 Zuwendungen für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen 560 560 318 227 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................ 197 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e. V. (BAG - S).... 197 2. Überregionale Fachtagungen und Kongresse, die sich mit der Entwicklung von Hilfen für besondere gesellschaftliche Gruppen befassen sowie Dokumentationen zu diesen Veranstaltungen....... 20 3. Nationale Armutskonferenz............................................................. 30 4. Modellprojekt pro:connect............................................................... 313 Zusammen............................................................................................ 560 684 03 -290 Leistungsanspruch der Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen nach § 119 Abs. 4 SeeArbG 1 500 1 500 1 500 Erläuterungen: Nach dem derzeit geltenden § 119 Absatz 4 des Seearbeitsgesetzes erhalten die Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen einen jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von 1 500 T€ aus Mitteln des Bundes. 684 09 -313 Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs 30 29 27 Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (1) - 60 - 1110 Sonstige Bewilligungen Vorbemerkung Im Kapitel 1111 sind bestimmte Verwaltungsausgaben zentral für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als oberste Bundesbehörde ist bei Kapitel 1112 veranschlagt. Der Geschäftsbereich des Bundesministeriums gliedert sich in folgende Bundesoberbehörden: 1. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Kap. 1113) und 2. Bundesamt für Soziale Sicherung (Kap. 1116) sowie die der allgemeinen Dienstaufsicht unterstehenden Gerichte 1. Bundesarbeitsgericht (Kap. 1114) und 2. Bundessozialgericht (Kap. 1115). Überblick zum Kapitel 1111 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 40 40 - - Übrige Einnahmen.................................................. 30 30 - 42 Gesamteinnahmen.................................................. 70 70 - 42 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 61 917 61 800 +117 530 78 054 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 15 602 15 969 -367 6 729 10 010 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 46 328 35 209 +11 119 1 489 34 260 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -2 258 000 -167 895 -2 090 105 - Gesamtausgaben.................................................... -2 134 153 -54 917 -2 079 236 8 748 122 324 davon flexibilisiert.................................................... 58 680 47 590 +11 090 5 748 46 182 davon nicht flexibilisiert........................................... -2 192 833 -102 507 -2 090 326 3 000 76 142 - 61 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

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