Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1110 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1110 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
1110 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-011
Vermischte Einnahmen -
-
15
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 681 01.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Vermischte Einnnahmen................................................................. -
2. Erstattung des Verbandes Deutscher Reeder e. V.......................... -
Zusammen............................................................................................ -
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 681 01.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
632 06
-282
Leistungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen des Bundes für
Fürsorgezwecke
100
200
28
Erläuterungen:
Bezeichnung 2026
1 000 €
2025
1 000 €
Ist 2024
1 000 €
1 2 3 4
Ausgaben für die vom Bund aufgrund zwischenstaatlicher Verpflichtungen und im
Rahmen gegebener Zusicherungen zu tragenden Aufwendungen für
Hilfeempfänger im Ausland und für Verwaltungskosten sowie für die Krankenversorgung für
Empfänger von Unterhaltshilfe (§ 276 Abs. 3 und 4 LAG) mit gewöhnlichem
Aufenthalt im Ausland............................................................................................................ 100 200 28
(Ausgaben für die Heimführung von Deutschen aus dem Ausland, die aus Gründen
der Hilfsbedürftigkeit das Gastland verlassen müssen, sind bei Kap. 0502
Tit. 687 01 veranschlagt)............................................................................................. - - -
Zusammen................................................................................................................... 100 200 28
632 07
-287
Erstattung des Bundes nach § 18 Absatz 3 AsylbLG -
-
9 719
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: Kap. 1101 Tit. 681 12.
- 57 -
Sonstige Bewilligungen 1110
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 632 07
2. Rückzahlungen aus korrigierten Erstattungszahlungen fließen den
Ausgaben zu.
636 01
-045
Kosten der Durchführung des Arbeitssicherstellungsgesetzes 358
344
2
298
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Nach § 35 Abs. 2 Satz 2 und § 26 Satz 5 des Arbeitssicherstellungsgesetzes
(ASG) erstattet der Bund der Bundesagentur für Arbeit die Kosten, die ihr aus der
Durchführung des ASG entstehen (Verwaltungskosten, Aufwendungen nach § 26
ASG).
636 02
-235
Kostenerstattung für das Sozialwerk MachMit! an die DRV Knappschaft-
Bahn-See
290
290
20
270
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
681 01
-313
Kosten der Heimschaffung von Besatzungsmitgliedern deutscher
Seeschiffe
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1110.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 119 99. Dies gilt auch für zu erwartende
Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund
zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen
im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen,
soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur
Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Erläuterungen:
Der Bund hat nach § 77 Seearbeitsgesetz (SeeArbG) i. V. m. § 30 Abs. 2 Satz 1
des Vierten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen einer Ausfallhaftung die
Kostentragungspflicht für die Heimschaffung von Seeleuten. Das Haftungsrisiko ergibt
sich, wenn der Reeder seiner Pflicht zur Heimschaffung eines
Besatzungsmitgliedes und zur Übernahme der Kosten nach § 76 SeeArbG nicht nachkommt.
In diesem Fall hat die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik
Telekommunikation gemäß § 77 SeeArbG die Heimschaffung zu veranlassen und
die Kosten zu verauslagen. Sie sind vom Reeder zu erstatten. Der Verband
Deutscher Reeder e. V. hat sich gegenüber der Bundesrepublik Deutschland
verpflichtet, die Kosten zu ersetzen, die der Bund beim zahlungspflichtigen Reeder nicht
beitreiben kann.
684 01
-165
Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz,
flankierende Forschung, Forschung nach dem Mindestlohngesetz, statistische
Auswertungen im Arbeitsrecht
150
150
391
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu.............................................. 75 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
- 58 -
1110 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
684 02
-290
Zuwendungen für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen
und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen
247
227
5
222
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 197 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e. V. (BAG - S).... 189
2. Überregionale Fachtagungen und Kongresse, die sich mit der
Entwicklung von Hilfen für besondere gesellschaftliche Gruppen
befassen sowie Dokumentationen zu diesen Veranstaltungen....... 28
3. Nationale Armutskonferenz............................................................. 30
Zusammen............................................................................................ 247
684 03
-290
Leistungsanspruch der Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen nach §
119 Abs. 4 SeeArbG
1 500
1 500
1 500
Erläuterungen:
Nach dem derzeit geltenden § 119 Absatz 4 des Seearbeitsgesetzes erhalten die
Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen einen jährlichen Gesamtbetrag in Höhe
von 1 500 T€ aus Mitteln des Bundes.
684 09
-313
Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und
ähnliche Institutionen geringeren Umfangs
29
29
25
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
636 03
-229
Energiepreispauschale - Aufwendungen des Bundes nach § 6 Abs. 1
RentEPPG und § 1 Abs. 4 VEPPGewG
-
-3 562
- 59 -
Sonstige Bewilligungen 1110
Vorbemerkung
Im Kapitel 1111 sind bestimmte Verwaltungsausgaben zentral
für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales veranschlagt.
Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung:
In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die Einnahmen und
Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren
Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der
Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und
Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die
Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und
Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit
dem Bund beruht. Die Zuführungen an die
Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in
gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als oberste
Bundesbehörde ist bei Kapitel 1112 veranschlagt.
Der Geschäftsbereich des Bundesministeriums gliedert sich in
folgende Bundesoberbehörden:
1. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(Kap. 1113) und
2. Bundesamt für Soziale Sicherung (Kap. 1116) sowie die
der allgemeinen Dienstaufsicht unterstehenden Gerichte
1. Bundesarbeitsgericht (Kap. 1114) und
2. Bundessozialgericht (Kap. 1115).
Überblick zum Kapitel 1111
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 40 40 - -
Übrige Einnahmen.................................................. 30 30 - 30
Gesamteinnahmen.................................................. 70 70 - 30
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 61 800 64 959 -3 159 82 72 611
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 15 969 16 254 -285 7 588 13 897
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 35 110 35 297 -187 29 396
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -167 895 -1 012 985 +845 090 -
Gesamtausgaben.................................................... -55 016 -896 475 +841 459 7 670 115 904
davon flexibilisiert.................................................... 47 491 49 486 -1 995 3 593 40 082
davon nicht flexibilisiert........................................... -102 507 -945 961 +843 454 4 077 75 822
- 60 -