polradar

Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1110 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

Im Graph öffnen

Text

Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1110 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales) 1110 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -011 Vermischte Einnahmen - - 15 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 681 01. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Vermischte Einnnahmen................................................................. - 2. Erstattung des Verbandes Deutscher Reeder e. V.......................... - Zusammen............................................................................................ - Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 681 01. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 06 -282 Leistungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen des Bundes für Fürsorgezwecke 100 200 28 Erläuterungen: Bezeichnung 2026 1 000 € 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 1 2 3 4 Ausgaben für die vom Bund aufgrund zwischenstaatlicher Verpflichtungen und im Rahmen gegebener Zusicherungen zu tragenden Aufwendungen für Hilfeempfänger im Ausland und für Verwaltungskosten sowie für die Krankenversorgung für Empfänger von Unterhaltshilfe (§ 276 Abs. 3 und 4 LAG) mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland............................................................................................................ 100 200 28 (Ausgaben für die Heimführung von Deutschen aus dem Ausland, die aus Gründen der Hilfsbedürftigkeit das Gastland verlassen müssen, sind bei Kap. 0502 Tit. 687 01 veranschlagt)............................................................................................. - - - Zusammen................................................................................................................... 100 200 28 632 07 -287 Erstattung des Bundes nach § 18 Absatz 3 AsylbLG - - 9 719 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1101 Tit. 681 12. - 57 - Sonstige Bewilligungen 1110 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 632 07 2. Rückzahlungen aus korrigierten Erstattungszahlungen fließen den Ausgaben zu. 636 01 -045 Kosten der Durchführung des Arbeitssicherstellungsgesetzes 358 344 2 298 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Nach § 35 Abs. 2 Satz 2 und § 26 Satz 5 des Arbeitssicherstellungsgesetzes (ASG) erstattet der Bund der Bundesagentur für Arbeit die Kosten, die ihr aus der Durchführung des ASG entstehen (Verwaltungskosten, Aufwendungen nach § 26 ASG). 636 02 -235 Kostenerstattung für das Sozialwerk MachMit! an die DRV Knappschaft- Bahn-See 290 290 20 270 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 681 01 -313 Kosten der Heimschaffung von Besatzungsmitgliedern deutscher Seeschiffe - - - Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1110. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Der Bund hat nach § 77 Seearbeitsgesetz (SeeArbG) i. V. m. § 30 Abs. 2 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen einer Ausfallhaftung die Kostentragungspflicht für die Heimschaffung von Seeleuten. Das Haftungsrisiko ergibt sich, wenn der Reeder seiner Pflicht zur Heimschaffung eines Besatzungsmitgliedes und zur Übernahme der Kosten nach § 76 SeeArbG nicht nachkommt. In diesem Fall hat die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation gemäß § 77 SeeArbG die Heimschaffung zu veranlassen und die Kosten zu verauslagen. Sie sind vom Reeder zu erstatten. Der Verband Deutscher Reeder e. V. hat sich gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Kosten zu ersetzen, die der Bund beim zahlungspflichtigen Reeder nicht beitreiben kann. 684 01 -165 Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, flankierende Forschung, Forschung nach dem Mindestlohngesetz, statistische Auswertungen im Arbeitsrecht 150 150 391 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu.............................................. 75 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. - 58 - 1110 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 684 02 -290 Zuwendungen für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen 247 227 5 222 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 197 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e. V. (BAG - S).... 189 2. Überregionale Fachtagungen und Kongresse, die sich mit der Entwicklung von Hilfen für besondere gesellschaftliche Gruppen befassen sowie Dokumentationen zu diesen Veranstaltungen....... 28 3. Nationale Armutskonferenz............................................................. 30 Zusammen............................................................................................ 247 684 03 -290 Leistungsanspruch der Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen nach § 119 Abs. 4 SeeArbG 1 500 1 500 1 500 Erläuterungen: Nach dem derzeit geltenden § 119 Absatz 4 des Seearbeitsgesetzes erhalten die Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen einen jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von 1 500 T€ aus Mitteln des Bundes. 684 09 -313 Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs 29 29 25 Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 636 03 -229 Energiepreispauschale - Aufwendungen des Bundes nach § 6 Abs. 1 RentEPPG und § 1 Abs. 4 VEPPGewG - -3 562 - 59 - Sonstige Bewilligungen 1110 Vorbemerkung Im Kapitel 1111 sind bestimmte Verwaltungsausgaben zentral für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als oberste Bundesbehörde ist bei Kapitel 1112 veranschlagt. Der Geschäftsbereich des Bundesministeriums gliedert sich in folgende Bundesoberbehörden: 1. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Kap. 1113) und 2. Bundesamt für Soziale Sicherung (Kap. 1116) sowie die der allgemeinen Dienstaufsicht unterstehenden Gerichte 1. Bundesarbeitsgericht (Kap. 1114) und 2. Bundessozialgericht (Kap. 1115). Überblick zum Kapitel 1111 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 40 40 - - Übrige Einnahmen.................................................. 30 30 - 30 Gesamteinnahmen.................................................. 70 70 - 30 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 61 800 64 959 -3 159 82 72 611 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 15 969 16 254 -285 7 588 13 897 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 35 110 35 297 -187 29 396 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -167 895 -1 012 985 +845 090 - Gesamtausgaben.................................................... -55 016 -896 475 +841 459 7 670 115 904 davon flexibilisiert.................................................... 47 491 49 486 -1 995 3 593 40 082 davon nicht flexibilisiert........................................... -102 507 -945 961 +843 454 4 077 75 822 - 60 -

Relationen