Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1110 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1110 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
1110 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 632 07
2. Rückzahlungen aus korrigierten Erstattungszahlungen fließen den
Ausgaben zu.
636 01
-045
Kosten der Durchführung des Arbeitssicherstellungsgesetzes 344
300
300
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Nach § 35 Abs. 2 Satz 2 und § 26 Satz 5 des Arbeitssicherstellungsgesetzes
(ASG) erstattet der Bund der Bundesagentur für Arbeit die Kosten, die ihr aus der
Durchführung des ASG entstehen (Verwaltungskosten, Aufwendungen nach § 26
ASG).
636 02
-235
Kostenerstattung für das Sozialwerk MachMit! an die DRV Knappschaft-
Bahn-See
290
290
1
301
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
636 03
-229
Energiepreispauschale - Aufwendungen des Bundes nach § 6 Abs. 1
RentEPPG und § 1 Abs. 4 VEPPGewG
-
-
33 185
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Rückflüssen fließen den Ausgaben zu.
681 01
-313
Kosten der Heimschaffung von Besatzungsmitgliedern deutscher
Seeschiffe
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1110.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 119 99. Dies gilt auch für zu erwartende
Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund
zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen
im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen,
soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur
Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Erläuterungen:
Der Bund hat nach § 77 Seearbeitsgesetz (SeeArbG) i. V. m. § 30 Abs. 2 Satz 1
des Vierten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen einer Ausfallhaftung die
Kostentragungspflicht für die Heimschaffung von Seeleuten. Das Haftungsrisiko ergibt
sich, wenn der Reeder seiner Pflicht zur Heimschaffung eines
Besatzungsmitgliedes und zur Übernahme der Kosten nach § 76 SeeArbG nicht nachkommt. In
diesem Fall hat die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
gemäß § 77 SeeArbG die Heimschaffung zu veranlassen und die Kosten zu
verauslagen. Sie sind vom Reeder zu erstatten. Der Verband Deutscher Reeder
e. V. hat sich gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Kosten
zu ersetzen, die der Bund beim zahlungspflichtigen Reeder nicht beitreiben kann.
- 59 -
Sonstige Bewilligungen 1110
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
684 01
-165
Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz,
flankierende Forschung, Forschung nach dem Mindestlohngesetz, statistische
Auswertungen im Arbeitsrecht
150
150
250
44
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu.............................................. 75 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
684 02
-290
Zuwendungen für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen
und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen
227
227
321
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................ 197 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e. V. (BAG - S).... 189
2. Überregionale Fachtagungen und Kongresse, die sich mit der
Entwicklung von Hilfen für besondere gesellschaftliche Gruppen
befassen sowie Dokumentationen zu diesen Veranstaltungen....... 8
3. Nationale Armutskonferenz............................................................. 30
Zusammen............................................................................................ 227
684 03
-290
Leistungsanspruch der Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen nach §
119 Abs. 4 SeeArbG
1 500
1 500
1 500
Erläuterungen:
Nach dem derzeit geltenden § 119 Absatz 4 des Seearbeitsgesetzes erhalten die
Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen einen jährlichen Gesamtbetrag in Höhe
von 1 500 T€ aus Mitteln des Bundes.
684 09
-313
Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und
ähnliche Institutionen geringeren Umfangs
29
29
25
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 60 -
1110 Sonstige Bewilligungen
Vorbemerkung
Im Kapitel 1111 sind bestimmte Verwaltungsausgaben zentral
für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales veranschlagt.
Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung:
In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die Einnahmen und
Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren
Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der
Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und
Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die
Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und
Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit
dem Bund beruht. Die Zuführungen an die
Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in
gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als oberste
Bundesbehörde ist bei Kapitel 1112 veranschlagt.
Der Geschäftsbereich des Bundesministeriums gliedert sich in
folgende Bundesoberbehörden:
1. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(Kap. 1113) und
2. Bundesamt für Soziale Sicherung (Kap. 1116) sowie die
der allgemeinen Dienstaufsicht unterstehenden Gerichte
1. Bundesarbeitsgericht (Kap. 1114) und
2. Bundessozialgericht (Kap. 1115).
Überblick zum Kapitel 1111
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 40 40 - 24
Übrige Einnahmen.................................................. 30 30 - 29
Gesamteinnahmen.................................................. 70 70 - 53
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 64 959 59 790 +5 169 74 68 177
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 16 254 15 740 +514 8 889 14 466
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 35 297 25 315 +9 982 152 27 801
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -1 012 985 -966 212 -46 773 -
Gesamtausgaben.................................................... -896 475 -865 367 -31 108 9 115 110 444
davon flexibilisiert.................................................... 49 486 36 893 +12 593 4 867 37 963
davon nicht flexibilisiert........................................... -945 961 -902 260 -43 701 4 248 72 481
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
- 61 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben