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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1110 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1110 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales) 1110 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 632 07 2. Rückzahlungen aus korrigierten Erstattungszahlungen fließen den Ausgaben zu. 636 01 -045 Kosten der Durchführung des Arbeitssicherstellungsgesetzes 344 300 300 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Nach § 35 Abs. 2 Satz 2 und § 26 Satz 5 des Arbeitssicherstellungsgesetzes (ASG) erstattet der Bund der Bundesagentur für Arbeit die Kosten, die ihr aus der Durchführung des ASG entstehen (Verwaltungskosten, Aufwendungen nach § 26 ASG). 636 02 -235 Kostenerstattung für das Sozialwerk MachMit! an die DRV Knappschaft- Bahn-See 290 290 1 301 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 636 03 -229 Energiepreispauschale - Aufwendungen des Bundes nach § 6 Abs. 1 RentEPPG und § 1 Abs. 4 VEPPGewG - - 33 185 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Rückflüssen fließen den Ausgaben zu. 681 01 -313 Kosten der Heimschaffung von Besatzungsmitgliedern deutscher Seeschiffe - - - Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1110. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Der Bund hat nach § 77 Seearbeitsgesetz (SeeArbG) i. V. m. § 30 Abs. 2 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen einer Ausfallhaftung die Kostentragungspflicht für die Heimschaffung von Seeleuten. Das Haftungsrisiko ergibt sich, wenn der Reeder seiner Pflicht zur Heimschaffung eines Besatzungsmitgliedes und zur Übernahme der Kosten nach § 76 SeeArbG nicht nachkommt. In diesem Fall hat die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft gemäß § 77 SeeArbG die Heimschaffung zu veranlassen und die Kosten zu verauslagen. Sie sind vom Reeder zu erstatten. Der Verband Deutscher Reeder e. V. hat sich gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Kosten zu ersetzen, die der Bund beim zahlungspflichtigen Reeder nicht beitreiben kann. - 59 - Sonstige Bewilligungen 1110 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 684 01 -165 Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, flankierende Forschung, Forschung nach dem Mindestlohngesetz, statistische Auswertungen im Arbeitsrecht 150 150 250 44 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu.............................................. 75 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 684 02 -290 Zuwendungen für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen 227 227 321 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................ 197 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e. V. (BAG - S).... 189 2. Überregionale Fachtagungen und Kongresse, die sich mit der Entwicklung von Hilfen für besondere gesellschaftliche Gruppen befassen sowie Dokumentationen zu diesen Veranstaltungen....... 8 3. Nationale Armutskonferenz............................................................. 30 Zusammen............................................................................................ 227 684 03 -290 Leistungsanspruch der Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen nach § 119 Abs. 4 SeeArbG 1 500 1 500 1 500 Erläuterungen: Nach dem derzeit geltenden § 119 Absatz 4 des Seearbeitsgesetzes erhalten die Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen einen jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von 1 500 T€ aus Mitteln des Bundes. 684 09 -313 Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs 29 29 25 Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 60 - 1110 Sonstige Bewilligungen Vorbemerkung Im Kapitel 1111 sind bestimmte Verwaltungsausgaben zentral für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als oberste Bundesbehörde ist bei Kapitel 1112 veranschlagt. Der Geschäftsbereich des Bundesministeriums gliedert sich in folgende Bundesoberbehörden: 1. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Kap. 1113) und 2. Bundesamt für Soziale Sicherung (Kap. 1116) sowie die der allgemeinen Dienstaufsicht unterstehenden Gerichte 1. Bundesarbeitsgericht (Kap. 1114) und 2. Bundessozialgericht (Kap. 1115). Überblick zum Kapitel 1111 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 40 40 - 24 Übrige Einnahmen.................................................. 30 30 - 29 Gesamteinnahmen.................................................. 70 70 - 53 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 64 959 59 790 +5 169 74 68 177 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 16 254 15 740 +514 8 889 14 466 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 35 297 25 315 +9 982 152 27 801 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -1 012 985 -966 212 -46 773 - Gesamtausgaben.................................................... -896 475 -865 367 -31 108 9 115 110 444 davon flexibilisiert.................................................... 49 486 36 893 +12 593 4 867 37 963 davon nicht flexibilisiert........................................... -945 961 -902 260 -43 701 4 248 72 481 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 61 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

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