Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1206 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1206 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr)
1206
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-725
Vermischte Einnahmen 1 500
1 500
9 722
Erläuterungen:
Verzugszinsen.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Zinsen der Zuwendungsempfänger für vorzeitige oder
ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Bundesfinanzhilfen und
Rückforderungen aufgrund der Verwendungsnachweisprüfung fließen den
Ausgaben zu.
Sächliche Verwaltungsausgaben
544 01
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 4 167
4 167
2 487
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 700 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Aus den Mitteln können Ausgaben für Forschungsbegleitung und/oder
Projektmanagement geleistet werden. Für Forschungsvorhaben zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse der Gemeinden steht der o. a. Festbetrag zur Verfügung. Mit
diesen Mitteln werden vor allem Forschungsarbeiten und Untersuchungen
finanziert, die Bundesländern, Städten, Kreisen, Kommunen und Verkehrsbetrieben
Hilfestellungen bei der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse geben sollen. Das
Forschungsprogramm wird unter Beteiligung der Bundesländer, der kommunalen
Spitzenverbände und der Wissenschaft aufgestellt.
Ausgaben für Investitionen
882 02
-741
Finanzhilfen an die Länder für Vorhaben der Schieneninfrastruktur des
öffentlichen Personennahverkehrs.
1 222 862
1 201 240
1 066 932
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
891 01.
- 62 -
1206 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der
Gemeinden
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 882 02
Erläuterungen:
Gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) stellt das
Bundesministerium für Verkehr aufgrund von Vorschlägen der Länder und im Benehmen mit
ihnen sog. Bundesprogramme auf sowie die dafür notwendigen Mittel bereit. Die
Finanzhilfen an die Länder hierfür sind im Titel 882 02 veranschlagt. Die
Investitionszuschüsse an die DB AG sind im Titel 891 01 veranschlagt.
Die Voraussetzungen für eine Förderung und die Förderhöhe ergeben sich aus
dem GVFG.
891 01
-741
Investitionszuschüsse für Vorhaben des öffentlichen
Personennahverkehrs an die Deutsche Bahn AG und Unternehmen, die sich
überwiegend in Bundeshand befinden
849 786
834 760
844 942
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
882 02.
Erläuterungen:
Siehe Erläuterungen zu Tit. 882 02.
- 63 -
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der
Gemeinden
1206
Überblick zum Kapitel 1210
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 816 816 - 2 198
Übrige Einnahmen.................................................. 14 159 15 075 -916 169 263
Gesamteinnahmen.................................................. 14 975 15 891 -916 171 461
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 4 776 4 776 - 5 224
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 35 505 38 919 -3 414 9 574 25 680
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 767 154 1 066 203 -299 049 283 556 829 673
Ausgaben für Investitionen...................................... 186 599 278 595 -91 996 284 243 374 329
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -461 425 -353 925 -107 500 -
Gesamtausgaben.................................................... 532 609 1 034 568 -501 959 577 373 1 234 906
davon nicht flexibilisiert........................................... 532 609 1 034 568 -501 959 577 373 1 234 906
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 605 413
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 413 737
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 98 633
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 80 988
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 8 055
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 4 000
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