Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1206 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1206 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr)
1206 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der
Gemeinden
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-725
Vermischte Einnahmen 1 500
1 500
-
Erläuterungen:
Verzugszinsen.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Zinsen der Zuwendungsempfänger für vorzeitige oder
ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Bundesfinanzhilfen und
Rückforderungen aufgrund der Verwendungsnachweisprüfung fließen den
Ausgaben zu.
Sächliche Verwaltungsausgaben
544 01
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 4 167
4 167
1 000
1 940
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 333 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 833 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Aus den Mitteln können Ausgaben für Forschungsbegleitung und/oder
Projektmanagement geleistet werden. Für Forschungsvorhaben zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse der Gemeinden steht der o. a. Festbetrag zur Verfügung. Mit
diesen Mitteln werden vor allem Forschungsarbeiten und Untersuchungen
finanziert, die Bundesländern, Städten, Kreisen, Kommunen und Verkehrsbetrieben
Hilfestellungen bei der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse geben sollen. Das
Forschungsprogramm wird unter Beteiligung der Bundesländer, der kommunalen
Spitzenverbände und der Wissenschaft aufgestellt.
Ausgaben für Investitionen
882 02
-741
Finanzhilfen an die Länder für Vorhaben der Schieneninfrastruktur des
öffentlichen Personennahverkehrs.
1 111 100
588 734
768 410
545 345
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
891 01.
- 75 -
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der
Gemeinden
1206
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 882 02
Erläuterungen:
Gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) stellt das
Bundesministerium für Verkehr für die zur Verfügung stehenden Mittel aufgrund von
Vorschlägen der Länder und im Benehmen mit ihnen Programme auf (sog.
Bundesprogramme). Die Finanzhilfen an die Länder hierfür sind in den Titeln 882 02
und 891 01 veranschlagt.
Die Voraussetzungen für eine Förderung und die Förderhöhe ergeben sich aus
dem GVFG.
Mehr wegen gesetzlicher Erhöhung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 GVFG.
891 01
-741
Investitionszuschüsse für Vorhaben des öffentlichen
Personennahverkehrs an die Deutsche Bahn AG und Unternehmen, die sich
überwiegend in Bundeshand befinden
888 900
411 266
660 900
453 045
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
882 02.
Erläuterungen:
Siehe Erläuterungen zu Tit. 882 02.
Mehr wegen gesetzlicher Erhöhung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 GVFG.
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1206 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der
Gemeinden
Überblick zum Kapitel 1210
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 816 818 -2 854
Übrige Einnahmen.................................................. 15 558 16 519 -961 205 124
Gesamteinnahmen.................................................. 16 374 17 337 -963 205 978
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 4 776 4 776 - 164 4 966
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 43 890 47 067 -3 177 14 911 25 907
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 956 162 823 076 +133 086 163 272 767 058
Ausgaben für Investitionen...................................... 544 172 487 675 +56 497 1 418 658 654 093
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -397 425 -426 197 +28 772 -
Gesamtausgaben.................................................... 1 151 575 936 397 +215 178 1 597 005 1 452 024
davon flexibilisiert.................................................... - - - -
davon nicht flexibilisiert........................................... 1 151 575 936 397 +215 178 1 597 005 1 452 024
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 096 878
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 853 420
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 158 071
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 72 097
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 9 230
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 4 060
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Sonstige Bewilligungen 1210
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Haushaltsvermerk:
Erstattungen zu viel gezahlter Zinsen und Tilgungsbeträge dürfen von
den Einnahmen abgesetzt werden.
Verwaltungseinnahmen
119 99
-790
Vermischte Einnahmen 816
818
854
Übrige Einnahmen
153 01
-430
Zinseinnahmen aus Darlehen an Gemeinden 200
250
331
173 01
-430
Tilgungsbeträge aus Darlehen der Gemeinden 2 000
2 700
2 939
182 01
-790
Rückzahlung von Darlehen an private Unternehmen für Investitionen zur
Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs
926
1 129
1 381
Erläuterungen:
Die Tilgungsdauer der Darlehen an private Unternehmen beträgt bis zu 20 Jahren.
232 01
-692
Beiträge der Länder für den Ausbau und die Erweiterung des "Radnetzes
Deutschland"
-
-
70
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind aufgrund der Verwaltungsvereinbarung
Digitalisierung im Radverkehr zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 891 92.
272 02
-692
Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union für
transeuropäische Netze für Verkehr
-
-
183 604
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der
EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1201 Tit. 532 04, 535 02, 743 12,
Kap. 1202 Tit. 891 03, Kap. 1203 Tit. 752 01, Kap. 1210 Tit. 532 17,
532 19 und Kap. 1212 Tit. 422 01.
2. Rückzahlungen aus weitergeleiteten Beträgen sind in diesem Titel zu
vereinnahmen.
3. Rückzahlungen an die EU dürfen von den Einnahmen abgesetzt
werden.
4. Anderen Berechtigten als dem Bund und den
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes zustehende Anteile an den Zuschüssen
sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen.
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