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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1206 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1206 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr) 1206 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -725 Vermischte Einnahmen 1 500 1 500 - Erläuterungen: Verzugszinsen. Ausgaben Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Zinsen der Zuwendungsempfänger für vorzeitige oder ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Bundesfinanzhilfen und Rückforderungen aufgrund der Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. Sächliche Verwaltungsausgaben 544 01 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 4 167 4 167 1 000 1 940 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 333 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 833 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterungen: Aus den Mitteln können Ausgaben für Forschungsbegleitung und/oder Projektmanagement geleistet werden. Für Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden steht der o. a. Festbetrag zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden vor allem Forschungsarbeiten und Untersuchungen finanziert, die Bundesländern, Städten, Kreisen, Kommunen und Verkehrsbetrieben Hilfestellungen bei der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse geben sollen. Das Forschungsprogramm wird unter Beteiligung der Bundesländer, der kommunalen Spitzenverbände und der Wissenschaft aufgestellt. Ausgaben für Investitionen 882 02 -741 Finanzhilfen an die Länder für Vorhaben der Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs. 1 111 100 588 734 768 410 545 345 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 891 01. - 75 - Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden 1206 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 882 02 Erläuterungen: Gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) stellt das Bundesministerium für Verkehr für die zur Verfügung stehenden Mittel aufgrund von Vorschlägen der Länder und im Benehmen mit ihnen Programme auf (sog. Bundesprogramme). Die Finanzhilfen an die Länder hierfür sind in den Titeln 882 02 und 891 01 veranschlagt. Die Voraussetzungen für eine Förderung und die Förderhöhe ergeben sich aus dem GVFG. Mehr wegen gesetzlicher Erhöhung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 GVFG. 891 01 -741 Investitionszuschüsse für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs an die Deutsche Bahn AG und Unternehmen, die sich überwiegend in Bundeshand befinden 888 900 411 266 660 900 453 045 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 882 02. Erläuterungen: Siehe Erläuterungen zu Tit. 882 02. Mehr wegen gesetzlicher Erhöhung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 GVFG. - 76 - 1206 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Überblick zum Kapitel 1210 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 816 818 -2 854 Übrige Einnahmen.................................................. 15 558 16 519 -961 205 124 Gesamteinnahmen.................................................. 16 374 17 337 -963 205 978 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 4 776 4 776 - 164 4 966 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 43 890 47 067 -3 177 14 911 25 907 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 956 162 823 076 +133 086 163 272 767 058 Ausgaben für Investitionen...................................... 544 172 487 675 +56 497 1 418 658 654 093 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -397 425 -426 197 +28 772 - Gesamtausgaben.................................................... 1 151 575 936 397 +215 178 1 597 005 1 452 024 davon flexibilisiert.................................................... - - - - davon nicht flexibilisiert........................................... 1 151 575 936 397 +215 178 1 597 005 1 452 024 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 096 878 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 853 420 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 158 071 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 72 097 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 9 230 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 4 060 - 77 - Sonstige Bewilligungen 1210 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Haushaltsvermerk: Erstattungen zu viel gezahlter Zinsen und Tilgungsbeträge dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. Verwaltungseinnahmen 119 99 -790 Vermischte Einnahmen 816 818 854 Übrige Einnahmen 153 01 -430 Zinseinnahmen aus Darlehen an Gemeinden 200 250 331 173 01 -430 Tilgungsbeträge aus Darlehen der Gemeinden 2 000 2 700 2 939 182 01 -790 Rückzahlung von Darlehen an private Unternehmen für Investitionen zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs 926 1 129 1 381 Erläuterungen: Die Tilgungsdauer der Darlehen an private Unternehmen beträgt bis zu 20 Jahren. 232 01 -692 Beiträge der Länder für den Ausbau und die Erweiterung des "Radnetzes Deutschland" - - 70 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind aufgrund der Verwaltungsvereinbarung Digitalisierung im Radverkehr zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 891 92. 272 02 -692 Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union für transeuropäische Netze für Verkehr - - 183 604 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1201 Tit. 532 04, 535 02, 743 12, Kap. 1202 Tit. 891 03, Kap. 1203 Tit. 752 01, Kap. 1210 Tit. 532 17, 532 19 und Kap. 1212 Tit. 422 01. 2. Rückzahlungen aus weitergeleiteten Beträgen sind in diesem Titel zu vereinnahmen. 3. Rückzahlungen an die EU dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. 4. Anderen Berechtigten als dem Bund und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes zustehende Anteile an den Zuschüssen sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen. - 78 -

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