Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1206 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1206 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr)
1206 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der
Gemeinden
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-725
Vermischte Einnahmen 1 500
1 500
11 912
Erläuterungen:
Verzugszinsen.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Zinsen der Zuwendungsempfänger für vorzeitige oder
ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Bundesfinanzhilfen und
Rückforderungen aufgrund der Verwendungsnachweisprüfung fließen den
Ausgaben zu.
Sächliche Verwaltungsausgaben
544 01
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 4 167
4 167
2 788
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 800 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 700 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Aus den Mitteln können Ausgaben für Forschungsbegleitung und/oder
Projektmanagement geleistet werden. Für Forschungsvorhaben zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse der Gemeinden steht der o. a. Festbetrag zur Verfügung. Mit
diesen Mitteln werden vor allem Forschungsarbeiten und Untersuchungen
finanziert, die Bundesländern, Städten, Kreisen, Kommunen und Verkehrsbetrieben
Hilfestellungen bei der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse geben sollen. Das
Forschungsprogramm wird unter Beteiligung der Bundesländer, der kommunalen
Spitzenverbände und der Wissenschaft aufgestellt.
Ausgaben für Investitionen
882 02
-741
Finanzhilfen an die Länder für Vorhaben der Schieneninfrastruktur des
öffentlichen Personennahverkehrs.
1 201 240
1 111 100
618 599
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
891 01.
- 69 -
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der
Gemeinden
1206
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 882 02
Erläuterungen:
Gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) stellt das
Bundesministerium für Verkehr aufgrund von Vorschlägen der Länder und im Benehmen mit
ihnen sog. Bundesprogramme auf sowie die dafür notwendigen Mittel bereit. Die
Finanzhilfen an die Länder hierfür sind im Titel 882 02 veranschlagt. Die
Investitionszuschüsse an die DB AG sind im Titel 891 01 veranschlagt.
Die Voraussetzungen für eine Förderung und die Förderhöhe ergeben sich aus
dem GVFG.
891 01
-741
Investitionszuschüsse für Vorhaben des öffentlichen
Personennahverkehrs an die Deutsche Bahn AG und Unternehmen, die sich
überwiegend in Bundeshand befinden
834 760
888 900
374 082
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
882 02.
Erläuterungen:
Siehe Erläuterungen zu Tit. 882 02.
- 70 -
1206 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der
Gemeinden
Überblick zum Kapitel 1210
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 816 816 - 1 609
Übrige Einnahmen.................................................. 15 075 15 558 -483 350 781
Gesamteinnahmen.................................................. 15 891 16 374 -483 352 390
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 4 776 4 776 - 4 987
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 35 319 43 890 -8 571 15 238 40 783
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 993 118 956 162 +36 956 245 327 654 908
Ausgaben für Investitionen...................................... 263 295 544 172 -280 877 1 101 920 816 994
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -353 925 -397 425 +43 500 -
Gesamtausgaben.................................................... 942 583 1 151 575 -208 992 1 362 485 1 517 672
davon flexibilisiert.................................................... - - - -
davon nicht flexibilisiert........................................... 942 583 1 151 575 -208 992 1 362 485 1 517 672
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 806 534
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 611 616
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 120 518
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 73 700
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 700
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Sonstige Bewilligungen 1210
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Haushaltsvermerk:
Erstattungen zu viel gezahlter Zinsen und Tilgungsbeträge dürfen von
den Einnahmen abgesetzt werden.
Verwaltungseinnahmen
119 99
-790
Vermischte Einnahmen 816
816
1 609
Übrige Einnahmen
153 01
-430
Zinseinnahmen aus Darlehen an Gemeinden 150
200
272
173 01
-430
Tilgungsbeträge aus Darlehen der Gemeinden 2 000
2 000
2 167
182 01
-790
Rückzahlung von Darlehen an private Unternehmen für Investitionen zur
Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs
493
926
1 130
Erläuterungen:
Die Tilgungsdauer der Darlehen an private Unternehmen beträgt bis zu 20 Jahren.
232 01
-692
Beiträge der Länder für den Ausbau und die Erweiterung des "Radnetzes
Deutschland"
-
-
70
272 02
-692
Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union für
transeuropäische Netze für Verkehr
-
-
332 102
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der
EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1201 Tit. 532 04, 535 02, 743 12,
Kap. 1202 Tit. 891 03, Kap. 1203 Tit. 752 01, Kap. 1210 Tit. 532 17,
532 19, 633 03 und Kap. 1212 Tit. 422 01.
2. Rückzahlungen aus weitergeleiteten Beträgen sind in diesem Titel zu
vereinnahmen.
3. Rückzahlungen an die EU dürfen von den Einnahmen abgesetzt
werden.
4. Anderen Berechtigten als dem Bund und den
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes zustehende Anteile an den Zuschüssen
sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen.
Erläuterungen:
Zuschüsse aufgrund der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 vom 11. Dezember
2013 und 2021/1153 vom 7. Juli 2021 zur Schaffung der Fazilität "Connecting
Europe" (Förderperioden 2014 bis 2020 und 2021 bis 2027).
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