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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1206 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1206 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr) 1206 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -725 Vermischte Einnahmen 1 500 1 500 11 912 Erläuterungen: Verzugszinsen. Ausgaben Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Zinsen der Zuwendungsempfänger für vorzeitige oder ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Bundesfinanzhilfen und Rückforderungen aufgrund der Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. Sächliche Verwaltungsausgaben 544 01 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 4 167 4 167 2 788 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 800 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 700 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterungen: Aus den Mitteln können Ausgaben für Forschungsbegleitung und/oder Projektmanagement geleistet werden. Für Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden steht der o. a. Festbetrag zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden vor allem Forschungsarbeiten und Untersuchungen finanziert, die Bundesländern, Städten, Kreisen, Kommunen und Verkehrsbetrieben Hilfestellungen bei der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse geben sollen. Das Forschungsprogramm wird unter Beteiligung der Bundesländer, der kommunalen Spitzenverbände und der Wissenschaft aufgestellt. Ausgaben für Investitionen 882 02 -741 Finanzhilfen an die Länder für Vorhaben der Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs. 1 201 240 1 111 100 618 599 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 891 01. - 69 - Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden 1206 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 882 02 Erläuterungen: Gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) stellt das Bundesministerium für Verkehr aufgrund von Vorschlägen der Länder und im Benehmen mit ihnen sog. Bundesprogramme auf sowie die dafür notwendigen Mittel bereit. Die Finanzhilfen an die Länder hierfür sind im Titel 882 02 veranschlagt. Die Investitionszuschüsse an die DB AG sind im Titel 891 01 veranschlagt. Die Voraussetzungen für eine Förderung und die Förderhöhe ergeben sich aus dem GVFG. 891 01 -741 Investitionszuschüsse für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs an die Deutsche Bahn AG und Unternehmen, die sich überwiegend in Bundeshand befinden 834 760 888 900 374 082 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 882 02. Erläuterungen: Siehe Erläuterungen zu Tit. 882 02. - 70 - 1206 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Überblick zum Kapitel 1210 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 816 816 - 1 609 Übrige Einnahmen.................................................. 15 075 15 558 -483 350 781 Gesamteinnahmen.................................................. 15 891 16 374 -483 352 390 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 4 776 4 776 - 4 987 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 35 319 43 890 -8 571 15 238 40 783 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 993 118 956 162 +36 956 245 327 654 908 Ausgaben für Investitionen...................................... 263 295 544 172 -280 877 1 101 920 816 994 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -353 925 -397 425 +43 500 - Gesamtausgaben.................................................... 942 583 1 151 575 -208 992 1 362 485 1 517 672 davon flexibilisiert.................................................... - - - - davon nicht flexibilisiert........................................... 942 583 1 151 575 -208 992 1 362 485 1 517 672 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 806 534 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 611 616 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 120 518 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 73 700 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 700 - 71 - Sonstige Bewilligungen 1210 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Haushaltsvermerk: Erstattungen zu viel gezahlter Zinsen und Tilgungsbeträge dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. Verwaltungseinnahmen 119 99 -790 Vermischte Einnahmen 816 816 1 609 Übrige Einnahmen 153 01 -430 Zinseinnahmen aus Darlehen an Gemeinden 150 200 272 173 01 -430 Tilgungsbeträge aus Darlehen der Gemeinden 2 000 2 000 2 167 182 01 -790 Rückzahlung von Darlehen an private Unternehmen für Investitionen zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs 493 926 1 130 Erläuterungen: Die Tilgungsdauer der Darlehen an private Unternehmen beträgt bis zu 20 Jahren. 232 01 -692 Beiträge der Länder für den Ausbau und die Erweiterung des "Radnetzes Deutschland" - - 70 272 02 -692 Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union für transeuropäische Netze für Verkehr - - 332 102 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1201 Tit. 532 04, 535 02, 743 12, Kap. 1202 Tit. 891 03, Kap. 1203 Tit. 752 01, Kap. 1210 Tit. 532 17, 532 19, 633 03 und Kap. 1212 Tit. 422 01. 2. Rückzahlungen aus weitergeleiteten Beträgen sind in diesem Titel zu vereinnahmen. 3. Rückzahlungen an die EU dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. 4. Anderen Berechtigten als dem Bund und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes zustehende Anteile an den Zuschüssen sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen. Erläuterungen: Zuschüsse aufgrund der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 vom 11. Dezember 2013 und 2021/1153 vom 7. Juli 2021 zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" (Förderperioden 2014 bis 2020 und 2021 bis 2027). - 72 -

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