Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1210 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1210 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr)
1210 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Haushaltsvermerk:
Erstattungen zu viel gezahlter Zinsen und Tilgungsbeträge dürfen von
den Einnahmen abgesetzt werden.
Verwaltungseinnahmen
119 99
-790
Vermischte Einnahmen 816
816
2 198
Übrige Einnahmen
153 01
-430
Zinseinnahmen aus Darlehen an Gemeinden 100
150
213
173 01
-430
Tilgungsbeträge aus Darlehen der Gemeinden 1 400
2 000
3 040
182 01
-790
Rückzahlung von Darlehen an private Unternehmen für Investitionen zur
Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs
227
493
926
Erläuterungen:
Die Tilgungsdauer der Darlehen an private Unternehmen beträgt bis zu 20 Jahren.
272 02
-692
Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union für
transeuropäische Netze für Verkehr
-
-
138 676
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der
EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1201 Tit. 532 04, 535 02, 743 12,
Kap. 1202 Tit. 891 03, Kap. 1203 Tit. 752 01, Kap. 1210 Tit. 532 17,
532 19, 633 03, Kap. 1211 Tit. 532 01 und Kap. 1212 Tit. 422 01.
2. Rückzahlungen aus weitergeleiteten Beträgen sind in diesem Titel zu
vereinnahmen.
3. Rückzahlungen an die EU dürfen von den Einnahmen abgesetzt
werden.
4. Anderen Berechtigten als dem Bund und den
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes zustehende Anteile an den Zuschüssen
sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen.
Erläuterungen:
Zuschüsse aufgrund der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 vom 11. Dezember
2013 und 2021/1153 vom 7. Juli 2021 zur Schaffung der Fazilität "Connecting
Europe" (Förderperioden 2014 bis 2020 und 2021 bis 2027).
272 03
-692
Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen
Maßnahmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
-
-
247
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgen
- 65 -
Sonstige Bewilligungen 1210
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 272 03
den Titeln: Kap. 1210 Tit. 532 06, Kap. 1211 Tit. 545 01, Kap. 1212
Tit. 427 09, Kap. 1215 Tit. 427 09 und Kap. 1217 Tit. 544 31.
2. Anderen Berechtigten als dem Bund zustehende Anteile an den
Erstattungen sind bei der Weiterleitung von den Einnahmen
abzusetzen.
281 01
-732
Rückzahlung von Zuwendungen 12 432
12 432
26 091
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
-
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 981 01 mit Ausnahme der Titel Tgr. 10.
Sächliche Verwaltungsausgaben
532 06
-719
Innovative Anwendungen für Verwaltungsmaßnahmen nach dem StVG
und IVSG
14 250
14 602
1 553
13 022
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 03.
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden innovative Maßnahmen im Bereich der internetbasierten
Fahrzeugzulassung (i-Kfz), der Fahrzeugdokumente, dem Führerschein, der
intelligenten Verkehrssysteme (IVS) und den Fahrzeugdaten finanziert.
Aus dem Titelansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und
Projektmanagement geleistet werden.
Bezeichnung 1 000 €
1. Konventionelle Mittel....................................................................... 14 250
2. Zuschüsse der EU........................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 14 250
532 08
-712
Kosten für Beratungs- und Informationsdienste für die Seeschifffahrt 2 363
2 413
1 167
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Aufbau und Betrieb eines zentralen digitalen europäischen
Meldeportals für die Seeschiffahrt (MNSW).......................................... 1 150
2. Wirk- und Pflegebetrieb "National Single Window"......................... 1 040
3. Funkärztlicher Beratungsdienst....................................................... 156
4. Webmail-Hosting............................................................................. 17
Zusammen............................................................................................ 2 363
- 66 -
1210 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
532 14
-153
Übungen und Ausbildungen von Fachpersonal in der zivilen
Notfallvorsorge sowie im Bereich Infrastruktursicherheit
385
86
16
Erläuterungen:
Es ist erforderlich, auch Personal von Verkehrsorganisationen außerhalb der
Bundesverwaltung für die zivile Notfallvorsorge sowie zur Stärkung der Resilienz
maritimer Infrastruktur auszubilden bzw. Notfallübungen durchzuführen. Aus dem
Titel werden die Kosten für die Übungen und Ausbildungsmaßnahmen sowie
Reisekosten geleistet. Zudem dient der Ansatz zur Durchführung von sektor-
und akteursübergreifenden Vollübungen, Planbesprechungen und Workshops zur
Stärkung der Resilienz maritimer Infrastrukturen mit Schwerpunkt auf
Sicherheitsbelange der Infrastrukturbehörden und zivilen Akteure.
532 16
-719
Kostenbeteiligung an Sekretariaten 229
584
269
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Marine Accident Investigator's International Forum (MAIIF)........... 1
2. Globale Erdbeobachtung GEO........................................................ 200
3. Conference of European Directors of Road.................................... 28
Zusammen............................................................................................ 229
532 17
-165
Wissenschaftliche und allgemein-wirtschaftliche Untersuchungen auf
allen Fachgebieten der Verkehrsverwaltung
14 420
14 102
3 721
7 414
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 14 515 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 215 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 400 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 900 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: 272 02.
3. Einnahmen aus grenzüberschreitenden Vorhaben fließen den
Ausgaben zu.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
5. Von den Forschungsmitteln dürfen bis zu 5 Prozent für
Forschungsbegleitung und Projektmanagement eingesetzt werden.
Erläuterungen:
Die Weiterentwicklung der Verkehrspolitik, insbesondere die Erarbeitung
längerfristiger Programme, erfordert laufende Untersuchungen und Forschungen:
1. Investitionsbewertungen, die Entwicklung und Fortschreibung des dafür
benötigten methodischen Instrumentariums, die Beschaffung der analytischen
Grunddaten über den Personen- und Güterverkehr und darauf aufbauende
Prognosen der zukünftigen Verkehrsnachfrage, besonders des nationalen und
internationalen Schienenschnellverkehrs,
2. Untersuchungen für die Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens für das
deutsche und europäische Verkehrswesen,
3. Untersuchungen in den Bereichen der Infrastruktur und der Ordnungspolitik,
Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplanung, Transportgewerbegebiete,
Verkehrsknotenpunkte, Flughäfen, Güter- und Personenverkehr,
4. verkehrliche Anforderungen an Regional- und Landesplanung,
- 67 -
Sonstige Bewilligungen 1210
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 532 17
5. betriebswirtschaftliche und technische Untersuchungen auf den Gebieten der
See- und Binnenschifffahrt,
6. Untersuchungen im Zusammenhang mit der Einführung und dem Ausbau
neuer Verkehrstechnologien bei allen Verkehrsträgern und an deren
Schnittstellen,
7. ad-hoc-Untersuchungen zu herausragenden Fragen der Tagespolitik,
8. problembezogene Aufbereitung von Forschungsergebnissen und deren
entsprechende Veröffentlichung (Forschungsinformationssystem).
9. Erhebungen und Analysen zur Alltagsmobilität
Bezeichnung 1 000 €
1. Konventionelle Mittel ...................................................................... 14 420
2. Zuschüsse der EU .......................................................................... -
Zusammen ........................................................................................... 14 420
532 19
-165
Zuschüsse der Europäischen Union zu Studien, Untersuchungen und für
Technische Hilfe zur Realisierung der Transeuropäischen Verkehrsnetze
-
-
3 200
208
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet
wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen,
dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren
eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Der
Vorgriff ist auf einen Betrag von maximal 321 420 € beschränkt.
Erläuterungen:
1. Aus dem Titelansatz werden auch Ausgaben für Projektmanagement
geleistet.
544 02
-790
Building Information Modeling (BIM) Kompetenzzentrum 400
3 600
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 972 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 672 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 780 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 520 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 01.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Bei den FuE-orientierten Aufträgen und Zuwendungen, die aus
diesem Titel finanziert werden, dürfen - auch in Kooperation mit
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleinen und
mittleren Unternehmen), mit Hochschulen und anderen
Forschungseinrichtungen - auch rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und
-einrichtungen mit FuE-Aufgaben unmittelbar als Antragsteller oder
Bieter auftreten.
546 02
-790
Nationales Kompetenznetzwerk für nachhaltige urbane Mobilität 1 410
1 440
1 470
- 68 -
1210 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
633 03
-332
Zuwendungen an Kommunen zur Förderung nachhaltiger urbaner
Mobilitätspläne (SUMPs-Sustainable Urban Mobility Plans)
8 000
8 000
1 438
4 161
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden:
272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet
wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen,
dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren
eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Erläuterungen:
1. Aus dem Titelansatz werden auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und
Projektmanagement geleistet.
2. Die Mittel stehen ebenfalls für Sachleistungen für Fachtagungen,
Publikationen, Gutachten sowie wissenschaftlichen Expertisen und Studien zur
Verfügung.
Bezeichnung 1 000 €
1. Konventionelle Mittel....................................................................... 8 000
2. Zuschüsse der EU........................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 8 000
636 01
-731
Erstattung der Kosten für Schiffssicherheitsaufgaben des Bundes 14 610
14 740
12 186
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Flaggenstaatliche Aufgaben............................................................ 5 055
2. Hafenstaatliche Aufgaben............................................................... 3 435
3. Sonstiges......................................................................................... 6 120
Zusammen............................................................................................ 14 610
671 02
-134
Kostenerstattung an die Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V., Bremen 519
510
492
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Kostenerstattung für Bundesaufgaben............................................ 496
2. Sonstiges......................................................................................... 23
Zusammen............................................................................................ 519
676 01
-731
Erstattungen von Kosten zur Überwachung der Not- und
Sicherheitsfrequenzen für die Schifffahrt
18
18
18
- 69 -
Sonstige Bewilligungen 1210
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
683 03
-165
Innovative Verkehrstechnologien 13 524
16 200
5 794
11 288
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 960 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 960 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind für die Durchführung der Förderprogramme
"Innovative Hafentechnologien IHATEC I und II" und des
Förderprogramms "Digitale Testfelder an Wasserstraßen" sowie für ein
Nachfolgeprogramm "Innovationsprogramm Schiff-
Wasserstraße-Hafen" zu verwenden.
Erläuterungen:
Das neue Förderprogramm zielt auf die Entwicklung oder Anpassung innovativer
Technologien im System Schiff-Wasserstraße-Hafen (SWH) ab.
Aus dem Titelansatz werden auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und
Projektmanagement geleistet.
684 01
-790
Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und
ähnliche Institutionen
144
110
129
686 01
-692
Zuschüsse für innovative Forschung im Bereich Building Information
Modeling
1 600
1 410
193
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
544 02.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
4. Bei den FuE-orientierten Aufträgen und Zuwendungen, die aus
diesem Titel finanziert werden, dürfen - auch in Kooperation mit
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleinen und
mittleren Unternehmen), mit Hochschulen und anderen
Forschungseinrichtungen - auch rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und
-einrichtungen mit FuE-Aufgaben unmittelbar als Antragsteller oder
Bieter auftreten.
686 03
-332
Förderung der Vermittlung von Nachhaltigkeit in der Mobilität 950
950
972
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Die Mittel kommen der Heinz Daemen-Stiftung für Jugend- und
Erwachsenenbildung zugute. Sie sollen dafür verwendet werden, einen wirksamen Beitrag zur
Vermittlung der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen als Leitprinzip
deutscher Politik und bürgerschaftlichen Engagements insbesondere im Kontext
der Mobilität zu leisten.
- 70 -
1210 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
686 04
-729
Förderung eines verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätssystems auf
Grundlage des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens
37 014
8 114
82 566
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 33 750 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 22 700 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 6 650 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 1201 Tgr. 01.
3. Die Erläuterungen zu Nr. 2 und 3 sind verbindlich.
4. Bei den FuE-orientierten Aufträgen und Zuwendungen, die aus
diesem Titel finanziert werden, dürfen - auch in Kooperation mit
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleinen und
mittleren Unternehmen), mit Hochschulen und anderen
Forschungseinrichtungen - auch rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und
-einrichtungen mit FuE-Aufgaben unmittelbar als Antragsteller oder
Bieter auftreten.
Erläuterungen:
1. Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und
Projektmanagement geleistet werden.
2. Für die Bewerbung der Freien und Hansestadt Hamburg als Partnerstadt
des UITP-Weltkongresses (Internationaler Verband für Öffentliches
Verkehrswesen) in den Jahren 2025 und 2027 wird den Antragsstellern ein Betrag von
bis zu 8 Mio. € bereitgestellt.
3. In dem Titel stehen insgesamt 2,125 Mio. € (1 Mio. € in 2024 sowie 0,375 Mio.
€ jeweils in 2025, 2026 und 2027) für das Forschungs- und Erprobungsprojekt
"Cyberphysische Resilienz für autonome Fahrzeuge" zur Verfügung.
686 05
-642
Deutsches Zentrum Mobilität der Zukunft 25 750
18 750
16 871
17 550
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 22 650 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 9 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 550 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 7 700 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
894 02.
Erläuterungen:
1. Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und
Projektmanagement in Höhe von bis zu drei Prozent geleistet werden.
2. Aus dem Titelansatz sind 6 000 T€ für den Aufbau eines Standorts als
Zweigstelle des Deutschen Zentrums Mobilität der Zukunft in München vorgesehen.
3. Für die Geschäftsstelle des DZM und zusätzliche Begleitforschung
Auftragsforschung sind bis zu 1,5 Mio. € pro Jahr ab 2027 vorgesehen.
- 71 -
Sonstige Bewilligungen 1210
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
686 07
-729
Zuschüsse für Präventionsmaßnahmen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit
15 400
15 900
15 340
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu......................................... 2 221 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen sind übertragbar.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Umsetzung einzelner Projekte durch den Deutschen
Verkehrssicherheitsrat (DVR) im Auftrag des BMV.......................................... 3 750
2. Förderung der Deutschen Verkehrswacht (DVW)........................... 4 250
3. Maßnahmen des BMV..................................................................... 7 400
Zusammen............................................................................................ 15 400
Aus dem Titelansatz werden auch Ausgaben für Projektmanagement geleistet.
686 08
-680
Förderung des Normenwesens 231
-
217
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden Normungsaktivitäten (nationale und internationale
Normungsvorhaben) insbesondere des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN)
in für BMV relevanten Bereichen anteilig finanziert. Zudem ist die Förderung von
Projekten und Studien zur Ermittlung und Bewertung der notwendigen
Normungsaktivitäten im Zuständigkeitsbereich des BMV möglich.
686 11
-165
Verkehrswissenschaftliche Einrichtungen 890
890
890
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen
Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich.
Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der
Finanzen.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR)............................................ 5,50 100,00 890 890 890
- aus Kap. 1210 Tit. 686 11
687 02
-790
Beiträge an internationale Organisationen 10 131
10 540
1 000
18 332
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Beiträge zu Nr. 16 der Erläuterungen fließen den Ausgaben zu
(Beiträge der Länder zum Abfall-Übereinkommen in der Rhein- und
Binnenschifffahrt).
- 72 -
1210 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 687 02
3. Die Ausgaben dürfen auch für besondere Leistungen außerhalb des
Mitgliedsbeitrags verwendet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Straßburg ......... 20 642 8 650
Rechtsgrundlage: Revidierte Rheinschifffahrtsakte
v. 17.10.1868
Zweck: Sicherung und Fortbildung des internationalen
Flussschifffahrtregimes, Sicherheit und Ordnung des Verkehrs
2. Zwischenstaatliche Organisationen für den internationalen
Eisenbahnverkehr in Bern (OTIF) ............................................... 625 CHF 671 - 671
Rechtsgrundlage: Beitritt
Zweck: Schaffung, Durchführung u. Fortentwicklung einer
einheitlichen Rechtsordnung für die Beförderung von Personen,
Gepäck und Gütern
3. Internationaler Ständiger Verband der Straßenkongresse in
Paris ......................................................................................... 59 - 59
Rechtsgrundlage: Beitritt (Kabinettbeschluss v. 13.01.1956)
Zweck: Überregionale Entwicklung und Forschung im
Straßenbau und Straßenverkehr
4. Department of State, Washington Beitrag zu den Kosten des
Betriebs eines internationalen Eiswachdienstes im
Nordatlantischen Ozean .......................................................................... 300 USD 255 - 255
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Rechtzeitige Unterrichtung der deutschen
Seeschifffahrt über die Eisbergbedrohung im Nordatlantik
5. Internationales Hydrographisches Büro in Monaco ................. 5,00 67 4 71
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Koordinierung der Tätigkeit aller nationalen
hydrographischen Dienste sowie Vereinheitlichung der Seekarten und
Seebücher
6. Weltorganisation für Meteorologie in Genf (WMO) .................. 6,00 3 899 CHF 4 186 85 4 271
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Koordinierung der meteorologischen Tätigkeiten in
der Welt
7. Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) ................... 1,17 537 GBP 615 236 851
Rechtsgrundlage: Beitritt
Zweck: Vorbereitung internationaler Regelungen auf den
Gebieten der Schiffssicherheit, der Schiffsvermessung, des
Meeresumweltschutzes und des öffentlichen und privaten
Seerechts
8. Moselkommission in Trier ........................................................ 33,00 150 9 159
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Sicherung und Fortbildung des internationalen
Flussschifffahrtregimes
9. Sekretariat im Rahmen der Vereinbarung über die
Hafenstaatkontrollen .......................................................................... 53 - 53
Rechtsgrundlage: Pariser Vereinbarung über die
Hafenstaatkontrolle v. 26.01.1982
Zweck: Sicherheitskontrolle von Schiffen unter fremden
Flaggen
10. Donaukommission ................................................................... 175 - 175
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Sicherung und Fortbildung des internationalen
Flussschifffahrtregimes
11. European New Car Assessment Programme (EuroNCAP) ..... 68 - 68
- 73 -
Sonstige Bewilligungen 1210
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 687 02
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
Rechtsgrundlage: Beitritt 20.05.1998
Zweck: Verbesserung der Fahrzeugsicherheit
12. Internationales Such- u. Rettungssystem COSPAS/SARSAT-
System ..................................................................................... 3,00 68 CAD 42 - 42
Rechtsgrundlage: Beitritt 31.08.1992
Zweck: Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Such- und
Rettungsdienste (SAR-Dienste)
13. Europäische Verkehrsministerkonferenz (CEMT)/
Weltverkehrsforum (ITF) ...................................................................... 22 670 1 230 1 900
Rechtsgrundlage: OECD - Haushalt
Zweck: Mitgliedschaft im ITF/CEMT und Ausrichtung des
jährlichen Gipfels des Weltverkehrsforums/ITF
14. Aufbau Integrated Carbon Observing System im Rahmen
Europäischer Forschungsinfrastrukturen (ERIC ICOS) ................ 520 - 520
Rechtsgrundlage: Beitritt
Zweck: Aufbau Integrated Carbon Observing System (ICOS)
15. Ozean- und Klimabeobachtung im Rahmen Europäischer
Forschungsinfrastrukturen - ERIC EuroArgo ........................... 40 - 40
Rechtsgrundlage: Beitritt
Zweck: Förderung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Ozean- und Klimabeobachtung
16. Internationale Ausgleichs- und Koordinierungsstelle
des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und
Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt,
Straßburg ................................................................................. 65 - 65
Rechtsgrundlage: Gesetz
17. Sonstige ................................................................................... 275 6 281
Zusammen ....................................................................................... 8 553 1 578 10 131
Differenzen durch Rundung möglich
Ausgaben für Investitionen
892 02
-790
Rückbau der Transrapid-Versuchsanlage Emsland (TVE) -
-
60 750
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 15 900 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 900 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 8 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Rückzahlungen der Systemindustrie fließen den Ausgaben zu.
2. Rückzahlungen von Zuwendungen für die TVE fließen den Ausgaben
zu.
- 74 -
1210 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
892 06
-721
Zuschuss an Private zur Schaffung von LKW-Stellplätzen 20 000
20 000
14 315
15 721
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 19 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 16 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€
893 02
-642
Zuschüsse für Investitionen zur Förderung von umweltfreundlichen
Bodenstromanlagen an Flughäfen
10 000
5 000
59
2 421
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Maßnahmen im Zusammenhang mit Pre-Conditioned
Air (PCA) ausfinanziert.
894 01
-332
Förderung der Postfossilen Mobilität -
-
13 574
3 426
Haushaltsvermerk:
1. Die Erläuterungen zu Nr. 1 sind verbindlich.
2. Aus den Mitteln können auch Ausgaben für nicht investive
Maßnahmen geleistet werden.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2025
1 000 €
Bewilligt
2026
1 000 €
Nach 2026
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2027
1 000 €
Vorbehalten
für
2028 ff
1 000 €
Nachrichtlich
Leistungen
Dritter
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7 8
Neubau Mobilitätszentrum UrbanLand ......................... 18 000 4 426 - 13 574 - - -
1. Die Mittel dienen der Förderung des Projekts Mobilitätszentrum Urban Land
(MZL) im Rahmen des Modellprojekts „Postfossile Mobilität" der Technischen
Hochschule Ostwestfalen-Lippe.
2. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
894 02
-642
Investitionszuschüsse zur Förderung der Projekte Deutsches Zentrum
Mobilität der Zukunft
7 250
7 250
12 219
41
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 050 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 350 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 900 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 05.
- 75 -
Sonstige Bewilligungen 1210
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 894 02
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2025
1 000 €
Bewilligt
2026
1 000 €
Nach 2026
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2027
1 000 €
Vorbehalten
für
2028 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Bau einer Forschungshalle mit Innovationslabor zum
automatisierten Fahren, Minden..................................................... 11 596 24 4 683 1 005 5 884 -
2. Neubau Forschungshalle Erzgebirge für Automatisierung
und Digitalisierung bahn- bzw. verkehrsbetrieblicher
Funktionen, Annaberg-Buchholz......................................................... 20 045 16 5 148 12 690 2 191 -
Zusammen.................................................................................... 31 641 40 9 831 13 695 8 075 -
Die Differenz zum Titelansatz resultiert aus der Inanspruchnahme der
gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Verpflichtungsermächtigungen zum Titel 686 05. Die
eingegangenen Verpflichtungen werden unter Inanspruchnahme von
Ausgaberesten ausfinanziert.
Besondere Finanzierungsausgaben
972 01
-880
Globale Minderausgabe Effizienzmaßnahmen -156 000
972 04
-880
Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -72 154
-72 154
-
972 05
-880
Globale Minderausgabe -168 207
-216 707
-
972 06
-880
Globale Minderausgabe infolge § 6 Abs. 11 HG 2016 -65 064
-65 064
-
981 01
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(552)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1210 mit Ausnahme folgender Titel: Tgr. 10.
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(60)
- 76 -
1210 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Schifffahrtsförderung (90 809)
(120 468)
(38 720)
683 11
-732
Finanzbeitrag an die Seeschifffahrt sowie auf Fischereifahrzeugen der
kleinen und großen Hochseefischerei über 500 BRZ und
Küstenfahrzeugen
46 534
46 534
10 393
41 445
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1219 Tit. 111 01.
3. Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Zur Sicherung der Bordarbeitsplätze von deutschen Seeleuten auf deutschen
Handelsschiffen sowie auf Hochseefischerei- und Küstenfahrzeugen und des
maritimen Know-how sowie zur Förderung der Ausbildung des seemännischen
Nachwuchses werden Bundeszuwendungen gewährt (Maritimes Bündnis für
Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt). Zur Sicherung der
Bordarbeitsplätze müssen Beschäftigte auf Hochseefischerei- sowie Küstenfahrzeugen
rechtlich gleichgestellt werden wie Beschäftigte in der Handelsschifffahrt, um die
Förderrichtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten (LNK) anwenden zu können.
Weiterhin wird zur Förderung des Kurzstreckenseeverkehrs im Rahmen der
Umsetzung des Konzeptes "From Road to Sea" ein Informations-Büro mit bis zu 200
T€ finanziert.
683 12
-129
Beihilfen zur Aus- und Weiterbildungsförderung für die Binnenschifffahrt 4 400
6 800
500
3 206
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 768 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 225 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 300 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 188 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu...................................................... 55 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
1. Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und
Projektmanagement geleistet werden.
2. Aus dem Titelansatz wird auch die internatsmäßige Unterbringung von
Auszubildenden in der Binnenschifffahrt mit bis zu 80 T€ finanziert.
683 13
-732
Förderprogramm Motoren und Modernisierung für die Binnenschifffahrt 17 596
35 096
3 000
12 707
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
- 77 -
Sonstige Bewilligungen 1210
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 683 13 (Titelgruppe 01):
2. Die Förderung soll technologieoffen erfolgen und auch Ammoniak-
und Methanol-Antriebe umfassen.
Erläuterungen:
Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und
Projektmanagement geleistet werden.
Weniger wegen Anpassung an den Bedarf.
683 14
-732
Förderung der Neuzulassung, des Erhalts, des sicheren Weiterbetriebs
und der technischen Anpassung der Traditionsschifffahrt
-
5 000
4 927
73
Haushaltsvermerk:
1. Die Erläuterungen sind verbindlich.
2. Die Mittel dienen neben den Anforderungen der
Schiffssicherheitsverordnung für Traditionsschiffe auch der Neuzulassung sowie der
technischen Anpassung der Traditionsschifffahrt.
Erläuterungen:
Die im Haushalt 2026 veranschlagten und noch nicht verbrauchten Mittel sind
weiterhin übertragbar.
683 15
-732
Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt sowie ein
Modellprojekt zum Bau und zur Inbetriebnahme einer Fähre mit einem Antrieb
auf Basis einer Methanol-Brennstoffzelle auf der Weser
7 892
12 651
18 900
13 097
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Förderprogramm der nachhaltigen Modernisierung von
Küstenschiffen............................................................................................ 4 392
2. Modellprojekt zum Bau und zur Inbetriebnahme einer Fähre mit
einem emissionsarmen Antrieb auf Basis einer Methanol-
Brennstoffzelle auf der Weser................................................................... 3 500
Zusammen............................................................................................ 7 892
Aus dem Titelansatz werden auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und
Projektmanagement geleistet.
684 10
-790
Zuschüsse zu den Kosten deutscher Sozialeinrichtungen für Seeleute in
ausländischen Häfen
1 500
1 500
1 500
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
686 13
-165
Deutsches Maritimes Zentrum in Hamburg 2 887
2 887
2 009
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der
einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich.
Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums
der Finanzen.
- 78 -
1210 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 13 (Titelgruppe 01)
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Deutsches Maritimes Zentrum e. V............................................................. 98,13 100,00 2 887 2 887 2 009
- aus Kap. 1210 Tit. 686 13
Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1210.
686 15
-732
Bewahrung Deutsches Maritimes Erbe 10 000
10 000
1 000
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 10 000 T€ gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Gründung der
Stiftung. Die Mittel sind ausschließlich für die Deutsche Stiftung
Maritimes Erbe (DSME) vorgesehen. Eine Verwendung der Mittel ist erst
nach der formellen Gründung zulässig.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Digitale Innovationen (38 731)
(48 631)
(17 200)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des
Titels 891 21.
3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig:
mit Ausnahme des Titels 891 21.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
5. Bei den FuE-orientierten Aufträgen und Zuwendungen, die aus Titeln
dieser Titelgruppe finanziert werden, dürfen - auch in Kooperation mit
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleinen und
mittleren Unternehmen), mit Hochschulen und anderen
Forschungseinrichtungen - auch rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und
-einrichtungen mit FuE-Aufgaben unmittelbar als Antragsteller oder
Bieter auftreten.
544 21
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches -
-
-
- 79 -
Sonstige Bewilligungen 1210
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 02
686 21
-692
Zuschüsse für innovative Forschung im Rahmen der Digitalen
Infrastruktur und Gesellschaft
28 731
31 101
5 500
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 510 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 630 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 940 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 940 T€
Erläuterungen:
1. Die Maßnahmen dienen zur Umsetzung der Forschungsinitiative "mFUND",
mit der verkehrsträgerübergreifend datenbasierte Innovationen für die
vernetzte und effiziente Mobilität der Zukunft unterstützt werden.
2. Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und
Projektmanagement geleistet werden.
3. Aus dem Titelansatz werden auch Ausgaben für die Förderung von
Forschungsarbeiten geleistet, die sich mit Blockchain-Plattformen als dezentralen
Peer-to-Peer-Netzwerken und über Smart Contracts intelligent gesteuerten
Transportsystemen für den öffentlichen Nahverkehr befassen.
686 22
-692
Zuschüsse für innovative Forschung im Bereich unbemannte Luftfahrt
(Drohnen) und Lufttaxis
-
500
5 000
-
Erläuterungen:
Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und
Projektmanagement geleistet werden.
686 23
-692
Innovative Anwendungen von künstlicher Intelligenz -
2 606
1 100
-
Erläuterungen:
Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und
Projektmanagement geleistet werden.
891 21
-731
Digitalisierung des Systems Schiff-Wasserstraße-Hafen 10 000
10 000
3 800
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 000 T€
Erläuterungen:
1. Mit dem Förderprogramm zur Digitalisierung des System Schiff-Wasserstraße-
Hafen werden Fördergegenstände der Förderprogramme Digitale Testfelder
in Häfen und Digitale Testfelder an Wasserstraßen zusammengefasst und
weiterentwickelt.
2. Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und
Projektmanagementkosten geleistet werden.
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Experten-/Forschungsnetzwerk zu Querschnittsthemen im
Geschäftsbereich des BMV
(6 822)
(6 865)
(1 100)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
- 80 -
1210 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
3. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
5. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Forschungsvorhaben
ausgewertet, dokumentiert, veröffentlicht und verbreitet werden.
427 39
-165
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
4 776
4 776
5 224
544 31
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 1 485
1 517
1 100
1 906
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 970 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 760 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 650 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 560 T€
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Aus dem Titelansatz können auch Zuwendungen für Forschungsvorhaben
finanziert werden.
547 31
-165
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 516
527
176
686 31
-165
Zuschüsse für innovative Forschung -
-
-
812 32
-165
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
45
45
-
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Erstbeschaffung............................................................................... 35
2. Ersatzbeschaffung........................................................................... 10
Zusammen............................................................................................ 45
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Förderung des Kombinierten Verkehrs und privater Gleisanschlüsse (93 351)
(120 348)
(34 302)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
Erläuterungen:
Der Bund gewährt für Anlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) auf der Grundlage
der “Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des KV nichtbundeseigener
Unternehmen“ nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von maximal 80 Prozent der
zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Des Weiteren werden Zuschüsse auf
Grundlage der “Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung
und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiterer Anlagen des
Schienengüterverkehrs (Anschlussförderrichtlinie)" gewährt.
- 81 -
Sonstige Bewilligungen 1210
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
531 41
-790
Studien und Untersuchungen für den Kombinierten Verkehr 47
48
32
892 41
-790
Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in den Kombinierten
Verkehr
73 304
90 300
29 302
86 006
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 27 310 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 390 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 20 920 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 42.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1202 Tit. 281 02.
3. Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich.
4. Von den Mitteln dürfen Ausgaben für die
Verwendungsnachweisprüfung geleistet werden.
5. Aus den Mitteln können auch Gutachten für einzelne Investitionen
privater Unternehmen in den Kombinierten Verkehr vergeben und
finanziert werden, bevor Zuschüsse für die entsprechende Maßnahme
bewilligt werden.
Erläuterungen:
1. Die Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten
Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen ermöglicht technologieoffen die
Förderung sowohl horizontaler als auch vertikaler KV-Umschlaganlagen, sofern
ausreichend neue Verlagerungsmengen und die Wirtschaftlichkeit des
Vorhabens nachgewiesen werden.
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2025
1 000 €
Bewilligt
2026
1 000 €
Nach 2026
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2027
1 000 €
Vorbehalten
für
2028 ff
1 000 €
Nachrichtlich
Leistungen
Dritter
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7 8
1. Neubau KV-Terminal Hafen Riesa "Alter Hafen".... 18 850 - 3 365 - 15 485 - -
2. Ausbau KV-Terminal Hannover.............................. 7 872 - 2 140 - 3 015 2 717 -
3. Ausbau KV-Terminal Nürnberg.............................. 23 366 21 220 2 146 - - - -
4. Ersatz KV-Terminal Hamburg Altenwerder............ 23 304 - 4 000 - 3 667 15 637 -
5. Ausbau Frankfurt Höchst, 2. Baustufe................... 14 975 14 970 - 5 - - -
6. Ausbau Hamburg Burchardkai, 3. Baustufe........... 7 369 6 872 - 497 - - -
7. Ersatz KV-Terminal Hamburg Burchardkai............ 7 517 - 4 020 - 3 497 - -
9. Ausbau KV-Terminal Forst..................................... 10 905 - 2 563 - 2 373 5 969 -
10. Ausbau KV-Terminal Ludwigshafen....................... 50 984 - - - 5 000 45 984 -
11. Ausbau KV-Terminal Adelebsen............................ 11 791 - 1 948 - 9 843 - -
15. Erweiterung und Ausbau des trimodalen KV-
Terminals Mannheim-Mühlauhafen (1. Ausbaustufe). 20 677 19 268 - 1 409 - - -
17. Ausbau der trimodalen KV-Umschlaganlage
Contargo Neuss............................................................ 30 023 29 783 - 240 - - -
18. Ausbau der trimodalen KV-Umschlaganlage im
Bayernhafen Regensburg...................................... 18 265 17 073 - 1 192 - - -
19. Ausbau Berlin Westhafen, 3. Baustufe.................. 22 978 12 073 4 855 6 050 - - -
23. Neubau KV-Terminal Straubing.............................. 18 995 16 995 2 000 - - - -
24. Ausbau KV Terminal Hamburg Altenwerder.......... 16 941 6 403 3 057 310 2 500 4 671 -
25. Ausbau KV Terminal Lübeck.................................. 15 081 13 567 361 1 153 - - -
26. Ausbau KV Terminal Wilhelmshaven..................... 7 591 6 314 - 1 277 - - -
- 82 -
1210 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 892 41 (Titelgruppe 04)
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2025
1 000 €
Bewilligt
2026
1 000 €
Nach 2026
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2027
1 000 €
Vorbehalten
für
2028 ff
1 000 €
Nachrichtlich
Leistungen
Dritter
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7 8
27. Ausbau KV Terminal Kaldenkirchen....................... 59 496 24 506 30 678 3 000 1 312 - -
28. Ausbau der trimodalen KV-Umschlaganlage
Voerde-Emmelsum........................................................ 17 991 7 746 4 500 1 412 4 333 - -
29. Ausbau KV-Terminal Hamburg Waltershof............ 12 163 6 608 660 - 4 895 - -
bewilligte Maßnahmen unter 6 Mio. €.................... 10 987 5 556 1 935 2 678 818 - -
Zusammen..................................................................... 428 121 208 954 68 228 19 223 56 738 74 978 -
Die Differenz zum Titelansatz besteht in noch nicht mit Maßnahmen unterlegten
Mitteln in Höhe von 16 566 T€.
2. Seit 2023 können aus diesem Titel Gutachten und Machbarkeitsstudien zur
Reaktivierung von Schienengüterverkehrsstrecken finanziert werden.
3. 300 T€ stehen als Zuschüsse für die Verlagerung von Großraum- und
Schwerlasttransporten (GST) von Straße auf die Wasserstraße zur Verfügung.
Weniger wegen Anpassung an den Bedarf.
892 42
-790
Investitionszuschüsse an private Unternehmen zur Förderung des Neu-
und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen
sowie weiterer Anlagen des Schienengüterverkehrs
20 000
30 000
5 000
20 079
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 059 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 309 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 750 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 8 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 41.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1202 Tit. 281 02.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2025
1 000 €
Bewilligt
2026
1 000 €
Nach 2026
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2027
1 000 €
Vorbehalten
für
2028 ff
1 000 €
Nachrichtlich
Leistungen
Dritter
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7 8
1. Neubau Gleisanschluss Berger Beton Bau in
Altenau........................................................................... 11 549 10 545 - 1 004 - - -
2. Ausbau Gleisanlage in Dingolfing............................ 6 172 94 4 350 - 1 111 617 -
Bewilligte Maßnahmen unter 6 Mio. €...................... 27 732 15 414 6 269 3 996 1 170 883 -
Zusammen..................................................................... 45 453 26 053 10 619 5 000 2 281 1 500 -
Die Differenz zum Titelansatz besteht in noch nicht mit Maßnahmen unterlegten
Mitteln in Höhe von 17 719 T€.
Titelgruppe 05
Tgr. 05 Förderung des Schienenverkehrs (564 833)
(876 877)
(167 749)
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt................................ 480 400
2. Durch konventionelle Mittel gedeckt................................................ 84 433
Zusammen............................................................................................ 564 833
- 83 -
Sonstige Bewilligungen 1210
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 05
682 52
-742
Reduzierung Trassenpreise im Schienengüterverkehr 200 258
265 000
273 491
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 117 167 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.............................................. 113 083 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 084 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem
Titel geleistet werden: Kap. 1202 Tit. 281 02.
682 53
-742
Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr 5 338
200 000
95 816
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Die Sperre gilt bis zur
Vorlage einer neuen Richtlinie zur Förderung des
Schienenpersonenfernverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten
Trassenentgelte
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1202 Tit. 281 02.
Erläuterungen:
Weniger wegen Anpassung an den Bedarf.
682 54
-742
Förderung des Einzelwagenverkehrs 274 000
300 000
111 021
268 706
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 191 461 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 170 332 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 21 129 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
683 51
-742
Innovationen im Schienengüterverkehr 39 237
45 877
11 463
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 44 550 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 9 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 7 550 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 16 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 4 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich.
Erläuterungen:
Mit der Richtlinie Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“ (Z-SGV)
werden private Investitionen in Erprobungen und Markteinführungen von Innovationen
für einen zukunfts-, leistungs- und wettbewerbsfähigen Schienengüterverkehr
angereizt. Begleitend zur umfassenden DAKInitiative der EU-Kommission werden
- 84 -
1210 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 683 51 (Titelgruppe 05)
vorbereitende Maßnahmen für die Migration der Digitalen Automatischen
Kuppelung (DAK) bis hin zum Realbetrieb, wie DAKPionierzüge, gefördert.
Bezeichnung 1 000 €
1. Bundesprogramm "Zukunft Schienengüterverkehr"........................ 19 545
2. Vorbereitung Migration der Digitalen Automatischen Kupplung...... 17 692
3. Sonstige Forschungsvorhaben........................................................ 2 000
Zusammen............................................................................................ 39 237
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2025
1 000 €
Bewilligt
2026
1 000 €
Nach 2026
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2027
1 000 €
Vorbehalten
für
2028 ff
1 000 €
Nachrichtlich
Leistungen
Dritter
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7 8
1. Aufbau eines Testfelds für die Automatisierte
Schadenerkennung an Güterwagen (ASaG).................... 7 706 6 915 209 - 582 - -
2. Pilotierung und Test neuer innovativer KV-Produkte
und Verfahren unter Einbindung der MegaHub
Schnellumschlaganlage in Hannover/Lehrte (KV-
Hub).......................................................................... 11 757 9 384 1 205 - - 1 168 -
3. Erprobung des automatisierten Zugbetriebs im
Schienengüterverkehr auf der deutsch-
niederländischen BETUWE-Route............................................. 17 594 6 063 8 541 - 742 2 248 -
4. Erprobung digitaler Lösungen und
Teilautomatisierung im Schienengüterverkehr (Projekt VABE,
Value Added Business Events).................................... 6 935 5 642 1 293 - - - -
5. Markteinführung des Helrom Trailer Wagon (HTW). 15 020 12 427 - 2 593 - -
6. Konzeption, Aufbau und betriebliche Erprobung
der Vollautomatischen Rangierlok (VAL).................. 8 132 4 233 2 042 - 1 857 - -
7. Bewilligte Maßnahmen unter 6 Mio. €...................... 48 850 31 940 7 727 - 6 208 2 975 -
Zusammen..................................................................... 115 994 76 604 21 017 - 11 982 6 391 -
Die weitere Differenz zum Titelansatz besteht in noch nicht mit Maßnahmen
unterlegten Mitteln in Höhe von 27 255 T€.
Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und
Projektmanagement geleistet werden.
891 51
-742
Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der nicht
bundeseigenen Eisenbahnen
46 000
66 000
56 728
33 452
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 55 100 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 36 100 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 15 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen zu Nr. 1 sind verbindlich.
Erläuterungen:
1. Gemäß § 1 Abs. 1 Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)
vom 7. August 2013, zuletzt geändert am 9. Juni 2021, fördert der Bund
Investitionen in die Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen
Eisenbahnen (Ersatz, Aus- und Neubau), die dem Schienengüterfernverkehr dienen.
Dabei finanziert der Bund mit nicht rückzahlbaren Baukostenzuschüssen
anteilig mit einer Quote in Höhe von maximal 50 Prozent Investitionen in den
Ersatz bzw. Neu- und Ausbau der Schienenwege der öffentlichen nicht
bundeseigenen Eisenbahnen im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel des Bundes. Die Kosten der Unterhaltung und Instandsetzung ihrer
Schienenwege tragen die öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen.
Zudem ist die Finanzierung von Projekten zur Reallabor-Anpassung der
Gleisausstattung möglich.
- 85 -
Sonstige Bewilligungen 1210
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 891 51 (Titelgruppe 05)
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2025
1 000 €
Bewilligt
2026
1 000 €
Nach 2026
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2027
1 000 €
Vorbehalten
für
2028 ff
1 000 €
Nachrichtlich
Leistungen
Dritter
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7 8
1. Ersatzinvestition Signalisierung Rotenburg
(Wümme) - Bremervörde .................................................. 9 278 3 246 928 5 104 - - 7 422
2. Ersatzinvestition Strecke Themar - Schleusingen
und Bahnhof Schleusingen ..................................... 12 756 - 7 654 - 5 102 - 4 400
3. Bewilligte Maßnahmen unter 6 Mio. € ..................... 79 764 16 498 18 836 42 021 2 409 - 51 072
Zusammen..................................................................... 101 798 19 744 27 418 47 125 7 511 - 62 894
Die Differenz zum Titelansatz besteht in noch nicht mit Maßnahmen unterlegten
Mittel in Höhe von 38 489 T€.
Titelgruppe 10
Tgr. 10 Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß Investitionsgesetz
Kohleregionen - InvKG
(-)
(-)
633 11
-692
Zuweisungen zur Förderung von Projekten nach § 17 Investitionsgesetz
Kohleregionen - InvKG
-
-
1 160
686 10
-692
Zuschüsse zur Förderung von Projekten nach § 17 Investitionsgesetz
Kohleregionen - InvKG
-
-
21 021
741 11
-722
Bedarfsplanmaßnahmen gemäß Anlage 5 Investitionsgesetz
Kohleregionen - InvKG (Bundesstraßen)
-
-
73 419
741 12
-722
Maßnahmen außerhalb des Bedarfsplans gemäß Anlage 4
Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG (Bundesstraßen)
-
-
-
821 11
-722
Grunderwerb für Bedarfsplanmaßnahmen gemäß Anlage 5
Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG (Bundesstraßen)
-
-
734
821 12
-722
Grunderwerb für Maßnahmen außerhalb des Bedarfsplans gemäß
Anlage 4 Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG (Bundesstraßen)
-
-
-
891 11
-721
Investitionszuschuss an die "Die Autobahn GmbH des Bundes" für
Bedarfsplanmaßnahmen gemäß Anlage 5 Investitionsgesetz Kohleregionen
- InvKG (Bundesautobahnen)
-
-
20 789
891 12
-721
Investitionszuschuss an die "Die Autobahn GmbH des Bundes" für
Maßnahmen außerhalb des Bedarfsplans gemäß Anlage 4 Investitionsgesetz
Kohleregionen InvKG (Bundesautobahnen)
-
-
-
891 13
-742
Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der
Eisenbahnen des Bundes für Bedarfsplanmaßnahmen gemäß Anlage 5
Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG
-
-
2 998
891 14
-742
Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der
Eisenbahnen des Bundes für Maßnahmen außerhalb des Bedarfsplans gemäß
Anlage 4 Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG
-
-
37 127
892 11
-692
Investitionszuschüsse zur Förderung der Projekte nach § 17
Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG
-
-
2 000
- 86 -
1210 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
232 01
-692
Beiträge der Länder für den Ausbau und die Erweiterung des "Radnetzes
Deutschland"
-
70
633 04
-332
Förderung von Mobilitätsstationen in kleineren und mittleren Gemeinden
strukturschwacher Regionen
-
5 005
1 628
682 03
-742
Deutsch-Polnisches Jugendticket
-
5 800
-
686 12
-165
Förderung der Verkehrswissenschaft
95
-
686 24
-731
Digitale Testfelder an Wasserstraßen
4 424
1 800
-
883 01
-332
Maßnahmen zur Digitalisierung Kommunaler Verkehrssysteme
50 000
88 496
76 116
In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest
633 02
-332
Zuwendungen an Kommunen und Landkreise zur Förderung der
Städtischen Logistik
-
180
-
686 02
-729
Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit
Abbiegeassistenzsystemen
-
1 568
776
- 87 -
Sonstige Bewilligungen 1210
Anlage zu Kapitel 1210 - Wirtschaftspläne
Zu Tgr. 01 Tit. 686 13
Deutsches Maritimes Zentrum e. V.
Wirtschaftsplan
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 2 942 2 942 2 163
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 1 982 1 804 1 383
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 945 1 131 760
1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 15 7 20
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 2 942 2 942 2 163
2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 55 55 124
2.2 Zuwendungen anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (ohne Bund)................................... - - 30
2.3 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 2 887 2 887 2 009
aus Kap. 1210 Tit. 686 13..................................................................................................... 2 887 2 887 2 009
nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 200 - 75
- 88 -
1210 Anlage 1
Wirtschaftspläne
Vorbemerkung
Im Kapitel 1211 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV)
zentral veranschlagt.
Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In
den Titelgruppen 57 veranschlagt sind die Einnahmen und
Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren
Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der
Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, dem
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des
Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht.
Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die
Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln
ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert.
Das Bundesministerium für Verkehr als oberste
Bundesbehörde ist bei Kapitel 1212 veranschlagt.
Nachgeordnete Dienststellen sind:
1. das Bundesamt für Logistik und Mobilität (Kapitel 1213),
2. die Bundesanstalt für Straßen und Verkehrswesen
(Kapitel 1214),
3. das Kraftfahrt-Bundesamt (Kapitel 1215),
4. das Bundeseisenbahnvermögen (Kapitel 1216),
5. das Eisenbahn-Bundesamt (Kapitel 1217),
6. die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
(Kapitel 1218),
7. die Bundesanstalt für Wasserbau (Kapitel 1218),
8. die Bundesanstalt für Gewässerkunde (Kapitel 1218),
9. das Havariekommando (Kapitel 1218),
10. das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
(Kapitel 1219),
11. die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (Kapitel
1219),
12. der Deutsche Wetterdienst (Kapitel 1220),
13. das Luftfahrt-Bundesamt, die Dienststelle Flugsicherung
beim Luftfahrt-Bundesamt (Kapitel 1221),
14. die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (Kapitel
1221),
15. das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (Kapitel
1222),
16. die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
(Kapitel 1223),
17. das Fernstraßen-Bundesamt (Kapitel 1228).
Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Dienststellen sind bei
den einzelnen Kapiteln in den Vorbemerkungen kurz
dargestellt.
Überblick zum Kapitel 1211
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. 120 120 - 1 292
Gesamteinnahmen.................................................. 120 120 - 1 292
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 421 104 369 812 +51 292 2 999 421 034
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 110 805 125 257 -14 452 64 126 91 028
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 114 820 95 070 +19 750 130 042
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 000 4 500 -3 500 6 021 8 316
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 647 729 594 639 +53 090 73 146 650 420
davon flexibilisiert.................................................... 267 266 264 348 +2 918 69 555 250 188
davon nicht flexibilisiert........................................... 380 463 330 291 +50 172 3 591 400 232
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 40 970
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 14 062
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 13 528
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 13 380
- 89 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
1210
Stellenübersicht
Besoldungs-/
Vergütungs-/
Entgeltgruppen
Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar
Tit. 422 .1, 428 .1
sowie entsprechende Kontierung
im Wirtschaftsplan
Soll
2027
Soll
2026
besetzt am
1. Oktober
2025
1 2 3 4
Zu Titel 686 13
Deutsches Maritimes Zentrum in Hamburg
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
AT (B 3)............................................................................. 1,0 1,0 1,0
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15................................................................................... 1,0 1,0 1,0
E 14................................................................................... 8,0 8,0 8,0
E 13................................................................................... 5,0 4,0 2,0
E 12................................................................................... - 1,0 -
E 11................................................................................... 2,0 2,0 2,0
E 9c................................................................................... 1,0 1,0 1,0
E 9b................................................................................... - 1,0 -
E 8..................................................................................... 1,0 1,0 1,0
Zusammen........................................................................ 18,0 19,0 15,0
Insgesamt.......................................................................... 19,0 20,0 16,0
- 270 -
1210 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Inhalt
Teil A (Kapitel 1201)
A1
A2
Teil B (Kapitel 1202)
Teil C (Kapitel 1203)
Stand: 08.06.2026
Investitionen in die Bundesautobahnen und
Bundesstraßen in Bundesverwaltung
Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen
des Bundes
Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Verkehr
Straßenbauplan -
Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder
Bundeshaushalt 2027
- Regierungsentwurf -
Verkehrswegeinvestitionen des Bundes
- Anlage zum Einzelplan 12 -
Bundesfernstraßen:
x
Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - - 3 -
Seite
Inhaltsverzeichnis 3
Vorbemerkungen 5
Legende * Gründe für Ausgabenentwicklungen > 20 % 9
Teil A 11
Teil A1 13
15
23
25
Tabelle
1 25
2 43
3 45
4 59
5 73
6 89
7 101
Teil A2 103
105
107
109
Tabelle
1 109
2 131
3 135
4 175
5 201
6 209
7 225
Teil B 227
229
Zusammenstellung der Maßnahmen Verkehrsträger Schiene 231
Tabelle
1 231
2 251
3 255
4 263
5 267
Teil C 275
277
Zusammenstellung der Maßnahmen Verkehrsträger Bundeswasserstraße 279
Tabelle Zweckbestimmung
1 279
2 289
3 303
4 305
Kleine und Mittlere Maßnahmen der Bundesschienenwege
Zweckbestimmung
Bedarfsplanmaßnahmen
Lärmsanierung
ERTMS
Bau- und Bauwerksunterhalt Bundeswasserstraßen
Maßnahmen nach Investitionsgesetz Kohleregionen
Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen
Titelübersicht
Neu-, Um- und Ausbau von Bundeswasserstraßen
Neu-, Um- und Ausbau von Bauwerken an Bundeswasserstraßen
Sonstige Maßnahmen
Maßnahmen nach Investitionsgesetz Kohleregionen
Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes
Titelübersicht
Zweckbestimmung
Bedarfsplanmaßnahmen
ÖPP-Projekte
Erhaltungsmaßnahmen
Um- und Ausbaumaßnahmen
Maßnahmen nach Investitionsgesetz Kohleregionen
Investitionen in die Bundesautobahnen und Bundesstraßen
in Bundesverwaltung
Erläuterungen zu Haushaltstiteln der Titelgruppe 01
Titelübersicht
Zusammenstellung der Bundesautobahn- und Bundesstraßenmaßnahmen
in Bundesverwaltung
Ersatz und Ausbau der verkehrstechnischen Infrastruktur
Brückenmodernisierungsmaßnahmen
Inhaltsverzeichnis
Bundesfernstraßen
Straßenbauplan -
Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder
Erläuterungen zu Haushalts- und Straßenbauplantiteln der Titelgruppe 01
Titelübersicht
Zusammenstellung der Bundesstraßenmaßnahmen
in Auftragsverwaltung der Länder
Zweckbestimmung
Bedarfsplanmaßnahmen
ÖPP-Projekte
Erhaltungsmaßnahmen
Brückenmodernisierungsmaßnahmen
Um- und Ausbaumaßnahmen
Sonstige Maßnahmen
x
Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - - 5 -
Vorbemerkungen
I.
II.
III.
Entsprechend der Ziffer 1 des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom
16. Oktober 2014 (Ausschuss-DrS 18/1227) wurden mit der Haushaltsaufstellung 2016 die vormals drei
Anlagen zu den jeweiligen Verkehrsträgerkapiteln des Einzelplanes 12 für Straße, Schiene und
Wasserstraße in der Anlage zum Einzelplan 12 "Verkehrswegeinvestitionen des Bundes"
zusammengeführt, um mit einer einheitlichen und erweiterten Darstellung die Transparenz der
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen zu erhöhen.
Zu den einzelnen Verkehrsinfrastrukturprojekten wurden zusätzliche Informationen aufgenommen, die
der Dokumentation der Projektentwicklung sowie der Planungen bis zum Projektabschluss dienen und
verkehrsträgerübergreifend eine Vergleichbarkeit ermöglichen.
Infolge der ab 2021 wirksamen Neuordnung der Bundesfernstraßenverwaltung und des damit
verbundenen Übergangs von Zuständigkeiten von den Auftragverwaltungen der Länder auf die
Autobahn GmbH des Bundes wurde der bis dahin im Teil A ausgewiesene "Straßenbauplan" erstmals in
2021 in zwei gesonderte Teile
- A1 "Straßenbauplan - Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder" sowie
- A2 "Investitionen in die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung"
aufgeteilt.
Der Teil A 1 der Anlage "Verkehrswegeinvestitionen des Bundes" entspricht dabei weiterhin den
Forderungen des Artikels 3 des Straßenbaufinanzierungsgesetzes vom 28. März 1960 in der bereinigten
Fassung vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122). Für den Teil A 2 gelten die Anforderungen aus dem
Beschluss des Haushaltsausschusses vom 16. Oktober 2014.
In den Teilen B und C werden die Bauinvestitionsplanungen zu Schienenwegen des Bundes und
Bundeswasserstraßen dargestellt.
Die differenzierte Darstellung der Ausgaben nach Zweckbindung erfolgt in der Systematik der ab 2016
geltenden Kapitel-/Titelstruktur des Einzelplanes 12.
Weggefallene Zweckbestimmungen werden in der ursprünglichen Titelstruktur mit den Hinweisen
"weggefallen" , "alt" oder im Kontext des jeweiligen Investitionsprogrammes ausgewiesen.
Bei den voraussichtlichen Gesamtausgaben sind die Finanzierungsbeiträge Dritter herausgerechnet, sie
werden weiterhin "nachrichtlich" ausgewiesen.
In die Planung 2027 neu aufgenommene und 2026 unterjährig aufgenommene Maßnahmen,
Korrekturen sowie Änderungen der Ansätze zu Gesamtausgaben sind durch Fettdruck gekennzeichet.
Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - - 6 -
IV.
V.
VI.
VII.
VIII.
In Umsetzung des Maßgabebeschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom
24. Oktober 2019 (Ausschuss-Drs 19(8)3534) werden seit dem Haushaltsplanungsjahr 2021 (in der neu
aufgenommenen Spalte 14) auch die gebildeten Ausgabereste maßnahmenbezogen ausgewiesen.
Soweit die Summe der in den Tabellen maßnahmenbezogen deklarierten Ausgabereste von der Summe
der gemäß Einzelplan 12 gebildeten Ausgabereste abweicht, wurden die Ausgabereste aus
übertragbaren Mitteln der nicht in den Tabellen der Anlage VWIB dargestellten Sammelpositionen
Kleinmaßnahmen und der nicht gebundenen Mittel gebildet.
In Umsetzung des Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages vom
30. November 2018 (19WP08 - TOP 16) erfolgten - beginnend mit dem Haushaltsplanungsjahr 2020 -
sukzessive weitere Änderungen in der Darstellung der Wasserstraßenprojekte, die zu einer Erhöhung der
Transparenz der Maßnahmen (u. a. durch Ausweis von Planungsausgaben und fortlaufende
Aktualisierung der Ausgabeentwicklung) führen.
Im Sinne einer weiteren Transparenzsteigerung wurden im Verkehrsträgerbereich Bundesschienenwege
seit 2020 - im Ergebnis der am 25. Juli 2017 zwischen dem Bund und den
Eisenbahninfrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn AG unterzeichneten
Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) für die dort migrierten Vorhaben - zusätzlich die projektbezogenen
LuFV-Mittel des Bundes, die Eigenmittelanteile der Deutschen Bahn und die Finanzierungsbeiträge
Dritter deklariert.
Zudem wurde seit dem Haushaltsplanungsjahr 2022 das Titelspektrum der im Teil B - Investitionen in die
Schienenwege des Bundes - ausgewiesenen Maßnahmen auf die gesamte Gruppe 891 erweitert.
Mit der Anlage 2022 wurde ein weiterer wichtiger Schritt zur Erhöhung der Transparenz vollzogen,
indem seitdem für alle Verkehrsträger zusammenfassende Titelübersichten erstellt werden sowie in
allen Tabellen die maßnahmebezogen ausgewiesenen Sollansätze abschließend auch summarisch
dargestellt sind.
Gemäß dem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 16. Oktober 2014 werden
Gesamtausgabensteigerungen gegenüber dem Vorjahr projektbezogen erfasst. Soweit diese über 20 %
betragen, werden maßgebliche Gründe für die Ausgabenentwicklungen in schematisierter Form benannt
(jeweils Spalte 11). Solche Risiken sind in der Regel in den Veranschlagungen nur teilweise
berücksichtigt. Daher sind Ausgabensteigerungen möglich.
Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - - 7 -
IX.
X.
-
-
Seit der Anlage 2024 wird zudem für einzelveranschlagte Maßnahmen, deren zuletzt geplante und bisher
hier ausgewiesene Gesamtausgabenansätze ausgeschöpft sind, erstmals eine differenzierte Darstellung
vorgenommen, ob die Maßnahmen auf Grundlage der gemäß VV-BHO zu § 54 Nr.1.2 unerheblichen
15%-Abweichung ohne nochmalige haushaltsseitige Folgeplanung weitergeführt und abgeschlossen
werden oder ob hierzu eine nochmalige Fortschreibung der voraussichtlichen Gesamtausgaben - ggf.
mit zwischenzeitlicher Sperrungsfolge nach § 24 BHO - erforderlich ist.
Demnach ist bei Maßnahmen, die inklusive der Ausgaben 2026 die bisherigen voraussichtlichen
Gesamtausgaben überschreiten werden, - nach Berücksichtigung der 15%- Erheblichkeitsgrenze gemäß
VV-BHO zu § 54 Nr.1.2 - ggf. noch in 2026 eine Kostenfortschreibung erforderlich.
Sofern diese bis zum 31. Dezember 2026 dem BMV nicht vorliegt, werden die betroffenen Maßnahmen
zu Beginn des Jahres 2027 wegen nicht oder nicht vollständig vorliegender Unterlagen entsprechend
§ 24 BHO für weitere Buchungen gesperrt. Diese Maßnahmen sind entsprechend gekennzeichnet.
Sofern demgegenüber Maßnahmen - nach Berücksichtigung der 15%- Erheblichkeitsgrenze gemäß VV-
BHO zu § 54 Nr.1.2 - mit absehbaren Überschreitungen der voraussichtlichen Gesamtausgaben um
weniger als 15 % identifiziert worden sind, werden diese entsprechend gekennzeichnet und ohne
erneute Kostenfortschreibung fortgesetzt.
Beginnend mit der Erstellung der Anlage VWIB 2025 einher gingen zuletzt umfangreiche qualitative
Änderungen in den heranzuziehenden Planungs- und Finanzierungsquellen (hier: "Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität" im Epl. 60, Verlagerung verteidigungsrelevanter Ausgaben nach Epl.
14).
Die Entscheidungen hierzu ergingen so zeitnah, dass eine sachgerechte Umsetzung auf
einzelveranschlagte Maßnahmen im Regierungsentwurf nicht mehr möglich war. Auf das
Änderungserfordernis wird in den Teilen A 2 und C hingewiesen. Aktualisierungen erfolgen mit dem
Gesetzgebungsdruckstück.
Zur Haushaltsaufstellung 2027 sind weitere Feinjustierungen in den heranzuziehenden Planungs-,
Bewirtschaftungs- und Finanzierungsquellen vorgesehen, die sich schwerpunktmäßig
im Teil A 2 - Investitionen in die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung -
(hier: Verlagerung eines Ausgabenanteils vom "Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz"
[Kapitel 6093] zu den Ausgaben und Investitionen für verteidigungsrelevante Infrastruktur des
Bundes [Kapitel 1408, TGr. 5] für die Tabelle 4 -Brückenmodernisierungsmaßnahmen -)
sowie darüber hinaus erstmals auch im Teil C - Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen - (hier:
Verlagerung eines Ausgabenanteils vom Kapitel 1203, [Titel 780 01 und 780 02] zum
"Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz" [Kapitel 6093])
auswirken.
x
Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - - 9 -
LEGENDE
Nr. * Gründe für Ausgabenentwicklungen > 20 %
A neue bzw. geänderte Vorschriften und Richtlinien
B inhaltliche Änderungen und Erweiterungen
C neue bzw. präzisierte Erkenntnisse aus vertiefter bzw. überarbeiteter Planung
D allgemeine Baupreissteigerungen
E Berücksichtigung von Ausschreibungsergebnissen
F Schwierigkeiten in der Bauausführung
G geologische / hydrogeologische Schwierigkeiten
H
I Denkmalschutzauflagen/Archäologie
J zusätzliche Auflagen aus Planfeststellungsverfahren, z. B. im Umwelt-und Naturschutz
K zusätzliche technische Anforderungen
L Höhere Gewalt/ Witterungsextreme
erhöhte Anforderungen hinsichtlich der notwendigen Lärmschutzmaßnahmen
x
Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - - 11 -
Stand: 08.06.2026
Teil A
Bundesfernstraßen
- Kapitel 1201 -
x
Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - - 13 -
Stand: 08.06.2026
Teil A 1
Straßenbauplan -
Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder
- Kapitel 1201 -
x
Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf -
Teil A 1- Straßenbauplan -
Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder
- 15 -
Titel
Funktion Zweckbestimmung
Soll 2027
1.000 €
1 2 3
Erläuterungen zu Haushalts- und
Straßenbauplantiteln der Titelgruppe 01
Haushaltsvermerke siehe Einzelplan 12 und Kapitel 1201
Tgr. 01 Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb der
Bundesfernstraßen
521 21-722 Betriebsdienst (Bundesstraßen)
(Summe der Titel 521 23 bis 521 29)
611.084
521 23-722 Ausgaben für auf Bundesstraßen eingesetztes Betriebspersonal der
Auftragsverwaltung
288.828
Erläuterungen:
Ausgaben zur Abgeltung von Personalkosten (Löhne und personalbezogene Sachausgaben) für
- das im Betriebsdienst beschäftigte Personal der Auftragsverwaltung (2. AVVFStr. Anl. Nr. 9),
- Leistungen im Aufgabenbereich der zivilen Notfallvorsorge und Krisenmanagement
- Leistungen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Schäden, die durch Dritte verursacht
werden.
521 24-722 Fahrzeuge, Geräte und Maschinen 45.000
Erläuterungen:
Ausgaben für
- Betrieb, Wartung und Reparatur von verwaltungseigenen oder angemieteten Kraftfahrzeugen,
Geräten und Maschinen des Betriebsdienstes,
- den Aufgabenbereich der zivilen Notfallvorsorge und des Krisenmanagements,
- Betriebsstoffe, Kfz-Steuern, Geräte- und Garagenmieten,
- sonstige Sachkosten des Fahrzeug- und Gerätebetriebs,
- Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffungen von Geräten und Maschinen bis zu 5.000 €
im Einzelfall, jedoch keine Ausgaben für die Beschaffung von Fahrzeugen.
521 25-722 Grundstücke, Gebäude und Räume 20.000
Erläuterungen:
Ausgaben für
- Betrieb, Wartung und Reparatur
- Heizung, Beleuchtung, Elektrizität, Gas, Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung,
Schneeräumen, Steuern, Abgaben
- sonstige Bewirtschaftungskosten
- Mieten und Pachten ortsfester Betriebsanlagen und -einrichtungen sowie der
bundeseigenen oder angemieteten Grundstücke, Gebäude und Räume, soweit der Bund
verpflichtet ist, diese Ausgaben zu tragen (§ 2 Abs. 2 der 2. AVVFStr.)
sowie Ausgaben für
- Ersatz und Ergänzung des Zubehörs der Grundstücke und baulichen Anlagen
bis zu 5.000 € im Einzelfall.
521 26-722 Unternehmerleistungen für den Betriebsdienst 130.000
Erläuterungen:
Ausgaben für betriebliche Leistungen (Grünpflege, Winterdienst, Reinigung, Beseitigung von
Schäden, die durch Dritte verursacht werden etc.), die von Unternehmern erbracht werden.
521 27-722 Baustoffe, Streustoffe für den Winterdienst, Zubehör 45.000
Erläuterungen:
Ausgaben für Stoffe und Sachausgaben für den Betriebsdienst, auch im Zusammenhang mit der
Beseitigung von Schäden, die durch Dritte verursacht werden.
Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf -
Teil A 1- Straßenbauplan -
Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder
- 16 -
Titel
Funktion Zweckbestimmung
Soll 2027
1.000 €
1 2 3
521 28-722 Elektrotechnische Anlagen 76.256
Erläuterungen:
Ausgaben für
- Betrieb, Wartung und Reparaturen einschließlich Unternehmerleistungen von Fernmelde-,
Betriebsfunk-, Signal-, Verkehrsdatenerfassungs-, Taumittelsprüh-, Glättemeldeanlagen,
- Einrichtungen des Straßenzustands- und Wetterinformationssystems,
- Betriebsstrom, Wartung und Betrieb von Beleuchtungsanlagen, Belüftungs- und
Verkehrsüberwachungsanlagen in Tunnels,
- technische Einrichtungen zur Beeinflussung des Verkehrs.
Taustoffe für Taumittelsprühanlagen sind bei Titel 521 27 mit zu erfassen.
521 29-722 Sonstiges 6.000
Erläuterungen:
Ausgaben für
- den Betrieb von Bundesstraßen, die Dritte (z. B. Gemeinden) durch Vereinbarung
für den Träger der Straßenbaulast übernommen haben,
- die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der turnusmäßigen und sonstigen
Straßenverkehrszählungen an Bundesstraßen unter den in Nr. 71 der Anlage
zur 2. AVVFStr genannten Voraussetzungen,
- Straßenbaustatistik,
sowie für sonstige Ausgaben, die beim Betrieb der Bundesstraßen anfallen.
521 22-722 Maßnahmen zum Alleenschutz und Entwicklung sowie Pflege und
Unterhaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an
Bundesstraßen
6.300
Erläuterungen:
1. Maßnahmen zum Alleenschutz und Entwicklung in Höhe von 2.000 T€
2. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Höhe von 4.300 T€
1. Aus den Mitteln sollen Gutachten, Neuanpflanzungen und Nachpflanzung, Pflege und die
Schulung für Mitarbeiter im Rahmen des Alleenschutzes und Entwicklung finanziert werden.
2. Aus den Mitteln soll die Pflege und Unterhaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder
deren einmalige Ablösung finanziert werden.
632 22-722 Pauschale Abgeltung der Zweckausgaben bei Entwurfsbearbeitung
und Bauaufsicht (Bundesstraßen)
135.000
Erläuterungen:
Nach § 6 Abs. 3 BABG gilt der Bund Zweckausgaben, die bei der Entwurfsbearbeitung und
Bauaufsicht der Bundesstraßen entstehen, durch Zahlung einer Pauschale ab, die 5 vom
Hundert der Baukosten beträgt.
711 22-722 Hochbauten an Bundesstraßen bis 6.000.000 € Baukosten 19.000
Erläuterungen:
Ausgaben (ohne Grunderwerbskosten) für
- Bau oder Erweiterung von Autobahnmeistereien oder bundeseigenen Gebäuden,
- andere Nebenanlagen,
- ortsfeste Ausrüstungen und Anlagen der zivilen Notfallvorsorge,
- Bau von Kabel- und Verstärkerhäusern sowie WC-Gebäuden auf Rastanlagen.
Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben des Bundes zwischen 2.000.000 € und 6.000.000 €
siehe Straßenbauplan.
712 22-722 Hochbauten an Bundesstraßen über 6.000.000 € Baukosten 1.000
Erläuterungen siehe Titel 711 22
Einzelmaßnahmen siehe Straßenbauplan.
741 22-722 Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) 902.881
Erläuterungen:
Ausgaben (ohne Grunderwerbskosten) für
- Neubau und Verlegung von Bundesstraßen einschließlich Bau von Ortsumgehungen,
- Neubau einer zweiten Fahrbahn.
Ausgaben (ohne Grunderwerbskosten) für die nachträgliche Durchführung der Lärmvorsorge an
fertiggestellten Neubaustrecken, soweit nicht bereits in den vorgenannten Ausgaben enthalten.
Einzelmaßnahmen und Maßnahmen der nachträglichen Lärmvorsorge mit Gesamtausgaben des
Bundes über 5.000.000 € siehe Straßenbauplan.
Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf -
Teil A 1- Straßenbauplan -
Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder
- 17 -
Titel
Funktion Zweckbestimmung
Soll 2027
1.000 €
1 2 3
741 41-722 Um- und Ausbau, Lärmschutzmaßnahmen (Bundesstraßen)
(Summe der Titel 741 45 und 741 49)
255.000
741 45-722 Um- und Ausbau von Bundesstraßen 235.000
Erläuterungen:
Ausgaben (ohne Grunderwerbskosten) für Maßnahmen, die überwiegend der Verbesserung der
Verkehrssicherheit und/oder des Verkehrsflusses dienen, einschließlich notwendiger
Erhaltungsarbeiten, wie z. B.
- Um- und Ausbau von Bauwerken, Knotenpunkten und Rastanlagen bei Bundesstraßen
- Bau einzelner Zusatzfahrstreifen,
- Anbau von Seitenstreifen,
- Bau zusätzlicher Anschlussstellen bzw. Knotenpunkte,
- Ausgaben für Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden
Bundesstraßen.
- Neubau von: Straßenbeleuchtung, Außenbeleuchtung von Verkehrsanlagen,
Beleuchtungseinrichtungen für Verkehrszeichen.
Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben des Bundes über 5.000.000 € siehe Straßenbauplan.
741 49-722 Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bundesstraßen 20.000
Erläuterungen:
Ausgaben (ohne Grunderwerbskosten) für Lärmschutzmaßnahmen, wenn der Mittelungspegel
folgende Immissionsgrenzwerte überschreitet:
- Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete,
Kleinsiedlungsgebiete: 64/54 dB(A) (Tag/Nacht),
- Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete: 66/56 dB(A) (Tag/Nacht),
- Gewerbegebiete: 72/62 dB(A) (Tag/Nacht),
- Rastanlagen: 65 dB(A) (Nacht) für Lkw-Fahrer.
Ausgaben für den erstmaligen Einbau von Lärm mindernden Fahrbahndeckschichten
einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen Entwässerungseinrichtungen zur Einhaltung von
Grenzwerten ggf. mit weiteren Lärmschutzmaßnahmen.
Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben des Bundes über 2.000.000 € siehe Straßenbauplan.
741 42-722 Erhaltung (Bundesstraßen) 930.482
Erläuterungen:
Ausgaben (ohne Grunderwerbskosten) für
- überwiegende Sicherung und Qualitätsverbesserung (z. B. RiStWag u. a.) von
Straßenbefestigungen, Bauwerken (ohne Brücken) und sonstigen Anlagenteilen (z. B.
Verkehrszeichen und -einrichtungen, Entwässerungsanlagen, Lärmschutzanlagen,
Bepflanzungen, Bankettschälen u. a )
einschließlich Verbesserung der Linienführung in Grund- und Aufriss,
- Ablösungsbeträge von baulichen Anlagen,
- Erhaltungsanteile von Funktionsbauverträgen,
- Erhaltung von: Straßenbeleuchtung, Außenbeleuchtung von Verkehrsanlagen,
Beleuchtungseinrichtungen für Verkehrszeichen.
- Einbau von Lärm mindernden Fahrbahnübergangskonstruktionen,
- Erhaltungsanteile beim Neubau einer zweiten Fahrbahn
Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben des Bundes über 5.000.000 € siehe Straßenbauplan.
Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf -
Teil A 1- Straßenbauplan -
Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder
- 18 -
Titel
Funktion Zweckbestimmung
Soll 2027
1.000 €
1 2 3
742 21-722 Bau und Erhaltung von Verkehrseinrichtungen und Verkehrsanlagen
(Bundesstraßen)
(Summe der Titel 742 23 und 742 25)
3.000
742 23-722 Erhaltung, Um-, Aus- und Neubau von Betriebsfunkanlagen sowie Straßenzustands-
und Wetterinformationssysteme (SWIS) an bestehenden Bundesstraßen
1.000
Erläuterungen:
Ausgaben (ohne Grunderwerbskosten) für Erhaltung, Um-, Aus- und Neubau sowie
informationssicherheitstechnischer Belange von
- passiver und aktiver Netzinfrastruktur,
- Notruf-, Fernsprech- und Betriebsfunksystemen,
für Zwecke des Straßenbetriebsdienstes und für Betrieb und Überwachung der
Straßenverkehrstelematik sowie von Straßentunnels, Glättemeldeanlagen und
Taumittelsprühanlagen .
Aus den Ausgaben dürfen auch Zahlungen an die Länder geleistet werden, die die Ausgaben für
Betriebsfunkanlagen an bestehenden Bundesstraßen in den Gemeinschaftsaufwand einbezogen
haben.
Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben des Bundes über 3.000.000 € siehe Straßenbauplan.
742 25-722 Erhaltung, Um-, Aus- und Neubau von Einrichtungen zur Beeinflussung des Verkehrs
an bestehenden Bundesstraßen
2.000
Erläuterungen:
Ausgaben für Erhaltung, Um-, Aus- und Neubau von Verkehrsbeeinflussungsanlagen, z. B.
- Wechselverkehrszeichen mit zugehörigen Aufstellvorrichungen,
- Stromversorgungsanschlüsse für Streckenstationen,
- Hard- und Softwareausstattung von Verkehrsrechner- und Unterzentralen,
- Verkehrsdatenerfassungseinrichtungen (Dauerzählstellen, Achslastmessstellen und
Geschwindigkeitsmessstellen).
Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben des Bundes über 3.000.000 € siehe Straßenbauplan.
745 21-722 Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)
(Bundesstraßen)
(Summe der Titel 745 23 bis 745 25)
20.000
745 23-722 Änderungen von Überführungen zwischen Bundesstraßen und Eisenbahnen
(§ 12 EKrG)
15.000
Erläuterungen:
Ausgaben (einschließlich Grunderwerbskosten) für Änderungen von Überführungen zwischen
Bundesstraßen und Eisenbahnen. Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben des Bundes über
5.000.000 € siehe Straßenbauplan.
745 24-722 Maßnahmen an Bahnübergängen zwischen Bundesstraßen und DB AG 4.500
Erläuterungen:
Ausgaben (einschließlich Grunderwerbskosten) für Maßnahmen an Bahnübergängen zwischen
Bundesstraßen und Strecken der DB AG soweit sie der Bund als Träger der Baulast für die
Bundesstraßen zu leisten hat.
Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben des Bundes über 5.000.000 € siehe Straßenbauplan.
745 25-722 Maßnahmen an Bahnübergängen zwischen Bundesstraßen und sonstigen
Eisenbahnen
500
Erläuterungen:
Ausgaben (einschließlich Grunderwerbskosten) für Maßnahmen an Bahnübergängen zwischen
Bundesstraßen und sonstigen Eisenbahnen.
Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben des Bundes über 5.000.000 € siehe Straßenbauplan.
746 22-722 Bau von Radwegen einschließlich Erhaltung (Bundesstraßen) 100.000
Erläuterungen:
Ausgaben (ohne Grunderwerbskosten) für den Bau und die Erhaltung von Radwegen an
bestehenden Bundesstraßen.
Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben des Bundes über 5.000.000 € siehe Straßenbauplan.
Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf -
Teil A 1- Straßenbauplan -
Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder
- 19 -
Titel
Funktion Zweckbestimmung
Soll 2027
1.000 €
1 2 3
811 22-722 Erwerb von Kraftfahrzeugen (Bundesstraßen) 25.000
Erläuterungen:
Aus den Ausgaben dürfen auch Zahlungen an die Länder geleistet werden, die die Ausgaben für
Kraftfahrzeuge in den Gemeinschaftsaufwand einbezogen haben.
812 23-722 Erwerb von Geräten und Maschinen mit Ausgaben von mehr als
5.000 € im Einzelfall (Bundesstraßen)
12.000
Erläuterungen:
Ausgaben für den Erwerb (Erstbeschaffung und Ersatzbeschaffung) von Geräten über 5.000 €
im Einzelfall.
821 22-722 Grunderwerb für Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) 50.000
Erläuterungen:
Ausgaben für Grunderwerb bei Bedarfsplanmaßnahmen.
Hierzu rechnen u. a. Entschädigungen für
- Grund und Boden,
- Bau-/ Zufahrtsstraßen,
- Flächen für Baustelleneinrichtungen,
- Gebäude,
- Lärmvorsorgemaßnahmen,
- Umzugskosten,
- Aufwuchs,
- Folgeschäden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Flächen aus
Gewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben,
- sonstige Entschädigungen.
821 41-722 Grunderwerb für Um- und Ausbau einschl. Lärmschutzmaßnahmen
(Bundesstraßen)
(Summe der Titel 821 45 und 821 49)
23.000
821 45-722 Grunderwerb für Um- und Ausbau, Erhaltungsmaßnahmen 20.000
Erläuterungen:
Ausgaben für Grunderwerb bei Um- und Ausbau-, Erhaltungs- und Hochbaumaßnahmen sowie
Radwegebau.
Weiter Erläuterungen siehe 821 22.
821 49-722 Entschädigungsleistungen für Lärmschutz an baulichen Anlagen im Bereich von
bestehenden Bundesstraßen
3.000
Erläuterungen:
Ausgaben können für Entschädigungszahlungen an Eigentümer für Lärmschutzmaßnahmen an
baulichen Anlagen in Höhe von 75 Prozent der notwendigen Aufwendungen geleistet werden,
wenn der Mittelungspegel folgende Immissionsgrenzwerte überschreitet:
- Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete,
Kleinsiedlungsgebiete = 64/54 dB(A) (Tag/Nacht);
- Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete = 66/56 dB(A) (Tag/Nacht);
- Gewerbegebiete = 72/62 dB(A) (Tag/Nacht).
823 21-722 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten (Bundestraßen)
(Summe der Titel 823 23 und 823 24)
13.024
823 23-722 Erhaltung von Bundesstraßen im Rahmen von ÖPP-Projekten 3.907
Erläuterungen:
Ausgaben (ohne Grunderwerbskosten), wie
- Betreiberentgelte der Konzessionsstrecken bzw. Verfügbarkeitsentgelte,
- Anschubfinanzierungen,
- sonstige Ausgaben (z.B. Kompensationszahlungen).
Einzelmaßnahmen siehe Straßenbauplan.
823 24-722 Neubau von Bundesstraßen im Rahmen von ÖPP-Projekten 9.117
Erläuterungen siehe Titel 823 23.
Einzelmaßnahmen siehe Straßenbauplan.
Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf -
Teil A 1- Straßenbauplan -
Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder
- 20 -
Titel
Funktion Zweckbestimmung
Soll 2027
1.000 €
1 2 3
861 22-722 Vorfinanzierung des Baues, der Änderung oder Beseitigung von
Versorgungs- und Abwasseranlagen (Bundesstraßen)
3.000
Erläuterungen:
Ausgaben für Vorfinanzierung des Baues, der Änderung oder Beseitigung von Versorgungs- und
Abwasseranlagen in Straßen in den Fällen, in denen unklare Rechtsverhältnisse bestehen.
Wenn sich daher Versorgungsunternehmen weigern, die Verlegungskosten zu zahlen und
dadurch die Straßenbauarbeiten verzögert werden würden, können die hierfür erforderlichen
Mittel im Wege der Vorfinanzierung bereitgestellt werden. Die Rechtsverhältnisse werden notfalls
im Rechtswege geklärt. Im Falle des Obsiegens der Straßenbauverwaltung fließen die Mittel
einschließlich Zinsen zurück.
883 11-725 Zuweisungen an kommunale Baulastträger nach § 5a
Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
55.200
Erläuterungen:
Zuweisungen nach § 5a FStrG (einschl. Grunderwerbskosten) für den Aus- oder Neubau von
Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen.
Einzelmaßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten über 2.500.000 € siehe Straßenbauplan.
Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf -
Teil A 1- Straßenbauplan -
Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder
- 21 -
Titel
Funktion Zweckbestimmung
Soll 2027
1.000 €
1 2 3
Kapitel