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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1210 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1210 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr) 1210 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Haushaltsvermerk: Erstattungen zu viel gezahlter Zinsen und Tilgungsbeträge dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. Verwaltungseinnahmen 119 99 -790 Vermischte Einnahmen 816 816 2 198 Übrige Einnahmen 153 01 -430 Zinseinnahmen aus Darlehen an Gemeinden 100 150 213 173 01 -430 Tilgungsbeträge aus Darlehen der Gemeinden 1 400 2 000 3 040 182 01 -790 Rückzahlung von Darlehen an private Unternehmen für Investitionen zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs 227 493 926 Erläuterungen: Die Tilgungsdauer der Darlehen an private Unternehmen beträgt bis zu 20 Jahren. 272 02 -692 Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union für transeuropäische Netze für Verkehr - - 138 676 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1201 Tit. 532 04, 535 02, 743 12, Kap. 1202 Tit. 891 03, Kap. 1203 Tit. 752 01, Kap. 1210 Tit. 532 17, 532 19, 633 03, Kap. 1211 Tit. 532 01 und Kap. 1212 Tit. 422 01. 2. Rückzahlungen aus weitergeleiteten Beträgen sind in diesem Titel zu vereinnahmen. 3. Rückzahlungen an die EU dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. 4. Anderen Berechtigten als dem Bund und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes zustehende Anteile an den Zuschüssen sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen. Erläuterungen: Zuschüsse aufgrund der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 vom 11. Dezember 2013 und 2021/1153 vom 7. Juli 2021 zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" (Förderperioden 2014 bis 2020 und 2021 bis 2027). 272 03 -692 Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen Maßnahmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr - - 247 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgen - 65 - Sonstige Bewilligungen 1210 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 272 03 den Titeln: Kap. 1210 Tit. 532 06, Kap. 1211 Tit. 545 01, Kap. 1212 Tit. 427 09, Kap. 1215 Tit. 427 09 und Kap. 1217 Tit. 544 31. 2. Anderen Berechtigten als dem Bund zustehende Anteile an den Erstattungen sind bei der Weiterleitung von den Einnahmen abzusetzen. 281 01 -732 Rückzahlung von Zuwendungen 12 432 12 432 26 091 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - - Ausgaben Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 981 01 mit Ausnahme der Titel Tgr. 10. Sächliche Verwaltungsausgaben 532 06 -719 Innovative Anwendungen für Verwaltungsmaßnahmen nach dem StVG und IVSG 14 250 14 602 1 553 13 022 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 03. Erläuterungen: Aus dem Titel werden innovative Maßnahmen im Bereich der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz), der Fahrzeugdokumente, dem Führerschein, der intelligenten Verkehrssysteme (IVS) und den Fahrzeugdaten finanziert. Aus dem Titelansatz können Ausgaben für Projektträgerleistungen und Projektmanagement geleistet werden. Bezeichnung 1 000 € 1. Konventionelle Mittel....................................................................... 14 250 2. Zuschüsse der EU........................................................................... - Zusammen............................................................................................ 14 250 532 08 -712 Kosten für Beratungs- und Informationsdienste für die Seeschifffahrt 2 363 2 413 1 167 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Aufbau und Betrieb eines zentralen digitalen europäischen Meldeportals für die Seeschiffahrt (MNSW).......................................... 1 150 2. Wirk- und Pflegebetrieb "National Single Window"......................... 1 040 3. Funkärztlicher Beratungsdienst....................................................... 156 4. Webmail-Hosting............................................................................. 17 Zusammen............................................................................................ 2 363 - 66 - 1210 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 532 14 -153 Übungen und Ausbildungen von Fachpersonal in der zivilen Notfallvorsorge sowie im Bereich Infrastruktursicherheit 385 86 16 Erläuterungen: Es ist erforderlich, auch Personal von Verkehrsorganisationen außerhalb der Bundesverwaltung für die zivile Notfallvorsorge sowie zur Stärkung der Resilienz maritimer Infrastruktur auszubilden bzw. Notfallübungen durchzuführen. Aus dem Titel werden die Kosten für die Übungen und Ausbildungsmaßnahmen sowie Reisekosten geleistet. Zudem dient der Ansatz zur Durchführung von sektor- und akteursübergreifenden Vollübungen, Planbesprechungen und Workshops zur Stärkung der Resilienz maritimer Infrastrukturen mit Schwerpunkt auf Sicherheitsbelange der Infrastrukturbehörden und zivilen Akteure. 532 16 -719 Kostenbeteiligung an Sekretariaten 229 584 269 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Marine Accident Investigator's International Forum (MAIIF)........... 1 2. Globale Erdbeobachtung GEO........................................................ 200 3. Conference of European Directors of Road.................................... 28 Zusammen............................................................................................ 229 532 17 -165 Wissenschaftliche und allgemein-wirtschaftliche Untersuchungen auf allen Fachgebieten der Verkehrsverwaltung 14 420 14 102 3 721 7 414 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 14 515 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 215 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 400 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 900 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02. 3. Einnahmen aus grenzüberschreitenden Vorhaben fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 5. Von den Forschungsmitteln dürfen bis zu 5 Prozent für Forschungsbegleitung und Projektmanagement eingesetzt werden. Erläuterungen: Die Weiterentwicklung der Verkehrspolitik, insbesondere die Erarbeitung längerfristiger Programme, erfordert laufende Untersuchungen und Forschungen: 1. Investitionsbewertungen, die Entwicklung und Fortschreibung des dafür benötigten methodischen Instrumentariums, die Beschaffung der analytischen Grunddaten über den Personen- und Güterverkehr und darauf aufbauende Prognosen der zukünftigen Verkehrsnachfrage, besonders des nationalen und internationalen Schienenschnellverkehrs, 2. Untersuchungen für die Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens für das deutsche und europäische Verkehrswesen, 3. Untersuchungen in den Bereichen der Infrastruktur und der Ordnungspolitik, Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplanung, Transportgewerbegebiete, Verkehrsknotenpunkte, Flughäfen, Güter- und Personenverkehr, 4. verkehrliche Anforderungen an Regional- und Landesplanung, - 67 - Sonstige Bewilligungen 1210 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 532 17 5. betriebswirtschaftliche und technische Untersuchungen auf den Gebieten der See- und Binnenschifffahrt, 6. Untersuchungen im Zusammenhang mit der Einführung und dem Ausbau neuer Verkehrstechnologien bei allen Verkehrsträgern und an deren Schnittstellen, 7. ad-hoc-Untersuchungen zu herausragenden Fragen der Tagespolitik, 8. problembezogene Aufbereitung von Forschungsergebnissen und deren entsprechende Veröffentlichung (Forschungsinformationssystem). 9. Erhebungen und Analysen zur Alltagsmobilität Bezeichnung 1 000 € 1. Konventionelle Mittel ...................................................................... 14 420 2. Zuschüsse der EU .......................................................................... - Zusammen ........................................................................................... 14 420 532 19 -165 Zuschüsse der Europäischen Union zu Studien, Untersuchungen und für Technische Hilfe zur Realisierung der Transeuropäischen Verkehrsnetze - - 3 200 208 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Der Vorgriff ist auf einen Betrag von maximal 321 420 € beschränkt. Erläuterungen: 1. Aus dem Titelansatz werden auch Ausgaben für Projektmanagement geleistet. 544 02 -790 Building Information Modeling (BIM) Kompetenzzentrum 400 3 600 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 972 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 672 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 780 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 520 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 01. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Bei den FuE-orientierten Aufträgen und Zuwendungen, die aus diesem Titel finanziert werden, dürfen - auch in Kooperation mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen), mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen - auch rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben unmittelbar als Antragsteller oder Bieter auftreten. 546 02 -790 Nationales Kompetenznetzwerk für nachhaltige urbane Mobilität 1 410 1 440 1 470 - 68 - 1210 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 633 03 -332 Zuwendungen an Kommunen zur Förderung nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne (SUMPs-Sustainable Urban Mobility Plans) 8 000 8 000 1 438 4 161 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: 1. Aus dem Titelansatz werden auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und Projektmanagement geleistet. 2. Die Mittel stehen ebenfalls für Sachleistungen für Fachtagungen, Publikationen, Gutachten sowie wissenschaftlichen Expertisen und Studien zur Verfügung. Bezeichnung 1 000 € 1. Konventionelle Mittel....................................................................... 8 000 2. Zuschüsse der EU........................................................................... - Zusammen............................................................................................ 8 000 636 01 -731 Erstattung der Kosten für Schiffssicherheitsaufgaben des Bundes 14 610 14 740 12 186 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Flaggenstaatliche Aufgaben............................................................ 5 055 2. Hafenstaatliche Aufgaben............................................................... 3 435 3. Sonstiges......................................................................................... 6 120 Zusammen............................................................................................ 14 610 671 02 -134 Kostenerstattung an die Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V., Bremen 519 510 492 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Kostenerstattung für Bundesaufgaben............................................ 496 2. Sonstiges......................................................................................... 23 Zusammen............................................................................................ 519 676 01 -731 Erstattungen von Kosten zur Überwachung der Not- und Sicherheitsfrequenzen für die Schifffahrt 18 18 18 - 69 - Sonstige Bewilligungen 1210 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 683 03 -165 Innovative Verkehrstechnologien 13 524 16 200 5 794 11 288 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 960 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 960 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind für die Durchführung der Förderprogramme "Innovative Hafentechnologien IHATEC I und II" und des Förderprogramms "Digitale Testfelder an Wasserstraßen" sowie für ein Nachfolgeprogramm "Innovationsprogramm Schiff- Wasserstraße-Hafen" zu verwenden. Erläuterungen: Das neue Förderprogramm zielt auf die Entwicklung oder Anpassung innovativer Technologien im System Schiff-Wasserstraße-Hafen (SWH) ab. Aus dem Titelansatz werden auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und Projektmanagement geleistet. 684 01 -790 Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen 144 110 129 686 01 -692 Zuschüsse für innovative Forschung im Bereich Building Information Modeling 1 600 1 410 193 - Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 544 02. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 4. Bei den FuE-orientierten Aufträgen und Zuwendungen, die aus diesem Titel finanziert werden, dürfen - auch in Kooperation mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen), mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen - auch rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben unmittelbar als Antragsteller oder Bieter auftreten. 686 03 -332 Förderung der Vermittlung von Nachhaltigkeit in der Mobilität 950 950 972 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Die Mittel kommen der Heinz Daemen-Stiftung für Jugend- und Erwachsenenbildung zugute. Sie sollen dafür verwendet werden, einen wirksamen Beitrag zur Vermittlung der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen als Leitprinzip deutscher Politik und bürgerschaftlichen Engagements insbesondere im Kontext der Mobilität zu leisten. - 70 - 1210 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 686 04 -729 Förderung eines verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätssystems auf Grundlage des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens 37 014 8 114 82 566 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 33 750 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 22 700 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 6 650 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 400 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1201 Tgr. 01. 3. Die Erläuterungen zu Nr. 2 und 3 sind verbindlich. 4. Bei den FuE-orientierten Aufträgen und Zuwendungen, die aus diesem Titel finanziert werden, dürfen - auch in Kooperation mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen), mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen - auch rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben unmittelbar als Antragsteller oder Bieter auftreten. Erläuterungen: 1. Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und Projektmanagement geleistet werden. 2. Für die Bewerbung der Freien und Hansestadt Hamburg als Partnerstadt des UITP-Weltkongresses (Internationaler Verband für Öffentliches Verkehrswesen) in den Jahren 2025 und 2027 wird den Antragsstellern ein Betrag von bis zu 8 Mio. € bereitgestellt. 3. In dem Titel stehen insgesamt 2,125 Mio. € (1 Mio. € in 2024 sowie 0,375 Mio. € jeweils in 2025, 2026 und 2027) für das Forschungs- und Erprobungsprojekt "Cyberphysische Resilienz für autonome Fahrzeuge" zur Verfügung. 686 05 -642 Deutsches Zentrum Mobilität der Zukunft 25 750 18 750 16 871 17 550 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 22 650 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 9 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 550 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 7 700 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 894 02. Erläuterungen: 1. Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und Projektmanagement in Höhe von bis zu drei Prozent geleistet werden. 2. Aus dem Titelansatz sind 6 000 T€ für den Aufbau eines Standorts als Zweigstelle des Deutschen Zentrums Mobilität der Zukunft in München vorgesehen. 3. Für die Geschäftsstelle des DZM und zusätzliche Begleitforschung Auftragsforschung sind bis zu 1,5 Mio. € pro Jahr ab 2027 vorgesehen. - 71 - Sonstige Bewilligungen 1210 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 686 07 -729 Zuschüsse für Präventionsmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit 15 400 15 900 15 340 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu......................................... 2 221 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen sind übertragbar. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Umsetzung einzelner Projekte durch den Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) im Auftrag des BMV.......................................... 3 750 2. Förderung der Deutschen Verkehrswacht (DVW)........................... 4 250 3. Maßnahmen des BMV..................................................................... 7 400 Zusammen............................................................................................ 15 400 Aus dem Titelansatz werden auch Ausgaben für Projektmanagement geleistet. 686 08 -680 Förderung des Normenwesens 231 - 217 Erläuterungen: Aus dem Titel werden Normungsaktivitäten (nationale und internationale Normungsvorhaben) insbesondere des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) in für BMV relevanten Bereichen anteilig finanziert. Zudem ist die Förderung von Projekten und Studien zur Ermittlung und Bewertung der notwendigen Normungsaktivitäten im Zuständigkeitsbereich des BMV möglich. 686 11 -165 Verkehrswissenschaftliche Einrichtungen 890 890 890 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR)............................................ 5,50 100,00 890 890 890 - aus Kap. 1210 Tit. 686 11 687 02 -790 Beiträge an internationale Organisationen 10 131 10 540 1 000 18 332 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Beiträge zu Nr. 16 der Erläuterungen fließen den Ausgaben zu (Beiträge der Länder zum Abfall-Übereinkommen in der Rhein- und Binnenschifffahrt). - 72 - 1210 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 687 02 3. Die Ausgaben dürfen auch für besondere Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags verwendet werden. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Straßburg ......... 20 642 8 650 Rechtsgrundlage: Revidierte Rheinschifffahrtsakte v. 17.10.1868 Zweck: Sicherung und Fortbildung des internationalen Flussschifffahrtregimes, Sicherheit und Ordnung des Verkehrs 2. Zwischenstaatliche Organisationen für den internationalen Eisenbahnverkehr in Bern (OTIF) ............................................... 625 CHF 671 - 671 Rechtsgrundlage: Beitritt Zweck: Schaffung, Durchführung u. Fortentwicklung einer einheitlichen Rechtsordnung für die Beförderung von Personen, Gepäck und Gütern 3. Internationaler Ständiger Verband der Straßenkongresse in Paris ......................................................................................... 59 - 59 Rechtsgrundlage: Beitritt (Kabinettbeschluss v. 13.01.1956) Zweck: Überregionale Entwicklung und Forschung im Straßenbau und Straßenverkehr 4. Department of State, Washington Beitrag zu den Kosten des Betriebs eines internationalen Eiswachdienstes im Nordatlantischen Ozean .......................................................................... 300 USD 255 - 255 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Rechtzeitige Unterrichtung der deutschen Seeschifffahrt über die Eisbergbedrohung im Nordatlantik 5. Internationales Hydrographisches Büro in Monaco ................. 5,00 67 4 71 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Koordinierung der Tätigkeit aller nationalen hydrographischen Dienste sowie Vereinheitlichung der Seekarten und Seebücher 6. Weltorganisation für Meteorologie in Genf (WMO) .................. 6,00 3 899 CHF 4 186 85 4 271 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Koordinierung der meteorologischen Tätigkeiten in der Welt 7. Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) ................... 1,17 537 GBP 615 236 851 Rechtsgrundlage: Beitritt Zweck: Vorbereitung internationaler Regelungen auf den Gebieten der Schiffssicherheit, der Schiffsvermessung, des Meeresumweltschutzes und des öffentlichen und privaten Seerechts 8. Moselkommission in Trier ........................................................ 33,00 150 9 159 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Sicherung und Fortbildung des internationalen Flussschifffahrtregimes 9. Sekretariat im Rahmen der Vereinbarung über die Hafenstaatkontrollen .......................................................................... 53 - 53 Rechtsgrundlage: Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle v. 26.01.1982 Zweck: Sicherheitskontrolle von Schiffen unter fremden Flaggen 10. Donaukommission ................................................................... 175 - 175 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Sicherung und Fortbildung des internationalen Flussschifffahrtregimes 11. European New Car Assessment Programme (EuroNCAP) ..... 68 - 68 - 73 - Sonstige Bewilligungen 1210 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 687 02 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Rechtsgrundlage: Beitritt 20.05.1998 Zweck: Verbesserung der Fahrzeugsicherheit 12. Internationales Such- u. Rettungssystem COSPAS/SARSAT- System ..................................................................................... 3,00 68 CAD 42 - 42 Rechtsgrundlage: Beitritt 31.08.1992 Zweck: Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Such- und Rettungsdienste (SAR-Dienste) 13. Europäische Verkehrsministerkonferenz (CEMT)/ Weltverkehrsforum (ITF) ...................................................................... 22 670 1 230 1 900 Rechtsgrundlage: OECD - Haushalt Zweck: Mitgliedschaft im ITF/CEMT und Ausrichtung des jährlichen Gipfels des Weltverkehrsforums/ITF 14. Aufbau Integrated Carbon Observing System im Rahmen Europäischer Forschungsinfrastrukturen (ERIC ICOS) ................ 520 - 520 Rechtsgrundlage: Beitritt Zweck: Aufbau Integrated Carbon Observing System (ICOS) 15. Ozean- und Klimabeobachtung im Rahmen Europäischer Forschungsinfrastrukturen - ERIC EuroArgo ........................... 40 - 40 Rechtsgrundlage: Beitritt Zweck: Förderung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ozean- und Klimabeobachtung 16. Internationale Ausgleichs- und Koordinierungsstelle des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt, Straßburg ................................................................................. 65 - 65 Rechtsgrundlage: Gesetz 17. Sonstige ................................................................................... 275 6 281 Zusammen ....................................................................................... 8 553 1 578 10 131 Differenzen durch Rundung möglich Ausgaben für Investitionen 892 02 -790 Rückbau der Transrapid-Versuchsanlage Emsland (TVE) - - 60 750 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 15 900 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 900 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 8 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Rückzahlungen der Systemindustrie fließen den Ausgaben zu. 2. Rückzahlungen von Zuwendungen für die TVE fließen den Ausgaben zu. - 74 - 1210 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 892 06 -721 Zuschuss an Private zur Schaffung von LKW-Stellplätzen 20 000 20 000 14 315 15 721 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 19 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€ 893 02 -642 Zuschüsse für Investitionen zur Förderung von umweltfreundlichen Bodenstromanlagen an Flughäfen 10 000 5 000 59 2 421 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Maßnahmen im Zusammenhang mit Pre-Conditioned Air (PCA) ausfinanziert. 894 01 -332 Förderung der Postfossilen Mobilität - - 13 574 3 426 Haushaltsvermerk: 1. Die Erläuterungen zu Nr. 1 sind verbindlich. 2. Aus den Mitteln können auch Ausgaben für nicht investive Maßnahmen geleistet werden. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € Nachrichtlich Leistungen Dritter 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 8 Neubau Mobilitätszentrum UrbanLand ......................... 18 000 4 426 - 13 574 - - - 1. Die Mittel dienen der Förderung des Projekts Mobilitätszentrum Urban Land (MZL) im Rahmen des Modellprojekts „Postfossile Mobilität" der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe. 2. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 894 02 -642 Investitionszuschüsse zur Förderung der Projekte Deutsches Zentrum Mobilität der Zukunft 7 250 7 250 12 219 41 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 050 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 350 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 900 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 05. - 75 - Sonstige Bewilligungen 1210 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 894 02 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Bau einer Forschungshalle mit Innovationslabor zum automatisierten Fahren, Minden..................................................... 11 596 24 4 683 1 005 5 884 - 2. Neubau Forschungshalle Erzgebirge für Automatisierung und Digitalisierung bahn- bzw. verkehrsbetrieblicher Funktionen, Annaberg-Buchholz......................................................... 20 045 16 5 148 12 690 2 191 - Zusammen.................................................................................... 31 641 40 9 831 13 695 8 075 - Die Differenz zum Titelansatz resultiert aus der Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Verpflichtungsermächtigungen zum Titel 686 05. Die eingegangenen Verpflichtungen werden unter Inanspruchnahme von Ausgaberesten ausfinanziert. Besondere Finanzierungsausgaben 972 01 -880 Globale Minderausgabe Effizienzmaßnahmen -156 000 972 04 -880 Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -72 154 -72 154 - 972 05 -880 Globale Minderausgabe -168 207 -216 707 - 972 06 -880 Globale Minderausgabe infolge § 6 Abs. 11 HG 2016 -65 064 -65 064 - 981 01 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (552) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1210 mit Ausnahme folgender Titel: Tgr. 10. 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (60) - 76 - 1210 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Titelgruppe 01 Tgr. 01 Schifffahrtsförderung (90 809) (120 468) (38 720) 683 11 -732 Finanzbeitrag an die Seeschifffahrt sowie auf Fischereifahrzeugen der kleinen und großen Hochseefischerei über 500 BRZ und Küstenfahrzeugen 46 534 46 534 10 393 41 445 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1219 Tit. 111 01. 3. Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Zur Sicherung der Bordarbeitsplätze von deutschen Seeleuten auf deutschen Handelsschiffen sowie auf Hochseefischerei- und Küstenfahrzeugen und des maritimen Know-how sowie zur Förderung der Ausbildung des seemännischen Nachwuchses werden Bundeszuwendungen gewährt (Maritimes Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt). Zur Sicherung der Bordarbeitsplätze müssen Beschäftigte auf Hochseefischerei- sowie Küstenfahrzeugen rechtlich gleichgestellt werden wie Beschäftigte in der Handelsschifffahrt, um die Förderrichtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten (LNK) anwenden zu können. Weiterhin wird zur Förderung des Kurzstreckenseeverkehrs im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes "From Road to Sea" ein Informations-Büro mit bis zu 200 T€ finanziert. 683 12 -129 Beihilfen zur Aus- und Weiterbildungsförderung für die Binnenschifffahrt 4 400 6 800 500 3 206 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 768 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 225 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 300 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 188 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu...................................................... 55 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: 1. Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und Projektmanagement geleistet werden. 2. Aus dem Titelansatz wird auch die internatsmäßige Unterbringung von Auszubildenden in der Binnenschifffahrt mit bis zu 80 T€ finanziert. 683 13 -732 Förderprogramm Motoren und Modernisierung für die Binnenschifffahrt 17 596 35 096 3 000 12 707 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. - 77 - Sonstige Bewilligungen 1210 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 683 13 (Titelgruppe 01): 2. Die Förderung soll technologieoffen erfolgen und auch Ammoniak- und Methanol-Antriebe umfassen. Erläuterungen: Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und Projektmanagement geleistet werden. Weniger wegen Anpassung an den Bedarf. 683 14 -732 Förderung der Neuzulassung, des Erhalts, des sicheren Weiterbetriebs und der technischen Anpassung der Traditionsschifffahrt - 5 000 4 927 73 Haushaltsvermerk: 1. Die Erläuterungen sind verbindlich. 2. Die Mittel dienen neben den Anforderungen der Schiffssicherheitsverordnung für Traditionsschiffe auch der Neuzulassung sowie der technischen Anpassung der Traditionsschifffahrt. Erläuterungen: Die im Haushalt 2026 veranschlagten und noch nicht verbrauchten Mittel sind weiterhin übertragbar. 683 15 -732 Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt sowie ein Modellprojekt zum Bau und zur Inbetriebnahme einer Fähre mit einem Antrieb auf Basis einer Methanol-Brennstoffzelle auf der Weser 7 892 12 651 18 900 13 097 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Förderprogramm der nachhaltigen Modernisierung von Küstenschiffen............................................................................................ 4 392 2. Modellprojekt zum Bau und zur Inbetriebnahme einer Fähre mit einem emissionsarmen Antrieb auf Basis einer Methanol- Brennstoffzelle auf der Weser................................................................... 3 500 Zusammen............................................................................................ 7 892 Aus dem Titelansatz werden auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und Projektmanagement geleistet. 684 10 -790 Zuschüsse zu den Kosten deutscher Sozialeinrichtungen für Seeleute in ausländischen Häfen 1 500 1 500 1 500 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 686 13 -165 Deutsches Maritimes Zentrum in Hamburg 2 887 2 887 2 009 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. - 78 - 1210 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 13 (Titelgruppe 01) Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Deutsches Maritimes Zentrum e. V............................................................. 98,13 100,00 2 887 2 887 2 009 - aus Kap. 1210 Tit. 686 13 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1210. 686 15 -732 Bewahrung Deutsches Maritimes Erbe 10 000 10 000 1 000 - Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 10 000 T€ gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Gründung der Stiftung. Die Mittel sind ausschließlich für die Deutsche Stiftung Maritimes Erbe (DSME) vorgesehen. Eine Verwendung der Mittel ist erst nach der formellen Gründung zulässig. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. Titelgruppe 02 Tgr. 02 Digitale Innovationen (38 731) (48 631) (17 200) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des Titels 891 21. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig: mit Ausnahme des Titels 891 21. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 5. Bei den FuE-orientierten Aufträgen und Zuwendungen, die aus Titeln dieser Titelgruppe finanziert werden, dürfen - auch in Kooperation mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen), mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen - auch rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben unmittelbar als Antragsteller oder Bieter auftreten. 544 21 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches - - - - 79 - Sonstige Bewilligungen 1210 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 686 21 -692 Zuschüsse für innovative Forschung im Rahmen der Digitalen Infrastruktur und Gesellschaft 28 731 31 101 5 500 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 510 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 630 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 940 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 940 T€ Erläuterungen: 1. Die Maßnahmen dienen zur Umsetzung der Forschungsinitiative "mFUND", mit der verkehrsträgerübergreifend datenbasierte Innovationen für die vernetzte und effiziente Mobilität der Zukunft unterstützt werden. 2. Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und Projektmanagement geleistet werden. 3. Aus dem Titelansatz werden auch Ausgaben für die Förderung von Forschungsarbeiten geleistet, die sich mit Blockchain-Plattformen als dezentralen Peer-to-Peer-Netzwerken und über Smart Contracts intelligent gesteuerten Transportsystemen für den öffentlichen Nahverkehr befassen. 686 22 -692 Zuschüsse für innovative Forschung im Bereich unbemannte Luftfahrt (Drohnen) und Lufttaxis - 500 5 000 - Erläuterungen: Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und Projektmanagement geleistet werden. 686 23 -692 Innovative Anwendungen von künstlicher Intelligenz - 2 606 1 100 - Erläuterungen: Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und Projektmanagement geleistet werden. 891 21 -731 Digitalisierung des Systems Schiff-Wasserstraße-Hafen 10 000 10 000 3 800 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 000 T€ Erläuterungen: 1. Mit dem Förderprogramm zur Digitalisierung des System Schiff-Wasserstraße- Hafen werden Fördergegenstände der Förderprogramme Digitale Testfelder in Häfen und Digitale Testfelder an Wasserstraßen zusammengefasst und weiterentwickelt. 2. Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und Projektmanagementkosten geleistet werden. Titelgruppe 03 Tgr. 03 Experten-/Forschungsnetzwerk zu Querschnittsthemen im Geschäftsbereich des BMV (6 822) (6 865) (1 100) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. - 80 - 1210 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 3. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 5. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Forschungsvorhaben ausgewertet, dokumentiert, veröffentlicht und verbreitet werden. 427 39 -165 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 4 776 4 776 5 224 544 31 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 1 485 1 517 1 100 1 906 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 970 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 760 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 650 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 560 T€ Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Aus dem Titelansatz können auch Zuwendungen für Forschungsvorhaben finanziert werden. 547 31 -165 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 516 527 176 686 31 -165 Zuschüsse für innovative Forschung - - - 812 32 -165 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 45 45 - Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Erstbeschaffung............................................................................... 35 2. Ersatzbeschaffung........................................................................... 10 Zusammen............................................................................................ 45 Titelgruppe 04 Tgr. 04 Förderung des Kombinierten Verkehrs und privater Gleisanschlüsse (93 351) (120 348) (34 302) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterungen: Der Bund gewährt für Anlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) auf der Grundlage der “Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des KV nichtbundeseigener Unternehmen“ nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Des Weiteren werden Zuschüsse auf Grundlage der “Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiterer Anlagen des Schienengüterverkehrs (Anschlussförderrichtlinie)" gewährt. - 81 - Sonstige Bewilligungen 1210 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 04 531 41 -790 Studien und Untersuchungen für den Kombinierten Verkehr 47 48 32 892 41 -790 Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in den Kombinierten Verkehr 73 304 90 300 29 302 86 006 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 27 310 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 390 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 20 920 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 42. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1202 Tit. 281 02. 3. Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich. 4. Von den Mitteln dürfen Ausgaben für die Verwendungsnachweisprüfung geleistet werden. 5. Aus den Mitteln können auch Gutachten für einzelne Investitionen privater Unternehmen in den Kombinierten Verkehr vergeben und finanziert werden, bevor Zuschüsse für die entsprechende Maßnahme bewilligt werden. Erläuterungen: 1. Die Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen ermöglicht technologieoffen die Förderung sowohl horizontaler als auch vertikaler KV-Umschlaganlagen, sofern ausreichend neue Verlagerungsmengen und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nachgewiesen werden. Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € Nachrichtlich Leistungen Dritter 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Neubau KV-Terminal Hafen Riesa "Alter Hafen".... 18 850 - 3 365 - 15 485 - - 2. Ausbau KV-Terminal Hannover.............................. 7 872 - 2 140 - 3 015 2 717 - 3. Ausbau KV-Terminal Nürnberg.............................. 23 366 21 220 2 146 - - - - 4. Ersatz KV-Terminal Hamburg Altenwerder............ 23 304 - 4 000 - 3 667 15 637 - 5. Ausbau Frankfurt Höchst, 2. Baustufe................... 14 975 14 970 - 5 - - - 6. Ausbau Hamburg Burchardkai, 3. Baustufe........... 7 369 6 872 - 497 - - - 7. Ersatz KV-Terminal Hamburg Burchardkai............ 7 517 - 4 020 - 3 497 - - 9. Ausbau KV-Terminal Forst..................................... 10 905 - 2 563 - 2 373 5 969 - 10. Ausbau KV-Terminal Ludwigshafen....................... 50 984 - - - 5 000 45 984 - 11. Ausbau KV-Terminal Adelebsen............................ 11 791 - 1 948 - 9 843 - - 15. Erweiterung und Ausbau des trimodalen KV- Terminals Mannheim-Mühlauhafen (1. Ausbaustufe). 20 677 19 268 - 1 409 - - - 17. Ausbau der trimodalen KV-Umschlaganlage Contargo Neuss............................................................ 30 023 29 783 - 240 - - - 18. Ausbau der trimodalen KV-Umschlaganlage im Bayernhafen Regensburg...................................... 18 265 17 073 - 1 192 - - - 19. Ausbau Berlin Westhafen, 3. Baustufe.................. 22 978 12 073 4 855 6 050 - - - 23. Neubau KV-Terminal Straubing.............................. 18 995 16 995 2 000 - - - - 24. Ausbau KV Terminal Hamburg Altenwerder.......... 16 941 6 403 3 057 310 2 500 4 671 - 25. Ausbau KV Terminal Lübeck.................................. 15 081 13 567 361 1 153 - - - 26. Ausbau KV Terminal Wilhelmshaven..................... 7 591 6 314 - 1 277 - - - - 82 - 1210 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 892 41 (Titelgruppe 04) Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € Nachrichtlich Leistungen Dritter 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 8 27. Ausbau KV Terminal Kaldenkirchen....................... 59 496 24 506 30 678 3 000 1 312 - - 28. Ausbau der trimodalen KV-Umschlaganlage Voerde-Emmelsum........................................................ 17 991 7 746 4 500 1 412 4 333 - - 29. Ausbau KV-Terminal Hamburg Waltershof............ 12 163 6 608 660 - 4 895 - - bewilligte Maßnahmen unter 6 Mio. €.................... 10 987 5 556 1 935 2 678 818 - - Zusammen..................................................................... 428 121 208 954 68 228 19 223 56 738 74 978 - Die Differenz zum Titelansatz besteht in noch nicht mit Maßnahmen unterlegten Mitteln in Höhe von 16 566 T€. 2. Seit 2023 können aus diesem Titel Gutachten und Machbarkeitsstudien zur Reaktivierung von Schienengüterverkehrsstrecken finanziert werden. 3. 300 T€ stehen als Zuschüsse für die Verlagerung von Großraum- und Schwerlasttransporten (GST) von Straße auf die Wasserstraße zur Verfügung. Weniger wegen Anpassung an den Bedarf. 892 42 -790 Investitionszuschüsse an private Unternehmen zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiterer Anlagen des Schienengüterverkehrs 20 000 30 000 5 000 20 079 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 059 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 309 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 750 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 8 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 41. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1202 Tit. 281 02. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € Nachrichtlich Leistungen Dritter 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Neubau Gleisanschluss Berger Beton Bau in Altenau........................................................................... 11 549 10 545 - 1 004 - - - 2. Ausbau Gleisanlage in Dingolfing............................ 6 172 94 4 350 - 1 111 617 - Bewilligte Maßnahmen unter 6 Mio. €...................... 27 732 15 414 6 269 3 996 1 170 883 - Zusammen..................................................................... 45 453 26 053 10 619 5 000 2 281 1 500 - Die Differenz zum Titelansatz besteht in noch nicht mit Maßnahmen unterlegten Mitteln in Höhe von 17 719 T€. Titelgruppe 05 Tgr. 05 Förderung des Schienenverkehrs (564 833) (876 877) (167 749) Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt................................ 480 400 2. Durch konventionelle Mittel gedeckt................................................ 84 433 Zusammen............................................................................................ 564 833 - 83 - Sonstige Bewilligungen 1210 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 05 682 52 -742 Reduzierung Trassenpreise im Schienengüterverkehr 200 258 265 000 273 491 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 117 167 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.............................................. 113 083 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 084 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1202 Tit. 281 02. 682 53 -742 Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr 5 338 200 000 95 816 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Die Sperre gilt bis zur Vorlage einer neuen Richtlinie zur Förderung des Schienenpersonenfernverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1202 Tit. 281 02. Erläuterungen: Weniger wegen Anpassung an den Bedarf. 682 54 -742 Förderung des Einzelwagenverkehrs 274 000 300 000 111 021 268 706 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 191 461 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 170 332 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 21 129 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 683 51 -742 Innovationen im Schienengüterverkehr 39 237 45 877 11 463 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 44 550 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 9 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 7 550 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 4 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich. Erläuterungen: Mit der Richtlinie Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“ (Z-SGV) werden private Investitionen in Erprobungen und Markteinführungen von Innovationen für einen zukunfts-, leistungs- und wettbewerbsfähigen Schienengüterverkehr angereizt. Begleitend zur umfassenden DAKInitiative der EU-Kommission werden - 84 - 1210 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 683 51 (Titelgruppe 05) vorbereitende Maßnahmen für die Migration der Digitalen Automatischen Kuppelung (DAK) bis hin zum Realbetrieb, wie DAKPionierzüge, gefördert. Bezeichnung 1 000 € 1. Bundesprogramm "Zukunft Schienengüterverkehr"........................ 19 545 2. Vorbereitung Migration der Digitalen Automatischen Kupplung...... 17 692 3. Sonstige Forschungsvorhaben........................................................ 2 000 Zusammen............................................................................................ 39 237 Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € Nachrichtlich Leistungen Dritter 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Aufbau eines Testfelds für die Automatisierte Schadenerkennung an Güterwagen (ASaG).................... 7 706 6 915 209 - 582 - - 2. Pilotierung und Test neuer innovativer KV-Produkte und Verfahren unter Einbindung der MegaHub Schnellumschlaganlage in Hannover/Lehrte (KV- Hub).......................................................................... 11 757 9 384 1 205 - - 1 168 - 3. Erprobung des automatisierten Zugbetriebs im Schienengüterverkehr auf der deutsch- niederländischen BETUWE-Route............................................. 17 594 6 063 8 541 - 742 2 248 - 4. Erprobung digitaler Lösungen und Teilautomatisierung im Schienengüterverkehr (Projekt VABE, Value Added Business Events).................................... 6 935 5 642 1 293 - - - - 5. Markteinführung des Helrom Trailer Wagon (HTW). 15 020 12 427 - 2 593 - - 6. Konzeption, Aufbau und betriebliche Erprobung der Vollautomatischen Rangierlok (VAL).................. 8 132 4 233 2 042 - 1 857 - - 7. Bewilligte Maßnahmen unter 6 Mio. €...................... 48 850 31 940 7 727 - 6 208 2 975 - Zusammen..................................................................... 115 994 76 604 21 017 - 11 982 6 391 - Die weitere Differenz zum Titelansatz besteht in noch nicht mit Maßnahmen unterlegten Mitteln in Höhe von 27 255 T€. Aus dem Titelansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und Projektmanagement geleistet werden. 891 51 -742 Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der nicht bundeseigenen Eisenbahnen 46 000 66 000 56 728 33 452 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 55 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 36 100 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen zu Nr. 1 sind verbindlich. Erläuterungen: 1. Gemäß § 1 Abs. 1 Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) vom 7. August 2013, zuletzt geändert am 9. Juni 2021, fördert der Bund Investitionen in die Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen (Ersatz, Aus- und Neubau), die dem Schienengüterfernverkehr dienen. Dabei finanziert der Bund mit nicht rückzahlbaren Baukostenzuschüssen anteilig mit einer Quote in Höhe von maximal 50 Prozent Investitionen in den Ersatz bzw. Neu- und Ausbau der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bundes. Die Kosten der Unterhaltung und Instandsetzung ihrer Schienenwege tragen die öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen. Zudem ist die Finanzierung von Projekten zur Reallabor-Anpassung der Gleisausstattung möglich. - 85 - Sonstige Bewilligungen 1210 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 891 51 (Titelgruppe 05) Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € Nachrichtlich Leistungen Dritter 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Ersatzinvestition Signalisierung Rotenburg (Wümme) - Bremervörde .................................................. 9 278 3 246 928 5 104 - - 7 422 2. Ersatzinvestition Strecke Themar - Schleusingen und Bahnhof Schleusingen ..................................... 12 756 - 7 654 - 5 102 - 4 400 3. Bewilligte Maßnahmen unter 6 Mio. € ..................... 79 764 16 498 18 836 42 021 2 409 - 51 072 Zusammen..................................................................... 101 798 19 744 27 418 47 125 7 511 - 62 894 Die Differenz zum Titelansatz besteht in noch nicht mit Maßnahmen unterlegten Mittel in Höhe von 38 489 T€. Titelgruppe 10 Tgr. 10 Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG (-) (-) 633 11 -692 Zuweisungen zur Förderung von Projekten nach § 17 Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG - - 1 160 686 10 -692 Zuschüsse zur Förderung von Projekten nach § 17 Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG - - 21 021 741 11 -722 Bedarfsplanmaßnahmen gemäß Anlage 5 Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG (Bundesstraßen) - - 73 419 741 12 -722 Maßnahmen außerhalb des Bedarfsplans gemäß Anlage 4 Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG (Bundesstraßen) - - - 821 11 -722 Grunderwerb für Bedarfsplanmaßnahmen gemäß Anlage 5 Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG (Bundesstraßen) - - 734 821 12 -722 Grunderwerb für Maßnahmen außerhalb des Bedarfsplans gemäß Anlage 4 Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG (Bundesstraßen) - - - 891 11 -721 Investitionszuschuss an die "Die Autobahn GmbH des Bundes" für Bedarfsplanmaßnahmen gemäß Anlage 5 Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG (Bundesautobahnen) - - 20 789 891 12 -721 Investitionszuschuss an die "Die Autobahn GmbH des Bundes" für Maßnahmen außerhalb des Bedarfsplans gemäß Anlage 4 Investitionsgesetz Kohleregionen InvKG (Bundesautobahnen) - - - 891 13 -742 Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes für Bedarfsplanmaßnahmen gemäß Anlage 5 Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG - - 2 998 891 14 -742 Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes für Maßnahmen außerhalb des Bedarfsplans gemäß Anlage 4 Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG - - 37 127 892 11 -692 Investitionszuschüsse zur Förderung der Projekte nach § 17 Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG - - 2 000 - 86 - 1210 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 232 01 -692 Beiträge der Länder für den Ausbau und die Erweiterung des "Radnetzes Deutschland" - 70 633 04 -332 Förderung von Mobilitätsstationen in kleineren und mittleren Gemeinden strukturschwacher Regionen - 5 005 1 628 682 03 -742 Deutsch-Polnisches Jugendticket - 5 800 - 686 12 -165 Förderung der Verkehrswissenschaft 95 - 686 24 -731 Digitale Testfelder an Wasserstraßen 4 424 1 800 - 883 01 -332 Maßnahmen zur Digitalisierung Kommunaler Verkehrssysteme 50 000 88 496 76 116 In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest 633 02 -332 Zuwendungen an Kommunen und Landkreise zur Förderung der Städtischen Logistik - 180 - 686 02 -729 Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen - 1 568 776 - 87 - Sonstige Bewilligungen 1210 Anlage zu Kapitel 1210 - Wirtschaftspläne Zu Tgr. 01 Tit. 686 13 Deutsches Maritimes Zentrum e. V. Wirtschaftsplan Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 2 942 2 942 2 163 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 1 982 1 804 1 383 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 945 1 131 760 1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 15 7 20 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 2 942 2 942 2 163 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 55 55 124 2.2 Zuwendungen anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (ohne Bund)................................... - - 30 2.3 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 2 887 2 887 2 009 aus Kap. 1210 Tit. 686 13..................................................................................................... 2 887 2 887 2 009 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 200 - 75 - 88 - 1210 Anlage 1 Wirtschaftspläne Vorbemerkung Im Kapitel 1211 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In den Titelgruppen 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Das Bundesministerium für Verkehr als oberste Bundesbehörde ist bei Kapitel 1212 veranschlagt. Nachgeordnete Dienststellen sind: 1. das Bundesamt für Logistik und Mobilität (Kapitel 1213), 2. die Bundesanstalt für Straßen und Verkehrswesen (Kapitel 1214), 3. das Kraftfahrt-Bundesamt (Kapitel 1215), 4. das Bundeseisenbahnvermögen (Kapitel 1216), 5. das Eisenbahn-Bundesamt (Kapitel 1217), 6. die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (Kapitel 1218), 7. die Bundesanstalt für Wasserbau (Kapitel 1218), 8. die Bundesanstalt für Gewässerkunde (Kapitel 1218), 9. das Havariekommando (Kapitel 1218), 10. das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (Kapitel 1219), 11. die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (Kapitel 1219), 12. der Deutsche Wetterdienst (Kapitel 1220), 13. das Luftfahrt-Bundesamt, die Dienststelle Flugsicherung beim Luftfahrt-Bundesamt (Kapitel 1221), 14. die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (Kapitel 1221), 15. das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (Kapitel 1222), 16. die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (Kapitel 1223), 17. das Fernstraßen-Bundesamt (Kapitel 1228). Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Dienststellen sind bei den einzelnen Kapiteln in den Vorbemerkungen kurz dargestellt. Überblick zum Kapitel 1211 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - - Übrige Einnahmen.................................................. 120 120 - 1 292 Gesamteinnahmen.................................................. 120 120 - 1 292 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 421 104 369 812 +51 292 2 999 421 034 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 110 805 125 257 -14 452 64 126 91 028 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 114 820 95 070 +19 750 130 042 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 000 4 500 -3 500 6 021 8 316 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 647 729 594 639 +53 090 73 146 650 420 davon flexibilisiert.................................................... 267 266 264 348 +2 918 69 555 250 188 davon nicht flexibilisiert........................................... 380 463 330 291 +50 172 3 591 400 232 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 40 970 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 14 062 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 13 528 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 13 380 - 89 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 1210 Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2027 Soll 2026 besetzt am 1. Oktober 2025 1 2 3 4 Zu Titel 686 13 Deutsches Maritimes Zentrum in Hamburg Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT (B 3)............................................................................. 1,0 1,0 1,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 1,0 1,0 1,0 E 14................................................................................... 8,0 8,0 8,0 E 13................................................................................... 5,0 4,0 2,0 E 12................................................................................... - 1,0 - E 11................................................................................... 2,0 2,0 2,0 E 9c................................................................................... 1,0 1,0 1,0 E 9b................................................................................... - 1,0 - E 8..................................................................................... 1,0 1,0 1,0 Zusammen........................................................................ 18,0 19,0 15,0 Insgesamt.......................................................................... 19,0 20,0 16,0 - 270 - 1210 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Inhalt Teil A (Kapitel 1201) A1 A2 Teil B (Kapitel 1202) Teil C (Kapitel 1203) Stand: 08.06.2026 Investitionen in die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Straßenbauplan - Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - Verkehrswegeinvestitionen des Bundes - Anlage zum Einzelplan 12 - Bundesfernstraßen: x Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - - 3 - Seite Inhaltsverzeichnis 3 Vorbemerkungen 5 Legende * Gründe für Ausgabenentwicklungen > 20 % 9 Teil A 11 Teil A1 13 15 23 25 Tabelle 1 25 2 43 3 45 4 59 5 73 6 89 7 101 Teil A2 103 105 107 109 Tabelle 1 109 2 131 3 135 4 175 5 201 6 209 7 225 Teil B 227 229 Zusammenstellung der Maßnahmen Verkehrsträger Schiene 231 Tabelle 1 231 2 251 3 255 4 263 5 267 Teil C 275 277 Zusammenstellung der Maßnahmen Verkehrsträger Bundeswasserstraße 279 Tabelle Zweckbestimmung 1 279 2 289 3 303 4 305 Kleine und Mittlere Maßnahmen der Bundesschienenwege Zweckbestimmung Bedarfsplanmaßnahmen Lärmsanierung ERTMS Bau- und Bauwerksunterhalt Bundeswasserstraßen Maßnahmen nach Investitionsgesetz Kohleregionen Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen Titelübersicht Neu-, Um- und Ausbau von Bundeswasserstraßen Neu-, Um- und Ausbau von Bauwerken an Bundeswasserstraßen Sonstige Maßnahmen Maßnahmen nach Investitionsgesetz Kohleregionen Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes Titelübersicht Zweckbestimmung Bedarfsplanmaßnahmen ÖPP-Projekte Erhaltungsmaßnahmen Um- und Ausbaumaßnahmen Maßnahmen nach Investitionsgesetz Kohleregionen Investitionen in die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung Erläuterungen zu Haushaltstiteln der Titelgruppe 01 Titelübersicht Zusammenstellung der Bundesautobahn- und Bundesstraßenmaßnahmen in Bundesverwaltung Ersatz und Ausbau der verkehrstechnischen Infrastruktur Brückenmodernisierungsmaßnahmen Inhaltsverzeichnis Bundesfernstraßen Straßenbauplan - Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder Erläuterungen zu Haushalts- und Straßenbauplantiteln der Titelgruppe 01 Titelübersicht Zusammenstellung der Bundesstraßenmaßnahmen in Auftragsverwaltung der Länder Zweckbestimmung Bedarfsplanmaßnahmen ÖPP-Projekte Erhaltungsmaßnahmen Brückenmodernisierungsmaßnahmen Um- und Ausbaumaßnahmen Sonstige Maßnahmen x Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - - 5 - Vorbemerkungen I. II. III. Entsprechend der Ziffer 1 des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 16. Oktober 2014 (Ausschuss-DrS 18/1227) wurden mit der Haushaltsaufstellung 2016 die vormals drei Anlagen zu den jeweiligen Verkehrsträgerkapiteln des Einzelplanes 12 für Straße, Schiene und Wasserstraße in der Anlage zum Einzelplan 12 "Verkehrswegeinvestitionen des Bundes" zusammengeführt, um mit einer einheitlichen und erweiterten Darstellung die Transparenz der Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen zu erhöhen. Zu den einzelnen Verkehrsinfrastrukturprojekten wurden zusätzliche Informationen aufgenommen, die der Dokumentation der Projektentwicklung sowie der Planungen bis zum Projektabschluss dienen und verkehrsträgerübergreifend eine Vergleichbarkeit ermöglichen. Infolge der ab 2021 wirksamen Neuordnung der Bundesfernstraßenverwaltung und des damit verbundenen Übergangs von Zuständigkeiten von den Auftragverwaltungen der Länder auf die Autobahn GmbH des Bundes wurde der bis dahin im Teil A ausgewiesene "Straßenbauplan" erstmals in 2021 in zwei gesonderte Teile - A1 "Straßenbauplan - Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder" sowie - A2 "Investitionen in die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung" aufgeteilt. Der Teil A 1 der Anlage "Verkehrswegeinvestitionen des Bundes" entspricht dabei weiterhin den Forderungen des Artikels 3 des Straßenbaufinanzierungsgesetzes vom 28. März 1960 in der bereinigten Fassung vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122). Für den Teil A 2 gelten die Anforderungen aus dem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 16. Oktober 2014. In den Teilen B und C werden die Bauinvestitionsplanungen zu Schienenwegen des Bundes und Bundeswasserstraßen dargestellt. Die differenzierte Darstellung der Ausgaben nach Zweckbindung erfolgt in der Systematik der ab 2016 geltenden Kapitel-/Titelstruktur des Einzelplanes 12. Weggefallene Zweckbestimmungen werden in der ursprünglichen Titelstruktur mit den Hinweisen "weggefallen" , "alt" oder im Kontext des jeweiligen Investitionsprogrammes ausgewiesen. Bei den voraussichtlichen Gesamtausgaben sind die Finanzierungsbeiträge Dritter herausgerechnet, sie werden weiterhin "nachrichtlich" ausgewiesen. In die Planung 2027 neu aufgenommene und 2026 unterjährig aufgenommene Maßnahmen, Korrekturen sowie Änderungen der Ansätze zu Gesamtausgaben sind durch Fettdruck gekennzeichet. Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - - 6 - IV. V. VI. VII. VIII. In Umsetzung des Maßgabebeschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 2019 (Ausschuss-Drs 19(8)3534) werden seit dem Haushaltsplanungsjahr 2021 (in der neu aufgenommenen Spalte 14) auch die gebildeten Ausgabereste maßnahmenbezogen ausgewiesen. Soweit die Summe der in den Tabellen maßnahmenbezogen deklarierten Ausgabereste von der Summe der gemäß Einzelplan 12 gebildeten Ausgabereste abweicht, wurden die Ausgabereste aus übertragbaren Mitteln der nicht in den Tabellen der Anlage VWIB dargestellten Sammelpositionen Kleinmaßnahmen und der nicht gebundenen Mittel gebildet. In Umsetzung des Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 30. November 2018 (19WP08 - TOP 16) erfolgten - beginnend mit dem Haushaltsplanungsjahr 2020 - sukzessive weitere Änderungen in der Darstellung der Wasserstraßenprojekte, die zu einer Erhöhung der Transparenz der Maßnahmen (u. a. durch Ausweis von Planungsausgaben und fortlaufende Aktualisierung der Ausgabeentwicklung) führen. Im Sinne einer weiteren Transparenzsteigerung wurden im Verkehrsträgerbereich Bundesschienenwege seit 2020 - im Ergebnis der am 25. Juli 2017 zwischen dem Bund und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn AG unterzeichneten Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) für die dort migrierten Vorhaben - zusätzlich die projektbezogenen LuFV-Mittel des Bundes, die Eigenmittelanteile der Deutschen Bahn und die Finanzierungsbeiträge Dritter deklariert. Zudem wurde seit dem Haushaltsplanungsjahr 2022 das Titelspektrum der im Teil B - Investitionen in die Schienenwege des Bundes - ausgewiesenen Maßnahmen auf die gesamte Gruppe 891 erweitert. Mit der Anlage 2022 wurde ein weiterer wichtiger Schritt zur Erhöhung der Transparenz vollzogen, indem seitdem für alle Verkehrsträger zusammenfassende Titelübersichten erstellt werden sowie in allen Tabellen die maßnahmebezogen ausgewiesenen Sollansätze abschließend auch summarisch dargestellt sind. Gemäß dem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 16. Oktober 2014 werden Gesamtausgabensteigerungen gegenüber dem Vorjahr projektbezogen erfasst. Soweit diese über 20 % betragen, werden maßgebliche Gründe für die Ausgabenentwicklungen in schematisierter Form benannt (jeweils Spalte 11). Solche Risiken sind in der Regel in den Veranschlagungen nur teilweise berücksichtigt. Daher sind Ausgabensteigerungen möglich. Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - - 7 - IX. X. - - Seit der Anlage 2024 wird zudem für einzelveranschlagte Maßnahmen, deren zuletzt geplante und bisher hier ausgewiesene Gesamtausgabenansätze ausgeschöpft sind, erstmals eine differenzierte Darstellung vorgenommen, ob die Maßnahmen auf Grundlage der gemäß VV-BHO zu § 54 Nr.1.2 unerheblichen 15%-Abweichung ohne nochmalige haushaltsseitige Folgeplanung weitergeführt und abgeschlossen werden oder ob hierzu eine nochmalige Fortschreibung der voraussichtlichen Gesamtausgaben - ggf. mit zwischenzeitlicher Sperrungsfolge nach § 24 BHO - erforderlich ist. Demnach ist bei Maßnahmen, die inklusive der Ausgaben 2026 die bisherigen voraussichtlichen Gesamtausgaben überschreiten werden, - nach Berücksichtigung der 15%- Erheblichkeitsgrenze gemäß VV-BHO zu § 54 Nr.1.2 - ggf. noch in 2026 eine Kostenfortschreibung erforderlich. Sofern diese bis zum 31. Dezember 2026 dem BMV nicht vorliegt, werden die betroffenen Maßnahmen zu Beginn des Jahres 2027 wegen nicht oder nicht vollständig vorliegender Unterlagen entsprechend § 24 BHO für weitere Buchungen gesperrt. Diese Maßnahmen sind entsprechend gekennzeichnet. Sofern demgegenüber Maßnahmen - nach Berücksichtigung der 15%- Erheblichkeitsgrenze gemäß VV- BHO zu § 54 Nr.1.2 - mit absehbaren Überschreitungen der voraussichtlichen Gesamtausgaben um weniger als 15 % identifiziert worden sind, werden diese entsprechend gekennzeichnet und ohne erneute Kostenfortschreibung fortgesetzt. Beginnend mit der Erstellung der Anlage VWIB 2025 einher gingen zuletzt umfangreiche qualitative Änderungen in den heranzuziehenden Planungs- und Finanzierungsquellen (hier: "Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität" im Epl. 60, Verlagerung verteidigungsrelevanter Ausgaben nach Epl. 14). Die Entscheidungen hierzu ergingen so zeitnah, dass eine sachgerechte Umsetzung auf einzelveranschlagte Maßnahmen im Regierungsentwurf nicht mehr möglich war. Auf das Änderungserfordernis wird in den Teilen A 2 und C hingewiesen. Aktualisierungen erfolgen mit dem Gesetzgebungsdruckstück. Zur Haushaltsaufstellung 2027 sind weitere Feinjustierungen in den heranzuziehenden Planungs-, Bewirtschaftungs- und Finanzierungsquellen vorgesehen, die sich schwerpunktmäßig im Teil A 2 - Investitionen in die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung - (hier: Verlagerung eines Ausgabenanteils vom "Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz" [Kapitel 6093] zu den Ausgaben und Investitionen für verteidigungsrelevante Infrastruktur des Bundes [Kapitel 1408, TGr. 5] für die Tabelle 4 -Brückenmodernisierungsmaßnahmen -) sowie darüber hinaus erstmals auch im Teil C - Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen - (hier: Verlagerung eines Ausgabenanteils vom Kapitel 1203, [Titel 780 01 und 780 02] zum "Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz" [Kapitel 6093]) auswirken. x Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - - 9 - LEGENDE Nr. * Gründe für Ausgabenentwicklungen > 20 % A neue bzw. geänderte Vorschriften und Richtlinien B inhaltliche Änderungen und Erweiterungen C neue bzw. präzisierte Erkenntnisse aus vertiefter bzw. überarbeiteter Planung D allgemeine Baupreissteigerungen E Berücksichtigung von Ausschreibungsergebnissen F Schwierigkeiten in der Bauausführung G geologische / hydrogeologische Schwierigkeiten H I Denkmalschutzauflagen/Archäologie J zusätzliche Auflagen aus Planfeststellungsverfahren, z. B. im Umwelt-und Naturschutz K zusätzliche technische Anforderungen L Höhere Gewalt/ Witterungsextreme erhöhte Anforderungen hinsichtlich der notwendigen Lärmschutzmaßnahmen x Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - - 11 - Stand: 08.06.2026 Teil A Bundesfernstraßen - Kapitel 1201 - x Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - - 13 - Stand: 08.06.2026 Teil A 1 Straßenbauplan - Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder - Kapitel 1201 - x Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - Teil A 1- Straßenbauplan - Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder - 15 - Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2027 1.000 € 1 2 3 Erläuterungen zu Haushalts- und Straßenbauplantiteln der Titelgruppe 01 Haushaltsvermerke siehe Einzelplan 12 und Kapitel 1201 Tgr. 01 Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen 521 21-722 Betriebsdienst (Bundesstraßen) (Summe der Titel 521 23 bis 521 29) 611.084 521 23-722 Ausgaben für auf Bundesstraßen eingesetztes Betriebspersonal der Auftragsverwaltung 288.828 Erläuterungen: Ausgaben zur Abgeltung von Personalkosten (Löhne und personalbezogene Sachausgaben) für - das im Betriebsdienst beschäftigte Personal der Auftragsverwaltung (2. AVVFStr. Anl. Nr. 9), - Leistungen im Aufgabenbereich der zivilen Notfallvorsorge und Krisenmanagement - Leistungen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Schäden, die durch Dritte verursacht werden. 521 24-722 Fahrzeuge, Geräte und Maschinen 45.000 Erläuterungen: Ausgaben für - Betrieb, Wartung und Reparatur von verwaltungseigenen oder angemieteten Kraftfahrzeugen, Geräten und Maschinen des Betriebsdienstes, - den Aufgabenbereich der zivilen Notfallvorsorge und des Krisenmanagements, - Betriebsstoffe, Kfz-Steuern, Geräte- und Garagenmieten, - sonstige Sachkosten des Fahrzeug- und Gerätebetriebs, - Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffungen von Geräten und Maschinen bis zu 5.000 € im Einzelfall, jedoch keine Ausgaben für die Beschaffung von Fahrzeugen. 521 25-722 Grundstücke, Gebäude und Räume 20.000 Erläuterungen: Ausgaben für - Betrieb, Wartung und Reparatur - Heizung, Beleuchtung, Elektrizität, Gas, Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung, Schneeräumen, Steuern, Abgaben - sonstige Bewirtschaftungskosten - Mieten und Pachten ortsfester Betriebsanlagen und -einrichtungen sowie der bundeseigenen oder angemieteten Grundstücke, Gebäude und Räume, soweit der Bund verpflichtet ist, diese Ausgaben zu tragen (§ 2 Abs. 2 der 2. AVVFStr.) sowie Ausgaben für - Ersatz und Ergänzung des Zubehörs der Grundstücke und baulichen Anlagen bis zu 5.000 € im Einzelfall. 521 26-722 Unternehmerleistungen für den Betriebsdienst 130.000 Erläuterungen: Ausgaben für betriebliche Leistungen (Grünpflege, Winterdienst, Reinigung, Beseitigung von Schäden, die durch Dritte verursacht werden etc.), die von Unternehmern erbracht werden. 521 27-722 Baustoffe, Streustoffe für den Winterdienst, Zubehör 45.000 Erläuterungen: Ausgaben für Stoffe und Sachausgaben für den Betriebsdienst, auch im Zusammenhang mit der Beseitigung von Schäden, die durch Dritte verursacht werden. Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - Teil A 1- Straßenbauplan - Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder - 16 - Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2027 1.000 € 1 2 3 521 28-722 Elektrotechnische Anlagen 76.256 Erläuterungen: Ausgaben für - Betrieb, Wartung und Reparaturen einschließlich Unternehmerleistungen von Fernmelde-, Betriebsfunk-, Signal-, Verkehrsdatenerfassungs-, Taumittelsprüh-, Glättemeldeanlagen, - Einrichtungen des Straßenzustands- und Wetterinformationssystems, - Betriebsstrom, Wartung und Betrieb von Beleuchtungsanlagen, Belüftungs- und Verkehrsüberwachungsanlagen in Tunnels, - technische Einrichtungen zur Beeinflussung des Verkehrs. Taustoffe für Taumittelsprühanlagen sind bei Titel 521 27 mit zu erfassen. 521 29-722 Sonstiges 6.000 Erläuterungen: Ausgaben für - den Betrieb von Bundesstraßen, die Dritte (z. B. Gemeinden) durch Vereinbarung für den Träger der Straßenbaulast übernommen haben, - die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der turnusmäßigen und sonstigen Straßenverkehrszählungen an Bundesstraßen unter den in Nr. 71 der Anlage zur 2. AVVFStr genannten Voraussetzungen, - Straßenbaustatistik, sowie für sonstige Ausgaben, die beim Betrieb der Bundesstraßen anfallen. 521 22-722 Maßnahmen zum Alleenschutz und Entwicklung sowie Pflege und Unterhaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an Bundesstraßen 6.300 Erläuterungen: 1. Maßnahmen zum Alleenschutz und Entwicklung in Höhe von 2.000 T€ 2. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Höhe von 4.300 T€ 1. Aus den Mitteln sollen Gutachten, Neuanpflanzungen und Nachpflanzung, Pflege und die Schulung für Mitarbeiter im Rahmen des Alleenschutzes und Entwicklung finanziert werden. 2. Aus den Mitteln soll die Pflege und Unterhaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder deren einmalige Ablösung finanziert werden. 632 22-722 Pauschale Abgeltung der Zweckausgaben bei Entwurfsbearbeitung und Bauaufsicht (Bundesstraßen) 135.000 Erläuterungen: Nach § 6 Abs. 3 BABG gilt der Bund Zweckausgaben, die bei der Entwurfsbearbeitung und Bauaufsicht der Bundesstraßen entstehen, durch Zahlung einer Pauschale ab, die 5 vom Hundert der Baukosten beträgt. 711 22-722 Hochbauten an Bundesstraßen bis 6.000.000 € Baukosten 19.000 Erläuterungen: Ausgaben (ohne Grunderwerbskosten) für - Bau oder Erweiterung von Autobahnmeistereien oder bundeseigenen Gebäuden, - andere Nebenanlagen, - ortsfeste Ausrüstungen und Anlagen der zivilen Notfallvorsorge, - Bau von Kabel- und Verstärkerhäusern sowie WC-Gebäuden auf Rastanlagen. Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben des Bundes zwischen 2.000.000 € und 6.000.000 € siehe Straßenbauplan. 712 22-722 Hochbauten an Bundesstraßen über 6.000.000 € Baukosten 1.000 Erläuterungen siehe Titel 711 22 Einzelmaßnahmen siehe Straßenbauplan. 741 22-722 Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) 902.881 Erläuterungen: Ausgaben (ohne Grunderwerbskosten) für - Neubau und Verlegung von Bundesstraßen einschließlich Bau von Ortsumgehungen, - Neubau einer zweiten Fahrbahn. Ausgaben (ohne Grunderwerbskosten) für die nachträgliche Durchführung der Lärmvorsorge an fertiggestellten Neubaustrecken, soweit nicht bereits in den vorgenannten Ausgaben enthalten. Einzelmaßnahmen und Maßnahmen der nachträglichen Lärmvorsorge mit Gesamtausgaben des Bundes über 5.000.000 € siehe Straßenbauplan. Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - Teil A 1- Straßenbauplan - Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder - 17 - Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2027 1.000 € 1 2 3 741 41-722 Um- und Ausbau, Lärmschutzmaßnahmen (Bundesstraßen) (Summe der Titel 741 45 und 741 49) 255.000 741 45-722 Um- und Ausbau von Bundesstraßen 235.000 Erläuterungen: Ausgaben (ohne Grunderwerbskosten) für Maßnahmen, die überwiegend der Verbesserung der Verkehrssicherheit und/oder des Verkehrsflusses dienen, einschließlich notwendiger Erhaltungsarbeiten, wie z. B. - Um- und Ausbau von Bauwerken, Knotenpunkten und Rastanlagen bei Bundesstraßen - Bau einzelner Zusatzfahrstreifen, - Anbau von Seitenstreifen, - Bau zusätzlicher Anschlussstellen bzw. Knotenpunkte, - Ausgaben für Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesstraßen. - Neubau von: Straßenbeleuchtung, Außenbeleuchtung von Verkehrsanlagen, Beleuchtungseinrichtungen für Verkehrszeichen. Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben des Bundes über 5.000.000 € siehe Straßenbauplan. 741 49-722 Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bundesstraßen 20.000 Erläuterungen: Ausgaben (ohne Grunderwerbskosten) für Lärmschutzmaßnahmen, wenn der Mittelungspegel folgende Immissionsgrenzwerte überschreitet: - Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete: 64/54 dB(A) (Tag/Nacht), - Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete: 66/56 dB(A) (Tag/Nacht), - Gewerbegebiete: 72/62 dB(A) (Tag/Nacht), - Rastanlagen: 65 dB(A) (Nacht) für Lkw-Fahrer. Ausgaben für den erstmaligen Einbau von Lärm mindernden Fahrbahndeckschichten einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen Entwässerungseinrichtungen zur Einhaltung von Grenzwerten ggf. mit weiteren Lärmschutzmaßnahmen. Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben des Bundes über 2.000.000 € siehe Straßenbauplan. 741 42-722 Erhaltung (Bundesstraßen) 930.482 Erläuterungen: Ausgaben (ohne Grunderwerbskosten) für - überwiegende Sicherung und Qualitätsverbesserung (z. B. RiStWag u. a.) von Straßenbefestigungen, Bauwerken (ohne Brücken) und sonstigen Anlagenteilen (z. B. Verkehrszeichen und -einrichtungen, Entwässerungsanlagen, Lärmschutzanlagen, Bepflanzungen, Bankettschälen u. a ) einschließlich Verbesserung der Linienführung in Grund- und Aufriss, - Ablösungsbeträge von baulichen Anlagen, - Erhaltungsanteile von Funktionsbauverträgen, - Erhaltung von: Straßenbeleuchtung, Außenbeleuchtung von Verkehrsanlagen, Beleuchtungseinrichtungen für Verkehrszeichen. - Einbau von Lärm mindernden Fahrbahnübergangskonstruktionen, - Erhaltungsanteile beim Neubau einer zweiten Fahrbahn Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben des Bundes über 5.000.000 € siehe Straßenbauplan. Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - Teil A 1- Straßenbauplan - Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder - 18 - Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2027 1.000 € 1 2 3 742 21-722 Bau und Erhaltung von Verkehrseinrichtungen und Verkehrsanlagen (Bundesstraßen) (Summe der Titel 742 23 und 742 25) 3.000 742 23-722 Erhaltung, Um-, Aus- und Neubau von Betriebsfunkanlagen sowie Straßenzustands- und Wetterinformationssysteme (SWIS) an bestehenden Bundesstraßen 1.000 Erläuterungen: Ausgaben (ohne Grunderwerbskosten) für Erhaltung, Um-, Aus- und Neubau sowie informationssicherheitstechnischer Belange von - passiver und aktiver Netzinfrastruktur, - Notruf-, Fernsprech- und Betriebsfunksystemen, für Zwecke des Straßenbetriebsdienstes und für Betrieb und Überwachung der Straßenverkehrstelematik sowie von Straßentunnels, Glättemeldeanlagen und Taumittelsprühanlagen . Aus den Ausgaben dürfen auch Zahlungen an die Länder geleistet werden, die die Ausgaben für Betriebsfunkanlagen an bestehenden Bundesstraßen in den Gemeinschaftsaufwand einbezogen haben. Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben des Bundes über 3.000.000 € siehe Straßenbauplan. 742 25-722 Erhaltung, Um-, Aus- und Neubau von Einrichtungen zur Beeinflussung des Verkehrs an bestehenden Bundesstraßen 2.000 Erläuterungen: Ausgaben für Erhaltung, Um-, Aus- und Neubau von Verkehrsbeeinflussungsanlagen, z. B. - Wechselverkehrszeichen mit zugehörigen Aufstellvorrichungen, - Stromversorgungsanschlüsse für Streckenstationen, - Hard- und Softwareausstattung von Verkehrsrechner- und Unterzentralen, - Verkehrsdatenerfassungseinrichtungen (Dauerzählstellen, Achslastmessstellen und Geschwindigkeitsmessstellen). Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben des Bundes über 3.000.000 € siehe Straßenbauplan. 745 21-722 Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) (Bundesstraßen) (Summe der Titel 745 23 bis 745 25) 20.000 745 23-722 Änderungen von Überführungen zwischen Bundesstraßen und Eisenbahnen (§ 12 EKrG) 15.000 Erläuterungen: Ausgaben (einschließlich Grunderwerbskosten) für Änderungen von Überführungen zwischen Bundesstraßen und Eisenbahnen. Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben des Bundes über 5.000.000 € siehe Straßenbauplan. 745 24-722 Maßnahmen an Bahnübergängen zwischen Bundesstraßen und DB AG 4.500 Erläuterungen: Ausgaben (einschließlich Grunderwerbskosten) für Maßnahmen an Bahnübergängen zwischen Bundesstraßen und Strecken der DB AG soweit sie der Bund als Träger der Baulast für die Bundesstraßen zu leisten hat. Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben des Bundes über 5.000.000 € siehe Straßenbauplan. 745 25-722 Maßnahmen an Bahnübergängen zwischen Bundesstraßen und sonstigen Eisenbahnen 500 Erläuterungen: Ausgaben (einschließlich Grunderwerbskosten) für Maßnahmen an Bahnübergängen zwischen Bundesstraßen und sonstigen Eisenbahnen. Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben des Bundes über 5.000.000 € siehe Straßenbauplan. 746 22-722 Bau von Radwegen einschließlich Erhaltung (Bundesstraßen) 100.000 Erläuterungen: Ausgaben (ohne Grunderwerbskosten) für den Bau und die Erhaltung von Radwegen an bestehenden Bundesstraßen. Einzelmaßnahmen mit Gesamtausgaben des Bundes über 5.000.000 € siehe Straßenbauplan. Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - Teil A 1- Straßenbauplan - Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder - 19 - Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2027 1.000 € 1 2 3 811 22-722 Erwerb von Kraftfahrzeugen (Bundesstraßen) 25.000 Erläuterungen: Aus den Ausgaben dürfen auch Zahlungen an die Länder geleistet werden, die die Ausgaben für Kraftfahrzeuge in den Gemeinschaftsaufwand einbezogen haben. 812 23-722 Erwerb von Geräten und Maschinen mit Ausgaben von mehr als 5.000 € im Einzelfall (Bundesstraßen) 12.000 Erläuterungen: Ausgaben für den Erwerb (Erstbeschaffung und Ersatzbeschaffung) von Geräten über 5.000 € im Einzelfall. 821 22-722 Grunderwerb für Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) 50.000 Erläuterungen: Ausgaben für Grunderwerb bei Bedarfsplanmaßnahmen. Hierzu rechnen u. a. Entschädigungen für - Grund und Boden, - Bau-/ Zufahrtsstraßen, - Flächen für Baustelleneinrichtungen, - Gebäude, - Lärmvorsorgemaßnahmen, - Umzugskosten, - Aufwuchs, - Folgeschäden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Flächen aus Gewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben, - sonstige Entschädigungen. 821 41-722 Grunderwerb für Um- und Ausbau einschl. Lärmschutzmaßnahmen (Bundesstraßen) (Summe der Titel 821 45 und 821 49) 23.000 821 45-722 Grunderwerb für Um- und Ausbau, Erhaltungsmaßnahmen 20.000 Erläuterungen: Ausgaben für Grunderwerb bei Um- und Ausbau-, Erhaltungs- und Hochbaumaßnahmen sowie Radwegebau. Weiter Erläuterungen siehe 821 22. 821 49-722 Entschädigungsleistungen für Lärmschutz an baulichen Anlagen im Bereich von bestehenden Bundesstraßen 3.000 Erläuterungen: Ausgaben können für Entschädigungszahlungen an Eigentümer für Lärmschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen in Höhe von 75 Prozent der notwendigen Aufwendungen geleistet werden, wenn der Mittelungspegel folgende Immissionsgrenzwerte überschreitet: - Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete = 64/54 dB(A) (Tag/Nacht); - Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete = 66/56 dB(A) (Tag/Nacht); - Gewerbegebiete = 72/62 dB(A) (Tag/Nacht). 823 21-722 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten (Bundestraßen) (Summe der Titel 823 23 und 823 24) 13.024 823 23-722 Erhaltung von Bundesstraßen im Rahmen von ÖPP-Projekten 3.907 Erläuterungen: Ausgaben (ohne Grunderwerbskosten), wie - Betreiberentgelte der Konzessionsstrecken bzw. Verfügbarkeitsentgelte, - Anschubfinanzierungen, - sonstige Ausgaben (z.B. Kompensationszahlungen). Einzelmaßnahmen siehe Straßenbauplan. 823 24-722 Neubau von Bundesstraßen im Rahmen von ÖPP-Projekten 9.117 Erläuterungen siehe Titel 823 23. Einzelmaßnahmen siehe Straßenbauplan. Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - Teil A 1- Straßenbauplan - Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder - 20 - Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2027 1.000 € 1 2 3 861 22-722 Vorfinanzierung des Baues, der Änderung oder Beseitigung von Versorgungs- und Abwasseranlagen (Bundesstraßen) 3.000 Erläuterungen: Ausgaben für Vorfinanzierung des Baues, der Änderung oder Beseitigung von Versorgungs- und Abwasseranlagen in Straßen in den Fällen, in denen unklare Rechtsverhältnisse bestehen. Wenn sich daher Versorgungsunternehmen weigern, die Verlegungskosten zu zahlen und dadurch die Straßenbauarbeiten verzögert werden würden, können die hierfür erforderlichen Mittel im Wege der Vorfinanzierung bereitgestellt werden. Die Rechtsverhältnisse werden notfalls im Rechtswege geklärt. Im Falle des Obsiegens der Straßenbauverwaltung fließen die Mittel einschließlich Zinsen zurück. 883 11-725 Zuweisungen an kommunale Baulastträger nach § 5a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) 55.200 Erläuterungen: Zuweisungen nach § 5a FStrG (einschl. Grunderwerbskosten) für den Aus- oder Neubau von Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen. Einzelmaßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten über 2.500.000 € siehe Straßenbauplan. Verkehrswegeinvestitionen des Bundes, Bundeshaushalt 2027 - Regierungsentwurf - Teil A 1- Straßenbauplan - Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder - 21 - Titel Funktion Zweckbestimmung Soll 2027 1.000 € 1 2 3 Kapitel

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