Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2025
Einzelplan 19
Bundesverfassungsgericht
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4
1911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 5
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 6
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 8
1912 Bundesverfassungsgericht ................................................................................................................................... 11
Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 13
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 17
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 18
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 19
Anlage zur Drucksache 21/500
(Einzelplan 19)
Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen
Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen
Verfassungsorganen gegenüber selbstständiger und unabhängiger
Gerichtshof des Bundes mit dem Sitz in Karlsruhe. Seine
Rechtsstellung und Entscheidungsbefugnisse ergeben sich
aus Artikel 92 bis 94 des Grundgesetzes in Verbindung mit
§§ 1, 13 und 14 des Gesetzes über das
Bundesverfassungsgericht in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August
1993 (BGBl. I S. 1473), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 440).
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit
je acht Richterinnen und Richtern. Der Präsident des
Bundesverfassungsgerichts und die Vizepräsidentin führen den
Vorsitz in ihrem Senat.
Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden je zur
Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Der
Präsident des Bundesverfassungsgerichts und die Vizepräsidentin
werden vom Bundestag und Bundesrat im Wechsel gewählt.
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19 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 19
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 40 40 - 12
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 40 40 - 12
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 32 294 29 684 +2 610 70 29 579
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 5 695 5 294 +401 779 5 382
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 4 505 3 019 +1 486 797 2 344
Ausgaben für Investitionen...................................... 2 335 3 317 -982 2 891 2 144
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 44 829 41 314 +3 515 4 537 39 449
davon flexibilisiert.................................................... 35 086 33 192 +1 894 4 262 31 254
davon nicht flexibilisiert........................................... 9 743 8 122 +1 621 275 8 195
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 177 - +177 -
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 27 276 24 872 +2 404 680 24 412
Aus Hauptgruppe 5................................................. 5 513 5 003 +510 691 4 698
Aus Hauptgruppe 7................................................. 1 093 2 516 -1 423 2 671 1 676
Aus Hauptgruppe 8................................................. 1 204 801 +403 220 468
Zusammen.............................................................. 35 086 33 192 +1 894 4 262 31 254
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung....................................
fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu.......................... 1 187
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Überblick zum Einzelplan 19
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 19 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 1911 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1911
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
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19 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Im Kapitel 1911 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für das
Bundesverfassungsgericht zentral veranschlagt.
Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung:
In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die Einnahmen und
Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren
Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der
Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatsekretäre, dem
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des
Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht.
Überblick zum Kapitel 1911
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 8 785 8 295 +490 70 8 038
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 299 475 -176 165 1 039
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 150 2 863 +287 610 2 222
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 12 234 11 633 +601 845 11 299
davon flexibilisiert.................................................... 4 088 3 727 +361 757 3 283
davon nicht flexibilisiert........................................... 8 146 7 906 +240 88 8 016
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung....................................
fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu.......................... 15
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Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben