Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0626 Bundesamt für Verfassungsschutz (Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0626 Bundesamt für Verfassungsschutz (Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern)
0626 Bundesamt für Verfassungsschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
541 01
-047
B Zuschuss an das Bundesamt für Verfassungsschutz 686 682
576 991
28 763
504 340
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben, soweit sie im Wirtschaftsplan als übertragbar
bezeichnet sind, sind übertragbar.
2. Die Mittel werden nach einem gem. § 10 a Abs. 2 BHO
gebilligten Wirtschaftsplan bewirtschaftet, dessen Einzelansätze, Planstellen
und Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich sind.
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Bundesamt für Verfassungsschutz 0626
Vorbemerkung
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) wurde am 1. Mai 2004 als Bundesoberbehörde im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI)
mit Sitz in Bonn errichtet.
Originärer Auftrag des Bundes ist der Schutz der
Zivilbevölkerung. Das BBK unterstützt deshalb Bund, Länder und
Kommunen auf den Gebieten des Bevölkerungsschutzes und der
Katastrophenhilfe, die ihm per Gesetz oder Erlass übertragen
wurden und entwickelt diese Bereiche weiter. Zentrale
Grundlage hierzu ist das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz
(ZSKG). Hieraus ergeben sich im Wesentlichen folgende
Aufgaben für das BBK:
1. Betrieb des gemeinsamen Lagezentrums des Bundes und
der Länder (GMLZ), insbesondere für den Bereich
Lageerfassung und -bewertung sowie Nachweis und Vermittlung
von Engpassressourcen,
2. Mitwirkung bei der Warnung der Bevölkerung,
3. Entwicklung mehrstufiger länder- und
ressortübergreifender Planungs-, Schutz- und Gefahrenabwehrkonzepte im
Zusammenhang mit außergewöhnlichen Gefahren- und
Schadenslagen,
4. Erarbeitung von Gefährdungsbewertungen, Analysen und
Schutzkonzepten im Bereich der kritischen Infrastrukturen
in enger Kooperation mit öffentlichen und privaten
Institutionen,
5. Durchführung von Aufgaben im Bereich der technisch-
wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet des
Bevölkerungsschutzes,
6. Ausbildung des mit Fragen der zivilen Verteidigung
befassten Personals sowie der Führungs- und
Ausbildungskräfte des Katastrophenschutzes an der eigenen
Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung
(BABZ),
7. Entwicklung von Ausbildungsinhalten des Zivilschutzes
und des Selbstschutzes in Abstimmung mit den
Bundesressorts und den Ländern,
8. Ausstattungsergänzung der nach Landesrecht im
Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen für
den Verteidigungsfall (vgl. Titelgruppe 01),
9. Projektdurchführung im Rahmen der internationalen
Katastrophenhilfe.
Überblick zum Kapitel 0628
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 110 110 - 1 659
Übrige Einnahmen.................................................. 6 339 6 339 - 41 056
Gesamteinnahmen.................................................. 6 449 6 449 - 42 715
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 58 871 50 408 +8 463 361 46 400
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 236 927 116 817 +120 110 35 592 106 239
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 38 846 17 426 +21 420 34 267 56 490
Ausgaben für Investitionen...................................... 275 583 151 210 +124 373 54 575 108 187
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 610 227 335 861 +274 366 124 795 317 316
davon flexibilisiert.................................................... 526 433 301 431 +225 002 87 539 237 998
davon nicht flexibilisiert........................................... 83 794 34 430 +49 364 37 256 79 318
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 609 627 335 261 +274 366 123 723 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 920 740
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 361 221
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 308 610
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 250 909
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