polradar

Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0626 Bundesamt für Verfassungsschutz (Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

Im Graph öffnen

Text

Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0626 Bundesamt für Verfassungsschutz (Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern) 0626 Bundesamt für Verfassungsschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 541 01 -047 B Zuschuss an das Bundesamt für Verfassungsschutz 686 682 576 991 28 763 504 340 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben, soweit sie im Wirtschaftsplan als übertragbar bezeichnet sind, sind übertragbar. 2. Die Mittel werden nach einem gem. § 10 a Abs. 2 BHO gebilligten Wirtschaftsplan bewirtschaftet, dessen Einzelansätze, Planstellen und Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich sind. - 181 - Bundesamt für Verfassungsschutz 0626 Vorbemerkung Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wurde am 1. Mai 2004 als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) mit Sitz in Bonn errichtet. Originärer Auftrag des Bundes ist der Schutz der Zivilbevölkerung. Das BBK unterstützt deshalb Bund, Länder und Kommunen auf den Gebieten des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe, die ihm per Gesetz oder Erlass übertragen wurden und entwickelt diese Bereiche weiter. Zentrale Grundlage hierzu ist das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). Hieraus ergeben sich im Wesentlichen folgende Aufgaben für das BBK: 1. Betrieb des gemeinsamen Lagezentrums des Bundes und der Länder (GMLZ), insbesondere für den Bereich Lageerfassung und -bewertung sowie Nachweis und Vermittlung von Engpassressourcen, 2. Mitwirkung bei der Warnung der Bevölkerung, 3. Entwicklung mehrstufiger länder- und ressortübergreifender Planungs-, Schutz- und Gefahrenabwehrkonzepte im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Gefahren- und Schadenslagen, 4. Erarbeitung von Gefährdungsbewertungen, Analysen und Schutzkonzepten im Bereich der kritischen Infrastrukturen in enger Kooperation mit öffentlichen und privaten Institutionen, 5. Durchführung von Aufgaben im Bereich der technisch- wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet des Bevölkerungsschutzes, 6. Ausbildung des mit Fragen der zivilen Verteidigung befassten Personals sowie der Führungs- und Ausbildungskräfte des Katastrophenschutzes an der eigenen Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ), 7. Entwicklung von Ausbildungsinhalten des Zivilschutzes und des Selbstschutzes in Abstimmung mit den Bundesressorts und den Ländern, 8. Ausstattungsergänzung der nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen für den Verteidigungsfall (vgl. Titelgruppe 01), 9. Projektdurchführung im Rahmen der internationalen Katastrophenhilfe. Überblick zum Kapitel 0628 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 110 110 - 1 659 Übrige Einnahmen.................................................. 6 339 6 339 - 41 056 Gesamteinnahmen.................................................. 6 449 6 449 - 42 715 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 58 871 50 408 +8 463 361 46 400 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 236 927 116 817 +120 110 35 592 106 239 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 38 846 17 426 +21 420 34 267 56 490 Ausgaben für Investitionen...................................... 275 583 151 210 +124 373 54 575 108 187 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 610 227 335 861 +274 366 124 795 317 316 davon flexibilisiert.................................................... 526 433 301 431 +225 002 87 539 237 998 davon nicht flexibilisiert........................................... 83 794 34 430 +49 364 37 256 79 318 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 609 627 335 261 +274 366 123 723 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 920 740 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 361 221 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 308 610 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 250 909 - 182 -

Relationen