Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2025
Einzelplan 06
Bundesministerium des Innern
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 5
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 6
0601 Heimat, Gesellschaft und Verfassung .................................................................................................................. 8
Ausgaben-Tgr. 01 Heimat und gesellschaftlicher Zusammenhalt einschließlich interreligiöser Dialog................ 11
Ausgaben-Tgr. 02 Sport........................................................................................................................................ 19
Ausgaben-Tgr. 04 Verfassung............................................................................................................................... 28
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 31
0602 IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung ...................................................................................... 32
Ausgaben-Tgr. 01 IT und Netzpolitik..................................................................................................................... 36
Ausgaben-Tgr. 02 Digitalfunk................................................................................................................................ 38
Ausgaben-Tgr. 03 Moderne Verwaltung................................................................................................................ 40
Ausgaben-Tgr. 04 Umsetzung der IT-Konsolidierung Bund.................................................................................. 42
Ausgaben-Tgr. 05 Netze des Bundes................................................................................................................... 42
Ausgaben-Tgr. 06 Polizei-IT-Fonds....................................................................................................................... 44
Ausgaben-Tgr. 07 Digitalisierung der Verwaltung und Verwaltungsdienstleistungen........................................... 45
Ausgaben-Tgr. 08 Modernisierung der Registerlandschaft................................................................................... 45
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 46
0603 Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene .................................................................................... 47
Ausgaben-Tgr. 01 Integration und Migration......................................................................................................... 54
Ausgaben-Tgr. 02 Rückführung, Erstaufnahme und Eingliederung von Spätaussiedlern.................................... 60
Ausgaben-Tgr. 03 Unterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa
einschließlich nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR........................................................................................... 61
Ausgaben-Tgr. 05 Förderung der Deutschen Volksgruppe in Nordschleswig....................................................... 62
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 64
0610 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 67
Ausgaben-Tgr. 01 Beschaffungen für die Bereitschaftspolizeien der Länder....................................................... 71
Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Versorgungsrücklage des Bundes" (0690) ........................... 72
Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Versorgungsfonds des Bundes" (0691) ................................ 77
0611 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 80
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 81
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 85
0612 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 91
Anlage zur Drucksache 21/500
(Einzelplan 06)
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
0614 Statistisches Bundesamt ...................................................................................................................................... 100
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 103
0615 Bundesverwaltungsamt ........................................................................................................................................ 108
0616 Bundesamt für Kartographie und Geodäsie ......................................................................................................... 116
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen Dritter......................................................................................... 119
Ausgaben-Tgr. 03 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 120
0617 Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung ........................................................................................................... 127
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 129
0618 Bundesinstitut für Sportwissenschaft ................................................................................................................... 132
Ausgaben-Tgr. 01 Geschäftsstelle zur Unterstützung der PotAS-Kommission.................................................... 134
0619 Beschaffungsamt des BMI ................................................................................................................................... 136
0620 Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen mit Bundesausgleichsamt ................................. 141
0622 Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich ............................................................................. 146
0623 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ........................................................................................... 151
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 154
0624 Bundeskriminalamt ............................................................................................................................................... 160
0625 Bundespolizei ....................................................................................................................................................... 172
Ausgaben-Tgr. 02 Fluggast- und Reisegepäckkontrollen gem. § 5 LuftSiG......................................................... 178
0626 Bundesamt für Verfassungsschutz ....................................................................................................................... 192
0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ................................................................................. 194
Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 201
0629 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk .................................................................................................................. 209
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 214
0633 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ............................................................................................................. 219
0634 Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ............................................................................................. 227
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 230
0635 Bundeszentrale für politische Bildung .................................................................................................................. 234
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 241
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 243
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 257
- 2 -
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium des Innern (BMI) und seine
nachgeordneten Behörden (Geschäftsbereich) decken ein breites
Spektrum an Aufgaben und Tätigkeiten ab. Der Bogen reicht
von Sicherheitsaufgaben inklusive dem Bevölkerungsschutz
und der Katastrophenhilfe über Migration und Integration, IT-
und Netzpolitik, Heimat, gesellschaftlichen Zusammenhalt und
Verfassung, Sportförderung bis hin zur
Verwaltungsmodernisierung und der Zuständigkeit für den öffentlichen Dienst.
Das BMI ist als oberste Bundesbehörde zuständig für die
Sicherheitsbehörden des Bundes. In dieser Funktion plant und
steuert es Maßnahmen zum Schutz der inneren Sicherheit
Deutschlands, der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger
sowie der Verfassung. Für die Umsetzung der operativen und
präventiven Sicherheitsaufgaben wurden im Geschäftsbereich
des BMI folgende Sicherheitsbehörden eingerichtet:
1. Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV),
2. Bundeskriminalamt (BKA),
3. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI),
4. Bundespolizei,
5. Zentrale Stelle für Informationstechnik im
Sicherheitsbereich (ZITiS),
6. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(BBK),
7. Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) und
8. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG).
Die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist eine Aufgabe,
die nicht von einer Sicherheitsbehörde allein bewältigt
werden kann. Deshalb sind die folgenden
behördenübergreifenden Zentren im Sicherheitsbereich eingerichtet worden: das
Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum, das Gemeinsame
Internetzentrum, das Gemeinsame Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum, das nationale Cyber-Abwehrzentrum
und das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale
Migration. Übergeordnetes Ziel der Zentren ist eine
Verbesserung des behördenübergreifenden Informationsaustauschs
und der Kooperation.
Das BMI sieht sich in der besonderen Verantwortung,
Kriminalität, Gewalt und Extremismus weit im Vorfeld durch
systematische Prävention zu reduzieren (SDG 16).
Darüber hinaus ist es das Anliegen, die Bedingungen für die
nachhaltige Entwicklung der einzelnen Räume/Regionen in
Deutschland zu verbessern und für gleichwertige
Lebensverhältnisse zu sorgen sowie Bürgerinnen und Bürger für eine
Beteiligung am demokratischen Prozess und zur Mitgestaltung
der Lebenswirklichkeit mit dem Ziel zu gewinnen, den
gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und zu erhalten (SDGs
4, 10, 15, 16).
Das BMI soll ferner der Motor für eine ständige
Modernisierung der Verwaltung sein. Das Aufgabenspektrum reicht von
den Gesetzgebungszuständigkeiten für das
Verwaltungsverfahren und den öffentlichen Dienst des Bundes bis zum
offenen Verwaltungs- und Regierungshandeln. Ziel ist, staatliche
Aufgaben weiterhin effizient, wirtschaftlich, bürgerfreundlich
und in hoher Qualität zu erfüllen (SDGs 4, 16).
Außerdem ist das BMI im Rahmen der Digitalen Agenda für
die Netzpolitik des Bundes verantwortlich. Ziel der Netzpolitik
des BMI ist es, die vielfältigen Chancen des Internets
nutzbar zu machen und zugleich etwaige Risiken zu minimieren.
Ferner ist das BMI zentraler Ansprechpartner für die Länder
und die Wirtschaft bei der Zusammenarbeit mit der
Bundesregierung in IT-Fragen und koordiniert ressortweite IT-Fragen
(SDGs 9, 16).
Die Migrations- und Integrationspolitik zählt mit dem
Aufenthaltsrecht, der Asyl- und Flüchtlingspolitik, dem
Staatsangehörigkeitsrecht und den Integrationsmaßnahmen für die
ständig in Deutschland lebenden Zuwanderer zu den zentralen
Themen der Innenpolitik. Insbesondere die Gewährleistung
des friedlichen und demokratischen Zusammenlebens von
Menschen mit unterschiedlichem nationalen, religiösen und
kulturellen Hintergrund spielt dabei eine besondere Rolle.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im
Geschäftsbereich des BMI nimmt zentrale Aufgaben im Bereich
der Migration und Integration wahr. Soweit hierbei
Sicherheitsbezüge erkennbar sind, stimmt sich das BAMF eng mit den
Sicherheitsbehörden ab.
Das BMI ist zentraler Ansprechpartner auf Bundesebene für
Spätaussiedler und ist verantwortlich für die Koordinierung
der Aussiedlerpolitik der Bundesregierung und der
diesbezüglichen Integrationsmaßnahmen mit Ländern und Gemeinden.
Zusätzlich betreut es die in den Herkunftsgebieten der
Aussiedler verbliebenen Deutschen und koordiniert die
Maßnahmen der Hilfenpolitik für die deutschen Minderheiten (SDG
10).
Die Förderung des Spitzensports ist ein zentrales Politikfeld
des BMI. Der im Jahr 2025 beginnende Aufbau einer
Sportagentur und eines Zentrums für Safe Sport sind zentrale
Elemente einer langfristig und zukunftssicheren
Neuausrichtung. Im Juli 2025 wird zudem die weltweit größte
Multisportgroßveranstaltung nach den Olympischen und
Paralympischen Spielen, die FISU World University Games, in
Deutschland stattfinden. Die Ausrichtung wird paritätisch durch das
BMI und das Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Ziel ist es,
durch die Verbindung von Sport und Wissenschaftslandschaft
Innovationen zu begünstigen, die über die Veranstaltung
hinaus Anwendung finden können (SDGs 3, 4, 9, 16).
Zur Gliederung des Einzelplans
Die Fach- und Programmausgaben des Ministeriums und des
Geschäftsbereichs werden in den Kapiteln 0601 bis 0603
sowie in Kapitel 0610 dargestellt. Die Erfüllung der Kernaufgabe
des BMI, die innere Sicherheit in der Bundesrepublik
Deutschland zu gewährleisten, erfordert einen hohen Personaleinsatz,
gerade im Bereich der Sicherheitsbehörden, für den über die
Hälfte der Ausgaben des Einzelplans aufgewandt werden.
Den finanziellen Schwerpunkt des Einzelplans bilden daher
die Kapitel der Sicherheitsbehörden (Kapitel 0622 bis 0629).
Das Kapitel 0601, Heimat, Gesellschaft und Verfassung,
umfasst die heimatbezogenen Themen wie gesellschaftli-
- 3 -
Vorwort 06
cher Zusammenhalt, Sport und Verfassung. Diesen Themen
ist jeweils eine Titelgruppe gewidmet.
Die Themen IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne
Verwaltung bilden das Fachkapitel 0602.
Das Kapitel 0603 ist den Themen Integration, Migration,
Minderheiten und Vertriebene gewidmet.
Fach- und Programmausgaben, die vom Volumen und/oder
ihrer Zielrichtung kein eigenes Kapitel rechtfertigen, sind in
Kapitel 0610 "Sonstige Bewilligungen" zusammengefasst.
Die vom Geschäftsbereich wahrzunehmenden gesetzlichen
und politischen Aufgaben werden durch das Ministerium
strategisch gesteuert und beaufsichtigt. Die Ausgaben des
Ministeriums werden im Kapitel 0612 veranschlagt.
Die Ausgaben der klassischen Verwaltungsbehörden sind in
den Kapiteln 0614 bis 0620 veranschlagt. Dies sind das
Statistische Bundesamt, das Bundesverwaltungsamt, das
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, das Bundesinstitut für
Bevölkerungsforschung, das Bundesinstitut für
Sportwissenschaft, das Beschaffungsamt des BMI sowie das Bundesamt
für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen mit
Bundesausgleichsamt.
Anschließend folgen die Sicherheitsbehörden (ohne das
BKG) in den Kapiteln 0622 bis 0629: Zentrale Stelle für
Informationstechnik im Sicherheitsbereich, Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik, Bundeskriminalamt,
Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.
Den Abschluss bilden die Behörden im Geschäftsbereich des
BMI, die Bildungsaufgaben im weitesten Sinne wahrnehmen:
In den Kapiteln 0633 bis 0635 sind die Ausgaben des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Hochschule des
Bundes für öffentliche Verwaltung und der Bundeszentrale für
politische Bildung veranschlagt.
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06 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 06
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 636 841 582 162 +54 679 581 645
Übrige Einnahmen.................................................. 6 561 6 561 - 430 082
Gesamteinnahmen.................................................. 643 402 588 723 +54 679 1 011 727
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 6 550 434 5 958 159 +592 275 95 689 6 015 534
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 3 217 536 2 967 332 +250 204 846 316 3 930 065
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 874 409 3 508 948 +365 461 784 105 3 111 974
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 611 771 1 110 460 +501 311 977 463 1 081 850
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -83 000 -199 960 +116 960 -
Gesamtausgaben.................................................... 15 171 150 13 344 939 +1 826 211 2 703 573 14 139 423
davon flexibilisiert.................................................... 8 828 349 7 711 717 +1 116 632 1 143 660 7 843 740
davon nicht flexibilisiert........................................... 6 342 801 5 633 222 +709 579 1 559 637 6 295 683
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 2 234 367 - +2 234 367 850 685 -
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 5 960 240 5 407 482 +552 758 41 846 5 356 589
Aus Hauptgruppe 5................................................. 1 717 011 1 493 998 +223 013 428 540 1 648 042
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 99 633 95 881 +3 752 25 330 106 489
Aus Hauptgruppe 7................................................. 39 205 32 405 +6 800 52 094 29 287
Aus Hauptgruppe 8................................................. 1 012 260 681 951 +330 309 595 850 703 333
Zusammen.............................................................. 8 828 349 7 711 717 +1 116 632 1 143 660 7 843 740
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 4 373 275
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 954 985
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 800 126
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 620 546
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 323 121
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 212 700
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 197 824
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 165 695
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 106 327
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 54 791
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 55 173
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 55 173
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 44 373
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 43 893
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 43 893
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 43 435
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 35 496
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 35 496
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 34 246
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 34 246
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 34 330
ab dem Haushaltsjahr 2046 bis zu.......................... 477 406
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Überblick zum Einzelplan 06
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 06 Tit. 532 .1, 511 .1, 532 .1 und 812 .2 dienen bis zur Höhe von 5 000 T€ zur
Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0602 Tit. 532 15.
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 06 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 0610 Tit. 532 06.
3. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 06 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen bis zur Höhe von 2 200 T€ zur Deckung
von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0615 Tit. 511 01, 532 01 und 812 02.
4. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 06 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 0611 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
5. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 06 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen bis zur Höhe von 300 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0601 Tit. 532 44.
6. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0611
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
7. Minderausgaben bei den der Bereichsausnahme unterfallenden Titeln des Epl. 06 dürfen nicht zur Erbringung von
Globalen Minderausgaben herangezogen werden.
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
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06 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Angewandte Kurse:
1 USD = 0,96256 EUR, 1 CHF 1,06247 = EUR.
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Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 06
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Das Kapitel besteht aus zwei Titelgruppen (Tgr.), die dem
Schwerpunkt Heimat und Gesellschaft zuzuordnen sind:
Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Sport. Hinzu kommt eine
weitere Tgr. zum Thema Verfassung.
Schwerpunkt der Zuwendungen im Bereich Heimat und
gesellschaftlicher Zusammenhalt (Tgr. 01) bilden die Titel,
die dem interreligiösen Dialog dienen. Dazu gehören die
Deutsche Islamkonferenz, die Finanzierung verschiedener
jüdischer Einrichtungen sowie die Durchführung von
Kirchentagen. Den zweiten wesentlichen Finanzierungsbereich in dieser
Tgr. bilden die Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen
und demokratischen Bildungsarbeit.
Die Mittel zur Förderung des Spitzensports sind in Tgr. 02
veranschlagt. Damit werden zentrale Maßnahmen auf dem
Gebiet des Sports, Projekte, periodisch wiederkehrende
Veranstaltungen (z. B. Olympische und Paralympische Spiele
sowie Welt-/Europameisterschaften), Beteiligungen des Bundes
an Sportgroßveranstaltungen in Deutschland wie die 2025
in Deutschland stattfindenden FISU World University
Games Summer sowie Sportstätten gefördert. In der Tgr. sind
ebenfalls Zuschüsse an die Nationale Anti-Doping-Agentur
(NADA), Projektförderungen an das Institut für Angewandte
Trainingswissenschaften (IAT) und das Institut für Forschung
und Entwicklung von Sportgeräten (FES) sowie Mittel zur
sportwissenschaftlichen Forschung, den Aufbau des Zentrums
für Safe Sport und der Sportagentur enthalten. 2025 stehen
erstmals Mittel zur institutionellen Förderung von Makkabi
Deutschland e.V. und zur Unterstützung des Prozesses einer
deutschen Olympiabewerbung zur Verfügung.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Heimat stellt für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes
einen örtlichen Bezugspunkt dar, in dem sich der Einzelne
im Gemeinwesen sozial verortet und zugehörig fühlt.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt und das Bestehen eines
Lebensraumes, der den Menschen vielfältige Entfaltungschancen
bietet, werden mit Heimat verknüpft und sind Gegenstand
nachfolgender Förderbereiche.
Der gesellschaftliche Zusammenhalt basiert auf einem
durch unsere freiheitlich demokratische Grundordnung
geprägten Werteverständnis. Dieses zu fördern und zu erhalten
ist eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Gesellschaft.
Das BMI fördert zahlreiche Vorhaben, die dem Thema
gesellschaftlicher Zusammenhalt zuzuordnen sind:
Die Ziele im Bereich des interreligiösen Dialogs sind
vielfältig, dienen aber allesamt dem übergeordneten Ziel der
gesellschaftlichen Verständigung zwischen den Religionen: So gibt
die Deutsche Islamkonferenz den Rahmen für den Dialog
zwischen deutschem Staat und Muslimen in Deutschland. Ferner
unterstützt das BMI den Zentralrat der Juden in Deutschland
bei der Erhaltung und Pflege des deutsch-jüdischen
Kulturerbes, beim Aufbau der jüdischen Gemeinschaft und bei
seinen überregionalen integrationspolitischen und sozialen
Aufgaben. Für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf
gegen Antisemitismus wurde das Amt des Beauftragten der
Bundesregierung neu geschaffen. Mit seiner aktiven
Gesellschaftspolitik verfolgt das BMI die Erreichung der SDGs
„Ungleichheit verringern“ (SDG 10) und „Friedliche und inklusive
Gesellschaften zu fördern“ (SDG 16).
Einen weiteren finanzwirksamen Schwerpunkt bilden die
Globalzuschüsse an die politischen Stiftungen, die dem Ziel der
politischen Bildung dienen (SDGs 4, 10, 16). Die Stiftungen
stehen in ihrer politischen, geistigen und weltanschaulichen
Ausrichtung jeweils etablierten Parteien nahe, halten aber von
ihnen unabhängig vielfältige Bildungsangebote bereit.
Ziel der Spitzensportförderung ist die mit der Ausübung
des Spitzensports verbundene gesamtstaatliche
Repräsentation Deutschlands. Leistung und Auftreten deutscher
Spitzensportlerinnen und -sportler beeinflussen das Image
Deutschlands in aller Welt. Sie motivieren Menschen jeden Alters,
mit und ohne Behinderungen, ihnen nachzueifern und
tragen dazu bei, dass der Sport seine soziale und integrative
Kraft entfalten kann (SDGs 3, 4, 10, 16). Daher unterstützt
die Bundesregierung den autonomen Sport in seinem
Bestreben, sich trotz der hohen internationalen Konkurrenz bei
internationalen Wettbewerben weiterhin unter den führenden
Sportnationen zu platzieren. Die sportwissenschaftliche
Forschung hat eine athletennahe, sportartspezifische,
interdisziplinäre und komplexe Trainings- und Wettkampfforschung
sowie Technologieentwicklung zum Ziel (SDG 9). Die Mittel im
Bereich Anti-Doping dienen der Dopingprävention sowie der
Anti-Dopingforschung und -analytik und sind auch ein Beitrag
zur Kriminalitätsbekämpfung (SDG 16). Mit der Umsetzung
der Reformprojekte Zentrum für Safe Sport und Sportagentur
wird der Spitzensport in Deutschland langfristig gestärkt. Auch
wird der Prozess einer deutschen Bewerbung für die
Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele begleitet.
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