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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2025 Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 5 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 6 0601 Heimat, Gesellschaft und Verfassung .................................................................................................................. 8 Ausgaben-Tgr. 01 Heimat und gesellschaftlicher Zusammenhalt einschließlich interreligiöser Dialog................ 11 Ausgaben-Tgr. 02 Sport........................................................................................................................................ 19 Ausgaben-Tgr. 04 Verfassung............................................................................................................................... 28 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 31 0602 IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung ...................................................................................... 32 Ausgaben-Tgr. 01 IT und Netzpolitik..................................................................................................................... 36 Ausgaben-Tgr. 02 Digitalfunk................................................................................................................................ 38 Ausgaben-Tgr. 03 Moderne Verwaltung................................................................................................................ 40 Ausgaben-Tgr. 04 Umsetzung der IT-Konsolidierung Bund.................................................................................. 42 Ausgaben-Tgr. 05 Netze des Bundes................................................................................................................... 42 Ausgaben-Tgr. 06 Polizei-IT-Fonds....................................................................................................................... 44 Ausgaben-Tgr. 07 Digitalisierung der Verwaltung und Verwaltungsdienstleistungen........................................... 45 Ausgaben-Tgr. 08 Modernisierung der Registerlandschaft................................................................................... 45 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 46 0603 Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene .................................................................................... 47 Ausgaben-Tgr. 01 Integration und Migration......................................................................................................... 54 Ausgaben-Tgr. 02 Rückführung, Erstaufnahme und Eingliederung von Spätaussiedlern.................................... 60 Ausgaben-Tgr. 03 Unterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR........................................................................................... 61 Ausgaben-Tgr. 05 Förderung der Deutschen Volksgruppe in Nordschleswig....................................................... 62 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 64 0610 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 67 Ausgaben-Tgr. 01 Beschaffungen für die Bereitschaftspolizeien der Länder....................................................... 71 Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Versorgungsrücklage des Bundes" (0690) ........................... 72 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Versorgungsfonds des Bundes" (0691) ................................ 77 0611 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 80 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 81 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 85 0612 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 91 Anlage zur Drucksache 21/500 (Einzelplan 06) Kapitel B e z e i c h n u n g Seite 0614 Statistisches Bundesamt ...................................................................................................................................... 100 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 103 0615 Bundesverwaltungsamt ........................................................................................................................................ 108 0616 Bundesamt für Kartographie und Geodäsie ......................................................................................................... 116 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen Dritter......................................................................................... 119 Ausgaben-Tgr. 03 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 120 0617 Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung ........................................................................................................... 127 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 129 0618 Bundesinstitut für Sportwissenschaft ................................................................................................................... 132 Ausgaben-Tgr. 01 Geschäftsstelle zur Unterstützung der PotAS-Kommission.................................................... 134 0619 Beschaffungsamt des BMI ................................................................................................................................... 136 0620 Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen mit Bundesausgleichsamt ................................. 141 0622 Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich ............................................................................. 146 0623 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ........................................................................................... 151 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 154 0624 Bundeskriminalamt ............................................................................................................................................... 160 0625 Bundespolizei ....................................................................................................................................................... 172 Ausgaben-Tgr. 02 Fluggast- und Reisegepäckkontrollen gem. § 5 LuftSiG......................................................... 178 0626 Bundesamt für Verfassungsschutz ....................................................................................................................... 192 0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ................................................................................. 194 Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 201 0629 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk .................................................................................................................. 209 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 214 0633 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ............................................................................................................. 219 0634 Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ............................................................................................. 227 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 230 0635 Bundeszentrale für politische Bildung .................................................................................................................. 234 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 241 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 243 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 257 - 2 - Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium des Innern (BMI) und seine nachgeordneten Behörden (Geschäftsbereich) decken ein breites Spektrum an Aufgaben und Tätigkeiten ab. Der Bogen reicht von Sicherheitsaufgaben inklusive dem Bevölkerungsschutz und der Katastrophenhilfe über Migration und Integration, IT- und Netzpolitik, Heimat, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Verfassung, Sportförderung bis hin zur Verwaltungsmodernisierung und der Zuständigkeit für den öffentlichen Dienst. Das BMI ist als oberste Bundesbehörde zuständig für die Sicherheitsbehörden des Bundes. In dieser Funktion plant und steuert es Maßnahmen zum Schutz der inneren Sicherheit Deutschlands, der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verfassung. Für die Umsetzung der operativen und präventiven Sicherheitsaufgaben wurden im Geschäftsbereich des BMI folgende Sicherheitsbehörden eingerichtet: 1. Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), 2. Bundeskriminalamt (BKA), 3. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), 4. Bundespolizei, 5. Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), 6. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), 7. Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) und 8. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG). Die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist eine Aufgabe, die nicht von einer Sicherheitsbehörde allein bewältigt werden kann. Deshalb sind die folgenden behördenübergreifenden Zentren im Sicherheitsbereich eingerichtet worden: das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum, das Gemeinsame Internetzentrum, das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum, das nationale Cyber-Abwehrzentrum und das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration. Übergeordnetes Ziel der Zentren ist eine Verbesserung des behördenübergreifenden Informationsaustauschs und der Kooperation. Das BMI sieht sich in der besonderen Verantwortung, Kriminalität, Gewalt und Extremismus weit im Vorfeld durch systematische Prävention zu reduzieren (SDG 16). Darüber hinaus ist es das Anliegen, die Bedingungen für die nachhaltige Entwicklung der einzelnen Räume/Regionen in Deutschland zu verbessern und für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen sowie Bürgerinnen und Bürger für eine Beteiligung am demokratischen Prozess und zur Mitgestaltung der Lebenswirklichkeit mit dem Ziel zu gewinnen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und zu erhalten (SDGs 4, 10, 15, 16). Das BMI soll ferner der Motor für eine ständige Modernisierung der Verwaltung sein. Das Aufgabenspektrum reicht von den Gesetzgebungszuständigkeiten für das Verwaltungsverfahren und den öffentlichen Dienst des Bundes bis zum offenen Verwaltungs- und Regierungshandeln. Ziel ist, staatliche Aufgaben weiterhin effizient, wirtschaftlich, bürgerfreundlich und in hoher Qualität zu erfüllen (SDGs 4, 16). Außerdem ist das BMI im Rahmen der Digitalen Agenda für die Netzpolitik des Bundes verantwortlich. Ziel der Netzpolitik des BMI ist es, die vielfältigen Chancen des Internets nutzbar zu machen und zugleich etwaige Risiken zu minimieren. Ferner ist das BMI zentraler Ansprechpartner für die Länder und die Wirtschaft bei der Zusammenarbeit mit der Bundesregierung in IT-Fragen und koordiniert ressortweite IT-Fragen (SDGs 9, 16). Die Migrations- und Integrationspolitik zählt mit dem Aufenthaltsrecht, der Asyl- und Flüchtlingspolitik, dem Staatsangehörigkeitsrecht und den Integrationsmaßnahmen für die ständig in Deutschland lebenden Zuwanderer zu den zentralen Themen der Innenpolitik. Insbesondere die Gewährleistung des friedlichen und demokratischen Zusammenlebens von Menschen mit unterschiedlichem nationalen, religiösen und kulturellen Hintergrund spielt dabei eine besondere Rolle. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Geschäftsbereich des BMI nimmt zentrale Aufgaben im Bereich der Migration und Integration wahr. Soweit hierbei Sicherheitsbezüge erkennbar sind, stimmt sich das BAMF eng mit den Sicherheitsbehörden ab. Das BMI ist zentraler Ansprechpartner auf Bundesebene für Spätaussiedler und ist verantwortlich für die Koordinierung der Aussiedlerpolitik der Bundesregierung und der diesbezüglichen Integrationsmaßnahmen mit Ländern und Gemeinden. Zusätzlich betreut es die in den Herkunftsgebieten der Aussiedler verbliebenen Deutschen und koordiniert die Maßnahmen der Hilfenpolitik für die deutschen Minderheiten (SDG 10). Die Förderung des Spitzensports ist ein zentrales Politikfeld des BMI. Der im Jahr 2025 beginnende Aufbau einer Sportagentur und eines Zentrums für Safe Sport sind zentrale Elemente einer langfristig und zukunftssicheren Neuausrichtung. Im Juli 2025 wird zudem die weltweit größte Multisportgroßveranstaltung nach den Olympischen und Paralympischen Spielen, die FISU World University Games, in Deutschland stattfinden. Die Ausrichtung wird paritätisch durch das BMI und das Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Ziel ist es, durch die Verbindung von Sport und Wissenschaftslandschaft Innovationen zu begünstigen, die über die Veranstaltung hinaus Anwendung finden können (SDGs 3, 4, 9, 16). Zur Gliederung des Einzelplans Die Fach- und Programmausgaben des Ministeriums und des Geschäftsbereichs werden in den Kapiteln 0601 bis 0603 sowie in Kapitel 0610 dargestellt. Die Erfüllung der Kernaufgabe des BMI, die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten, erfordert einen hohen Personaleinsatz, gerade im Bereich der Sicherheitsbehörden, für den über die Hälfte der Ausgaben des Einzelplans aufgewandt werden. Den finanziellen Schwerpunkt des Einzelplans bilden daher die Kapitel der Sicherheitsbehörden (Kapitel 0622 bis 0629). Das Kapitel 0601, Heimat, Gesellschaft und Verfassung, umfasst die heimatbezogenen Themen wie gesellschaftli- - 3 - Vorwort 06 cher Zusammenhalt, Sport und Verfassung. Diesen Themen ist jeweils eine Titelgruppe gewidmet. Die Themen IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung bilden das Fachkapitel 0602. Das Kapitel 0603 ist den Themen Integration, Migration, Minderheiten und Vertriebene gewidmet. Fach- und Programmausgaben, die vom Volumen und/oder ihrer Zielrichtung kein eigenes Kapitel rechtfertigen, sind in Kapitel 0610 "Sonstige Bewilligungen" zusammengefasst. Die vom Geschäftsbereich wahrzunehmenden gesetzlichen und politischen Aufgaben werden durch das Ministerium strategisch gesteuert und beaufsichtigt. Die Ausgaben des Ministeriums werden im Kapitel 0612 veranschlagt. Die Ausgaben der klassischen Verwaltungsbehörden sind in den Kapiteln 0614 bis 0620 veranschlagt. Dies sind das Statistische Bundesamt, das Bundesverwaltungsamt, das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, das Bundesinstitut für Sportwissenschaft, das Beschaffungsamt des BMI sowie das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen mit Bundesausgleichsamt. Anschließend folgen die Sicherheitsbehörden (ohne das BKG) in den Kapiteln 0622 bis 0629: Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Den Abschluss bilden die Behörden im Geschäftsbereich des BMI, die Bildungsaufgaben im weitesten Sinne wahrnehmen: In den Kapiteln 0633 bis 0635 sind die Ausgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und der Bundeszentrale für politische Bildung veranschlagt. - 4 - 06 Vorwort Überblick zum Einzelplan 06 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 636 841 582 162 +54 679 581 645 Übrige Einnahmen.................................................. 6 561 6 561 - 430 082 Gesamteinnahmen.................................................. 643 402 588 723 +54 679 1 011 727 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 6 550 434 5 958 159 +592 275 95 689 6 015 534 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 3 217 536 2 967 332 +250 204 846 316 3 930 065 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 874 409 3 508 948 +365 461 784 105 3 111 974 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 611 771 1 110 460 +501 311 977 463 1 081 850 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -83 000 -199 960 +116 960 - Gesamtausgaben.................................................... 15 171 150 13 344 939 +1 826 211 2 703 573 14 139 423 davon flexibilisiert.................................................... 8 828 349 7 711 717 +1 116 632 1 143 660 7 843 740 davon nicht flexibilisiert........................................... 6 342 801 5 633 222 +709 579 1 559 637 6 295 683 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 2 234 367 - +2 234 367 850 685 - Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 5 960 240 5 407 482 +552 758 41 846 5 356 589 Aus Hauptgruppe 5................................................. 1 717 011 1 493 998 +223 013 428 540 1 648 042 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 99 633 95 881 +3 752 25 330 106 489 Aus Hauptgruppe 7................................................. 39 205 32 405 +6 800 52 094 29 287 Aus Hauptgruppe 8................................................. 1 012 260 681 951 +330 309 595 850 703 333 Zusammen.............................................................. 8 828 349 7 711 717 +1 116 632 1 143 660 7 843 740 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 4 373 275 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 954 985 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 800 126 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 620 546 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 323 121 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 212 700 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 197 824 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 165 695 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 106 327 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 54 791 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 55 173 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 55 173 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 44 373 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 43 893 im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 43 893 im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 43 435 im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 35 496 im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 35 496 im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 34 246 im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 34 246 im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 34 330 ab dem Haushaltsjahr 2046 bis zu.......................... 477 406 - 5 - Überblick zum Einzelplan 06 Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 06 Tit. 532 .1, 511 .1, 532 .1 und 812 .2 dienen bis zur Höhe von 5 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0602 Tit. 532 15. 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 06 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0610 Tit. 532 06. 3. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 06 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen bis zur Höhe von 2 200 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0615 Tit. 511 01, 532 01 und 812 02. 4. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 06 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0611 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 5. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 06 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen bis zur Höhe von 300 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0601 Tit. 532 44. 6. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0611 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 7. Minderausgaben bei den der Bereichsausnahme unterfallenden Titeln des Epl. 06 dürfen nicht zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden. Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8: Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt. - 6 - 06 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Angewandte Kurse: 1 USD = 0,96256 EUR, 1 CHF 1,06247 = EUR. - 7 - Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 06 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Das Kapitel besteht aus zwei Titelgruppen (Tgr.), die dem Schwerpunkt Heimat und Gesellschaft zuzuordnen sind: Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Sport. Hinzu kommt eine weitere Tgr. zum Thema Verfassung. Schwerpunkt der Zuwendungen im Bereich Heimat und gesellschaftlicher Zusammenhalt (Tgr. 01) bilden die Titel, die dem interreligiösen Dialog dienen. Dazu gehören die Deutsche Islamkonferenz, die Finanzierung verschiedener jüdischer Einrichtungen sowie die Durchführung von Kirchentagen. Den zweiten wesentlichen Finanzierungsbereich in dieser Tgr. bilden die Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit. Die Mittel zur Förderung des Spitzensports sind in Tgr. 02 veranschlagt. Damit werden zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports, Projekte, periodisch wiederkehrende Veranstaltungen (z. B. Olympische und Paralympische Spiele sowie Welt-/Europameisterschaften), Beteiligungen des Bundes an Sportgroßveranstaltungen in Deutschland wie die 2025 in Deutschland stattfindenden FISU World University Games Summer sowie Sportstätten gefördert. In der Tgr. sind ebenfalls Zuschüsse an die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA), Projektförderungen an das Institut für Angewandte Trainingswissenschaften (IAT) und das Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) sowie Mittel zur sportwissenschaftlichen Forschung, den Aufbau des Zentrums für Safe Sport und der Sportagentur enthalten. 2025 stehen erstmals Mittel zur institutionellen Förderung von Makkabi Deutschland e.V. und zur Unterstützung des Prozesses einer deutschen Olympiabewerbung zur Verfügung. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Heimat stellt für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes einen örtlichen Bezugspunkt dar, in dem sich der Einzelne im Gemeinwesen sozial verortet und zugehörig fühlt. Gesellschaftlicher Zusammenhalt und das Bestehen eines Lebensraumes, der den Menschen vielfältige Entfaltungschancen bietet, werden mit Heimat verknüpft und sind Gegenstand nachfolgender Förderbereiche. Der gesellschaftliche Zusammenhalt basiert auf einem durch unsere freiheitlich demokratische Grundordnung geprägten Werteverständnis. Dieses zu fördern und zu erhalten ist eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Gesellschaft. Das BMI fördert zahlreiche Vorhaben, die dem Thema gesellschaftlicher Zusammenhalt zuzuordnen sind: Die Ziele im Bereich des interreligiösen Dialogs sind vielfältig, dienen aber allesamt dem übergeordneten Ziel der gesellschaftlichen Verständigung zwischen den Religionen: So gibt die Deutsche Islamkonferenz den Rahmen für den Dialog zwischen deutschem Staat und Muslimen in Deutschland. Ferner unterstützt das BMI den Zentralrat der Juden in Deutschland bei der Erhaltung und Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes, beim Aufbau der jüdischen Gemeinschaft und bei seinen überregionalen integrationspolitischen und sozialen Aufgaben. Für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus wurde das Amt des Beauftragten der Bundesregierung neu geschaffen. Mit seiner aktiven Gesellschaftspolitik verfolgt das BMI die Erreichung der SDGs „Ungleichheit verringern“ (SDG 10) und „Friedliche und inklusive Gesellschaften zu fördern“ (SDG 16). Einen weiteren finanzwirksamen Schwerpunkt bilden die Globalzuschüsse an die politischen Stiftungen, die dem Ziel der politischen Bildung dienen (SDGs 4, 10, 16). Die Stiftungen stehen in ihrer politischen, geistigen und weltanschaulichen Ausrichtung jeweils etablierten Parteien nahe, halten aber von ihnen unabhängig vielfältige Bildungsangebote bereit. Ziel der Spitzensportförderung ist die mit der Ausübung des Spitzensports verbundene gesamtstaatliche Repräsentation Deutschlands. Leistung und Auftreten deutscher Spitzensportlerinnen und -sportler beeinflussen das Image Deutschlands in aller Welt. Sie motivieren Menschen jeden Alters, mit und ohne Behinderungen, ihnen nachzueifern und tragen dazu bei, dass der Sport seine soziale und integrative Kraft entfalten kann (SDGs 3, 4, 10, 16). Daher unterstützt die Bundesregierung den autonomen Sport in seinem Bestreben, sich trotz der hohen internationalen Konkurrenz bei internationalen Wettbewerben weiterhin unter den führenden Sportnationen zu platzieren. Die sportwissenschaftliche Forschung hat eine athletennahe, sportartspezifische, interdisziplinäre und komplexe Trainings- und Wettkampfforschung sowie Technologieentwicklung zum Ziel (SDG 9). Die Mittel im Bereich Anti-Doping dienen der Dopingprävention sowie der Anti-Dopingforschung und -analytik und sind auch ein Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung (SDG 16). Mit der Umsetzung der Reformprojekte Zentrum für Safe Sport und Sportagentur wird der Spitzensport in Deutschland langfristig gestärkt. Auch wird der Prozess einer deutschen Bewerbung für die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele begleitet. - 8 -

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