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Association of the Luxembourg Fund Industry

lobbyregister / register_entry 18.09.2024 · Original ↗

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Association of the Luxembourg Fund Industry Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Luxemburger Fondsverband / Association of the Luxembourg Fund Industry (ALFI) vertritt die luxemburgische Vermögensverwaltungs- und Investmentfondsgemeinschaft, die die Bereiche UCITS, alternative Anlageklassen und nachhaltige Investitionen umfasst. ALFI ist bestrebt, den Luxemburger Fondssektor auf internationaler Ebene zu fördern und zum Nutzen seiner Mitglieder auf ein kollaboratives, dynamisches und innovatives Umfeld hinzuwirken, das durch einen robusten regulatorischen Rahmen gestützt wird. Darüber hinaus ist es Ziel der ALFI, dazu beizutragen, dass Anleger ihre Anlageziele erreichen können. Zu diesen Zwecken vertritt ALFI die Luxemburger Investmentfondsgemeinschaft gegenüber Politikern, Aufsichtsbehörden und Institutionen. Konkret vertritt der 1988 gegründete Verband derzeit über 1.200 in Luxemburg ansässige Investmentfonds, Vermögensverwaltungsgesellschaften und eine Vielzahl an Unternehmen, die dem Sektor dienen. Dazu gehören Depotbanken, Fondsverwalter, Transferagenten, Vertriebsgesellschaften, Anwaltskanzleien, Berater, Steuerberatungsfirmen, Wirtschaftsprüfer und Buchhalter sowie spezialisierte IT- und Kommunikationsunternehmen. Luxemburg ist der größte Fondsstandort in Europa und weltweit führend beim grenzüberschreitenden Vertrieb von Fonds. Die in Luxemburg domizilierten Investmentfonds werden in mehr als 70 Ländern der Welt vertrieben. Deutschland stellt dabei einen wichtigen Absatzmarkt dar. Zudem haben große deutsche Kapitalverwaltungsgesellschaften eine Dependance in Luxemburg und eine hohe Anzahl an Fondsinitiatoren stammt aus Deutschland. Neben der Förderung der Interessen des Luxemburger Fondssektors im Allgemeinen, beinhaltet die zum Zwecke der Interessenvertretung ausgeübte Tätigkeit im Hinblick auf das Nachbarland Deutschland im Besonderen das Verfolgen aktueller Entwicklungen im Bezug auf steuerliche Regelungen / Regelungsvorhaben und gegebenenfalls die Eingabe von Stellungnahmen an das Bundesministerium der Finanzen sowie gegebenenfalls persönliche Gespräche mit Vertretern des Ministeriums. Etwaige Stellungnahmen können Anmerkungen und (Änderungs-) Vorschläge zu steuerlichen Regelungen / Regelungsvorhaben, die den Luxemburger Fondssektor betreffen und aus Sicht der ALFI German Tax Arbeitsgruppe von besonderer Bedeutung sind, enthalten. Sie können sich insbesondere auf die Regelungen des Investmentsteuergesetzes sowohl im Hinblick auf diesbezügliche BMF-Schreiben als auch auf entsprechende Gesetzgebungsverfahren beziehen. Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen Regelungsvorhaben: - Anregung zur Aufnahme von Erläuterungen zu § 20 Abs. 4, 4a InvStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes in die Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz: Wir regen an, Erläuterungen zu § 20 Abs. 4 und 4a InvStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes (JStG) 2024 in das Anwendungsschreiben (BMF - Schreiben vom 21. Mai 2019, BStBl. I S. 527) aufzunehmen, da sich hier in der Praxis einige Fragestellungen ergeben haben, die sich anhand des Gesetzestextes bzw. der Gesetzesbegründung nicht eindeutig beantworten lassen.

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