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Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende

dip / rede 29.01.2025 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 209. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP ZP 2: Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende.

Das Protokoll 20/209 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 04.02.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende Führt oder hat die Bundesregierung Gespräche mit Italien zur Wiederaufnahme von Dublin-Überstellungen geführt, nachdem Italien diese seit Dezember 2022 einseitig ausgesetzt hat, und, wenn ja, was sind die konkreten Inhalte dieser Gespräche, und mit wem wurde hierzu gesprochen (bitte möglichst genau ausführen), und, wenn nein, inwiefern ist die Bundesregierung weiterhin der Meinung, „dass Italien temporäre Hindernisse im Überstellungsverkehr schnellstmöglich behebt“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/5868, bzw. ihre Antwort zu Frage 18 j der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/14574), in Anbetracht der Tatsache, dass diese temporären Hindernisse nun bereits seit über zwei Jahren bestehen, und warum nutzt die Bundesregierung in Dublin-Fällen mit italienischer Zuständigkeit nicht bereits frühzeitig ihr Selbsteintrittsrecht, um Verfahren, für die Deutschland absehbar zuständig wird, durch die Umgehung der langwierigen Wartezeit von sechs Monaten bis zum Ende der Überstellungsfrist zu beschleunigen (bitte möglichst detailliert ausführen)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Die Bundesregierung steht hinsichtlich der vollständigen Wiederaufnahme des Dublin-Verfahrens mit Italien und mit den europäischen Partnern auf unterschiedlichen Ebenen in Kontakt Die Bundesregierung achtet das den Abgeordneten und Fraktionen in Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes verankerte Frage- und Informationsrecht. Diese Frage- und Informationsrechte gelten jedoch nicht unbegrenzt. Eine Grenze bildet der Schutz des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung. Dieser basiert auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung und gewährt der Regierung einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich – mit der Folge, dass sich die Kontrollkompetenz des Bundestages grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge bezieht. Laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen, wie beispielsweise die von Ihnen erfragten Verhandlungen und Gespräche mit der italienischen Regierung, unterfallen dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung. Insoweit muss es bei der Aussage, dass die Gespräche andauern, bleiben.

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