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Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 2003/49/EG, 2009/133/EG, 2011/96/EU, (EU) 2016/1164, (EU) 2017/1852 und (EU) 2025/50 im Hinblick auf die Vereinfachung des Unionsrahmens für direkte Steuern und die Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der EU

dip / drucksache 05.10.2026 · WP 21 · 487/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 2003/49/EG, 2009/133/EG, 2011/96/EU, (EU) 2016/1164, (EU) 2017/1852 und (EU) 2025/50 im Hinblick auf die Vereinfachung des Unionsrahmens für direkte Steuern und die Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der EU ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 487/1/26 05.10.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - Fz - Wi zu Punkt ... der 1069. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2026 Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 2003/49/EG, 2009/133/EG, 2011/96/EU, (EU) 2016/1164, (EU) 2017/1852 und (EU) 2025/50 im Hinblick auf die Vereinfachung des Unionsrahmens für direkte Steuern und die Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der EU COM(2026) 560 final A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: Der Bundesrat unterstützt das Ziel, die Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union zu vereinfachen. Der Abbau von Bürokratie und die bessere Verzahnung bestehender Regelungen können die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken. Die Beseitigung von Doppelbelastungen und die Vereinheitlichung von Schutzmaßnahmen sind zu begrüßen. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass zahlreiche Maßnahmen des Richtlinienvorschlags über die Kernziele hinausgehen und bei der nationalen Umsetzung zu erheblichen Mindereinnahmen führen würden. Zu nennen sind insbesondere die Abschaffung der Beteiligungsgrenze für die Quellensteuerbefreiung von Dividenden und die Herausnahme von Drittdarlehen aus der Zinsschranke. ... Darüber hinaus ist zu hinterfragen, ob die verbleibenden Regelungen noch einen ausreichenden Schutz bieten, um Missbrauch und neue Gestaltungen zu vermeiden. Das Zusammenwirken mit den Grundfreiheiten sowie die möglichen steuerlichen und haushalterischen Auswirkungen in Bezug auf Drittstaaten sollten geprüft werden. Europäische Vorgaben für eine einheitliche Forschungs- und Entwicklungsförderung erscheinen im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität sowie vor dem Hintergrund bereits bestehender nationaler Regelungen bedenklich. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich weiterhin konstruktiv und mit dem Ziel der Vereinfachung in die Verhandlungen einzubringen. Gleichzeitig möge sie sich dafür einsetzen, die Maßnahmen auf das europäisch erforderliche und haushalterisch vertretbare Maß zu begrenzen und auf Maßnahmen zu beschränken, die zeitnah umgesetzt werden können. Eine Evaluierung der Auswirkungen sollte vorgesehen werden. Die Information und Beteiligung des Bundesrates im weiteren Verfahren sind sicherzustellen. Dazu gehören die vollständige Quantifizierung und Abstimmung der nationalen Auswirkungen des Richtlinienvorschlags mit den Ländern. Zudem ist die Teilnahme des Bundesrates auch an den Antici-Sitzungen im Omnibus-Verfahren zu gewährleisten. Vorlagenbezogene Vertreterbenennung Der Bundesrat benennt für die Beratungen der Vorlage in den Gremien des Rates gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung einen Vertreter des Landes Hessen, Hessisches Ministerium der Finanzen (RD Torsten Falk) und einen Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (MR Marcus Spahn), die sich wechselseitig vertreten. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission. B Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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