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Haushaltsführung 2025 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0904 Titel 687 11 - Energie-, klima- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine - bis zur Höhe von 100 Mio. Euro

dip / drucksache 26.11.2025 · WP 21 · 21/2949 · Unterrichtung · Original ↗

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Haushaltsführung 2025 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0904 Titel 687 11 - Energie-, klima- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine - bis zur Höhe von 100 Mio. Euro [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2949 21. Wahlperiode 26.11.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2025 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0904 Titel 687 11 – Energie-, klima- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine – bis zur Höhe von 100 Mio. Euro Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. November 2025 II B 2 – WI 0111/00015/007/001 Gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie seine Einwilligung nach Artikel 112 des Grundgesetzes erteilt hat, bei Kapitel 0904 Titel 687 11 – Energie-, klima- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine – eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 100 Mio. Euro zu leisten. Die Mittel werden unverzüglich benötigt, um Ersatzteillieferungen und damit ein Mindestmaß an Strom- und Wärmeversorgung der Bevölkerung gewährleisten zu können. Bei Ausfall der Strom-, Wasser- und Wärmeversorgung wäre sofort angesichts der sinkenden Temperaturen mit dramatischen humanitären Notlagen und Fluchtbewegungen insbesondere aus Ballungsräumen zu rechnen. Trotz der Höhe der überplanmäßigen Ausgabe ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten: Aufgrund der aktuellen massiven Angriffe auf die ukrainische Energieinfrastruktur, die ein bisher noch nie dagewesenes Ausmaß erreicht haben, sollen mit einer Einzahlung der Mittel in den Ukraine Energy Support Fund (UESF) bei der Energiegemeinschaft bis spätestens zum 28. November 2025 schnelle Ersatzteillieferungen für ukrainische Energieversorger ermöglicht werden. Diese sind dringend notwendig, da bei weiterem Ausfall der Strom-, Wasser- und Wärmeversorgung im Winter mit dramatischen humanitären Notlagen und Fluchtbewegungen zu rechnen ist und aufgrund der Synchronisierung des ukrainischen Stromnetzes mit dem europäischen Netz auch das Risiko von Kaskadeneffekten und Blackouts in der EU und somit auch in Deutschland besteht. Eine funktionierende Energieinfrastruktur ist auch für die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine essenziell und liegt damit im unmittelbaren außen- und sicherheitspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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