Finanzielle Beiträge an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten und an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz im Bundeshaushalt 2025 - Vermeidung von Zweckentfremdung öffentlicher Mittel und Terrorfinanzierung
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Finanzielle Beiträge an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten und an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz im Bundeshaushalt 2025 - Vermeidung von Zweckentfremdung öffentlicher Mittel und Terrorfinanzierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3603
21. Wahlperiode 14.01.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD
Finanzielle Beiträge an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-
Flüchtlinge im Nahen Osten und an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz
im Bundeshaushalt 2025 – Vermeidung von Zweckentfremdung öffentlicher Mittel
und Terrorfinanzierung
Im Bundeshaushaltsplan 2025, Einzelplan 05 (S. 185), sind erhebliche Mittel
für internationale Hilfsorganisationen vorgesehen. Konkret belaufen sich die
Zuschüsse an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge
im Nahen Osten (UNRWA) unter dem Titel „Zuschüsse für Maßnahmen der
Humanitären Hilfe – Beitrag an UNRWA“ auf 101 570 000 Euro. An das
Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) werden unter dem Titel
„Zuschüsse für Maßnahmen der Humanitären Hilfe – Beitrag an das Internationale
Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)“ 115 000 000 Euro ausgeschüttet.
Beide Organisationen sind jedoch Gegenstand erheblicher öffentlicher und
staatlicher Kritik. UNRWA wird vorgeworfen (www.berliner-zeitung.de/news/n
ahostkonflikt-israel-kritisiert-rotes-kreuz-fuer-fehlenden-zugang-zu-hamas-geis
eln-in-gaza-li.2155117; www.diepresse.com/19964512/zwischen-allen-
frontendie-schwierige-mission-des-roten-kreuzes-in-gaza; www.welt.de/politik/auslan
d/article252984336/Rotes-Kreuz-Die-Zweifel-an-der-Neutralitaet-des-Roten-K
reuzes.html), zahlreiche Mitarbeiter zu beschäftigen, die Mitglied
terroristischer Organisationen wie der Hamas oder dem Palästinensischen Islamischen
Dschihad sind oder diese unterstützen. So berichtete unter anderem die
Tageszeitung „Le Monde“ am 6. August 2024, dass laut UN-Angaben (UN =
Vereinte Nationen) neun UNRWA-Mitarbeiter möglicherweise direkt am Massaker
vom 7. Oktober 2023 beteiligt waren (www.lemonde.fr/en/international/article/
2024/08/06/un-confirms-possible-involvement-of-nine-unrwa-employees-in-oc
tober-7-attack_6710360_4.html). Auch die israelischen Streitkräfte (IDF)
dokumentierten Tunnelanlagen unter dem UNRWA-Hauptquartier in Gaza, die als
Teil eines Hamas-Geheimdienstzentrums gedient haben sollen (www.idf.il/en/
mini-sites/the-unrwa-hamas-connection/unrwas-involvement-on-october-7/).
Weiter berichtet auch Reuters über mögliche Verstrickungen von UNRWA-
Personal (www.reuters.com/world/middle-east/nine-unrwa-staff-may-have-bee
n-involved-oct-7-attack-israel-says-un-2024-08-05), während die Organisation
UN Watch Hinweise auf systematische personelle Überschneidungen zwischen
UNRWA und der Hamas liefert (https://unwatch.org/evidence-of-unrwa-aid-to-
hamas-on-and-after-october-7th/).
Vor diesem Hintergrund sehen die Fragesteller die Gefahr, dass die
Bundesregierung mit ihren Zahlungen möglicherweise indirekt terroristische
Strukturen unterstützt und damit das Existenzrecht Israels sowie die humanitären
Grundsätze der deutschen Außenpolitik kompromittiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele der
UNRWA-Mitarbeiter im Gazastreifen oder in Judäa und Samaria
Mitglieder der Hamas, der Fatah oder anderer als terroristisch eingestufter
Organisationen sind, und wenn ja, wie viele sind es?
2. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele der
UNRWA-Mitarbeiter im Libanon Mitglieder der oder anderer als
terroristisch eingestufter Organisationen sind, und wenn ja, wie viele sind es?
3. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele der
IKRK-Mitarbeiter im Libanon Mitglieder der Hisbollah, Osbat al‑Ansar,
der Abdullah-Azzam-Brigaden oder anderer als terroristisch eingestufter
Organisationen sind, und wenn ja, wie viele sind es?
4. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele der
IKRK-Mitarbeiter im Gazastreifen oder in Judäa und Samaria Mitglieder
der Hamas, der Fatah oder anderer als terroristisch eingestufter
Organisationen sind, und wenn ja, wie viele sind es?
5. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sowohl UNRWA als auch
IKRK Mitglieder der Hamas, der Fatah oder anderer als terroristisch
eingestufter Organisationen beschäftigen oder unterstützen, und wenn nein,
warum nicht?
6. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sowohl UNRWA als auch
IKRK Mitglieder der Hisbollah, Osbat al‑Ansar, der Abdullah Azzam
Brigaden oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen
beschäftigen oder unterstützen, und wenn nein, warum nicht?
7. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Schulleiter, stellvertretende
Schulleiter oder Lehrpersonal in UNRWA-Bildungseinrichtungen
Mitglieder terroristischer Organisationen sind, und wenn nein, warum nicht?
8. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in UNRWA-
Bildungseinrichtungen die Lehrmittel antisemitische oder extremistische
Inhalte enthalten (www.deutschlandfunk.de/unrwa-palaestina-hilfswerk-h
amas-100.html), hat die Bundesregierung Zugriff auf diese Lehrmittel,
und wenn nein, warum nicht?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Einsatz von UNRWA-
Schulen oder IKRK-Infrastruktur zur Lagerung von Waffen oder als
Raketenabschussorte durch terroristische Organisationen, und wenn ja, welche
(www.audiatur-online.ch/2015/05/06/uno-bericht-belegt-
raketenabschussaus-unrwa-schulen/)?
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass UNRWA- und IKRK-
Mitarbeiter aktiv an terroristischen Angriffen teilgenommen haben (www.
fokus-jerusalem.tv/2024/01/30/1-von-10-unrwa-mitarbeitern-ist-in-terrora
ktivitaeten-verwickelt/)?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Zweckentfremdung der
eingesetzten Steuermittel durch UNRWA oder IKRK oder deren Vertreter
(wenn ja, bitte einzeln aufschlüsseln)?
12. Wie erklärt sich die Bundesregierung die materielle Ausstattung der
Hamas im Hinblick auf Bewaffnung, Tunnel- und Raketenbau, und liegen
dazu geheimdienstliche Informationen vor?
13. Wie erklärt sich die Bundesregierung die materielle Ausstattung der
Hisbollah und anderer Terrororganisationen im Libanon im Hinblick auf
Bewaffnung und Raketenbau, und liegen dazu geheimdienstliche
Informationen vor?
14. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die materielle Ausstattung
der Hamas im Hinblick auf Bewaffnung, Tunnel- und Raketenbau durch
die Zweckentfremdung deutscher Steuergelder unterstützt wurde, und
wenn ja, wie?
15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die materielle Ausstattung
der Hisbollah im Hinblick auf Bewaffnung und Raketenbau durch die
Zweckentfremdung deutscher Steuergelder unterstützt wurde, und wenn
ja, wie?
16. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Bau und Betrieb eines
Tunnelsystems unter dem Hauptquartier von UNRWA in Gaza durch die
Hamas, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
17. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Hamas ein Serverzentrum ihres
zentralen Geheimdienstkommandos unter dem UNRWA-Hauptquartier in
Gaza unter Nutzung des dortigen Stromanschlusses betrieb (www.zeit.de/
politik/ausland/2024-02/unrwa-gaza-hamas-tunnel-datenzentrum)?
18. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Hamas, die Hisbollah oder andere
Terrorgruppen zivile Strukturen der UNRWA oder des IKRK als
Schutzschild missbrauchen (wenn ja, bitte nach Anzahl, Standort und
Organisation aufschlüsseln)?
19. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Deutschland und
andere Staaten seit dem 7. Oktober 2023 Beiträge an UNRWA und IKRK
überprüft, ausgesetzt oder anderweitig kontrolliert, wenn ja, inwiefern, und
wie?)
20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Einzelnen ggf. bislang
unternommen, um Transparenz hinsichtlich der Personalstruktur bei
UNRWA herzustellen?
21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. bislang unternommen,
um Transparenz hinsichtlich der Personalstruktur beim IKRK, soweit es in
Gaza, Judäa und Samaria, im Sudan, in Syrien oder im Jemen operiert,
herzustellen?
22. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Oktober
2023 ggf. unternommen, um sicherzustellen, dass deutsche Mittel an
UNRWA und das IKRK nicht an Mitglieder terroristischer Gruppen
gelangen (bitte die Maßnahmen einzeln und nach Zeitraum benennen)?
23. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der deutschen
Beitragszahlungen geprüft, ob UNRWA-Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten
Positionen eine Überprüfung durchlaufen, wenn ja, hat die
Bundesregierung Einblick in Ablauf und Ergebnis dieser Überprüfungen, und wenn ja,
inwieweit?
24. Ist der Bundesregierung der sogenannte Colonna-Bericht bekannt, der
eine unzureichende Kontrolle von UNRWA-Strukturen durch die
Vereinten Nationen kritisiert, und hat sie sich dazu ggf. eine eigene
Positionierung erarbeitet (vgl. www.unrwa.org/resources/reports/colonna-report-an
d-action-plan; wenn ja, bitte ausführen)?
25. Liegen der Bundesregierung deutsche Quellen (Geheimdienste,
diplomatische Berichte, Nichtregierungsorganisationen [NGOs]) vor, die belegen,
dass Hilfslieferungen nach Gaza durch Hamas gestohlen oder umgeleitet
wurden, und wenn ja, welche?
26. In wie vielen Fällen (von 1990 bis heute) sind deutschen
Regierungsstellen konkrete Diebstähle von Nahrungsmitteln oder Hilfsgütern in Gaza,
Judäa und Samaria oder im Libanon gemeldet worden (bitte nach Stadt
bzw. Region aufschlüsseln)?
27. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung „The United
Nations Office for Project Services Nachverfolgung“ (UNOPS‑Tracking) bei
der Erfassung gestohlener Hilfstransporte, und inwieweit hat Deutschland
Zugang zu diesen Daten?
28. Kann die Bundesregierung beziffern, welcher Anteil deutscher oder EU-
finanzierter Hilfslieferungen nach Gaza gestohlen oder abgefangen wurde,
und wenn nein, warum nicht?
29. Ist der Bundesregierung bekannt, ob in einzelnen Fällen, in denen
Hilfsgüter gestohlen wurden, Mitarbeiter der UN oder anderer
Hilfsorganisationen involviert waren (direkt oder indirekt) (bitte die Fälle nach Art der
betroffenen Hilfsgüter und nach der Stelle, deren Mitarbeiter involviert
waren, aufschlüsseln)?
30. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen, in denen Lebensmittel, die
zum humanitären Zweck gedacht waren, auf dem Schwarzmarkt verkauft
wurden, und wenn ja, in welchem Umfang?
31. Wie viele Tonnen Hilfsgüter hat die Luftwaffe seit Beginn der
Luftabwürfe über Gaza abgeworfen (www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/
aktuelles/luftbruecke-gaza-luftwaffe-hilfsfluege-5981088; bitte nach
Zeitraum, Flugmissionen und Inhalt differenzieren)?
32. Welche Kontrollmechanismen bestanden, um sicherzustellen, dass die
abgeworfenen Hilfsgüter (vgl. Frage 31) tatsächlich bei der
Zivilbevölkerung ankommen und nicht durch Hamas oder andere bewaffnete Gruppen
abgefangen werden (www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/aktue
lles/luftbruecke-fallschirm-luftwaffe-gaza-versorgen-5758826)?
33. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, dass durch deutsche
Luftabwürfe bereitgestellte Hilfsgüter (vgl. Fragen 31 und 32) geplündert,
abgefangen oder zweckentfremdet wurden (bitte einzeln auflisten)?
34. Wie bewertet die Bundesregierung Berichte, wonach Lebensmittel- und
Hilfspakete von bewaffneten Gruppen eingesammelt und weiterverkauft
wurden (www.juedische-allgemeine.de/politik/un-raeumt-ein-86-
prozentder-hilfsgueter-kommen-nicht-bei-hilfebeduerftigen-an/; www.fokus-jerus
alem.tv/2025/05/05/pa-chef-abbas-kritisiert-die-pluenderungen-der-gaza-h
ilfslieferungen-durch-die-hamas/; www.spiegel.de/ausland/gaza-wer-plue
ndert-die-hilfslieferungen-a-437b9462-1148-416a-bc48-f3f475ce2a45)?
35. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung gegenüber der UN, um
eine strukturelle Reform oder ggf. Auflösung von UNRWA zu erwirken
(www.youtube.com/watch?v=1hk4oa18I7U)?
36. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung das IKRK bei der
Rückführung gefolterter, verletzter oder ausgetauschter Kriegsgefangener
aus russischer bzw. ukrainischer Kriegsgefangenschaft?
37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl ukrainischer
Kriegsgefangener, die sich aktuell in russischer Kriegsgefangenschaft
befinden bzw. russischer Kriegsgefangener, die sich in ukrainischer
Kriegsgefangenschaft befinden (bitte nach Quelle und Zeitraum differenzieren)?
38. Hat das IKRK nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu
ukrainischen Kriegsgefangenen in Russland bzw. russischen Kriegsgefangenen in
der Ukraine?
39. Sind der Bundesregierung Berichte über Misshandlungen, Folter oder
willkürliche Hinrichtungen ukrainischer bzw. russischer Gefangener
bekannt, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die geschilderte
Lage?
40. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die Anzahl
ukrainischer Kinder, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs nach Russland
oder in besetzte Gebiete verschleppt wurden (www.t-online.de/nachrichte
n/ukraine/id_100966936/ukraine-krieg-kreml-funktionaerin-gesteht-kinde
s-entfuehrung-nach-russland.html)?
41. Liegen der Bundesregierung Hinweise dazu vor, dass ukrainische Kinder
nach Russland verbracht und dort zur Adoption freigegeben oder
umerzogen wurden (https://verstka.media/lvova-belova-profile), und wenn ja, wie
beurteilt die Bundesregierung die zur Kenntnis gebrachte Lage?
42. Welche Rolle spielt das Internationale Komitee vom Roten Kreuz nach
Kenntnis der Bundesregierung bei der Identifikation, Kontaktvermittlung
oder Rückführung dieser Kinder (vgl. Fragen 40 und 41)?
43. In wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung das IKRK
die Rückkehr ukrainischer Kinder zu ihren Familien vermitteln (vgl.
Fragen 40 bis 42)?
44. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit 2022 ggf. mit der
Ukraine, Russland oder internationalen Organisationen (z. B. Hoher
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen [UNHCR], Kinderhilfswerk der
Vereinten Nationen [UNICEF], IKRK) zu dieser Thematik geführt (vgl.
Vorfragen)?
Berlin, den 17. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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