Schriftliche Frage 23 von Hans-Jürgen Thies (CDU/CSU): Wie gedenkt die Bundesregierung, die mittelständischen Unternehmen in Deutschland bei der Umsetzung der Pflichten aus dem Einwegkunststofffo…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
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Schriftliche Frage 23 von Hans-Jürgen Thies (CDU/CSU): Wie gedenkt die Bundesregierung, die mittelständischen Unternehmen in Deutschland bei der Umsetzung der Pflichten aus dem Einwegkunststofffo…
Frage 23 (Hans-Jürgen Thies, CDU/CSU):
Wie gedenkt die Bundesregierung, die mittelständischen Unternehmen in Deutschland bei der Umsetzung der Pflichten aus dem Einwegkunststofffondsgesetz zu unterstützen, insbesondere angesichts der zusätzlichen Belastung durch die geplante nationale Plastiksteuer, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um eine Verlagerung der Produktion ins Ausland zu verhindern (https://plasticseurope.org/de/nachhaltigkeit/kreisl aufwirtschaft/abfallmanagement-und-abfallvermei dung/plastiksteuer/#:~:text=Die%20EU-Plastikab gabe; www.welt.de/wirtschaft/article249843912/ Die-Plastiksteuer-kommt-die-moeglichen-Folgenfuer-Verbraucher-und-Wirtschaft.html#:~:text=Kr itik%20kommt%20von%20den; https://plasticseu rope.org/de/wp-content/uploads/sites/3/2024/02/2 024-02-14-Vorschlaege-Plastiksteuer-Verbaendep apier.pdf)?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 12. September 2024:
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) setzt die erweiterte Herstellerverantwortung und damit einhergehend eine Kostentragungspflicht nach den Vorgaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie um. Die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten, wie zum Beispiel von Tabakprodukten oder von To-Go-Getränke- und Lebensmittelbehältern, werden verpflichtet, eine Abgabe in den Einwegkunststofffonds zu entrichten. Die genannten Produkte tragen zur Vermüllung des öffentlichen Raumes bei. In der Vergangenheit wurden die erforderlichen Reinigungs- und Entsorgungskosten von der Allgemeinheit getragen. Künftig werden die Hersteller der gelisteten Einwegkunststoffprodukte mit in die Verantwortung genommen und an diesen Kosten beteiligt. Die Gelder des Fonds werden den öffentlich-rechtlichen Anspruchsberechtigten, insbesondere den Kommunen auf Antrag für die Reinigung und Entsorgung des Einwegkunststoffabfalls im öffentlichen Raum ausgezahlt. Der Fonds wird nachschüssig ausgezahlt. Die erste Abwicklung erfolgt im Jahr 2025 auf Basis der im Jahr 2024 von den Herstellern in Verkehr gebrachten Produkte und der erbrachten Leistungen der Anspruchsberechtigten. Die Abgabesätze und erstattungsfähigen Leistungen werden in der Einwegkunststofffondsverordnung geregelt. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sieht vor, dass die im Rahmen der EU bereits bestehende Plastikabgabe wie in anderen europäischen Ländern auf die Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt wird. Die Bundesregierung stimmt sich dazu derzeit ab. Einer besonderen Unterstützung mittelständischer Unternehmen bei der Umsetzung der Pflichten des EWKFondsG bedarf es aus Sicht der Bundesregierung nicht. Im Übrigen geht die Bundesregierung nicht davon aus, dass Unternehmen aufgrund des EWKFondsG Arbeitsplätze ins Ausland verlagern.
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