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Waren-Verein der Hamburger Börse e.V.

lobbyregister / register_entry 21.02.2022 · Original ↗

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Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. vertritt als Bundesverband des Groß- und Außenhandels die Interessen der Importeure von Trockenfrüchten, Schalenobst, Ölsaaten, Obst-, Gemüse- und Fischkonserven, tiefgekühltem Obst, Gemüse und Fischprodukten sowie Bioprodukten. Zum Zwecke der Interessenvertretung stellt der Verband seinen Mitgliedern Positions- und Faktenpapiere als Informations- und Kommunikationsquelle zur Verfügung. Der Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. kontaktiert durch direkte Anschreiben, Positionspapiere und Teilnahme an durch Behörden organisierten "Runden Tischen" die zuständigen Ansprechpartner:innen bei den Bundesbehörden, wie z. B. dem BMEL und dem BVL. Außerdem kontaktiert der Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. je nach Oberthema zum Zwecke der Interessenvertretung über seinen europäischen Dachverband „FRUCOM“ Mitglieder des Europäischen Parlaments. Darüber hinaus organisiert der Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. Fachveranstaltungen für seine Mitglieder zu denen auch (je nach Thema) die zuständigen Ansprechpartner:innen der Bundesbehörden geladen werden. Interessenbereiche: Handel und Dienstleistungen; Lebens- und Genussmittelindustrie; Öffentliches Recht; Kleine und mittlere Unternehmen; EU-Gesetzgebung; Lebensmittelsicherheit; Außenwirtschaft; Fischerei/Aquakultur; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz Regelungsvorhaben: - Interessenvertretung zur PPWR: Anforderungen an Importeure, Transportverpackungen, Einwegkunststoffverpackungen HORECA, Datum des Inkrafttretens.: Festlegung von weitreichenden Regelungen zu Verpackungen jeglicher Art. Die Mitglieder des Waren-Vereins sind von allen Aspekten, insbesondere von Verpflichtungen für Importeure, Reduzierung von Verpackungen, Erhöhung des Rezyklatanteils und Wiederverwendungszielen betroffen. - Erhaltung bestehender Höchstgehalte Schwefeldioxid/Sulfite Obst, Gemüse, Trocken- und Meeresfrüchte: Bestehende Höchstgehalte bei Trockenfrüchten, Obst- und Gemüsekonserven, Garnelen sowie weiteren Produkten erhalten, die von den Waren-Vereins-Mitgliedern gehandelt werden (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008). - Verlängerung bzw. Umgestaltung der Übergangsregelung: Verlängerung bzw. Umgestaltung der Übergangsregelung bei der Festlegung einer verpflichtenden Ursprungskennzeichnung für zahlreiche Trockenfrüchte und Nüsse (Ursprungskennzeichnung gemäß EU-Vermarktungsnormen (DelVO (EU) 2023/2429 sowie DVO (EU) 2023/2430)) - Anhebung der Nickelhöchstgehalte für Pekannüsse, Haselnüsse und Chiasaat: Anpassung der neu eingeführten Nickelhöchstgehalte für Pekannüsse, Haselnusskerne und Chiasaat an für diese Naturprodukte realistische Werte. Berücksichtigung der natürlichen Gehalte an Nickel in Produkten aus unterschiedlichen Anbaugebieten weltweit. - Interessensvertretung zur Revision der VO (EU) 1224/2009 zu Art. 56a (Los) und 58 (Rückverfolgbarkeit): Revision der Fischereikontroll-Verordnung (EU) Nr. 1224/2009 durch delegierte und durchführende Rechtsakte mit dem Ziel, die Vorgaben zu Artikel 56a (Definition und Kennzeichnung von Losen) sowie Artikel 58 (Anforderungen an Rückverfolgbarkeitsinformationen) konkret auszugestalten. Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Mitgestaltung dieser sekundären Rechtsakte in Bezug auf Inhalt, Umfang und technische Ausführung der vorgesehenen Pflichten. - Interessensvertretung zur Revision der IUU-Verordnung Art. 12ff - Umstellung auf CATCH-System & Fangzertifikate: Überarbeitung der Verordnung (EU) Nr. 1005/2008, speziell Art. 12 ff., zur Einführung des elektronischen CATCH-Systems. Regelung betrifft Fangzertifikate, Anerkennung von Drittstaaten-Systemen und Importkontrollen von Fischereierzeugnissen in die EU. - Interessenvertretung zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bzgl. Berichtspflichten: Das Regelungsvorhaben bezieht sich auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (BGBl. I S. 2959) und betrifft die Weitergabe von Berichtspflichten entlang der Lieferkette. Unsere Interessenvertretung fokussiert sich auf die indirekte Betroffenheit durch Anforderungen an Dokumentation und Nachweis im Rahmen der Sorgfaltspflichten. - Interessenvertretung zur Einführung der CSDDD - Berichtspflichten und indirekte Betroffenheit: Neueinführung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie. Indirekte Betroffenheit seitens der Mitglieder des Waren-Vereins durch die Weitergabe der Berichtspflichten in der Lieferkette. - Interessenvertretung zur Umsetzung der CSRD (EU 2022/2464) - erweiterte Berichtspflichten: Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (EU Nr. 2022/2464) mit Vorgaben zu erweiterten Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen. Die Interessenvertretung betrifft die Anforderungen an Berichtspflichten und deren Auswirkungen auf Mitglieder des Waren-Vereins. - Doppelmeldungen und Mehraufwände der Unternehmen vermeiden: Doppelmeldungen und Mehraufwände der importierenden Unternehmen vermeiden - Höhere Aussagekraft für Risikodefinition für die Liste der biologischen Hochrisikoprodukte: Entwurf Erstellung der Liste der biologischen Hochrisikoprodukte und Umstellungserzeugnisse aus Drittländern und deren Kontrollquote - Aussetzen des geplanten Importstopps für iranische Pistazien: Aussetzen des geplanten Importstopps für iranische Pistazien erreichen, u.a. durch Maßnahmen der iranischen Behörden und Exporteure. - Gegen Einstufung von Hochrisikoprodukten an der Anzahl der OFIS-Meldungen: Etablierung der Liste von Öko- und Umstellungserzeugnissen aus Drittländern mit hohem Risiko - US-Produkte, die nicht oder nur schwer durch andere Ursprünge ersetzt werden können, nicht mit Zusatzzöllen belegen (hier: insbes. Mandeln).: Geplante Durchführungsverordnung (EU) der Kommission über bestimmte handelspolitische Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika als Reaktion seit 12.03.2025 beim Import in die USA erhobenen Zusatzzölle auf EU-Aluminium / Stahl; Bitte des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 13.03.2025 bis zum 17.03.2025 Stellung zu nehmen zu den US-Waren, auf die die EU-Kommission erwägt zusätzliche Zölle zu erheben (Liste der EU-Kommission vom 12.03.2025) - US-Produkte, die nicht durch andere Ursprünge ersetzt werden können, nicht mit Zusatzzöllen belegen (insbes. Walnüsse, Pistazien, Pekans, Pflaumen).: Ggf. Ergänzung der Anhänge zu Durchführungsverordnung (EU) 2025/778 vom 14.04.2025 oder neue Durchführungsverordnung im Handelsstreit EU / USA; Bitte des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 14.05.2025 bis zum 04.06.2025 Stellung zu nehmen zu den US-Waren, auf die die EU-Kommission erwägt zusätzliche Zölle zu erheben (Liste der EU-Kommission Stand Mai 2025) - Erhalt der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD): Erhalt der notwendigen Möglichkeit zur befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD). In der „Ankündigung von Änderungen bei der 2. Verlängerung der Zulassung von antikoagulanten Rodentiziden in Deutschland“ (Stand März 2024) hat die Zulassungsbehörde für Biozidprodukte in Deutschland, die BAuA, ausgeführt, dass ab dem 01.01.2026 in Deutschland „keine Anwendung von Antikoagulanzien ohne zuvor festgestellten Befall“ mehr stattfinden soll und „die derzeit noch geltenden Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbeköderung (befallsunabhängige Dauerbeköderung) damit nicht länger vorgesehen sind“. - Einwegkunststofffondsgesetz. Interessenvertretung: Externe Prüfung Mengenmeldung, Anwendungsbereich, Exportregelung, Einordnungsanträge.: Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) basiert auf der in 2019 erlassenen Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Aus der Richtlinie resultierte am 11.05.2023 das EWKFondsG, das am 01.01.2024 in Kraft trat. Zielsetzung des Gesetzes: Das EWKFondsG verpflichtet Hersteller, die Kosten unter anderem für die Entsorgung der in öffentlichen Anlagen (Straßen, Parks) anfallenden Abfälle von Einwegkunststoffprodukten zu tragen. Diese Aufwendungen werden durch die Schaffung eines Fonds beim Umweltbundesamt (UBA) zur Finanzierung der Abfallbeseitigung der Kommunen angesammelt. - Anschreiben und Positionspapier zur Importabfertigung kontrollpflichtiger Waren: Anschreiben mit beigefügtem Positionspapier an Kommissar Várhelyi mit Vorschlägen zur Verbesserung der europäischen Importabfertigung kontrollpflichtiger Waren. Die Beiträge basieren auf praktischen Erfahrungen aus der Importabwicklung im Hamburger Hafen und betreffen insbesondere die Weiterentwicklung des digitalen Kontrollsystems TRACES NT sowie risikobasierte Vereinfachungen veterinärrechtlicher Importkontrollen für nachweislich zuverlässige Wirtschaftsbeteiligte, unter Wahrung des bestehenden Schutzniveaus der Lebensmittelsicherheit. - Einbeziehung von Fischereierzeugnissen russischen Ursprungs in das 21. EU-Sanktionspaket: Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung gegen die Einbeziehung von Fischereierzeugnissen russischen Ursprungs in das 21. EU-Sanktionspaket ohne ausreichende Folgenabschätzung, Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen. Ziel ist der Schutz der Versorgungssicherheit, der Preisstabilität und der Importstrukturen der deutschen Fischwirtschaft. - Überprüfung der Einstufung des Zollkontingents 09.9005 als kritisch: Bitte um Überprüfung der Einstufung als „kritisch“ des Zollkontingents 09.9005 für Nüsse aus den USA gemäß Verordnung (EU) 2026/1455 - Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Importfragen und Schaffung praktikabler Lösungen für alternative Kontrollorte: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Importfragen und Schaffung praktikabler Lösungen für alternative Kontrollorte, in denen amtliche Kontrollen für pflanzliche Lebensmittel durchgeführt werden können. - Anhebung der Höchstgehalte von Ochratoxin A für getrocknete Feigen bzw. Überarbeitung der Bewertungsmethodik: Anhebung der Höchstgehalte von Ochratoxin A für getrocknete Feigen in Verordnung (EU) 915/2023 bzw. Überarbeitung der Bewertungsmethodik von Ochratoxin A in Durchführungsverordnung (EU) 2023/2782 - Beibehaltung oder Absenkung Kontrollfrequenz von Ochratoxin A für getrocknete Feigen bei Import in die EU: Beibehaltung oder Absenkung Kontrollfrequenz von Ochratoxin A für getrocknete Feigen bei Import in die EU in Revision 15 der Durchführungsverordnung (EU) 1793/2019

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