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Schriftliche Frage 47 von Matthias Hauer (CDU/CSU): In wie vielen Dublin-Fällen, in denen ein anderer EU-Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz zuständig ist und…

dip / schriftliche_frage 13.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Schriftliche Frage 47 von Matthias Hauer (CDU/CSU): In wie vielen Dublin-Fällen, in denen ein anderer EU-Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz zuständig ist und… Frage 47 (Matthias Hauer, CDU/CSU): In wie vielen Dublin-Fällen, in denen ein anderer EU-Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz zuständig ist und für die der betreffende EU-Mitgliedstaat einem Übernahmeersuchen bereits zugestimmt hat, wird nach Inkrafttreten des am 29. August 2024 vorgestellten sicherheitspolitischen Maßnahmenpakets nach Einschätzung der Bundesregierung der weitere Bezug von Leistungen ausgeschlossen werden (bitte die Einschätzung für die Jahre 2024 und 2025 getrennt darlegen; vgl. www.bmi.bund.de/S haredDocs/kurzmeldungen/DE/2024/08/Sicherhei tspaket-Solingen.html), und wie berechnen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 1.000 Euro, die die abgeschobenen Personen jeweils vor ihrer Abschiebung erhalten haben (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/1000-eurohandgeldfur-jeden-deutschland-schiebt-28-straftater-nach-a fghanistan-ab-12283310.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 10. September 2024: Grundsätzlich erhalten alle Personen, deren Asylverfahren in einem anderen Mitgliedstaat zu betreiben ist und bei denen eine Übernahmeerklärung des zuständigen Mitgliedstaates vorliegt, zwei Wochen nach Eintritt der Ausreisepflicht keine Leistungen mehr. Wie viele Personen dies künftig konkret betreffen wird, lässt sich aufgrund der dynamischen Entwicklungen des Migrationsgeschehens sowie der Vielzahl von externen Einflussfaktoren nicht belastbar prognostizieren. Die Zahlung von Handgeld folgt in diesem Fall dem Ziel, Abschiebehindernisse aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse in dem Herkunftsland nicht entstehen zu lassen. Dazu müssen die Handgeldmittel die Versorgung einer betreffenden Person in den ersten Monaten gewährleisten. Hieraus folgt die Höhe des Handgeldes. Die abschließende Entscheidung über das Ob und die Höhe des Handgelds lag und liegt bei den Ländern.

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