Schriftliche Frage 60 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zieht die Bundesregierung eigene Konsequenzen daraus, dass die EFRAG an der Entwicklung eines „Temporary Voluntary Report Repository and Dis…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 60 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zieht die Bundesregierung eigene Konsequenzen daraus, dass die EFRAG an der Entwicklung eines „Temporary Voluntary Report Repository and Dis…
Frage 60 (Katharina Beck, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Zieht die Bundesregierung eigene Konsequenzen daraus, dass die EFRAG an der Entwicklung eines „Temporary Voluntary Report Repository and Distribution Hub“ arbeitet, über den freiwillige VSME- und ESRS-Berichte zentral gespeichert, verwaltet und verbreitet werden sollen (www.efrag.org/en/about-us/about-efrag/waysofcontributing-to-efrags-work) vor dem Hintergrund, dass in Deutschland mit dem Portal des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) bereits eine öffentlich finanzierte digitale Infrastruktur für die Nachhaltigkeitsberichterstattung besteht (www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de/cam pus-entdecken/meldungen/2026/nachhaltigkeitsbe richterstattung-eu-weite-digitalplattform-soll-vsm e-reporting-vereinfachen/), und wenn ja, welche, und was tut sie konkret, damit DNK und europäische Infrastruktur zusammengeführt bzw. die europäische Struktur auf der deutschen Struktur aufbaut und keine Doppelstruktur entsteht, die zusätzlichen Aufwand für Unternehmen mit sich bringt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 25. September 2026:
Mit der Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470, die am 18. März 2026 in Kraft getreten ist, werden weitreichende bürokratische Entlastungen bei der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung umgesetzt. Dazu gehört auch ein digitales Portal für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU- Ebene, um sicherzustellen, dass Unternehmen Zugang zu praktischen Informationen haben und um den Aufwand zu verringern. Artikel 29e der Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) verpflichtet die Europäische Kommission daher, ein spezielles digitales Portal einzurichten, über das Unternehmen Zugang zu Informationen, Leitlinien und Unterstützung, einschließlich einschlägiger Vorlagen, in Bezug auf den verbindlichen und freiwilligen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erhalten können. Das Portal wird, wenn verfügbar, mit Online- Unterstützungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten vernetzt, um den nationalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Vorgaben für die Schaffung einer (vorübergehenden) Plattform für die freiwillige Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten enthält die Bilanzrichtlinie nicht. Bei der angesprochenen Initiative der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) bzw. dem Angebot des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) handelt es sich um freiwillige Maßnahmen, die Unternehmen nicht zur Veröffentlichung verpflichten und die sich nicht gegenseitig ausschließen. Für den Bereich der verbindlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung wird eine öffentliche Zugänglichmachung über das zentrale europäische Zugangsportal (European Single Access Point, ESAP) geregelt (vgl. Artikel 33a Bilanzrichtlinie), die ab dem 10. Januar 2028 gelten soll. Für die Bundesregierung ist entscheidend, dass die in Artikel 29e Bilanz-Richtlinie vorgegebene Vernetzung mit national bestehenden Online-Unterstützungsmaßnahmen, wie dem DNK, derart ausgestaltet wird, dass Doppelstrukturen vermieden und nationale Gegebenheiten bestmöglich berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund steht die Bundesregierung in engem Austausch mit der Europäischen Kommission und der EFRAG, um die Entwicklung eines „Temporary Voluntary Report Repository and Distribution Hub“ entsprechend zu begleiten.
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