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Vorschlag 74110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4867)

dip / drucksache 08.04.2026 · WP 21 · 21/5284 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 74110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4867) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5284 21. Wahlperiode 08.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4867 – Vorschlag 74110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich die „Stiftung Familienunternehmen und Politik“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 74110 – Nachhaltigkeitsberichterstattung auf wesentliche Punkte begrenzen – eine Anpassung der Cor- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 7. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. porate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gefordert. Der Verband sieht die mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung verbundenen Anforderungen kritisch. Die mit ihnen verbundenen umfangreichen und komplexen Pflichten insbesondere in den Bereichen Umwelt und Soziales belasteten viele Familienunternehmen. „Praktikabilität und Handhabbarkeit müssen zur Richtschnur der Anforderungen werden“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiek osten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__b lob=publicationFile, S. 499). Die Bundesregierung hat den Vorschlag aufgenommen und spricht sich für die teilweise Umsetzung des Vorschlages 74110 aus und verwies auf ihre bereits erfolgten Stellungnahmen gegenüber der Kommission. Im Detail bedeutet dies, dass Erleichterungen für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern vorgenommen wurden. Die Bundesregierung erklärte hierzu: „Die Bundesregierung hat gegenüber der Kommission stets angemessene Berichtsstandards gefordert“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikation en/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf? __blob=publicationFile, S. 359). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 74110 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? 2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um eine Durchsetzung der Reduzierung der Berichtspflichten entsprechend dem Vorschlag 74110 bei der Europäischen Kommission zu erreichen? 3. In welchem Umsetzungsstadium befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig der von der EU-Kommission aufgegriffene Vorschlag zur weitgehenden Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes in den European Sustainability Reporting Standards, und wie ist das weitere Vorgehen der zumindest vorübergehenden Erleichterungen für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern durch die Kommission im Hinblick auf den Umfang der Datenpunkte? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet. Der Vorschlag 74110 der Stiftung Familienunternehmen und Politik adressiert Erleichterungen bei den durch die Europäische Kommission zu erlassenden Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS). Die ESRS werden als delegierte Rechtsakte erlassen, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten und werden daher nicht in nationales Recht umgesetzt. Die Europäische Kommission hat zu dem Entwurf die Mitgliedstaaten sowie EU-Institutionen beteiligt. Im Vergleich zu den Vorentwürfen hat die Kommission die ESRS anschließend mit Erleichterungen und Übergangsregelungen für berichtspflichtige Unternehmen versehen und diesen Entwurf im Juni 2023 öffentlich konsultiert. So müssen zum Beispiel bestimmte Vorgaben (insbesondere betreffend die Wertschöpfungskette) von Unternehmen, die weniger als 750 Mitarbeiter haben, erst mit ein oder zwei Jahren Verzögerung angewendet werden. Auch wird Unternehmen durch Ausweitung der sogenannten Wesentlichkeitsanalyse deutlich mehr Flexibilität gewährt und die Europäische Kommission hat aus einigen verpflichtenden Datenpunkten freiwilligen Angaben gemacht. Insofern konnte der Vorschlag 74110 teilweise umgesetzt werden, ist aber aus folgenden Gründen überholt: Da die ESRS auch nach der Überarbeitung durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und die Europäische Kommission noch sehr umfangreich und komplex waren, hat die Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode den Standards im Rat nicht zugestimmt. Gegen den Delegierten Rechtsakt fand sich aber keine qualifizierte Mehrheit und er wurde am 22. Dezember 2023 veröffentlicht. Mit gemeinsamen Schreiben der Bundesminister d. h. Dr. Jörg Kukies, Dr. Volker Wissing (als Bundesjustizminister), Hubertus Heil und Dr. Robert Habeck vom 17. Dezember 2024 wurden Forderungen zur Erleichterung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Europäische Kommission übermittelt. Mit Schreiben vom 2. Januar 2025 hat der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz diesen Forderungen Nachdruck verliehen. Die Kommission hat im Februar 2025 ein Änderungspaket (sogenanntes „Omnibus I Paket“ bestehend aus der Richtlinie (EU) 2025/794 vom 14. April 2025 und der Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026) unter anderem zu deutlichen Vereinfachungen bei den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Das Paket wurde sehr zügig verhandelt und die Omnibus I Richtlinie wurde am 26. Februar 2026 veröffentlicht. Zur CSRD sieht sie eine erhebliche Reduzierung des Anwendungsbereichs um circa 80–90 Prozent vor, insbesondere durch Anhebung der Schwellenwerte auf 1 000 Arbeitnehmer und 450 Mio. Euro Umsatz. Zudem hat die Europäische Kommission das Beratungsgremium EFRAG beauftragt, einen Vorschlag zur Vereinfachung und deutlichen Reduzierung der ESRS zu erarbeiten. Die EFRAG hat Anfang Dezember 2025 der Europäischen Kommission einen Entwurf vorgelegt, den die Kommission mit den Mitgliedstaaten konsultiert hat. Die EFRAG hat laut eigenen Angaben die Anzahl der Datenpunkte der ESRS um ca. 61–71 Prozent reduziert und macht außerdem eine Gesamtreduktion des Berichtsaufwands von 32 beziehungsweise 35 Prozent geltend. Die Bundesregierung hat zu den Entwürfen am 9. Februar 2026 gegenüber der Europäischen Kommission Stellung genommen (vergleiche Ausschussdrucksache 21(6)59 des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages vom 10. Februar 2026) und weitere Verbesserungen gefordert. 4. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Vorschlag 74110 betroffen? Über öffentliche Quellen hinausgehende Daten, wie viele Unternehmen vom Vorschlag 74110 betroffen wären, liegen der Bundesregierung nicht vor. Für Deutschland reduziert sich durch die mittlerweile verabschiedeten Entlastungen die Anzahl der betroffenen Unternehmen von circa 15 250 auf circa 1 430. 5. Wird die Umsetzung des Vorschlages 74110 durch die Bundesregierung evaluiert, um festzustellen, in welchem Umfang eine Bürokratieentlastung erreicht wurde? a) Wenn ja, wann erfolgt die Evaluierung? b) Wenn ja, durch wen wird die Evaluierung durchgeführt? c) Wenn ja, wann und wo wird der Bericht der Evaluierung veröffentlicht? d) Wenn nein, aus welchem Grund wird die Evaluierung nicht durchgeführt? Die Fragen 5 bis 5d werden gemeinsam beantwortet. Auf Ebene der Europäischen Union erfolgt eine Überprüfung. Die Europäische Kommission muss erstmals bis zum Ablauf des 30. April 2029 und danach alle drei Jahre einen Bericht über die Umsetzung der CSRD vorlegen (vergleiche Artikel 6 Absatz 1 CSRD in der durch die Richtlinie (EU) 2026/470 geänderten Fassung). Eine darüber hinausgehende Evaluierung durch die Bundesregierung auf nationaler Ebene ist nicht vorgesehen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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