Vorschlag 74110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4867)
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Vorschlag 74110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4867)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5284
21. Wahlperiode 08.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4867 –
Vorschlag 74110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin
gbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich die „Stiftung Familienunternehmen und
Politik“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 74110 –
Nachhaltigkeitsberichterstattung auf wesentliche Punkte begrenzen – eine Anpassung der Cor-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 7. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
porate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gefordert. Der Verband
sieht die mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung verbundenen Anforderungen
kritisch. Die mit ihnen verbundenen umfangreichen und komplexen Pflichten
insbesondere in den Bereichen Umwelt und Soziales belasteten viele
Familienunternehmen. „Praktikabilität und Handhabbarkeit müssen zur Richtschnur
der Anforderungen werden“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiek
osten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__b
lob=publicationFile, S. 499).
Die Bundesregierung hat den Vorschlag aufgenommen und spricht sich für die
teilweise Umsetzung des Vorschlages 74110 aus und verwies auf ihre bereits
erfolgten Stellungnahmen gegenüber der Kommission. Im Detail bedeutet
dies, dass Erleichterungen für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern
vorgenommen wurden. Die Bundesregierung erklärte hierzu: „Die
Bundesregierung hat gegenüber der Kommission stets angemessene Berichtsstandards
gefordert“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikation
en/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?
__blob=publicationFile, S. 359).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 74110
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um eine
Durchsetzung der Reduzierung der Berichtspflichten entsprechend dem
Vorschlag 74110 bei der Europäischen Kommission zu erreichen?
3. In welchem Umsetzungsstadium befindet sich nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig der von der EU-Kommission aufgegriffene
Vorschlag zur weitgehenden Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes in
den European Sustainability Reporting Standards, und wie ist das weitere
Vorgehen der zumindest vorübergehenden Erleichterungen für
Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern durch die Kommission im Hinblick
auf den Umfang der Datenpunkte?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam
beantwortet.
Der Vorschlag 74110 der Stiftung Familienunternehmen und Politik adressiert
Erleichterungen bei den durch die Europäische Kommission zu erlassenden
Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability
Reporting Standards – ESRS). Die ESRS werden als delegierte Rechtsakte erlassen,
die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten und werden daher nicht in
nationales Recht umgesetzt.
Die Europäische Kommission hat zu dem Entwurf die Mitgliedstaaten sowie
EU-Institutionen beteiligt. Im Vergleich zu den Vorentwürfen hat die
Kommission die ESRS anschließend mit Erleichterungen und Übergangsregelungen für
berichtspflichtige Unternehmen versehen und diesen Entwurf im Juni 2023
öffentlich konsultiert. So müssen zum Beispiel bestimmte Vorgaben
(insbesondere betreffend die Wertschöpfungskette) von Unternehmen, die weniger als
750 Mitarbeiter haben, erst mit ein oder zwei Jahren Verzögerung angewendet
werden. Auch wird Unternehmen durch Ausweitung der sogenannten
Wesentlichkeitsanalyse deutlich mehr Flexibilität gewährt und die Europäische
Kommission hat aus einigen verpflichtenden Datenpunkten freiwilligen Angaben
gemacht. Insofern konnte der Vorschlag 74110 teilweise umgesetzt werden, ist
aber aus folgenden Gründen überholt:
Da die ESRS auch nach der Überarbeitung durch die European Financial
Reporting Advisory Group (EFRAG) und die Europäische Kommission noch sehr
umfangreich und komplex waren, hat die Bundesregierung in der 20.
Legislaturperiode den Standards im Rat nicht zugestimmt. Gegen den Delegierten
Rechtsakt fand sich aber keine qualifizierte Mehrheit und er wurde am 22.
Dezember 2023 veröffentlicht.
Mit gemeinsamen Schreiben der Bundesminister d. h. Dr. Jörg Kukies,
Dr. Volker Wissing (als Bundesjustizminister), Hubertus Heil und Dr. Robert
Habeck vom 17. Dezember 2024 wurden Forderungen zur Erleichterung im
Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Europäische Kommission
übermittelt. Mit Schreiben vom 2. Januar 2025 hat der damalige Bundeskanzler
Olaf Scholz diesen Forderungen Nachdruck verliehen.
Die Kommission hat im Februar 2025 ein Änderungspaket (sogenanntes
„Omnibus I Paket“ bestehend aus der Richtlinie (EU) 2025/794 vom 14. April 2025
und der Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026) unter anderem zu
deutlichen Vereinfachungen bei den Anforderungen an die
Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Das Paket wurde sehr zügig verhandelt und die
Omnibus I Richtlinie wurde am 26. Februar 2026 veröffentlicht. Zur CSRD sieht
sie eine erhebliche Reduzierung des Anwendungsbereichs um circa 80–90
Prozent vor, insbesondere durch Anhebung der Schwellenwerte auf 1 000
Arbeitnehmer und 450 Mio. Euro Umsatz.
Zudem hat die Europäische Kommission das Beratungsgremium EFRAG
beauftragt, einen Vorschlag zur Vereinfachung und deutlichen Reduzierung der
ESRS zu erarbeiten. Die EFRAG hat Anfang Dezember 2025 der Europäischen
Kommission einen Entwurf vorgelegt, den die Kommission mit den
Mitgliedstaaten konsultiert hat. Die EFRAG hat laut eigenen Angaben die Anzahl der
Datenpunkte der ESRS um ca. 61–71 Prozent reduziert und macht außerdem
eine Gesamtreduktion des Berichtsaufwands von 32 beziehungsweise 35
Prozent geltend. Die Bundesregierung hat zu den Entwürfen am 9. Februar 2026
gegenüber der Europäischen Kommission Stellung genommen (vergleiche
Ausschussdrucksache 21(6)59 des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz
des Deutschen Bundestages vom 10. Februar 2026) und weitere
Verbesserungen gefordert.
4. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem
Vorschlag 74110 betroffen?
Über öffentliche Quellen hinausgehende Daten, wie viele Unternehmen vom
Vorschlag 74110 betroffen wären, liegen der Bundesregierung nicht vor. Für
Deutschland reduziert sich durch die mittlerweile verabschiedeten Entlastungen
die Anzahl der betroffenen Unternehmen von circa 15 250 auf circa 1 430.
5. Wird die Umsetzung des Vorschlages 74110 durch die Bundesregierung
evaluiert, um festzustellen, in welchem Umfang eine Bürokratieentlastung
erreicht wurde?
a) Wenn ja, wann erfolgt die Evaluierung?
b) Wenn ja, durch wen wird die Evaluierung durchgeführt?
c) Wenn ja, wann und wo wird der Bericht der Evaluierung
veröffentlicht?
d) Wenn nein, aus welchem Grund wird die Evaluierung nicht
durchgeführt?
Die Fragen 5 bis 5d werden gemeinsam beantwortet.
Auf Ebene der Europäischen Union erfolgt eine Überprüfung. Die Europäische
Kommission muss erstmals bis zum Ablauf des 30. April 2029 und danach alle
drei Jahre einen Bericht über die Umsetzung der CSRD vorlegen (vergleiche
Artikel 6 Absatz 1 CSRD in der durch die Richtlinie (EU) 2026/470 geänderten
Fassung). Eine darüber hinausgehende Evaluierung durch die Bundesregierung
auf nationaler Ebene ist nicht vorgesehen.
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ISSN 0722-8333
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