Rede von Fritz Güntzler (CDU/CSU) – Jahressteuergesetzes 2026
Teil von Protokoll der 99. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 2026.
Das Protokoll 21/99 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 13.10.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Fritz Güntzler (CDU/CSU) – Jahressteuergesetzes 2026
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute das Einkommensteuerreformgesetz 2027, ein weiteres wichtiges Vorhaben dieser Koalition. Wir sind angetrieben durch den Leitsatz: Leistung muss sich wieder lohnen, Arbeit muss sich wieder lohnen. – Wer jeden Morgen aufsteht, seiner Arbeit nachgeht, Verantwortung übernimmt und für seine Familie sorgt, muss auch finanziell davon was spüren. Einsatz muss einen Unterschied machen. Wer mehr leistet, muss auch mehr haben. Leistung muss sich in diesem Land wieder lohnen, meine Damen und Herren.
Wir haben als Koalition versprochen, die Bürgerinnen und Bürger, gerade Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen, zu entlasten. Und wir halten mit diesem Gesetzentwurf das Versprechen. Wir werden ab dem 1. Januar 2027 entlasten. Wir werden 2028 weitere Wirkungen sehen. Damit werden 36 Millionen Steuerpflichtige um einen Betrag von 10 Milliarden Euro entlastet. Das ist im Rahmen des Haushaltes, den wir derzeit haben, eine große Summe, und das sollte man auch nicht kleinreden.
– Lieber Herr Kollege Gottschalk, ich will auch Ihnen noch mal sagen, was wir konkret machen.
Wir erhöhen den Grundfreibetrag – das ist die Freistellung des Existenzminimums – von 12 564 Euro auf 12 900 Euro. Wir flachen den Einkommensteuertarif gerade im kleineren und mittleren Bereich ab, indem wir den Tarifeckwert für den Spitzensteuersatz nach rechts auf 70 600 Euro verschieben. Und wir erhöhen den Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1 430 Euro. Das hat nicht nur eine Entlastungswirkung; das ist auch eine Bürokratieentlastung. Alleine 1,3 Millionen Steuerpflichtige werden in Zukunft keine Steuererklärung mehr abgeben müssen, weil sie mit ihren Beträgen unter diesem Arbeitnehmerpauschbetrag liegen. Auch das entlastet die Menschen, aber auch die Finanzverwaltung; auch das geht in die richtige Richtung.
Der Bundesfinanzminister hat es in seinem Beispiel, das er vorgetragen hat, deutlich gemacht: Es geht uns auch um die Familien. Wir werden nicht nur den Kinderfreibetrag erhöhen, sondern wir erhöhen auch das Kindergeld im nächsten Jahr auf 267 Euro und danach auf 272 Euro pro Monat. Wir erhöhen, wie gesagt, die Kinderfreibeträge.
Das macht bei einer Familie mit 60 000 Euro Einkommen und zwei Kindern eine Entlastung von 600 Euro. Also ich finde, das ist keine abstrakte volkswirtschaftliche Größe; das kommt direkt bei den Menschen im Portemonnaie an. Wir entlasten auch hier die Familien. Und damit senden wir ein klares Signal.
Gar nicht erwähnt worden ist, dass wir auch gerade die Menschen entlasten, die zu Zeiten arbeiten, zu denen wir gerne Freizeit haben und nicht arbeiten. Wir haben eine Verbesserung bei den Zuschlägen bei Sonn- und Feiertagsarbeit vorgesehen. Wir werden in Zukunft bei Sonn- und Feiertagsarbeit nicht nur eine Steuerfreiheit von Zuschlägen haben, sondern wir werden auch Sozialversicherungsfreiheit haben; das entlastet. Wir brauchen mehr Arbeitspotenzial in unserem Land. Wenn Sie sich das Potenzialwachstum angucken, dann stellen Sie fest: Wir haben ein Problem. Das liegt zu einem großen Teil auch daran, dass wir nicht genug Arbeitspotenzial haben. Wir wollen die Menschen entlasten, die mehr arbeiten. Die, die am Wochenende und am Feiertag arbeiten, haben es verdient, dass wir sie entlasten. Und das werden wir mit diesem Gesetz tun.
Die Botschaft muss immer sein: Wir wollen mehr Netto vom Brutto. Und das erfüllen wir damit.
Ich will auch deutlich sagen: In dem Bereich bringt es nichts, nur über Abbau von Steuervergünstigungen zu reden. Es macht, glaube ich, keinen Sinn, sozusagen einen Riesenverschiebebahnhof im Steuerbereich aufzumachen, sondern wir müssen sehen, dass wir die Dinge, die verfassungsrechtlich geboten sind, die vielleicht auch politisch geboten sind, was die kalte Progression angeht, aus dem Haushalt finanzieren. Aber wenn wir eine Einkommensteuerreform machen, wofür wir als Union immer eingetreten sind, und wenn es die haushalterischen Spielräume ermöglichen, dann kann dies auch damit einhergehen, dass wir Steuervergünstigungen abbauen.
Das werden wir dann in Ruhe beraten und machen.
Wir müssen noch etwas berücksichtigen. Ich hatte heute Morgen schon das Vergnügen, mit Herrn Görke ein Gespräch bei Phoenix zu führen. Wenn ich immer diese Neiddebatten höre, die wir führen, will ich nur mal sagen: 10 Prozent der Steuerpflichtigen tragen 57 Prozent zum Steueraufkommen bei.
Die große breite Mitte zahlt einen großen Teil dieser Steuer. Wenn ich weitere 15 Prozent der Steuerpflichtigen hinzunehme, bin ich bei über 70 Prozent des geleisteten Steueraufkommens.
Also: Wir müssen die Menschen entlasten. Aber eins ist auch klar: Wir können nur das verteilen, was wir vorher erwirtschaftet haben. Und daran werden wir weiterarbeiten.
Zur Wahrheit gehört auch – da will ich gar nicht drum herumreden –, dass wir uns vorgestellt hätten – übrigens spüre ich das auch bei der SPD –, einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression hinzubekommen, auch schon im Regierungsentwurf. Da mache ich dem Bundesfinanzminister übrigens überhaupt keinen Vorwurf. Er hat – das hat er auch gesagt – genau das umgesetzt, was im Koalitionsausschuss vereinbart wurde. Aber wir als Haushaltsgesetzgeber sollten vielleicht noch mal gucken, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, die kalte Progression, diesen Kaufkraftverlust auszugleichen. Das sind Milliardensummen, aber bezogen auf den Gesamthaushalt ist das überschaubar.
Das sollten wir gemeinsam angehen.
Relationen
- part_of → Protokoll der 99. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Einkommensteuerreformgesetz 2027
- part_of_vorgang → Jahressteuergesetz 2026
- part_of_vorgang → Kindergeld stärken, Entlastungsschere schließen - Familienleistungsausgleich gerechter gestalten
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