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Rede von Fritz Güntzler (CDU/CSU) – Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Share Deals reformieren, steuerliche Privilegierung von Immobilienkonzernen abschaffen

dip / rede 08.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 99. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 8a bis 8g: Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Share Deals reformieren, steuerliche Privilegierung von Immobilienkonzernen abschaffen.

Das Protokoll 21/99 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 13.10.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Fritz Güntzler (CDU/CSU) – Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Share Deals reformieren, steuerliche Privilegierung von Immobilienkonzernen abschaffen Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Kernzeit des Deutschen Bundestages zwei steuerpolitische Debatten hintereinander – da schlägt das Herz eines Steuerpolitikers höher. Ich merke auch, dass die Emotionen insgesamt höher schlagen. Denn Steuerpolitik hat auch immer was mit Emotionen zu tun; denn was betrifft den Menschen eher, als dass er einen Teil seines Einkommens an den Staat abgeben muss? Von daher ist so manches zu verstehen, was hier heute passiert. Uns ist wichtig – das haben wir als Koalition immer deutlich gemacht –: Steuerpolitik ist auch Standortpolitik. Es geht um Wettbewerbsfähigkeit. Es geht darum, Arbeitspotenziale zu stärken; darüber haben wir heute Morgen diskutiert. Von daher ist es immer wichtig, über all diese Dinge zu reden. Ich habe mich sehr ausgiebig und auch schon länger mit den einzelnen Vorschlägen beschäftigt, die heute auf dem Tisch liegen; es gab ja auch schon bilaterale Gespräche zu den Themen. Ich will das alles gar nicht kleinreden. Aber wenn man in der Überschrift schreibt, dass es um Steuergerechtigkeit geht, dann wird jeder Ja sagen. Aber wenn ich wie gerade eben vom Kollegen Lucks höre, dass es hier um die Abschaffung von Steuergeschenken geht, dann merkt man genau, in welche Richtung diese Anträge tatsächlich gehen sollen: Es geht nicht nur um Gerechtigkeitslücken; es geht darum, Menschen einfach Geld wegzunehmen. Und das entlarvt dann doch die Debatte über die Anträge, die sonst eigentlich sehr sachlich geführt worden ist. Wir können natürlich über die Frage diskutieren: Was ist eigentlich eine Gerechtigkeitslücke? Jeder hat ein anderes subjektives Empfinden, was er als gerecht empfindet. Wir haben deshalb auch den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes; demnach muss Gleiches auch gleich besteuert werden. Von daher ist das immer der Maßstab. Ich will in der Kürze der Zeit, die mir hier bleibt, noch ein, zwei Bemerkungen zu den Dingen machen, die in den Anträgen angesprochen wurden. Ein besonders emotionales Thema in der Steuerpolitik ist natürlich immer die Erbschaftsteuer. Da gibt es unterschiedliche Vorstellungen – sogar innerhalb dieser Koalition; das will ich auch gar nicht wegwischen. Ich will aber darauf hinweisen, dass man sich in dieser Koalition vernünftigerweise darauf geeinigt hat, das anstehende Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, zu dem nächste Woche Montag und Dienstag die mündliche Verhandlung läuft, abzuwarten, um zu sehen, ob es richtig war, was der Gesetzgeber 2016 nach dem letzten Urteil von 2014 beschlossen hat, oder ob es nicht richtig war. Richtig ist auch – das will ich noch mal klarstellen –: Hier geht es nur um die Verschonung bei Übertragung von Betriebsvermögen. Im Unterschied zu der Besteuerung von Privatvermögen, die im Erb- und im Schenkungsfall zu 100 Prozent erfolgt, geht es hier also um die Verschonung bei Übertragung des Betriebsvermögens. Diese Unterscheidung sollte intellektuell auch allen möglich sein. Dann geht es um die Frage: Was können wir machen? Diese sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung ab einem Übertragungswert von 26 Millionen Euro ist übrigens keine Erfindung dieses Hauses, sondern das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 17. Dezember 2014 genau diese Möglichkeit genannt. Darum bin ich sehr gespannt, wie der jetzige Senat sich dazu verhält. Und zu den 300 Wohnungen kann man viel sagen. Ich will nur sagen: Das ist keine gesetzliche Regelung, sondern der Punkt ist, dass wir gesagt haben: Jeder wirtschaftliche Geschäftsbetrieb gilt als betriebliches Vermögen. Von daher ist per se ein großes Unternehmen, das das Geschäftsfeld Immobilien hat, nicht von vornherein ausgeschlossen. Die Finanzverwaltung hat jetzt im Rahmen der Typisierung gesagt, sie sähen das bei 300 Wohnungen, was der Bundesfinanzhof mehrfach angezweifelt hat. Darüber werden wir auch zu diskutieren haben. Aber den Grundsatz, dass wirtschaftliche Tätigkeit auch im Immobilienbereich möglich sein muss, werden wir weiter verfolgen, meine Damen und Herren.

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