Auswirkungen einer möglichen Reduzierung der US-amerikanischen Truppenpräsenz bei KFOR auf EUFOR Althea und die Sicherheitsarchitektur des Westbalkans
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Auswirkungen einer möglichen Reduzierung der US-amerikanischen Truppenpräsenz bei KFOR auf EUFOR Althea und die Sicherheitsarchitektur des Westbalkans
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8493
21. Wahlperiode 12.10.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Tobias Teich, Gerold Otten, Stefan Keuter, Uwe Schulz, Udo
Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD
Auswirkungen einer möglichen Reduzierung der US-amerikanischen
Truppenpräsenz bei KFOR auf EUFOR Althea und die Sicherheitsarchitektur des
Westbalkans
Die NATO-geführte Kosovo Force (KFOR) ist seit Juni 1999 im Kosovo
eingesetzt und stützt sich auf die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen. Nach Angaben der NATO umfasste KFOR im September
2026 rund 4.600 Soldatinnen und Soldaten aus 31 alliierten und Partnerstaaten.
Der Auswärtige Ausschuss des US-Senats verwies im März 2026 darauf, dass
die Vereinigten Staaten bis zu rund 500 Soldaten für KFOR bereitstellen (www.
foreign.senate.gov/press/dem/release/ranking-member-shaheenrepresentative-tu
rner-lead-bicameral-bipartisan-letterpressingstate-department-on-potential-dra
wdown-of-us-forces-from-nato-kosovo-mission).
Am 12. März 2026 veröffentlichten Mitglieder des US-Senats und des US-
Repräsentantenhauses ein parteiübergreifendes Schreiben an US-
Außenminister Marco Rubio. Darin äußerten sie Sorge über Berichte, wonach
die US-Regierung eine Reduzierung der amerikanischen Kräfte innerhalb von
KFOR erwägen könnte. Eine bereits getroffene Entscheidung über einen
solchen Abzug wird in dem Schreiben nicht mitgeteilt. Die Unterzeichner weisen
zugleich ausdrücklich auf mögliche Auswirkungen auf Bosnien und
Herzegowina hin und bezeichnen KFOR als Reservekraft zur Unterstützung von
EUFOR Althea im Fall einer Zuspitzung der dortigen Sicherheitslage (www.for
eign.senate.gov/press/dem/release/ranking-member-shaheenrepresentative-turn
er-lead-bicameral-bipartisan-letterpressingstate-department-on-potential-drawd
own-of-us-forces-from-nato-kosovo-mission).
Die NATO und die Europäische Union arbeiten bei der Operation EUFOR
Althea im Rahmen der Berlin-Plus-Vereinbarungen zusammen. Nach Angaben der
NATO stellt das Bündnis der EU dabei unter anderem Planungs-, Logistik- und
Führungsunterstützung sowie Zugang zu NATO-Fähigkeiten bereit. NATO und
EU betonten im April und September 2026 erneut die Komplementarität von
KFOR und EUFOR Althea und ihre Unterstützung für die Operation Althea im
Rahmen von Berlin Plus (www.nato.int/en/news-and-events/articles/news/202
6/04/30/the-chairs-of-the-nato-military-committee-and-of-the-eu-military-com
mittee-reaffirm-strong-commitment-to-regional-stability-in-a-joint-visit-to-the;
NATO, 8. September 2026: www.nato.int/en/news-and-events/articles/news/20
26/09/08/nato-deputy-secretary-general-co-chairs-nac-psc-meeting-on-operatio
n-althea).
EUFOR verfügt zusätzlich über außerhalb Bosnien und Herzegowinas
stationierte Reservekräfte. Im Rahmen der Übung „Quick Response 2026“ vom
22. August bis 3. September 2026 wurden Reservekräfte aus mehreren Staaten
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
nach Bosnien und Herzegowina verlegt, um die Fähigkeit zur schnellen
Verstärkung und Integration zusätzlicher Kräfte zu erproben. EUFOR teilte am
23. August 2026 mit, dass albanische Reservekräfte gemeinsam mit Personal
der NATO-geführten KFOR über den Grenzübergang Klobuk nach Bosnien
und Herzegowina eingereist seien (www.euforbih.org/index.php/en/euforqr26/5
288-qr26-the-arrival-of-eufor-reserve-troops-in-bih-continues-gr-al).
Am 12. Juni 2026 kündigte die NATO unabhängig von den im März bekannt
gewordenen Berichten über einen möglichen US-Abzug eine schrittweise
Anpassung der KFOR-Kräfte aufgrund der aus ihrer Sicht verbesserten
Sicherheitslage an. NATO-Generalsekretär Mark Rutte erklärte am 17. Juni 2026,
KFOR solle abhängig von der Lage von rund 4.700 Soldaten auf etwa 3.000 bis
3.500 Soldaten zurückgeführt werden. Die NATO bezeichnet die Optimierung
als lageabhängig und reversibel (www.nato.int/en/news-and-events/articles/new
s/2026/06/12/improved-security-situation-in-kosovo-allows-for-optimisation-o
f-kfor-mission; www.nato.int/en/news-and-events/events/transcripts/2026/06/1
7/pre-ministerial-press-conference-ahead-of-the-meeting-of-nato-ministers-of-d
efence; https://nato.int/en/news-and-events/articles/news/2026/09/15/nato-reaffi
rms-its-steadfast-commitment-to-stability-in-the-western-balkans-following-up
date-by-the-kfor-commander).
Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein
parlamentarisches Informationsinteresse daran, welche Erkenntnisse die
Bundesregierung über eine mögliche Veränderung des amerikanischen Beitrags zu KFOR
besitzt, wie sie die Auswirkungen einer solchen Veränderung auf die Einsatz-
und Reserveplanung von EUFOR Althea bewertet und welche Konsequenzen
sich aus einer gleichzeitigen Reduzierung der KFOR-Gesamtstärke für die
Sicherheitsarchitektur des Westbalkans ergeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Überlegungen oder Planungen
der Regierung der Vereinigten Staaten, die Zahl der im Rahmen von
KFOR eingesetzten US-Soldaten zu reduzieren oder das US-Kontingent
vollständig abzuziehen, und wenn ja, welche?
2. Wenn Frage 1 bejaht wird, seit wann liegen der Bundesregierung
entsprechende Erkenntnisse über Überlegungen oder Planungen vor?
3. Wurde die Bundesregierung von der Regierung der Vereinigten Staaten,
der NATO oder anderen Bündnispartnern offiziell über eine mögliche
Veränderung der amerikanischen Truppenstärke bei KFOR informiert, und
wenn ja, wann und mit welchem wesentlichen Inhalt?
4. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über einen Zusammenhang
zwischen den im März 2026 bekannt gewordenen Überlegungen zu einer
Reduzierung des US-Kontingents und der von der NATO am 12. Juni 2026
angekündigten allgemeinen Optimierung der KFOR-Kräfte, und wenn ja,
welche?
5. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem amerikanischen
Kontingent innerhalb von KFOR für
a) die militärische Einsatzfähigkeit,
b) die Abschreckungswirkung,
c) die Führungsfähigkeit und
d) die logistische und operative Unterstützung der Mission
bei?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
6. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Kräfte der KFOR als
Reserve beziehungsweise Verstärkungskräfte für die EUFOR-Operation
Althea in Bosnien und Herzegowina vorgesehen sind?
7. Auf welcher rechtlichen, politischen und militärischen Grundlage beruht
nach Kenntnis der Bundesregierung eine mögliche Heranziehung von
KFOR-Kräften zur Unterstützung von EUFOR Althea?
8. Welche konkreten Aufgaben könnten KFOR-Kräfte im Falle einer
Unterstützung von EUFOR Althea übernehmen?
9. Welche Truppenteile, Fähigkeiten oder Kapazitäten der KFOR sind nach
Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich für eine Unterstützung von
EUFOR Althea vorgesehen?
10. Welche Rolle spielen hierbei derzeit die von den Vereinigten Staaten für
KFOR bereitgestellten Kräfte?
11. Würde eine Reduzierung oder ein vollständiger Abzug des
amerikanischen KFOR-Kontingents nach Einschätzung der Bundesregierung die
Fähigkeit beeinträchtigen, EUFOR Althea im Falle einer Verschärfung der
Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina kurzfristig zu verstärken,
und wenn ja, in welcher Weise?
12. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und gegebenenfalls
welche militärischen Fähigkeiten des US-Kontingents innerhalb von
KFOR durch andere NATO-Mitgliedstaaten nicht oder nur mit zeitlicher
Verzögerung ersetzt werden können?
13. Welche Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
innerhalb der NATO, einen möglichen Abzug oder eine Reduzierung
amerikanischer Kräfte durch zusätzliche Kontingente anderer Bündnispartner
zu kompensieren?
14. Haben innerhalb der NATO, der Europäischen Union oder zwischen
Bundesregierung und Bündnispartnern bereits Gespräche über eine mögliche
Kompensation eines verminderten US-Engagements bei KFOR
stattgefunden, und wenn ja, mit welchem wesentlichen Ergebnis?
15. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die von der NATO
angekündigte Reduzierung beziehungsweise Optimierung der KFOR-
Gesamtstärke auf etwa 3.000 bis 3.500 Soldaten mit Anpassungen der
Reserveplanung von EUFOR Althea verbunden ist, und wenn ja, welche?
16. Über welche eigenen, außerhalb Bosnien und Herzegowinas stationierten
Reservekräfte verfügt EUFOR Althea derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung, und
a) welche Personalstärke haben diese?
b) aus welchen Staaten werden sie gestellt?
c) innerhalb welcher Zeiträume können sie nach Bosnien und
Herzegowina verlegt werden?
17. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Beteiligung von KFOR-
Kräften an der Übung „Quick Response 2026“ der EUFOR-Operation
Althea, und wenn ja, welche Kräfte waren beteiligt und welche konkreten
Aufgaben wurden von ihnen wahrgenommen?
18. Welche Erkenntnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen von „Quick Response 2026“ hinsichtlich der Fähigkeit gewonnen,
zusätzliche Kräfte kurzfristig nach Bosnien und Herzegowina zu verlegen,
dort in die EUFOR-Strukturen zu integrieren und einzusetzen?
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19. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur gegenwärtigen personellen
und materiellen Fähigkeit von EUFOR Althea vor, eine erhebliche
Verschärfung der Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina zunächst ohne
zusätzliche Kräfte von KFOR beziehungsweise der NATO zu bewältigen,
und wenn ja, welche?
20. Welche Szenarien liegen nach Kenntnis der Bundesregierung der Planung
für eine Verstärkung von EUFOR Althea zugrunde, und ab welcher
Entwicklung der Sicherheitslage wäre eine Aktivierung zusätzlicher
Reservekräfte vorgesehen?
21. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Einsatz- und
Reserveplanung von KFOR und EUFOR Althea Szenarien einer gleichzeitigen
Verschärfung der Sicherheitslage im Kosovo und in Bosnien und
Herzegowina berücksichtigt, und wenn ja, welche Vorkehrungen bestehen in
diesen Planungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von KFOR-Kräften zur
Unterstützung von EUFOR Althea?
22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob in den bestehenden
Einsatz- und Reserveplanungen Vorsorge für den Fall getroffen ist, dass
KFOR aufgrund der Erfüllung seines eigenen Mandats im Kosovo keine
oder nur eingeschränkte Kräfte zur Unterstützung von EUFOR Althea
bereitstellen kann, und wenn ja, welche?
23. Welche Abstimmungs- und Entscheidungsmechanismen bestehen
zwischen NATO und Europäischer Union für den Fall, dass KFOR-Kräfte zur
Unterstützung der Operation Althea herangezogen werden sollen?
24. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Stellen auf NATO-
und EU-Seite nach den geltenden Abstimmungs- und
Entscheidungsmechanismen politisch und militärisch für eine Verlegung beziehungsweise
Unterstützung durch KFOR-Kräfte zugunsten von EUFOR Althea
zuständig sind, und wenn ja, welche?
25. Welche Bedeutung haben die Berlin-Plus-Vereinbarungen für die
derzeitige Reserve- und Verstärkungsplanung der Operation Althea (vgl. www.nat
o.int/en/news-and-events/articles/news/2026/09/08/nato-deputy-
secretarygeneral-co-chairs-nac-psc-meeting-on-operation-althea)?
26. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich gegenüber den Vereinigten Staaten
für die Beibehaltung des bisherigen US-Beitrags zu KFOR einzusetzen,
und wenn ja, mit welcher Begründung?
27. Hat die Bundesregierung Planungen oder Prüfungen dazu vorgenommen,
den deutschen Beitrag zu KFOR oder EUFOR Althea bei einer
Veränderung des amerikanischen Engagements personell oder materiell
anzupassen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
28. Führt die Bundesregierung gegenwärtig Gespräche mit den Regierungen
der Staaten des Westbalkans sowie mit NATO- und EU-Partnern über die
zukünftige militärische Präsenz und Reserveplanung in der Region, und
wenn ja, mit welchen Partnern und zu welchen wesentlichen Themen?
Berlin, den 8. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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