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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5512)

dip / drucksache 20.05.2026 · WP 21 · 21/6052 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5512) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6052 21. Wahlperiode 20.05.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung – Drucksache 21/5512 – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina A. Problem Bosnien und Herzegowina ist nach Darlegung der antragstellenden Bundesregierung innenpolitisch weiterhin von Spannungen geprägt. Die Blockadeanfälligkeit des politischen Systems, die geringe Resilienz der bosnisch-herzegowinischen Institutionen und die mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik machen Bosnien und Herzegowina auch für externe Einflussnahme und Destabilisierung anfällig. Im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ist auch das Risiko von Destabilisierungsversuchen gegen den EU- Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina gewachsen. Das Engagement Deutschlands und der EU in Bosnien und Herzegowina richtet sich daher auch darauf, die Resilienz des Landes gegen Destabilisierungsversuche Dritter zu stärken. Vor diesem Hintergrund beantragt die Bundesregierung die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Sicherheitsoperation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina mit bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 30. Juni 2027. Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Auftrag der Operation sei es, im Rahmen der Ermächtigung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) die fortgesetzte Einhaltung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995) sicherzustellen, Abschreckung zu leisten und zur Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds in Bosnien und Herzegowina beizutragen. Für die Bundeswehr ergäben sich im Rahmen dieses Auftrages u. a. folgende Aufgaben: 1. Beitrag zur Einhaltung der Annexe 1-A und 2 der Dayton- Friedensvereinbarung (1995); 2. Unterstützung zur Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds; 3. Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben, 4. Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte. Folgende militärischen Fähigkeiten werden laut Antrag für die deutsche Beteiligung bereitgehalten: Führung; Wirken im Operationsumfeld; militärisches Nachrichtenwesen; Aufklärung; Beratung und Ausbildung; Führungs- und Einsatzunterstützung; sanitätsdienstliche Versorgung und zivil-militärische Kooperation. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf Grundlage der Resolution 1575 (2004) und der Folgeresolutionen des VN-Sicherheitsrates, zuletzt Resolution 2757 (2024) vom 1. November 2024, der Annexe 1-A und 2 der Dayton- Friedensvereinbarung (1995) und der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP des Rates der EU vom 12. Juli 2004, der die durch die EU geführte Operation EUFOR ALT- HEA nach Beendigung der NATO-Operation SFOR vorsehe. Die deutschen Streitkräfte handelten bei der Beteiligung an EUFOR ALTHEA im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Zur Durchführung ihres Auftrages verfügen die im Rahmen von EUFOR ALT- HEA eingesetzten Kräfte nach dem Antrag auch über das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolge auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts. Der Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer EUFOR-ALTHEA-Kräfte sowie zur Nothilfe seien hiervon umfasst. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt. Das Einsatzgebiet umfasse das Staatsgebiet Bosnien und Herzegowinas sowie den darüber liegenden Luftraum. Angrenzende Räume könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUFOR ALTHEA werden für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 voraussichtlich insgesamt rund 16,1 Millionen Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2026 rund 10,04 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2027 rund 6,04 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben sei im Bundeshaushalt 2026 und werde im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 jeweils im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen. B. Lösung Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/5512 anzunehmen. Berlin, den 20. Mai 2026 Der Auswärtige Ausschuss Armin Laschet Vorsitzender Peter Beyer Berichterstatter Tobias Teich Berichterstatter Adis Ahmetović Berichterstatter Boris Mijatović Berichterstatter Gökay Akbulut Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Peter Beyer, Tobias Teich, Adis Ahmetović, Boris Mijatović und Gökay Akbulut I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/5512 in seiner 77. Sitzung am 7. Mai 2026 beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Innenausschuss, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Bosnien und Herzegowina ist nach Darlegung der antragstellenden Bundesregierung innenpolitisch weiterhin von Spannungen geprägt. Die Blockadeanfälligkeit des politischen Systems, die geringe Resilienz der bosnisch- herzegowinischen Institutionen und die mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik machen Bosnien und Herzegowina auch für externe Einflussnahme und Destabilisierung anfällig. Im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ist auch das Risiko von Destabilisierungsversuchen gegen den EU- Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina gewachsen. Das Engagement Deutschlands und der EU in Bosnien und Herzegowina richtet sich daher auch darauf, die Resilienz des Landes gegen Destabilisierungsversuche Dritter zu stärken. Vor diesem Hintergrund beantragt die Bundesregierung die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Sicherheitsoperation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina mit bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 30. Juni 2027. Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Auftrag der Operation sei es, im Rahmen der Ermächtigung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) die fortgesetzte Einhaltung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995) sicherzustellen, Abschreckung zu leisten und zur Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds in Bosnien und Herzegowina beizutragen. Für die Bundeswehr ergäben sich im Rahmen dieses Auftrages u. a. folgende Aufgaben: 1. Beitrag zur Einhaltung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995); 2. Unterstützung zur Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds; 3. Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben, 4. Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte. Folgende militärischen Fähigkeiten werden laut Antrag für die deutsche Beteiligung bereitgehalten: Führung; Wirken im Operationsumfeld; militärisches Nachrichtenwesen; Aufklärung; Beratung und Ausbildung; Führungs- und Einsatzunterstützung; sanitätsdienstliche Versorgung und zivil-militärische Kooperation. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf Grundlage der Resolution 1575 (2004) und der Folgeresolutionen des VN-Sicherheitsrates, zuletzt Resolution 2757 (2024) vom 1. November 2024, der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995) und der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP des Rates der EU vom 12. Juli 2004, der die durch die EU geführte Operation EUFOR ALTHEA nach Beendigung der NATO-Operation SFOR vorsehe. Die deutschen Streitkräfte handelten bei der Beteiligung an EUFOR ALTHEA im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Zur Durchführung ihres Auftrages verfügen die im Rahmen von EUFOR ALTHEA eingesetzten Kräfte nach dem Antrag auch über das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolge auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts. Der Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer EUFOR-ALTHEA-Kräfte sowie zur Nothilfe seien hiervon umfasst. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt. Das Einsatzgebiet umfasse das Staatsgebiet Bosnien und Herzegowinas sowie den darüber liegenden Luftraum. Angrenzende Räume könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUFOR ALTHEA werden für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 voraussichtlich insgesamt rund 16,1 Millionen Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2026 rund 10,04 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2027 rund 6,04 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben sei im Bundeshaushalt 2026 und werde im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 jeweils im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/5512 in seiner 35. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/5512 in seiner 38. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/5512 in seiner 28. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/5512 in seiner 24. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Annahme. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache 21/5512 in seiner 21. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 21/5512 in seiner 25. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/5512 in seiner 24. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme. Berlin, den 20. Mai 2026 Peter Beyer Berichterstatter Tobias Teich Berichterstatter Adis Ahmetović Berichterstatter Boris Mijatović Berichterstatter Gökay Akbulut Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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