Maßnahmen gegen invasive Arten in Deutschland und Europa
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Maßnahmen gegen invasive Arten in Deutschland und Europa
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5123
21. Wahlperiode 31.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marcel Queckemeyer, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos,
Dr. Ingo Hahn, Karsten Hilse, Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen, Thomas
Korell, Dr. Paul Schmidt und der Fraktion AfD
Maßnahmen gegen invasive Arten in Deutschland und Europa
Invasive gebietsfremde Arten stellen eine erhebliche Bedrohung für die
biologische Vielfalt, heimische Ökosysteme und teilweise auch für die Land- und
Forstwirtschaft dar. In Deutschland sind mehrere Arten bereits etabliert oder
befinden sich in starker Ausbreitung, ohne dass sie derzeit auf der Unionsliste
der Europäischen Union stehen. Dazu gehören insbesondere die Killer-Garnele
(Dikerogammarus villosus), die Quagga-Muschel (Dreissena rostriformis
bugensis), die Marmorierte Baumwanze (Halyomorpha halys), die Rotgerandete
Turmschnecke (Melanoides tuberculata), der Asiatische Felskrebs
(Hemigrapsus sanguineus), der Asiatische Marienkäfer (Harmonia axyridis, www.bfn.de/n
eobiota), der Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa), die Spätblühende
Traubenkirsche (Prunus serotina), die Vielblättrige Lupine (Lupinus polyphyllus)
sowie die Kartoffel-Rose (Rosa rugosa, https://gd.eppo.int). Eine Aufnahme in
die Unionsliste könnte präventive Maßnahmen, strengere Import- und
Handelskontrollen, Eradikationspflichten bei Neubefall sowie einheitliches Monitoring
deutlich stärken (www.bfn.de/grundwissen-ueber-neobiota).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über den
Etablierungsgrad und die weitere Ausbreitung der Killer-Garnele
(Dikerogammarus villosus) in zentralen Flusssystemen wie Rhein, Donau und
Elbe sowie in neuen Gewässern vor, und welche konkreten Maßnahmen
werden ggf. derzeit ergriffen bzw. sind geplant, um eine weitere
Verbreitung über Schifffahrt und Ballastwasser zu verhindern?
2. Inwiefern plant die Bundesregierung ggf., die Marmorierte Baumwanze
(Halyomorpha halys) aufgrund der bereits eingetretenen Ernteverluste
in deutschen Obstbauregionen (u. a. Bodensee, Altes Land, Baden-
Württemberg, Rheinland-Pfalz) aktiv in die Unionsliste der EU
aufzunehmen, und welche zusätzlichen Import- und Warenkontrollen wurden seit
2020 eingeführt oder sind geplant (www.bmleh.de/SharedDocs/Archiv/Pr
essemitteilungen/2021/088-schadwanzen.html)?
3. Welche Daten liegen der Bundesregierung ggf. über Vorkommen und
Ausbreitungstendenz der Rotgerandeten Turmschnecke (Melanoides
tuberculata) in wärmeren Gewässern (z. B. Rhein mit Industrieabwärme,
Thermalanlagen) vor, und wie werden derzeit der Handel und die Haltung
im Aquarienbereich reguliert, um weitere Freisetzungen und die
Übertragung von Parasiten (z. B. Trematoden) zu unterbinden?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zum Vorkommen,
zur Verbreitung sowie zu den ökologischen Eigenschaften der Robinie
(Robinia pseudoacacia) in Deutschland vor, wie bewertet die
Bundesregierung deren Bedeutung für Waldökosysteme und andere Standorte,
und inwiefern schätzt die Bundesregierung diese Baumart als invasive Art
ein?
5. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Verbreitungssituation der Roteiche (Quercus rubra) in Deutschland dar, welche
ökologischen Merkmale werden dieser Art zugeschrieben, welche Einschätzung
nimmt die Bundesregierung hinsichtlich deren Funktion in
Waldökosystemen sowie deren Bedeutung für die forstwirtschaftliche Praxis vor, und
inwiefern schätzt die Bundesregierung diese Baumart als invasive Art ein?
6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf. derzeit gegen die
zunehmende Etablierung und Ausbreitung des Blauglockenbaums
(Paulownia tomentosa) in urbanen Gebieten, Ruderalflächen und potenziell
sensiblen Lebensräumen in Süd- und Mitteldeutschland, gibt es Pläne für
ein Import- und Handelsverbot sowie eine systematische Eradikation in
Schutzgebieten, und wenn ja, welche?
7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf. gegen die
Ausbreitung der Kartoffelrose (Rosa rugosa) in Küsten- und Dünenlebensräumen
sowie in Schutzgebieten, und gibt es Pläne zur Einschränkung von
Anpflanzung und Handel sowie zur systematischen Entfernung und
Wiederherstellung betroffener Dünenvegetation?
8. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf. zur Eindämmung
der Vielblättrigen Lupine (Lupinus polyphyllus), insbesondere in
naturschutzfachlich sensiblen Offenlandlebensräumen (z. B. mageres Grünland,
Heide- und Bergwiesen), und inwieweit werden Saatgut- und
Begrünungsprogramme sowie der Handel im Gartenbau so reguliert, dass eine
weitere Ausbreitung verhindert wird?
9. Welche Strategien und Zeitpläne verfolgt die Bundesregierung ggf. zur
Eindämmung der Spätblühenden Traubenkirsche (Prunus serotina),
insbesondere hinsichtlich der Verhinderung weiterer Anpflanzungen, der
Entnahme in Schutzgebieten sowie der Unterstützung der Länder bei
langfristigem Management (wiederholte Entnahme,
Wiederbewaldungsmaßnahmen, Monitoring)?
10. Welche Daten liegen der Bundesregierung zu Vorkommen und
Ausbreitungsdynamik der Quagga-Muschel (Dreissena rostriformis bugensis) in
deutschen Gewässern (insbesondere Bundeswasserstraßen und große
Seen) vor, welche Biosecurity- und Reinigungsstandards (z. B. für
Sportboote, Arbeitsgeräte und Wasserfahrzeuge) werden angewandt oder geplant,
und wie wird eine weitere Verbreitung über Schifffahrt und
Gewässervernetzung verhindert?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu Auswirkungen
des Asiatischen Marienkäfers (Harmonia axyridis) auf heimische
Marienkäferarten und weitere Insektengemeinschaften vor, und welche
Maßnahmen sieht die Bundesregierung zur Prävention weiterer Einträge (z. B.
über Handels- oder Freisetzungspfade im Kontext biologischer
Schädlingsbekämpfung) sowie zum Management in sensiblen Schutzgebieten
vor?
12. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über
Vorkommen, Etablierungsgrad und Ausbreitung des Asiatischen Felskrebses
(Hemigrapsus sanguineus) in deutschen Küstengewässern (Nordsee,
Ostsee) vor, welche Maßnahmen zum bundesweiten Monitoring und zur
Unterbindung von Verschleppungspfaden (insbesondere über Schifffahrt,
Ballastwasser, Fouling an Schiffsrümpfen sowie Import von Muscheln
bzw. Aquakultur) werden ggf. ergriffen, und welche Länder- und
Kommunalprogramme werden dabei durch den Bund fachlich oder finanziell
unterstützt?
13. Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung in den vergangenen
drei Jahren ggf. auf europäischer Ebene unternommen, um die Aufnahme
der genannten Arten in die Unionsliste der invasiven gebietsfremden
Arten von unionsweiter Bedeutung (Verordnung (EU) Nr. 1143/2014)
voranzutreiben, und mit welchem Zeitplan wird eine solche Listung ggf.
angestrebt?
14. Welche wirtschaftlichen Schäden (soweit bezifferbar) haben die
genannten invasiven Arten in den Jahren von 2020 bis 2025 nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland verursacht, und wie verteilen sich diese
Schäden jeweils auf die Bereiche Landwirtschaft und Obstbau
(Agrarschäden, Ernteverluste), Forstwirtschaft (Waldumbau, Pflege- und
Entnahmeaufwand, Ertragsausfälle), Gewässerökologie und
wasserwirtschaftliches Management (z. B. Monitoring, Eindämmung, ökologische
Folgekosten), Forschung, Prävention und Verwaltung (z. B. wissenschaftliche
Begleitforschung, Risikobewertungen, Informations- und
Kontrollaufwand), und welche konkreten Bekämpfungs- und Präventionsmaßnahmen
werden hierzu derzeit auf Bundesebene ggf. finanziert und koordiniert
(bitte nach den genannten Bereichen aufgliedern)?
15. Welche invasiven gebietsfremden Arten hat die Bundesregierung derzeit
im Fokus ihrer Beobachtung und Bekämpfung, und welche dieser Arten
plant die Bundesregierung, ggf. mit welchem Zeitplan aktiv in die
Unionsliste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung
(Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) eintragen zu lassen?
Berlin, den 18. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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